Hallo
Ich habe eine Reportage aufgenommen.Jetzt wollte ich wissen ob es Legal ist diese zu Komprimieren und dann im Internet zum Download anzubieten?
Danke
Hallo
Ich habe eine Reportage aufgenommen.Jetzt wollte ich wissen ob es Legal ist diese zu Komprimieren und dann im Internet zum Download anzubieten?
Danke
Du darfst ohne Einverstaendnis des Urhebers ueberhaupt nix veroeffentlichen !
In Deinem Fall musst Du den Sender anrufen, der Dir dann, falls er selber Rechteinhaber ist, die Genehmigung erteilt - oder nicht !
Oder aber, wenn es eine Auftragsarbeit war, koennen Dir Dir sagen an wen Du Dich wenden musst !
cu
Nobi
HI,
anrufen? sicherlich nicht, würde eher sagen SCHRIFTLICH ...
ciao,
BC
Ne das ist mir zu viel Arbeit,dann veröffentlich es lieber bei E-Donkey
Das ist genauso illegal.
Lars
man könnte fast sagen, das ist noch illegaler...
gruessle
ZitatOriginal von klauseckert
man könnte fast sagen, das ist noch illegaler...
gruessle
nö, filesharing-tools selber sind ja nicht illegal.
Moment mal Leute.
Es gab mal einen Bericht in einer c't in der genau diese Frage an einen Rechtsexperten gestellt wurde un der kam zu dem Schluß:
Wenn es sich um eine Aufnehme eines von einem Sender ausgestrahlten Filmes handelt ist da nix illegal, jedenfalls nicht bevor es ein Gericht da anders entschieden hat.
Es handelt sich ja hier um ein für alle frei zugängliches Material, welches unverschlüsselt (es sei denn es war Premiere da bin ich mir nciht sicher) jeder mit seinem Empfänger für den er GEZ bezahlt hat (hoffentlich) empfangen und aufnhemen kann!
Fragt mich aber nicht mehr welche Ausgabe das war. Die liegen alle auf der Arbeit und ich hab jetzt 3 Wochen frei!
Bilbo
Hallo !
Beim Filesharing würde es sich doch in erster Linie um einen "privaten" Tausch handeln, schliesslich springt ja für den Anbieter nichts dabei heraus.
Wie ist das denn, wenn Scaryman seine Homepage als privaten Bereich kennzeichnet ?
Damit ist es zumindest keine "öffentliche Aufführung", sondern eine Präsentation im privaten Bereich, unter Freunde sozusagen, nur eben übers Web.
Gibt es hier keinen Juristen, der sich damit auskennt, wäre wirklich mal interessant.
Gruss
Dentec
Hi
jaja, das ist so ne Sache
Filesharing-Tools selbst sind nicht illegal, aber sie werden zu 99% für illegales genutzt.
Aufnahmen uff ner Homepage anzubieten, ohne ne genemigung zu haben, kann auch mächtig ins Auge gehen.
Ich persönlich bin ja der Meinung, das man Aufnahmen, die im FreeTV aufgenommen sind auch weitergeben können sollte. Da haben aber die Gesetzgeber auch was dagegen.
Scaryman
Zu deinem vorhaben:
Überleg dir erstmal, wieviel traffic das uff ner Homepage verursachen würde
Griasdebua!
ZitatOriginal von Bilbo
Wenn es sich um eine Aufnehme eines von einem Sender ausgestrahlten Filmes handelt ist da nix illegal, jedenfalls nicht bevor es ein Gericht da anders entschieden hat.
Na ja, da würde ich mich aber nicht auf dieses Papier verlassen wollen. Haftung sicherlich ausgeschlossen ...
Hatte mal vor kurzem einige Anfragen an div. TV-Sender gestellt:
ZitatAlles anzeigenGrüß Gott,
fast täglich liest man in den einschlägigen Medien Nachrichten über das
Kopieren von digitalen Medien.
Hierzu hätte ich eine grundlegende Frage:
Ist es eigentlich erlaubt, eine Aufnahme die man zu Hause aufgenommen hat, an
Bekannte und/oder Freunde weiterzugeben? Oder verstößt man dabei gegen
irgenwelche Bestimmungen, Vorschriften oder gar Gesetze?
Können Sie hierzu eine Aussage machen oder gibt es im Netz hierzu eine
verlässliche Quelle?
Für Ihre Bemühungen danke ich Ihnen schon mal jetzt recht herzlich.
Freundliche Grüße
meinereiner
Neben ein paar äußerst sinnigen Antworten von den einschlägigen Spezialsendern wie RTL , die wollen wir mal aussen vor lassen um den Laden nicht allzusehr zu blamieren, kam die IMHO verlässlichste Antwort vom ZDF:
ZitatAlles anzeigenSehr geehrter Herr,
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 3. November d.J.
Ihre allgemein gehaltene Frage darf ich wie folgt beantworten:
Grundsätzlich ist jede Fernsehsendung ein urheberrechtlich geschütztes Werk.
Das Weiterverbreiten dieses Werkes ist mit Ausnahme der Sondervorschrift des
§ 53 Urhebergesetz nur mit Zustimmung des Rechteinhabers möglich.
§ 53, Abs. 1, Urhebergesetz hat folgenden Wortlaut:
Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche
Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder
unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur
Vervielfältigung eine offensichtlich rechtwidrig hergestellt Vorlage
verwendet wird. Der zur Vervielfältigung Befugte darf die
Vervielfältigungsstücke auch durch einen anderen herstellen lassen, sofern
dies unentgeltlich geschieht oder es sich um Vervielfältigungen auf Papier
oder einem ähnlichen Träger mittels beliebiger photomechanischer Verfahren
oder anderer Verfahren mit ähnlicher Wirkung handelt.
Entscheidend sind daher folgende beiden Punkte:
* Zulässig ist die Kopierung zum privaten eigenen Gebrauch.
* Die Weitergabe darf nur unentgeltlich ebenfalls widerrum nur zum
privaten Gebrauch erfolgen.
Damit ist das klassische Ausleihen eines eigenen Videomitschnitts zulässig.
Problematisch wird es, wenn über einen Einzelfall hinaus weitere Kopien
erstellt werden. Erst recht, wenn die Abgabe dann auch noch gegen ein
Entgelt erfolgt.
Im Netz können Sie darüber hinaus sicher unter Begriffen wie
Urheberrechtsgesetz, z.B. über google.de weitere Hinweise finden.
In der Hoffnung, Ihnen damit eine ausreichende Antwort gegeben zu haben,
verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen
ZDF
Dr. Reinhold Ferdinand
HA Honorare & Lizenzen, TB Programmverwertung und -übernahme
55100 Mainz
Deutschland
Telefon: +49(0)6131-70-9501
Telefax: +49(0)6131-70-9515
E-Mail: Progammverwertung@zdf.de
Web: zdf.de
Mit dem Zweiten sieht man besser
Also IMHO würde ich nicht's ungefragt online stellen -> Urheberrecht ect. pp., auch wenn's dit c't erst auf 'ne Klage ankommen lassen würde.
Ciao,
BC
ich würde es nicht platt auf meine hp packen, das ist weit jenseits des privaten bereichs. und wenn die gvu wind davon bekommt machen sie dich zu dem exempel das sie im moment noch brauchen.
denen ist zur zeit die rechtslage wurst, die jagen dir ihren haus-juristen auf den hals und du hast erstmal den trouble.
@privater bereich auf der eigenen hp
klingt gut auf jeden fall kann man dann wieder mit dem privaten bereich argumentieren, und woher sollte der rechte inhaber dann wissen was du da machst??
@filesharing
das ist das selbe wie öffentlich auf der eigenen hp. mit dem untershied das es die gvu noch besser in ihrer pr arbeit benutzen kann wie oft hast du von den bösen p2p usern gehört? und wie oft von den bösen leuten von den bösen upload centern?
am ende bleibt festzustellen das es in deutschland noch kein urteil zum thema unentgeltilicher tausch von aufnahmen einer öffentlichen vorführung gibt. und bisdahin ist alles spekulativ.
ZitatWenn es sich um eine Aufnehme eines von einem Sender ausgestrahlten Filmes handelt ist da nix illegal, jedenfalls nicht bevor es ein Gericht da anders entschieden hat.
Damit wäre es auch erlaubt, jeden Song runterzuladen, da er bstimmt schon mal im Radio gespielt wurde...
Glaube, das zieht nicht.
Gruß
truhe
Hallo!
Also nach den Juristen von COM Online ist das oeffentliche tauschen (p2p) sehr bedenklich. Aber es gibt wohl auch "Schwarze Netze" (waren es die?) wo man nur mit Passwort reinkommt, ist es kein oeffentlicher Bereich mehr, also privat. Und privat darfst Du unentgeltlich Deine Ton/Bildtraeger ausleihen, tauschen, solange das nicht mit einer unrechtmaessigen Kopie geschieht. Und da man einen TV-/, Radio-/, je nach Kopierschutz Filmmitschnitt nicht als illegale Kopie bezeichnen kann waehre es straffrei.
Aber solange, wie schon erwaehnt, keine Urteile zu den Gesetzen vorliegen,.....
Es kann jeder froh sein, der im Internet ist und ein Rechtschutz hat. Man weiss nie was da auf einen zu kommen kann.
Das soll jetzt keine Werbung fuer RSV sein, also bitte nicht wieder loeschen!
MfG
Uwe Diedrich
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!