GEZ wann muß ich zahlen

  • Ich habe vor bei meinem Fernseher vom TV - Empfang zu befreien, da ich den Fernseher nur für DVD usw. nutzen möchte, also SCART und VA - Eingänge!


    Reicht es wenn ich intern vom Koax - Anschluß Masse und Seele kurzschließe, oder ist das für den Tuner ungesund auf Dauer?
    Also die Kurzschließung erfolgt vor der Rausführung (also im Geräteinneren) !


    Reciht das, damit mich die GEZ in ruhe läßt, oder soll ich noch den Tuner rausnehmen?


    Wäre nett, wenn mir jemand hier helfen könnte.

  • Hi,


    nein die GEZ wird dich nicht in Ruhe lassen. Dort steht geschrieben, das jeder der ein Gerät zum Empfang bereithält gebührenpflichtig ist. ich hab mir das mal erklären lassen, bereithalten würde auch "steht im Keller unter einer Decke ohne Strom und Antenne" heissen.


    Näheres unter www.gez.de (übel gestaltet, und schlecht strukturiert, aber es ist alles da...)


    bye


    Sven


    Link: Richtig fragen

  • Hi,


    danke erstmal


    Ist denn aber ein Fernseher ohne Tuner nicht ein Anzeigegerät und nicht viel mehr?
    Ahnlich wie ein Computermonitor !


    (1) Rundfunkempfangsgeräte im Sinne dieses Staatsvertrages sind technische Einrichtungen, die zur drahtlosen oder drahtgebundenen, nicht zeitversetzten Hör- oder Sichtbarmachung oder Aufzeichnung von Rundfunkdarbietungen (Hörfunk und Fernsehen) geeignet sind. Rundfunkempfangsgeräte sind auch Lautsprecher, Bildwiedergabegeräte und ähnliche technische Einrichtungen als gesonderte Hör- oder Sehstellen.


    Sehr sehr sehr ... und sehrer sehr schwammig.
    .. geeignet sind .. das ist ja wie ein Freibrief


    Ohne Tuner ist das Ding dazu aber nicht mehr geeignet !
    Falls hier auch Hilfsmittel gemeint sind, dann müßte man auf jeden Fall für Monitore auch zahlen.
    Ich werd mal eventuell nen Anwalt fragen, was der dazu meint!

  • Zitat

    Original von sentinel
    Hi,


    danke erstmal


    Ist denn aber ein Fernseher ohne Tuner nicht ein Anzeigegerät und nicht viel mehr?
    Ahnlich wie ein Computermonitor !


    Bringst du dem Beamtenladen sowas bei? Ich glaube dann bekommst du einen Nobelpreis. Die kapieren sowas doch eh nicht. Ich versuche seit ungelogen 3 Jahren bei denen meine Adresse zu ändern. Habe schon mehrfach das Schreiben zurrückgeschickt.
    Selbst mit solch einfachen Dingen sind die überfordert.

  • Tja, dann sind die Beamten dort besonders unterbelichtet oder schlicht un ergreifend faul.


    Nach dem Motto: .. Zahl Du Luder !


    Tja, also dann rufe ich dort besser nicht an, ich hatte schon vor nen Sender zu installieren, der mich vom terrestischen Empfang "sozusagen" befreit, also ein lokaler Störsender, durch die Mauern zum Nachbar kommt er nicht und außerdem hat der eh Kabelanschluß!
    Dann wäre ich Empfangsmäßig in einem "Schwarzen Loch" !

  • Hi,


    aus CB-Funk-Zeiten glaube ich mich zu errinnern, dass diese Bruecke rein rechtlich gesehen ausreichen muesste. Es geht ja drum, dass 'empfangsbereite' Geraete auch gebuehrenpflichtig sind.


    Wie schon beschrieben, ein unbenutztes Geraet im Keller ist empfangsbereit, d.h. Strom und Antenne rein, einschalten laeuft. Wenn Du jetzte dem Empfang durch eine Bruecke im Geraet unterbindest ist es effektiv nicht mehr emfangsbereit, d.h. es bedarf mehr als die oben genannten Schritte. Nur: Wie erklaerst Du das dem GEZ-Kontrolleur?
    Falls ich GEZ-Kontrolli waere, wuerde ich Dir auch nicht glauben, dass das wirklich so ist, man koennte ja einfach die Bruecke ueber einen versteckten Schalter schliessen und spaeter wieder oeffnen.
    Bisher wurde das von eingen so beschrieben, dass sie sich eben das Emfangsteil von einem Fachmann ausbauen lassen und das schriftlich bestaetigen lassen. Diese Bestaetigung zeigt man dann dem Kontrolleur.


    Bezueglich der Bruecke waere ich mir nicht sicher ob das dem Empfangsteil des Fernsehers gut tut. Warum trennst Du die Anntennenbuchse nicht einfach ab? Du koenntest dann auch die Buchse komplett entfernen, dann ist es offensichtlicher for einen Kontrolli, dass Du nicht mehr emfangsbereit bist.
    Bei nicht zulassungsfaehigen CB-Funkgeraeten war das damals so, dass man einfach den Stecker abgeschnitten hat, dann war's auch nicht mehr betriebsbereit. Insofern sehe ich das als vergleichbar an.


    Tschuess Jo

    yaVDR 0.7, ASRock Q1900M, Zotac GT630 1GB, DD Cine S2 V6.5, 2x2GB, 64 GB SSD, PicoPSU 80W, MeanWell Netzteil 90W mit eingebautem Tinnitus, HAMA MCE-Remote Control

  • Danke Jol!


    Ich glaub so werde ich es machen, die Buchse rauslöten dürfte nicht so schwer sein und dann noch kurzschließen.
    Dann noch bei meinem Verstärker und Autoradio, dann bin ich im grünen Bereich!


    Die Rechnung kriege ich auch hin! Ich bin hier an ner Quelle!

  • naja, ein tragbares Radio hab ich, das ist ja aber befreit, alles was autark arbeitet ist befreit (inkl. Stromversorgung usw.)!
    So habe ich das zumindestens verstanden!


    So, bis später!


    Die Reaktion wird hier veröffentlicht! :D

  • Hi,


    das mit dem autark befreit...wie kommst Du darauf? Irgendwo in den Vorschriften gefunden? das wäre interessant, aber soweit ich micht erinnere triggert jedes empfangsbereite Gerät die gebürenpflicht...ob nun tragbar, fahrbar...


    bye


    Sven


    Link: Richtig fragen

  • Zitat

    Original von Torsten/WarEagle
    Die kapieren sowas doch eh nicht. Ich versuche seit ungelogen 3 Jahren bei denen meine Adresse zu ändern. Habe schon mehrfach das Schreiben zurrückgeschickt.
    Selbst mit solch einfachen Dingen sind die überfordert.


    Du Glücklicher... Nur 3 Jahre! :D
    Ich versuche die GEZ seit 5 1/2 Jahren davon zu überzeugen, das meine Frau mit mir verheiratet ist und zusammem mit mir in einem Haushalt lebt;
    und sie deshalb keine GEZ-Gebühren bezahlen braucht. ;(
    Aber weder e-mails, noch Faxe, noch Rücksendung der Original-Schreiben brachten eine Besserung.
    Die letzte Aktion (meiner Frau) war die, die Hotline anzurufen und um Gnade zu flehen. :§$%
    Bis dann jetzt im Februar wieder so ein Schreiben ankommt.


    Die Alternative haben meine Frau und ich auch schon überlegt: :] Wir lassen uns scheiden. :]
    Dann kann meine Frau (sobald einer von uns ausgezogen ist) endlich die GEZ-Gebühren bezahlen. Und die EDV der GEZ stimmt endlich.
    Ob wir allerdings die Kosten für die Scheidung ersetzt bekommen, konnten wir noch nicht mit der GEZ klären! :rolleyes:
    Joachim

  • Hallo,


    wir hatten in unserem LAden einen kleinen Schulungsraum mit Fernseher und Videorecorder. Wir sollten dafür GEZ gebühren zahlen. Die haben erst ruhe gegeben bis wir aus Videorecorder und aus dem Fernseher den Tuner ausgebaut hatten. Da es heißt ein Empfangsgerät und ein Fernseher ohne Tuner ist kein Empdangsgerät mehr.


    Aber mit dem VDR Empfängt man ja auch sender also muß man Zahlen.


    TSchau Ingo

    Matrix - AMD Athlon-TBIRD900, 256MB, Gentoo 2006.1 160GB-HDD als Server
    VDR - Asrock A7VM2 mit Athlon XP 2400 (mit 100MHz FSb laufen wegen wärme), 128MB Ram, 120GB Spinpoint HDD, Gen2vdr,
    VDR2 Asrock A7VM2 mit Duron 1200 , 128MB 160GB HDD
    DeepOcean Pentium D 805 2,66GHz, 1GB-Ram, 200GB-HDD, WinXP, MAC-OS X86
    Mein Mac, G4 400@500MHz Sawtooh, 768GB-RAM, GF5200 128MB, 80GB-HDD
    :cool1 :vdr1

  • Zitat

    Original von SvenS
    Irgendwo in den Vorschriften gefunden? das wäre interessant, aber soweit ich micht erinnere triggert jedes empfangsbereite Gerät die gebürenpflicht...ob nun tragbar, fahrbar...


    Und da wir im VDR Forum sind, dürfte spätestens die DVB-Karte wieder ein Empfangsgerät darstellen.


    Gruß Frederick

  • Hi,


    irgendwo habe ich mal gelesen, dass ein PC nicht als Empfangsgerät gilt. Und mit der DVB-Karte allein kann man ja auch nix anfangen. Ist allerdings schon längere Zeit her und ich weiss nicht inwieweit das noch Geltung hat.


    Willy

  • Zitat

    (1) Rundfunkempfangsgeräte im Sinne dieses Staatsvertrages sind technische Einrichtungen, die zur drahtlosen oder drahtgebundenen, nicht zeitversetzten Hör- oder Sichtbarmachung oder Aufzeichnung von Rundfunkdarbietungen (Hörfunk und Fernsehen) geeignet sind.


    interessant finde ich den passus "nicht zeitversetzten" sichtbarmachung oder aufzeichnung...


    genügt hier ein "delay 1" ?
    fünf sekunden ? zwei tage ?


    kann mich ein richtig-dimensionierter cache vor gez-gebühren bewahren ??


    cu
    kuschelfisch

    VDR Server: [VIA PC2500 E Micro-ATX VIA C7 1,5Ghz G, 2 GB RAM, 60 GB 2,5" HDD, TT 1400 Budget DVB-S] mit [easyVDR 0.6.04]
    VDR Wohnzimmer: [Medion Digitainer -modded-, Nexus-S 2.3, 6,4" LG-TFT, 250GB HDD] mit [easyVDR 0.5RC1] -in Arbeit-

  • Hallo Leute, hatte lange Zeit keinen Fernseher und die Gema hat mirs nicht geglaubt. Macht aber nix:


    Die einfache Lösung:


    1) Bei der GEZ Fernseher abmelden. (Radio hat jeder im Auto, also angemeldet lassen)


    2) Bei Schwierigkeiten mit der Bezahlung zuviel eingezogenes Geld zurückholen (geht bis 6 Wochen nach Einzug). Einzug ggf. kündigen und auf Rechnung umstellen.


    3) Den Klinkenputzern der GEZ oder -beauftragten an der Haustüre sagen, daß man keinen Fernseher bereit hält. Man muß sie erst in die Wohnung lassen, wenn sie mit Polizeibegleitung und Haussuchungsbefehl kommen. Und den kriegen sie ohne Begründeten "Tat-Verdacht" nicht.


    Easy, oder?


    Wer ein reines Gewissen hat, braucht also keine Bauchschmerzen zu haben...
    K.

    Und bist Du nicht willig, so brauch ich Geduld!
    System: TV Philips 4k, + CEC-Remote, Octopus Net

    Odroid N2+ mit VDRSternELEC

  • >Wohnung lassen, wenn sie mit Polizeibegleitung und Haussuchungsbefehl kommen.
    >Und den kriegen sie ohne Begründeten "Tat-Verdacht" nicht.


    also ich würde gern sehen wie ein staatsanwalt/richter die notwendigkeit einer hausdurchsuchung begründet (ist ja schließlich nur eine ordungswiedrigkeit)
    die GEZ könnten höchstens eine anzeige machen und verlangen das der "beschuldigte" einen nachweis erbringt, vorausgesetzt die haben einen zeugen der sowas wie einen begründeten verdacht vorbringen kann

  • Zitat

    Original von BigWilly
    Hi,


    irgendwo habe ich mal gelesen, dass ein PC nicht als Empfangsgerät gilt.


    Willy


    hallo,


    aber bald,


    Auszug aus FAQ www.gez.de:


    " ........Der fünfte Änderungsstaatsvertrag vom 6.7./7.8.2000 zum Staatsvertrag im vereinten Deutschland regelt in Art. 4, § 5a die Frage der Gebührenpflicht von Internet-PCs. Danach ist grundsätzlich davon auszugehen, dass Internet-PCs zum Empfang von Rundfunksendungen geeignet sind. Dennoch erwächst daraus für die Internet-Nutzer keine unmittelbare Gebührenpflicht. Um die weitere Einführung neuer Kommunikationstechnologien zu erleichtern, sollen für diese Geräte bis zum 31. Dezember 2004 keine Gebühren erhoben werden........"


    Gruß lola

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