[Rechtsfrage] Wer zahlt Kostenvoranschlag bei verweigerter Garantie

  • Hi,


    ich habe ein riesen Problem, erstmal zur Vorgeschichte (wen's nicht interessiert kann diese ueberspringen):


    Vorgeschichte:
    Mein Laptop (Marke Asus) hat vor ca. 5 Wochen den Geist aufgegeben. Nachdem ich ihn angehoben habe (ganz normal, nicht besonders schnell) gab es ein lautes, quitschendes, kratzendes Geraeusch. Der Recher blieb einfach haengen (Bild eingefroren).
    Mein erster Gedanke: Das war die Festplatte.


    Der erste Startversuch nach dem Schreck deutete auch darauf hin. Beim erkennen der IDE-Laufwerke vom Bios kam es beim Primary Master (da haengt die Festplatte) zu klackernden Geraeuschen, eine Festplatte erkennt er allerdings nicht, stattdessen zeigt er den Fehler: IDE Harddisk Error!


    Das DVD/RW Laufwerk wurde erkannt und ich konnt auch ein Live-Linux booten. Zugriff auf die Festplatte wie erwartet negativ.


    Natuerlich habe ich mich tierisch geaergert da ich in letzter Zeit etwas Backup-faul war, aber ich habe mir gedacht, wenigstens musst du nichts dafuer bezahlen, denn du hast ja 24 Monate Garantie, und das Notebook ist erst 16 Monate alt.


    Ich das Notebook also zu meinem Haendler gebracht und erstmal 4 Wochen nichts gehoert, dann kam Tag X (das war heute):


    Asus behauptet nun ich haette das Notebook fallen lassen, da im Gehaeuse irgendetwas gebrochen sei, somit kein Garnatiefall, aber das Beste kommt noch.
    Die Jungs haben mir einen Kostenvoranschlag ueber 450 Eur beigelegt. Den Preis rechtfertigen die so:
    [list=1]
    [*]Displaydeckel (ist ein kleiner Kratzer drauf)
    [*]Akku (hat noch locker 80% Kapazitaet, keine Ahnung wie die darauf kommen)
    [*]Mainboard (wie in Vorgeschichte bereits erwaehnt, lief das Teil mit Knoppix, Mainboard scheint also in Ordnung)
    [/list=1]


    Die wollen also so ziemlich alles tauschen bis auf die Festplatte, die meiner Meinung nach mit Sicherheit kaputt ist.
    Leider befuerchte ich, dass ich gegen Asus keine Chance habe, denn direkter Kontakt ist quasi nicht moeglich (zumindest nicht mit jemanden der wirklich etwas zu sagen hat, und ein unabhaengiges Gutachten um dann irgendwie mit Justizia kommen zu koennen, wird mir denke ich zu teuer, da tausche ich die Festplatte lieber selber aus).


    Eine Reperatur habe ich naetuerlich abgelehnt, nun kommt aber meine eigentliche Frage:
    Asus will natuerlich eine Bearbeitungsgebuehr, mein Haendler hat mich aber nirgends drauf hingewiesen, dass eine solche Gebuehr anfallen kann, muss ich nun wirklich bezahlen oder kann ich diese Kosten auf den Haendler abwelzen?

    Streaming-Server: Hardware: Via C7 1.5GHz, 1GBRam, FF 1.3, 750GB verschluesselt
    Software: Debian Testing, VDR 1.6.0 - 24h/7 Betrieb


    Samsung SMT-7020S als Streaming-Client

  • 1. Was steht denn auf dem Beleg des Händlers drauf? Ist da irgendein Hinweis auf AGB oder gar, daß ein Kostenvorschlag eingeholt werden soll/darf?


    2. Meiner Meinung nach muß der Händler das Gerät (ohne Kosten) wieder herausrücken, da es sich um einen Garantiefall handelt.


    ACHTUNG: Nach dem Kaufrecht steht für die Sachmängelgewährleistung zunächst IMMER erst der Verkäufer ein, auch wenn die gerne ihre Verkäuferpflichten direkt an den Hersteller weiterleiten. Die Garantie des Herstellers ist unabhängig von der Sachmängelhaftung des Verkäufers.

    MSI-MS7181, AMD Sempron 1,8 MHZ, Hauppauge PVR 350, Siemens rev 1.5, 500 GB SATA Western Digital FP, DVD-Brenner, Aristec HT-200, 400 Watt Be-Quiet! Netzteil, easyVDR 0.6.08 (Standalone) --- Satellitenantenne: Derzeit keine

  • Sowohl auf der Rechnung als auch auf dem Schreiben das ich ausgefuellt habe als der Haendler das Geraet entgegengenommen hat, ist kein Hinweis auf AGB oder einen Kosten fuer einen Kostenvoranschlag.
    Als ich das Geraet abgegeben habe wurde mir sogar noch gesagt, dass sie wahrscheinlich nur die Festplatte einschicken wuerden und eine von Asus zugeschickte neue Festplatte in der hauseigenen Reperaturwerkstadt einbauen wuerden.


    Ich bin natuerlich auch der Meinung das es ein Garantiefall ist, doch bei Asus werde ich wohl schon ein Gegengutachten anfertigen lassen muessen um wirklich Garantie geltend machen zu koennen.
    Habe mich schon fast damit abgefunden dass ich 50eur fuer eine neue Festplatte investieren muss, aber eine bislang unbekannt Summe (Haendler meinte vermutlich 50-70 Eur) an Asus zu zahlen nur weil die mich uebers Ohr ziehen wollen: Nein Danke!


    Koennte mir gut vorstellen, dass wenn ich einer Reperatur zugestimmt haette nochmal so 100 Eur dazu gekommen waeren weil sie dann doch noch die Festplatte austauschen, denn solche Kostenvoranschlaege sind im Normalfall ja nur vorraussichtliche Kostenvoranschlage.

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  • merke: kaufe keine asus notebooks!


    jedenfalls sollte es nicht unbedingt dich interessieren, was asus behauptet, möchte, will, verlangt. es ist zwar deren notebook, aber du hast es von deinem händler vor ort gekauft.


    im gewährleistungsfall muss er dir (in den ersten 6 monaten) beweisen, dass kein mangel vorlag - danach musst du ihm beweisen, dass das gerät schon vorher (seit kauf) im prinzp mangelhaft war.


    nun hat der händler es wohl entgegen genommen, um mal zu schauen... so läufts seinen weg.


    klar kann man bei einer defekten HD sicher denken: der user hats doch arg geschüttelt - nun müsstest du auch beweisen, dass du sowas nicht tust bzw. die platten an sich nicht so ganz io sind.


    aber ich denke: asus muss es nun dem händler berechnen und der kann nun versuchen, es dir weiter zu berechnen. für asus ists eine "repa-prüfung" (kann ja sein, dass die geld kostet). nun muss dein händler dir aber sagen: ist keine gewährleistung und gut ist.


    an sich solltest du an dieser stelle dein notebook nehmen können und gehen...


    das weitere zwischen händler und asus geht dich nix an.


    allerdings ist das notebook weiterhin defekt..
    daher:
    asus ist zwar gut, aber merke: kaufe keine asus notebooks!

  • der händler muß nur die ersten 6 mon. gerade stehen,danach ist er raus und man kann bestenfalls noch über kulanz verhandeln.
    für die herstellergarantie von asus gilt das was in den garantiebestimmungen festgelegt ist.
    deshalb ist ein genauer blick in diese notwendig.
    versteckte kosten sind leider keine seltenheit und diese muß man dann akzeptieren so sie in den garantiebedingungen festgehalten sind.
    deshalb ist eine herstellergarantie nur was wert wenn die garantiebendingungen auch kundenfreundlich sind.


    wenn asus kräftig zulangen will ist es günstiger den händler eine neue hd auf eigene kosten einbauen zu lassen.

  • "der händler muß nur die ersten 6 mon. gerade stehen,danach ist er raus und man kann bestenfalls noch über kulanz verhandeln."


    ???


    die gesetzliche gewährleistungsfrist beträgt 24 monate mit beweislastumkehr nach sechs monaten.



    bernd

    --------------------------------
    aktuelle Konfiguration:
    SERVER-VDR:suse10, kernel:2.6.5, DVB-treiber: kerneleigener, vdr-1.4.0 plain + noad + and. Serverdienste, 2*Nova-S-SE Rev:1.0, gesteuert via xxv-4.0, hda3-->/video0
    CLIENT-VDR: activy-300 mit gen2vdr1.2 (thx@helau+activy-300), hda3-->/video0
    nfs-mounts:
    server:/video0 --> client:/video0/SERVER_NEU
    server:/hdc1 --> client:/video0/FILME
    server:/hdd1 --> client:/video0/SERIEN
    SERVER läuft 24/7, CLIENT bei Bedarf

  • [ del ]


    Edit: Sehe grade, dass das schon direkt von Asus und nich vom Händler kommt.


    Du könntest natürlich versuchen, Asus zu beweisen, dass nicht du der Schuldige bist/warst. Oder mal ersatzweise ne andere HD (sollte leicht zu tauschen sein) einbauen.
    Oder gleich nen NB-Reparateur mit angemessenen Voranschlägen und Diagnosen aufsuchen.


    arghgra

  • Zitat

    Original von blehnert
    "der händler muß nur die ersten 6 mon. gerade stehen,danach ist er raus und man kann bestenfalls noch über kulanz verhandeln."


    ???


    die gesetzliche gewährleistungsfrist beträgt 24 monate mit beweislastumkehr nach sechs monaten.


    Kommt aber in der Praxis doch wohl auf das selbe raus.


    Erstens KÖNNTE man es oft gar nicht beweisen, und zweitens wäre der Händler in einem Fall wie diesem sowieso fein raus, weil die Festplatte ja nunmal am Anfang in Ordnung war und beim Kunden irgendwann kaputtgegangen ist.

  • Zitat

    Original von fish
    Asus behauptet nun ich haette das Notebook fallen lassen, da im Gehaeuse irgendetwas gebrochen sei, somit kein Garnatiefall,


    Gibt es Hinweise am Gehäuse , die diese Behauptung untermauern ?
    Wenn nicht , frag die Jungs , wie ein NB fällt , innen was bricht und aussen nich mal n Kratzer zu finden ist .


    Wenn der Hersteller die Garantie - zu recht ablehnt , musste den KVA zahlen - real wäre das fallen lassen und Garantie geltend machen ja auch Betrug .


    Wenn du den Hersteller zwingst , Garantie ansprüche zu akzeptieren . kann er keine Kohle für nen KVA verlangen .


    Das Zwingen kostet Geld .


    Letztlich wirste dir wohl tatsächlich besser ( billiger ) ne Pladde einbauen und gut - und den Hersteller/Verkäufer meiden .


    HJS

  • Servus,


    hier geht rechtlich mal wieder einiges durcheinander. Zunächst einmal: Mit Asus hast du rein überhaupt gar nichts zu tun. Was die erzählen, kann dir völlig Schnuppe sein, denn ganz allein dein Händler, bei dem du das Notebook gekauft hast, ist für die Abwicklung der Gewährleistung zuständig. Er ist es auch, der entscheidet, ob der Schaden unter die Gewährleistung fällt oder nicht.


    Soweit es dich betrifft, hast du ein mit Ausnahme der Festplatte vollständig funktionsfähiges Notebook an deinen Händler übergeben. Damit ist auch die Gefahr auf den Händler übergegangen, was die weitere Handhabung und vor allem den Schadensersatz betrifft. Wenn das Notebook also bei deinem Händler auf den Fußboden fällt, oder beim Transport vom Händler zu Asus kaputt geht, weil die Post mal wieder Fußball mit spielt, ist für dich völlig ohne Belang. Du hast ein funktionsfähiges Gerät angeliefert, und genau ein solches funktionsfähiges Gerät bekommst du nun zurück. Von der Festplatte abgesehen, wie gesagt.


    Jetzt kommen wir zur eigentlich interessanten Frage der Beweislage.


    Gibt es irgend einen Zeugen, der am Besten bei der Übergabe des Notebooks im Laden dabei war und gesehen hat, wie ein Knoppix problemlos bootete und einfach nur nicht auf die Platte zugreifen konnte? Wenn ja, kannst du dich entspannt zurücklehnen und dem Rechtsanwalt alles weitere überlassen.


    Wenn du hingegen diesen Funktionstest im stillen Kämmerlein gemacht hast, könnte dir das Notebook natürlich auf dem Weg zum Händler heruntergefallen sein, womit du für die weiteren Beschädigungen verantwortlich wärest.


    Der Knackpunkt ist: Wurde beim Händler Umfang des Defekts in Augenschein genommen? Es würde ja schon reichen, wenn irgend wo im Übernahmeprotokoll bzw. Reparaturauftrag steht, dass lediglich die Festplatte defekt ist und keine weiteren Schäden am Gerät erkennbar sind. Taucht jetzt doch ein Riss oder eine Delle im Gehäuse auf, hat der Händler schlechte Karten.


    Gibt es das alles jedoch nicht, hast du ein Problem: Du kannst nicht beweisen, in welchem Zustand sich das Gerät befand, als du es beim Händler angeliefert hast.


    Was ich machen würde: Das Notebook abholen, ohne es reparieren zu lassen (aber mit Prüfprotokoll, was nun defekt sein soll und was nicht), und dann von jemandem mit Fachkenntnis nachsehen lassen, was tatsächlich defekt ist und was nicht. Im einfachsten Fall heißt das, mal eben eine andere Festplatte einzubauen und dann nen Kernel zu übersetzen -- überlebt das Notebook dies, ist sehr wahrscheinlich nichts anderes kaputt.


    Auf das Prüfprotokoll hat man übrigens einen Anspruch, schließlich bezahle ich für die Überprüfung -- aber ausdrücklich nur unter Vorbehalt einer späteren Rückforderung, falls sich das Prüfprotokoll als fehlerhaft erweisen sollte. Dieser Vorbehalt sollte auf der Quittung für die Zahlung stehen.


    Stellt sich heraus, dass außer der Festplatte gar nichts kaputt ist, fordere ich das Geld für die offensichtlich falsche Diagnose zurück.


    Achja, du hast nicht zufällig eine Rechtschutzversicherung? Weil die würde man sicher brauchen! Nach der privaten Haftpflicht meiner Meinung nach die wichtigste Versicherung.


    Viele Grüße, Mirko

  • Wüsste nich, warum ein Händler im Sinne des Gesetzes eine echte und freiwillige Hersteller-Garantie (auf die sich hier bezogen wird) direkt abwickeln sollte. Somit ist in meinen Augen hier schon Asus der Ansprechpartner - auch wenn der Händler die Übersendung/Abwicklung übernommen hat.


    arghgra

  • Also ich sehe das mal so (bin aber kein Jurist!):


    Vertragsverhältnis KUNDE -> HÄNDLER (Kaufvertrag)


    Vertragsverhältnis HÄNDLER -> ASUS (fraglich...)


    eher: Vertragsverhältnis Händler -> Großhändler


    Vertragsverhältnis Großhändler -> ASUS


    aber KEIN Vertragsverhältnis Kunde -> ASUS.


    Und der Großhändler ist ggf. für die vier Wochen mitverantwortlich.

    vdr-User-# 305


    Wohnzimmer-VDR:
    Zotac ND22
    raspberrypi mit raspbmc als Medienplayer
    geplant: Sat->IP

  • Hallo fish,


    ob Du eine Überprüfungspauschale zahlen musst hängt wesentlich davon ab, was Du bei Übergabe des Notebooks an den Händler zur Mangelbeseitigung vereinbart hast. Wurde dort Überprüfung entsprechend Gewährleistung oder gar nichts vereinbart, musst Du die Überprüfungspauschale nicht bezahlen, weil die Überprüfung allein im Interesse des Händlers liegt, ob ein Gewährleistungsfall vorliegt. In diesem Fall hast Du auch kein Anrecht auf ein Prüfprotokoll. Sollte die Überprüfung dagegen entsprechend Garantie erfolgen, wirst Du die Überprüfung wahrscheinlich zahlen dürfen, weil die Garantie eine freiwillige Leistung des Herstellers ist, und dieser sich dafür i.d.R. in seinen AGBs vorbehält, die Kosten nachzubelasten.


    Asus ist in der Tat ein Sonderfall bei den Herstellern. Eine direkte Garantieabwicklung ist dort schlicht nicht möglich. Vielmehr besteht Asus auf den Weg Kunde -> Händler -> Großhändler -> Distributor -> Asus. Ziel ist dabei - vermute ich - das Aufgrund des Aufwandes des Rücksendens die Reklamation sich schon vor Eintreffen bei Asus "verliert". Der schlechte Support bzw. der Ruf selbigens kommt also nicht von ungefähr.


    ciao, Mathias

  • Zitat

    Original von cooper
    hier geht rechtlich mal wieder einiges durcheinander. Zunächst einmal: Mit Asus hast du rein überhaupt gar nichts zu tun. Was die erzählen, kann dir völlig Schnuppe sein, denn ganz allein dein Händler, bei dem du das Notebook gekauft hast, ist für die Abwicklung der Gewährleistung zuständig. Er ist es auch, der entscheidet, ob der Schaden unter die Gewährleistung fällt oder nicht.


    Und wieso nennt sich das dann Herstellergarantie ?


    HJS

  • weils neben der Herstellergarantie durchaus noch weitere "Händlergarantien und Gewährleistungszusagen" geben kann.


    Damit ist halt der Umfang von Asus gemeint, den der Händler beim Kaufabschluss "treuhänderisch" an den Kunden weitergibt.


    Das ändert aber rein garnix am Vertragsverhältnis und am "Gefahrübergang" den Mirko hier anspricht.


    Und das mit der Rechtsschutzversicherung ist kein falscher Hinweis... denn wir leben in einem Land in dem man nur ein Urteil bekommt, aber noch lange keine Gerechtigkeit (Zitat eines mir bekannten Richters)...


    Gruss


    Adama ;)

  • Zitat

    Original von Adama
    Und das mit der Rechtsschutzversicherung ist kein falscher Hinweis... denn wir leben in einem Land in dem man nur ein Urteil bekommt, aber noch lange keine Gerechtigkeit (Zitat eines mir bekannten Richters)...


    Das Recht und Rechtsprechung oder auch Recht haben und Recht bekommen zwei verschiedene Paar Schuh sind ist glaube ich hinlänglich bekannt :rolleyes:


    Zitat

    Original von Adama
    weils neben der Herstellergarantie [...]


    Was daneben ist , interssiert doch nicht :D


    Zitat

    Original von Adama
    Damit ist halt der Umfang von Asus gemeint, den der Händler beim Kaufabschluss "treuhänderisch" an den Kunden weitergibt.


    Also doch Asus :mua


    HJS

  • ich glaub du hast es nicht ganz verstanden, oder warum biste so schnell mit deinen Urteilen was interessiert und was nicht...


    Kann natürlich auch sein ,dass ich deine Frage in Ihrer Einfachheit einfach zu komplex interpretiert habe, aber am Inhalt meiner Antwort ändert es nix.


    Gruss


    Adama ;)

  • Zitat

    Original von Adama
    ich glaub du hast es nicht ganz verstanden, oder warum biste so schnell mit deinen Urteilen was interessiert und was nicht...


    Weil zusätzliche "Zusagen" eine Garantie nicht einschränken - nur zusätzliche "Auflagen" oder "Einschränkungen" oder "Bedingungen" :P


    Zitat


    Kann natürlich auch sein ,dass ich deine Frage in Ihrer Einfachheit einfach zu komplex interpretiert habe, aber am Inhalt meiner Antwort ändert es nix.


    Jo - du weißt doch , daß ich ganz einfach gestrickt bin :D


    HJS

  • jupp, schnell schiessen und hinterher fragen... ;)



    aber niemand kann die "Zusage" eines Anderen beschränken oder einschränken, denn jeder betreibt sein Geschäft auf eigene Rechnung, insofern gelten die Garantien von Asus, und die Händlerzusagen, die aber die Asus-Dinge nicht beschränken dürfen... ist halt Gesetz...


    Gruss


    Adama ;)

  • VIelen Dank fuer die vielen Beitraege und Meinungen.


    Ich werde nun erstmal abwarten bis sich mein Haendler meldet, dass ich den Laptop abholen kann.
    Beim Haendler werde ich dann mal ein Knoppix booten um u.a. mal zu zeigen, dass der Akku noch absolut fit ist und ein Ausstausch wie ihn Asus wollte unnoetig.
    Dann werde ich einfach mal so viele Funktionen wie moeglich demonstrieren (Network, WLan, Sound, ...) damit der Service-Mensch im Expert sieht, dass am Board auch nicht so viel kaputt zu sein scheint.


    Werde euch auf dem Laufenden halten


    MfG, fish

    Streaming-Server: Hardware: Via C7 1.5GHz, 1GBRam, FF 1.3, 750GB verschluesselt
    Software: Debian Testing, VDR 1.6.0 - 24h/7 Betrieb


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