Linuxtag: VDR 1.4 und Linvdr 0.8 die letzten Releases!? Softwarepatente!

  • Um die Politiker dazu zu bringen etwas bei Gesetzen zu ändern, brauchst du massiv öffentliche Aufmerksamkeit, d.h. ab auf die straße und protestieren. am besten ne spontandemo, so dass du irgendetwas wichtiges blockierst und keiner drauf vorbereitet ist.
    Dann kommts unter Garantie in die Nachrichten und es kriegen sehr viele Leute mit.
    nur es wird sicherlich sehr schwierig sein ein paar tausend "Techniker" auf die Straße zu bekommen.
    Kennt zufällig wer ein paar Sozialwissenschaftler, die sich des Problems annehmen wollen ;)

  • Hi!


    Also, mal ehrlich, wer hat denn wirklich daran gezweifelt, dass Softwarepatente kommen werden???


    Es wird unausweichlich kommen!


    Mal ne Frage: Das mit den Patenten bezieht sich ja auf entsprechende Software, gelle? Die Software als "Ganzes", sprich in einem lauffähigen/ausführbaren Zustand, oder nicht? Wie sieht es dann bitte mit der Verbreitung von Patches aus? Ein diff-File ist ja keine ausführbare Software, wenn ich mir das ausm Netz ziehe kann ich ja per se damit nix anfangen :D

    Gruß MacVDR (VDR user #912)
    –––––––––––––––––––––––––––

    Asus M2NPV-VM * AMD Athlon64 X2 3800+ EE * 1GB DDR2/667 * FF 1.5 * Budget * CI * 1TB WD RE2 FYPS * LG-Brenner

  • wenn die software für die der patch ist gegen Patente verstößt und jemand einen patch dafür schreibt, ist es garantiert auch nicht rechtens.
    es würde wahrscheinlich länger dauern bis irgendwer darauf aufmerksam wird, aber an der rechtslage dürfte sich nichts ändern.

  • Du spielst mit dem Gedanken Software (z.B. VDR) beim jetzigen Stad stehen zu lassen und dann immer nur Patches raus zu bringen.
    hmmm ich glaube nicht das es so geht.


    Sourcecode ist ja auch nicht ausführbar.
    Es geht dabei aber um bestimmte Verfahren die man nicht anwenden darf, wie z.B. eine drehende Sanduhr oder verfahren um mp3's zu erzeugen.

  • Zitat

    Mal ne Frage: Das mit den Patenten bezieht sich ja auf entsprechende Software, gelle?


    Ja, vermutlich.


    Zitat

    Die Software als "Ganzes", sprich in einem lauffähigen/ausführbaren Zustand, oder nicht?


    Es bezieht sich auf Software. Was der jeweilige Richter für Software hält (und Quellen sind ja nun nur eine andere Darstellung eines lauffähigen Programms), wird er dir dann in deiner Urteilsbegründung verraten.


    Zitat

    Wie sieht es dann bitte mit der Verbreitung von Patches aus?


    Frag beim Prozess deinen Richter, ob das jetzt erlaubt oder verboten war.


    Zitat

    Ein diff-File ist ja keine ausführbare Software, wenn ich mir das ausm Netz ziehe kann ich ja per se damit nix anfangen :D


    Du kannst halt drauf hoffen, dass der Richter das ganz genauso sieht wie du -- oder dass er einfach von Computern, Linux, Compilern und Sourcen so viel Ahnung hat wie die Kuh vom 3. Saturn-Mond. Bedenke, selbst bei Verkehrsgerichten sitzen Richter ohne Führerschein und verknacken dich im Zweifel wegen gefährlichem Überholen.


    Um es kurz zu machen: Willst du das Risiko tragen? Weil bevor nicht die ersten Urteile, ggf. auch höchstrichterlichen, gefällt wurden, kann dir nicht einmal irgend ein Jurist sagen, was jetzt noch OK ist und ab wann du verknackt wirst. Und bis es dahin kommt, sind 3-5 Jahre ins Land gegangen, während dessen eigentlich niemand weiß, was er riskiert und wo wirklich die Grenzen liegen. Es müssen halt ein paar Präzedenzfälle her. Nur hilft dir das in der Zwischenzeit nichts, wo es noch keine solchen Fälle gibt und jeder Richter allein nach seinem Rechtsempfinden und Gutdünken über dich urteilt.


    Auf Gericht und hoher See sind wir alle in Gottes Hand, sagt ein Anwalts-Sprichwort. Es gibt nichts, auf das du dich wirklich verlassen kannst.


    Also, wenn du das Risiko eingehen willst, viel Spaß. Ich tu das nicht. Ich mag keine Spiele, bei denen nachträglich die Regeln geändert werden.


    Viele Grüße, Mirko


  • Die Patente beziehen sich nicht direkt auf eine spezielle Software. Um die zu schützen gibt es das Urheberrecht.

    Patente, und das ist das wirkliche Problem, beziehen sich auf Methoden. Wenn einer ein Patent darauf hat Multimediainhalte zu streamen, dann gilt das für jede Software die das macht, den der Patentanspruch besteht darin Inhalte in verteilten Systemen zu Verfügung zu stellen.


    Vergleichbar ist dies z.B. mit einem Patent auf einen Hammer. Beim Softwarepatent wird dann nicht der Hammer als solcher patentiert, sondern ein Gerät das durch Krafteinwirkung dazu in der Lage ist einen Nagel oder ähnlichen Spitzen Gegenstand in die Wand zu schlagen.


    Patente werden auch nicht dadurch unwirksam, dass man die Software von einem Server z.B. aus China lädt. Wenn man die entsprechende Technik dann hierzulande einsetzt, begeht man automatisch eine Patentverletzung


    Gruß Knittels.

  • Zitat

    Original von cooper
    Du kannst halt drauf hoffen, dass der Richter das ganz genauso sieht wie du -- oder dass er einfach von Computern, Linux, Compilern und Sourcen so viel Ahnung hat wie die Kuh vom 3. Saturn-Mond.


    Fragt sich nur, ob letzteres ungefährlich ist.


    Zitat

    Und bis es dahin kommt, sind 3-5 Jahre ins Land gegangen, während dessen eigentlich niemand weiß, was er riskiert und wo wirklich die Grenzen liegen.


    Und in dieser Zeit werden die finanzkräftigen Interessenten die Patente aufkaufen, in den erwähnten Musterprozessen ihre Reviere abklären - und der doofe Rest guckt in die Röhre m.a.W. wird gemolken (damit das Thema Kuh nicht untergeht).

    LG
    Jochen


    Rpi4 headless mit MLD 5.4 als Server via satip-Plugin hinter einem Telestar Digibit Twin, ein Rpi3 als Streamdev-Client mit MLD 5.4

    Rpi3 auch hinter Telestar Digibit Twin und mit MLD 5.4

  • Genau. Wer groß genug ist, kauft sich Patente oder meldet gleich selbst welche an (oder hat wie Novell schon einige), und wenn dann werden eh nur die Kleinen verklagt, weil die werfen ja eh gleich das Handtuch im Gegensatz zu Red Hat oder Novell.


    Also gehen mal wieder die kleinen und mittleren Betriebe vor die Hunde und die großen werden noch größer (weil weniger Konkurrenz). So wie immer halt.


    Viele Grüße, Mirko

  • Man müste nur eine einzige Gesetzesänderung machen und Politiker würden sich die "Bestechungen" 3 mal überlegen. Und zwar, das Sie nach der Amtszeit für nichterfüllt Versprechungen gegenüber dem Volke verurteilt werden können, weil das im eigentlichen Sinn nämlich Wahlbetrug ist was die da jedesmal machen. Groß versprechen aber nicht dran halten.


    Oder es müste einfach mal wieder richtig Demokratisch zugehen und mal ein Volksentscheid fallen. Gerade in so Dingen wie Softwarepatente, wäre das Sinnvoller. Meiner Meinung zumindest.

  • Hallo!

    Zitat

    Oder es müste einfach mal wieder richtig Demokratisch zugehen und mal ein Volksentscheid fallen. Gerade in so Dingen wie Softwarepatente, wäre das Sinnvoller. Meiner Meinung zumindest.


    Mit "mal" ein Volksentscheid wird das überhaupt nichts, dann wird nämlich wieder über die Sozial-, Asyl-, Außenpolitik und die Haartönung des Bundeskanzlers mit abgestimmt.


    In diesem Fall der Softwarepatente würdest du auch kaum mehr als 5-10% Wahlbeteiligung bekommen, aber das könnte per Gesetz ja auch ausreichend sein (warum soll jemand über etwas abstimmen, worüber er keine Meinung hat bzw. was ihn nicht interessiert).


    In Volksentscheiden hat unser Land ja eine große Tradition, laut Entscheid ist in meinem Ländle ja noch die alte Rechtschreibung gültig, obwohl (Ups), war ja nur 'ne Spaßabstimmung, wurde dann auch gleich wieder einkassiert.


    Ok, bringe grad Volksbegehren, Volksentscheid usw. durcheinander, wer es genau wissen will bemüht google.


    grüße


    ralf

  • Am Besten wird sein , bei den Herren Politikern nen Bruch zu machen und ihnen die Anzahl der verletzten Patente zu nennen ... sowie die Umrechnug in Jahren gesiebter Luft ;)


    HJS

  • achtung: hier kommt halbwissen!


    ich hab gerade (kooperationsvertrag uni mit einer firma) gehört, das in lehre und forschung patenten nicht verletzt werden können.
    wäre es dann nicht möglich der ganzen freien software einfach den tag 'educational' zu geben und fertig? (okay, das löst die probleme der KMUs, welche geld verdienen wollen nicht)

  • unter forschung und lehre kann man sicherlich ne ganze menge unterbringen, aber wie es dann mit der veröffetnlichung aussieht weiß ich nicht. evtl dürfte man es dann nicht frei zugänglich machen.

  • Mit den reinen Usern passiert überhaupt nichts, es düfte schon fast unmöglich sein, sie überhaupt zuverlässig zurück verfolgen zu können.


    Nein, es ist sehr viel einfacher, sich die Entwickler vorzuknöpfen -- wie bei der libdvdcss, die ja angeblich auch Geschäftsgeheimnisse der DVD-CA enthält. Man verklagt einfach den Entwickler und vielleicht noch diverse Mirrors, hat dann erst mal Ruhe.


    Viele Grüße, Mirko

  • Zitat

    Original von cooper
    Man verklagt einfach den Entwickler und vielleicht noch diverse Mirrors, hat dann erst mal Ruhe.


    Demzufolge wäre die Lösung dann ein Server , der sich nicht auf dem Territorium der EU befindet und ein Entwickler , den das Gesetz der EU nicht interessieren muß .


    HJS

  • Also: Da ich Jurist bin interessiert mich die ganze Materie der Softwarepatente sehr. Falls es an anderer Stelle noch nicht klar genug wurde: Ich bin auch absolut dagegen. Nur: Ich möchte mir gerne mal das ganze Bild machen und den Gesetzestext lesen, der verabschiedet werden soll. Komischer Weise finde ich den nirgends, was mich wundert, da bei der EU (von wegen Transparenz und so...) eigentlich alles im Internet steht. Komischer Weise: Wenn ich bei www.eu.int auf die deutsche Seite gehe und bei Suchen "Softwarepatente" eingebe, findet das System genau "0" Treffer.


    Meine sonstigen Recherchen im Netz haben mich auch nicht weiter gebracht, kann mir also vielleicht jemand mal einen Link mitteilen, wo ich das Gesuchte finden kann?

    MSI-MS7181, AMD Sempron 1,8 MHZ, Hauppauge PVR 350, Siemens rev 1.5, 500 GB SATA Western Digital FP, DVD-Brenner, Aristec HT-200, 400 Watt Be-Quiet! Netzteil, easyVDR 0.6.08 (Standalone) --- Satellitenantenne: Derzeit keine

  • Habe versucht mich in der Sache etwas schlauer zu machen. Doch mir ist immer noch unklar in welcher Form "Computerimplementierte Erfindungen" geschützt werden sollen.
    Vor allem interessiert mich, welche Bedingungen eine Solche Erfindung erfüllen muss damit sie patentierbar sein wirt?


    Mein Stand ist da wie folgt:
    - Eine Erfindung muss eine gewisse Komplexität (erfindungs- Hohe) haben


    - Sie muss neu sein


    - Sie muss ein technisches Problem lösen


    - Software ist bis jetzt durch das Urheberrecht geschützt (Schutz des Konkreten)


    - Software Patente oder Iden Patente würden das allgemeine Schützen


    Sowie ich das verstanden habe wirt versucht durch unterschiedliche Vormulirungen einen Zusammenhang zwischen der Software als solches und der Natur zufordern damit Software patentierbar ist. Leider ist das doch immer noch recht schwammig formuliert.


    Die größte Sorge macht mir dass es dann später ein Haufen Patente für mini Erfindungen gibt. Man schaue und staune patentiert wurde der Vortschritsbalken, Tabs/Reiter, der Warenkorb, der Online Shop und noch fiel mehr. Wobei ich glaube dass niemals jemand hierfür Lizenzgebühren entrichtet hat.


    Selbst die Patent Befürworter erzählen ja dass sie so was nicht wollen aber ich habe noch keine Definition patentierbarer Software gelesen die so was effektiv verhindern würde.


    Daher frage ich euch ob einer einen Link zu einer am besten deutsch sprachigen Fassung der Verwaltungsvorshrift hat?


    Dann noch was anderes wo müsste man suchen ob es bereits Patente/Patentanträge gibt die der VDR verletzt. Da ja alles was Open Source ist nicht mehr patentiert werden kann da es ja nicht neu ist. Da es ja veröffentlicht wurde und somit stand der Technik ist, sind ja nur solche Patente störend die es bereits vorher gab.


    Dummerweise wirt so was aber auch nicht besonders gut rescherschirt weswegen es wohl vorkommt das zwei auf ein und dasselbe ein Patent bekommen.


    Unklar ist mir nur wie man auf den Gedanken kommen kann Software zu patentieren. Auser Geldschneiderei gibt es keinen grund Logick zu patentieren. Aber es sitzen nunmahl immer die falschen am Drücker.

  • Servus,


    televisor: Such mal nach "computerimplementierten Erfindungen", und auch auf der Homepage der FFII (ffii.org) dürfte die momentane Richtlinie veröffentlicht sein.


    swer: Wie soll es Verwaltungsvorschriften für ein Gesetz geben, das es noch gar nicht gibt?


    Viele Grüße, Mirko

  • hey mr. nice.


    schreib nicht son Schei**, es gibt genügend Scan-Bots die postings wie deines lokalisieren können und es auch tun... und die drei Buchstaben sind immer noch in Deutschland ein ziemlich rotes tuch... und voreilige Rechtsverfolger könnten durchaus einen Aufruf zur Anstiftung einer Straftat darin sehen... unabhängig ob es auch so ist, oder so gemeint war, und ironie kennen die jungs schon garnicht.


    also vielleicht willste ja dein posting mal editieren...


    gruss


    Adama ;)

  • Hallo,


    den Ratstext habe ich leider nicht gefunden, dafür aber maol den gemeinsamen Standpunkt des EU-Rates
    http://wiki.ffii.org/Cons041203De
    und eine Gegenüberstellung von Ratsposition und Parlament von September 2003
    hierbei werden auch die Unterschiede deutlich was die Erfindungshöhe und den Technikbegriff angeht.
    http://swpat.ffii.org/papiere/…ons0401/tab/index.de.html


    televisor


    am Besten direkt am Hartmut Pilch vom FFII wenden. Der Mann weiß fast alles.
    Offiziell sind natürlich ALLE gegen reine Softwarepatente. Komisch ist dann allerdings, dass Firmen wie SAP und Microsoft, die außer Plastiktüten zur Werbung (MS noch Tastaturen und Mäuse) keine technischen Güter herstellen sich trotzdem so vehement für die Patentierung computerimplementierter Erfindungen einsetzen.


    swer


    wenn Du wissen willst was Praxis ist und was bald legalisiert wird dann schau die das Gruselkabinett der Europäischen Softwarepatente des FFII an.


    http://swpat.ffii.org/pikta/index.de.html


    Gruß Knittels

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