welche rechte habe ich als kunde?

  • Hallo zusammn,


    meine Frage ist folgende: Ich habe bei einem großen Elektronikkaufhaus folgendes gesehen.
    Zwei Sat Karten, Hauppage Nova-S und Nexus-S;
    Zwei Preise, 79€ (mit Bemerkung Restposten) und 249€.
    Beides direkt nebeneinander.


    Nun ist folgendes "Problem": Die Nexus steht über den 79€ und die Nova über den 249€.
    Und zwar nicht nur eine Schachtel, sondern jeweils 5-6 Kartoons.
    => sind falsch verräumt worden.
    Wenn man genau auf die Preisschilder schaut, steht da eine etwa 3mm hohe Zahlenkombination 234. Diese ist die einzige möglichkeit für mich als kunde festzustellen, welcher Preis zu welchem Produkt gehört.
    Wenn man nun diese kleinen Nummern vergleicht, bemerkt man, dass sie vertauscht wurden.


    Frage.: Habe ich als Kunde ein Recht darauf die falsch ausgezeichnetet Nexus zu dem Preis (79€) zu bekommen?


    Falls Irgendwer damit Erfahrung hat, währe ich dankbar für einen Hinweis, wie ich vorgehen sollte.


    MFG


    Thomas


    p.s.: Sorry ist schwer mit Worten zu erklähren

  • Nein.


    Mehr muss man dazu gar nicht sagen. Auf der Grundlage bekommst keinen Kaufvertrag zustande.


    VDR1: ECS 945GCD-M, Atom 330, mod. Scenic 300 Geh., 16Gb CF, eHD, Tevii S470, 6.4" VGA TFT
    VDR2: Asus P5GC, C2D E4400 2GHz, mod. Scenic 300 Geh., 16Gb CF, eHD, TS SkyStarHD, PSOne TFT
    VDR3: Asus CUSL2, P3800, 128Mb Ram, TT3600, eHD
    SERVER: Tualatin 1133, 512Mb, 8 x ST 320Gb Gb RAID 5
    SERVER: Intel D945GSEJT, Chenbro ES30068

  • Zitat

    Original von UloPe
    Tja mal logisch überlegen:


    Du willst den Händler um 170 € betrügen und fragst auch vorher noch ob du ein RECHT da drauf hast? Sag mal gehts noch? :tdw


    Wieso dass? Ich habe die Kartoons weder vertauscht, noch hab ich die Preise gemacht. Es ist mit ziemlicher Sicherheit klar, dass an der Kasse 249€ rauskommen wird. Jetzt ist nur die Frage, kann ich auf den Preis bestehen der an dem Produkt ist oder nicht?


    Es ist klar, dass das Betrug währe, wenn ich entweder den Preis an der Wahre ändern würde, oder den Kartoon vertauschen würde.


    Aber die Ware ist falsch verräumt worden, also Ware bei falschem Preis.


    Für mich als Kunde ist zunächst der Preis interressant, der unter dem Produkt steht. Ich kann nicht sehen, ob z.B. anhand der EAN der Preis zu der Ware gehört.


    Also gilt doch hier das Prinzip: Falsche auszeichnung und Preisbindung an den ausgehängten Preis. Wenn der dann an der Kasse anders herauskommt, ist das als Kunde nicht mein Problem.


    MFG


    Thomas


    p.s.: mir ist auch klar, dass das 170 € sind. und sich der Händler nicht sehr wohl dabei fühlt, aber wenn es hier meinetwegen nur 10€ währen, würdest du dann auch so reagieren?

    Einmal editiert, zuletzt von raccoon_ts ()

  • Zitat

    Original von raccoon_ts
    Also gilt doch hier das Prinzip: Falsche auszeichnung und Preisbindung an den ausgehängten Preis. Wenn der dann an der Kasse anders herauskommt, ist das als Kunde nicht mein Problem.


    Eben nicht. Gibt nicht umsonst auf den Prospekten so nette Hinweise "Irrtümer ausgeschlossen".


    Grüße
    Michi

    Wohnzimmer: Techsolo TC-400 :: ASUS P5N7A-VM :: Intel Core 2 Duo E7400 :: GeForce 9300 onboard :: vdr 1.7.15 e-tobi ::
    In Rente: Pimped Scenic 600 (Bilder und Aufbau) :: PIII 600Mhz :: Hauppauge Nexus-S 2.1 4MB :: vdr 1.5.2 e-tobi ::


    "Wer denkt, dass Volksvertreter das Volk vertreten, der glaubt auch, dass Zitronenfalter Zitronen falten." Zeit zum ändern!

  • Thomas


    Theoretisch hast du das recht aufgrund der preiskennzeichnungspflicht.


    Praktisch aber nicht wirklich durchzusetzen.


    Klar wäre der klassische fall mit preisetiket auf der packung.
    Aber heutzutage stehen meist scanner im laden, so das du dich vom wirklichen preis überzeugen kannst.
    Sicher gehts du wenn du explizit fragst. Vielleicht erwischst du ja einen unwissenden der den "falschen" preis bestätigt.


    Bleibt noch dein moralisches dilemma . . . ;D


    gruss

    Mein anderer VDR ist (auch) ein EPIA
    1)VIA M10000-Nehemiah, 160+120G Samsung; NEC 1300A; YY A106; LCD20x4 ...
    2) ctvdr+e-tobi ; C3M266+1,2GHz-Nehmiah; 160G Samsung + 4x500G Seagate SATA; NEC3500; TT-Case; DVB-S 1.3+4MB + Nova ; gLCD 240x128 ...
    . . .TB rulez. . .

  • Es gilt der Preis an der Kasse.


  • Ja, mit dem Etikett, hätten sie gar keine Chance, da gilt: Der Preis, der draufsteht ist gültig, aber eben mit den Scannerschienen und EAN sieht die Sache dann wohl anders aus.


    Danke, Sache erledigt.


    Thomas

  • Zitat

    Original von skiller2k1


    Eben nicht. Gibt nicht umsonst auf den Prospekten so nette Hinweise "Irrtümer ausgeschlossen".


    Grüße
    Michi


    In den Prospekten ist das klar, da steht Druckfehler ausgeschlossen, aber am Regal, der Preis ist bindend. Aber wie schon einen Beitrag vorher, hätte ich wohl schlechte Karten damit.


    MFG


    Thomas


    p.s.: währe halt doch auch zu schön gewesen *schluchz*
    p.p.s.: ende, aus

    Einmal editiert, zuletzt von raccoon_ts ()

  • Zitat

    Original von PeterD


    Bleibt noch dein moralisches dilemma . . . ;D


    gruss


    Das hätte ich schon überstanden, die Preisspanne ist zwar nicht ganz so groß, aber arm währen die da auch nicht dran geworden.


    Das hätte danach sofort jemand geändert;)


    MFG


    Thomas

  • Zitat

    Originally posted by raccoon_ts
    In den Prospekten ist das klar, da steht Druckfehler ausgeschlossen, aber am Regal, der Preis ist bindend. Aber wie schon einen Beitrag vorher, hätte ich wohl schlechte Karten damit.


    Klar, und wenn ein Verkäufer beim Aufstellen von Preisschildern kurz das Angebotsschild der Scartkabel zu "je 1.95 EUR" vor die HD-LCDs gestellt hat, willst du das auch haben und meinst damit im recht zu sein?


    Kinder, Kinder - Ihr habt immer Ideen - is ja schon wie bei "Vorsicht, Kunde" hier ...


    arghgra

  • Da du sich der Verkäufer geirrt hat und die Ware falsch angepreist hat, gibt es theoretisch eine kleine Möglichkeit auch zu dem niedrigerem Preis zu kaufen, jedoch wirst du dazu einen Anwalt brauchen der für dich alles unternimmt und dafür mehrere hundert Euro verlangt.


    Ich weis Anwalt und "alles Möglichkeiten auschöpfen" ist ein Widerspruch in sich ...


    Ergebnis (Chanze: 50%/50%):
    250 Euro Karte für 80 Euro
    Anwaltskosten (wahrscheinlich zum Fenster rausgeworfen)
    600,00 Euro
    Ersparnis: -430,00 Euro

  • Zitat

    Original von raccoon_ts
    aber am Regal, der Preis ist bindend.


    Nein, ist er nicht. Er ist das "Angebot zur Abgabe eines Angebotes" ;D. Der Kaufvertrag kommt erst zustande, wenn der Vertragspartner Deinem Angebot (durch Hinbringen zur Kasse) zugestimmt hat.


    So ist das jedenfalls rechtlich. Alles andere ist Kulanz der Verkäufer.

    Glotze: yaVDR (ASRock Q1900M, 4GB RAM, DD Cine S2 V6.5, ZOTAC GT630 (Rev. 2)
    Server: HP ProLiant MicroServer G8, VMware ESXi 5.5 :P


  • Natürlich ist dem nicht so, denn in diesem Fall ist die Preisdifferenz zu groß, und offensichtlich, dass dieser Preis nicht stimmen kann. Und in meinem (ich nenn es halt jetzt mal so) Fall ist es so, dass die Preisschilder bis auf den Preis und die Typbezeichnung (3mm hoch und ganz unten auf dem Etikett platziert) identisch sind. (Hauppauge TV-Karte...) Es steht noch nicht einmal eine Bezeichnung "Nexus"oder "Nova" drauf.


    Ich hatte weiter oben schon geschrieben, dass wenn die Preisdifferenz z.B. "nur" 10€ anstatt 170€ währen die Wellen wohl nicht so hoch schlagen würden.


    Das einschalten eines Anwaltes ist natürlich auch völliger blödsinn, Stichwort: Verhältnismäßigkeit der Mittel.


    Zu dem Beitrag von knebb: Wenn diese so ist ("Angebot zur Abgabe eines Angebotes" zuzwinker ), dann könnte der Verkäufer ja irgend einen Preis an die Ware schreiben. und dann an der Kasse Sagen: "Nö, der Preis ist Falsch, es ist jetzt teurer" Siehe Beitrag PeterD Stichwort Preiskennzeichnungspflicht.


    MFG


    Thomas

  • mal so aus dem Nähkästchen aus meiner Ausbildung zum Einzelhandelskaufmann:


    Grundsätzlich gilt:


    Der Händler ist NICHT verpflichtet dir Die Ware zu dem Preis zu verkaufen zu der Sie ausgezeichnet ist. (Davon abgesehen, das ein Händler Dir generell nichts verkaufen muss (Vertragsfreiheit) ;) ) Dabei spielt es keine Rolle, ob an der Kasse ein EAN den korrekten Preis ausspukt oder nicht. Das heisst, wenn der Kassierer, Verkäufer bei der Bezahlung der Ware bemerkt, das diese falsch deklariert wurde, kann er den Preis korrigieren, oder aus Kulanz Dir den Artikel verkaufen, was bei dieser Preisspanne wohl kaum passieren wird ;)


    Der Preis unterliegt der Preisauszeichnungspflicht (PangV), Irrtümer sind hier allerdings vorbehalten (BGB). Allerdings , wenn hinter der Falschauspreisung von Ware ein System steckt, der Kunden zum Kauf der Ware animieren soll, greift das UWG, hier kann man den Händler abmahnen, dies ist rechtlich gleich gelagert wie Werbeaktionen, bei der definitiv zu wenig Ware vorrätig ist, um den Bedarf zu decken. Hier spricht man von Lockangeboten.


    Man kann die Sache aber auch umdrehen (Preise mal der Phantasie überlassen):


    In einem Geschäft entdeckst du eine Grapikkarte von XYZ mit allem drum und dran was das herz begehrt für 129€ (UVP 249€). Du denkst, ist das ein geiles Angebot, und willst die Karte Kaufen. Bei der Bezahlung der Ware wird festgestellt, das die Karte eine Werbeaktion ist, und sogar nur 89€ kostet. Gilt der Preis an der Ware ? ;)


    BTW. Es gab früher einen regelrechten Sport (so vor 10-15Jahren) Ware umzuetikettieren, als es noch keine EAN und Scanner Kassen gab, sprich Preisetikett abknibbeln und woanders aufkleben, ist aber mittlerweile etwas aus der Mode ;)


    -- Debian Kernel 2.6.21.3 -- ctVDR/eTobi -- vdr 1.6.x --
    -- Coolermaster -- ASRock K7S41GX -- AMD K7 1.8GHz -- 512MB RAM --
    -- Nexus 2MB DVB-C (F12623) -- 3.5" CI & Alphacrypt 3.09 -- Nova DVB-T -- AVBoard 1.4 -- Denon AVR 1906 --

  • Der dreifache Preis ist also keine zu große Preisdifferenz??

  • Zitat

    Original von raccoon_ts
    dann könnte der Verkäufer ja irgend einen Preis an die Ware schreiben. und dann an der Kasse Sagen: "Nö, der Preis ist Falsch, es ist jetzt teurer" Siehe Beitrag PeterD Stichwort Preiskennzeichnungspflicht.


    Nein. Mysterix hat das ja schon ein wenig klar gestellt. Der Hänlder ist nicht einmal dazu verpflichtet, Preisschilder aufzustellen. Aber wenn, unterliegt das dieser Verordnung. Und auch da ist geregelt, daß es nur ein Vorangebot ist. Kein Händler ist dazu gezwungen, Dir das Teil überhaupt zu verkaufen! Erst bei einem (rechtlichen) Angebot ist er das.


    Und dieses erste Angebot kommt von Dir- indem Du das Teil an der Kasse hinlegst. Nach dem Einscannen steht auf dem LCD der Kasse das "Gegenangebot" des Händlers. Entspricht das Deinem Angebot, ist das Geschäft perfekt und rechtlich ist ein Vertrag geschlossen. Ist der Preis anders (wobei es rechtlich keine Rolle spielt, ob höher oder niedriger), so ist das ein Gegenangebot, auf das Du eingehen kannst oder nicht. Der Vertrag kommt dann durch die Zustimmung zustande.


    Das ist nichts anderes als bei Onlinegeschäften: Gibt's da den Opteron für 10€ angeboten, kommt ein wirksamer Kaufvertrag erst durch due Auftragsbestätigung des Händlers zustande. Hat er darin dann tatsächlich 10€ stehen, ist der Vertrag bindend.


    Und nochmal: das, was ein Händler aus Kulanz macht, hat nicht mit irgendeinem "Anspruch" eines Kunden zu tun!



    Grüße


    Christian,
    der sich noch mühsam an die ersten Semester Jura erinnern kann ;)

    Glotze: yaVDR (ASRock Q1900M, 4GB RAM, DD Cine S2 V6.5, ZOTAC GT630 (Rev. 2)
    Server: HP ProLiant MicroServer G8, VMware ESXi 5.5 :P

  • @ Mysterix & knebb


    Danke, das sind beides Aussagen, die HAnd und Fuß haben.
    Mit beiden kann ich gut leben und sie Akzeptieren.



    @ wirbel


    Nein, erst einmal nicht, denn solche Sachen 1/3 des alten Preises sind mir auch schon untergekommen. Zudem war an dem kleineren Preis noch ein großes Schild "Restposten - Ausverkauf".
    Daher hatte ich mich schon gefreut, aber auch, und da hast du recht, gewundert Als ich den höheren Preis daneben gesehen habe dann auch schon aufgegeben und mich hier an's Forum gewandt.


    @ knebb
    Anders läge die Sache aber dann wohl bei einem schriftlichen Angebot eines Händlers/Verkäufers, oder? (lag hier natürlich nicht vor)


    MFG


    Thomas

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