Habe eben eine Verwarnung mit Verwarnungsgeld bekommen, für ein Missachten von Zeichen 250 (Fahrverbot). Als Zeuge wurde der Bürgermeister der Stadt höchst persönlich
angegeben… allerdings haben wir zur angegeben Zeit allesamt friedlich im Bett geschlummert, denn wir haben Urlaub. Auch sind wir zu keiner Zeit an diesem Tag in der angegebenen Straße gewesen. Ist es überhaupt zulässig, das aufgrund eines Zeugen, auch wenn es der Bürgermeister ist (vermutlich auf dem Weg zu Arbeit um 7.24) ohne jeglichen Beweiß ein Verwarnungsgeld eingefordert werden kann?
Behördenwillkür !?
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Ja ohne Probleme sogar
jeder Bürger kann das ... und du bist dann in der beweisspflicht
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Auch sind wir zu keiner Zeit an diesem Tag in der angegebenen Straße gewesen.
Auch Dein Fahrzeug nicht?Albert
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nein, auch mein Fahrzeug nicht.
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Auch Dein Fahrzeug nicht?
Oder gar nur die Kennzeichen? Soll ja so nette Zeitgenossen geben, die einfach mal die Schilder tauschen weil's angeblich lustig sein soll...Markus
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Einspruch einlegen ... dann steht Aussage gegen Aussage.
Nur nicht sofort akzeptieren ... oder gleich einen RA nehmen.
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Hi Leon357,
sowas hatten wir auch mal. In der Beschreibung des Vorfalls war aber ein Fahrzeug beschrieben, welches weder in Modell noch in der Farbe mit unserem übereingestimmt hat. Ich hab dort angerufen und hab das denen verklickert. Ohne viel Aufhebens wurde die Anschuldigung fallen gelassen, der Zeuge hatte sich wohl auf dem Nummernschild verlesen...
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Es sollen da draussen auch Doubletten herumfahren, gleicher Wagen, gleiche Farbe gleiches Schild, nur das einer vermutlich geklaut ist und ein falsches Schild drauf hat, Wurde früher gerne von der RAF gemacht (und ich meine nicht die Royal...) heute eher von dem üblichen Gaunern.
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von der RAF gemacht (und ich meine nicht die Royal...)
Oooh, eine Verschwörung auf höchster Regierungsebene ist im Gange...Einspruch erheben, unter Vorbehalt zahlen, und höflich(!) darauf hinweisen, die Sache und alles weitere über einen Anwalt regeln zu lassen.
BJ1
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Seh ich auch so: erst einmal Einspruch einlegen. So was ähnliches hatte ich auch mal. Die damals genannte KFZ Nummer gehört zwar mir, aber nicht zu einem PKW wie behauptet, sondern zu meinem Motorrad.:-)
Schriftlich Einspruch eingelegt und die Sache war beendet...
Gruß
Jörg -
Bei mir war mal die Polizei zuhause, weil ein Polizist gesehen haben wollte, dass ich laut Lasermessung mit mehr als 180 km/h bei erlaubten 70 gefahren sein soll. Und er hat das Kennzeichen fehlerfrei erkannt...
Auf meine Frage, welche Farbe denn Motorrad, Kombi und Helm hatte antwortete er
Motorrad rot, Kombi schwarz, Helm rot - knapp daneben - musste auhc sein Kollege eingestehen
Motorrad ist weiß/grün, Kombi ebenfalls und helm schwarz...
Andy
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Motorrad ist weiß/grün, Kombi ebenfalls und helm schwarz...
Erzähle mal, was für einen Mordsding has Du denn?Albert
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klingt als wenn Sinai selbst Polizist ist
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Kwasaki ZX9R Ninja
In 9,1 Sekunden auf Tempo 200, 281 km/h Spitze.Ich komme mal vorbei.
Albert
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Hi,
hab erstmal Einspruch eingelegt, mal sehen wie das Ausgeht
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@Dakilla
Dir ist klar, das du jetzt einigen deiner "Freunde" einen Hinweis gegeben hast, wie sie dich in die Finger bekommen!?!
Durch deinen Einspruch steht es nun Aussage gegen Aussage. Nun müssen die dir jetzt erstmal Beweisen, das du dort warst.
Ohne Foto/Videobeweis dürfte das in meinen Augen sehr schwer werden. -
Kann auch sein, dass er beweisen muss, dass er nicht dort war, was auch schwer ist.
Andy
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Kann auch sein, dass er beweisen muss, dass er nicht dort war, was auch schwer ist.
naja, da können mindestens 3 bezeugen, das ich und das Auto daheim waren
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naja, da können mindestens 3 bezeugen, das ich und das Auto daheim waren
Hoffentlich sind nicht alle Familienmitglieder.Albert
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