Ärger mit DVB-Shop

  • Zitat

    Original von Silbär
    OK, das war jetzt dämlich, aber genau aus diesem Grunde gibt es ja den Widerruf im Fernabsatz: Damit ich mir die Ware anschauen und prüfen kann. Das ich im Einzelfall vielleicht mehr Prüfmöglichkeiten habe als im Ladengeschäft ist richtig, aber eher irrelevant, oder?


    Silbär


    Und genau da liegt der Hase im Pfeffer. Laut Widerrufsrecht hast Du keine weitergehenden Rechte. Deswegen ist das auch nicht irrelevant. Ich möchte mir aber nicht das Theater ausmalen, wenn man Dir gesagt hätte, das Du für den Einbau und die Benutzung der Karte Wertersatz leisten sollst (Der wahrscheinlich über sieben Euro gelegen hätte).


    Mich erstaunt es jedenfalls immer wieder, wie viele das Widerrufsrecht als Freibrief nehmen, sich Artikel mehr oder minder "unverbindlich zur Ansicht" schicken zu lassen.
    Das wäre in jedem "normalen" Geschäft nicht anders. Als Käufer hast Du normalerweise nicht das Recht, gekaufte Waren zurückzubringen. Darüber sollte man sich im klaren sein (sowas nennt man "uneingeschränkt geschäftsfähig").
    Das viele Geschäfte das trotzdem akzeptieren steht auf einem anderen Blatt.


    Gruss


    Macavity

    Capulet:
    HW: Dell Dimension 3100, Pentium 4 3GHz, 2GB RAM, 160GB HDD (System), 1TB HDD (Video), 1 x TT S2-1600, 1 x Technisat Skystar HD | SW: Debian 7.4, VDR 2.0.4 (selfcompiled), dummydevice 2.0.0, streamdev-server 0.6.1, NFS-Server


    TiViPi01:
    HW: Raspberry Pi Mod. B Rev. 2, 512MB RAM, 8GB SD-Card, Teko TEK-BERRY.9 Gehäuse, Ednet 85024 USB 2.0 Hub, Digitainer X10 Funk-Fernbedienung | SW: Raspbian 01/2014, VDR 2.0.4 (selfcompiled), rpihddevice 0.0.8, ffmpeg 1.0.8, streamdev-client 0.6.1, NFS-Client

  • Zitat

    Original von Macavity


    Und genau da liegt der Hase im Pfeffer. Laut Widerrufsrecht hast Du keine weitergehenden Rechte. Deswegen ist das auch nicht irrelevant.


    Ich habe im Fernabsatz das Recht, innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware den Vertrag zu widerrufen ohne Angabe von Gründen. Punkt.
    Das ich durch diese Regelung die Ware u.U. besser prüfen kann als im Ladengeschäft ist irrelevant. Und ja: der Verbraucher wird dadurch besser gestellt als im Ladengeschäft.


    Zitat

    Original von Macavity
    Ich möchte mir aber nicht das Theater ausmalen, wenn man Dir gesagt hätte, das Du für den Einbau und die Benutzung der Karte Wertersatz leisten sollst (Der wahrscheinlich über sieben Euro gelegen hätte).


    Wohl eher nicht, da der Wertersatz dem Händler den Wertverlust der Ware ersetzen soll. Das ist keine Ausleihgebühr. Wo der Wertverlust einer von vorherein nicht orginal verpackten DVB-Karte sein soll, die zwei Tage in einem Rechner gesteckt hat, musst du mir erklären.


    Zitat

    Original von Macavity
    Mich erstaunt es jedenfalls immer wieder, wie viele das Widerrufsrecht als Freibrief nehmen, sich Artikel mehr oder minder "unverbindlich zur Ansicht" schicken zu lassen.


    Ich habe mir die Karte nicht unverbindlich zur Ansicht schicken lassen. Sie hat nicht das erfüllt was sie sollte und deswegen habe ich sie zurück gegeben.
    Davon abgesehen: Was glaubst du, warum es den Widerruf im Fernabsatz gibt? Was wird sich der Gesetzgeber wohl gedacht haben? Genau, aus dem Widerrufsrecht erschliest sich tatsächlich ein "unverbindlich zur Ansicht", da der Widerruf und damit die Rückgabe der Ware an keinerlei Bedingung (außer einer gewissen Frist) geknüpft ist.
    Das sich daraus nicht das Recht ergibt, einfach Waren zu bestellen die man sowieso nicht haben will, ist auch klar. Sprich: Das Bestellen von z.B. teuren Abendkleidern um damit auf einen Ball zu gehen und die Kleider hinterher wider zurück zu schicken ist verboten und vielleicht sogar Betrug. Aber das müsste ein Jurist klären.
    Wenn ich aber mehrere verschieden Paar Schuhe oder mehrere Exemplare einer Funktastatur bestelle sehe ich da nichts verwerfliches, da ich ja in der Tat eines davon erwerben will. Ich möchte mal wissen was ein Versender sagen würde, wenn ich drei oder mehr Male eine Tastatur bestelle, feststelle das ist nicht das richtige, zurück schicke und dann die nächste bestelle.


    Zitat

    Original von Macavity
    Das wäre in jedem "normalen" Geschäft nicht anders. Als Käufer hast Du normalerweise nicht das Recht, gekaufte Waren zurückzubringen.


    Und? Wo ist das Problem? Der Gesetzgeber hat den Verbraucher bei einem Fernabsatzgeschäft tatsächlich besser gestellt als den Käufer in einem Ladengeschäft. Ich nehme an, dass hat er bewusst getan. Warum sprichst du mir jetzt diese besseren/erweiterten Rechte ab?


    Zitat

    Original von Macavity
    Das viele Geschäfte das trotzdem akzeptieren steht auf einem anderen Blatt.


    Richtig: Der Käufer im Ladengeschäft ist in diesem Fall auf die Kulanz des Geschäftes angewiesen. Der Kunde im Fernabsatz nicht. Also: So what?


    Silbär

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  • Um Dir das nochmal zu verdeutlichen, das Widerrufsrecht gewährt eine Prüfung wie im Ladengeschäft.
    Es erwächst daraus kein Recht zur Inbetriebnahme. Und wie Du selbst schreibst hast Du das Gerät zu seiner bestimmungsgemäßen Verwendung in Betrieb gesetzt. Damit erlischt dein Widerrufsrecht.
    Wenn Du die Ware danach zurück schickst könnte man das als Betrug gemäß § 263 Abs. 1 StGB ansehen. Nicht mehr und nicht weniger.


    Aus dem Widerrufsrecht ein generelles Recht abzuleiten, die Ware zu benutzen, besteht nicht.


    s. auch: http://lawgical.jura.uni-saarl…it-geht-die-Pruefung.html


    Gruss


    Macavity


    P.S.: Dies ist keine Rechtsberatung!

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    Einmal editiert, zuletzt von Macavity ()

  • Zitat

    Und wie Du selbst schreibst hast Du das Gerät zu seiner bestimmungsgemäßen Verwendung in Betrieb gesetzt. Damit erlischt dein Widerrufsrecht.
    Wenn Du die Ware danach zurück schickst könnte man das als Betrug gemäß § 263 Abs. 1 StGB ansehen. Nicht mehr und nicht weniger.


    Wenn mit der bestimmungsgemäßen Inbetriebnahme das Widerrufsrecht erlöschen würde, bräuchte man wohl kaum einen Absatz, der für genau diesen Fall (der bestimmungsgemäßen Inbetriebnahme) einen Wertersatz vorsieht.


    Denn nach deiner Argumentation hätte man dann ja schon gar kein Widerrufsrecht mehr. Da es aber explizit die Regelung zum Wertersatz bei bestimmungsgemäßer Inbetriebnahme gibt, kann das Widerrufsrecht eigentlich noch nicht erloschen sein... :idee


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  • Zitat

    Original von Macavity
    Um Dir das nochmal zu verdeutlichen, das Widerrufsrecht gewährt eine Prüfung wie im Ladengeschäft.
    Es erwächst daraus kein Recht zur Inbetriebnahme. Und wie Du selbst schreibst hast Du das Gerät zu seiner bestimmungsgemäßen Verwendung in Betrieb gesetzt. Damit erlischt dein Widerrufsrecht.


    Hätte ich die Karte bestimmungsgemäß in Betrieb nehmen können, hätte ich sie nicht zurück geschickt. Zugegebenrmaßen mögen die Grenzen zwischen Prüfen und in Gebrauch nehmen fließend sein.
    Davon abgesehen: Selbst wenn ich die Karte in Betrieb genommen hätte, würde das Widerrufsrecht nicht erlöschen, sondern der Verkäufer könnte für die Verschlechterung Wertersatz verlangen. Ich habe den entsprechenden § hier doch schon zitiert....


    Zitat

    Original von Macavity
    Wenn Du die Ware danach zurück schickst könnte man das als Betrug gemäß § 263 Abs. 1 StGB ansehen. Nicht mehr und nicht weniger.


    Das ist was ich mit den Abendkleidern gemeint habe. Schön das wir uns zumindest darin einig sind.


    Zitat

    Original von Macavity
    Aus dem Widerrufsrecht ein generelles Recht abzuleiten, die Ware zu benutzen, besteht nicht.


    Habe ich auch nicht gesagt. Aber wenn du dir den Thread mal durchliest, wurde mir vorgeworfen bzw. behauptet:


    • Der Anspruch auf Erstattung der Hinsendekosten sein ein Märchen
    • Darauf zu bestehen die Hinsendekosten erstattet zu bekommen sei moralisch verwerflich
    • Die Rücknahme der Karte wäre als Kulanz des Verkäufers zu sehen
    • Bashing-Thread (Mich interessiert es schon ob sich ein Shop bei Widerruf sperrt oder ob es ohne Probleme klappt)
    • Mir wurde Ausleihmentalität und Betrug vorgeworfen (mehrfach)
    • Naivität und Faulheit (auch mehrfach), nur weil ich nicht bereit bin Kernel- und Treibersourcen von X Seiten zu laden, weil es auf der Produktseite (singemäß) hieß "Läuft ohne Probleme mit aktuellen Kernel"
    • Schamlose Ausnutzung und Schädigung von Versendern
    • "Bei solchem Beharren auf sein eigenes "Recht" unter Mißachtung jeglichen Anstands [..]" und "Wegen diesem Betrag so einen Aufriss zu machen ist einfach entwürdigend."
    • Ich sei ein Sozialkrüppel
    • Untergang des Versandhandels, weil ich mir mehrere gleichartige Sachen schicken lasse und nur eines behalte. (Komischerweise bekomme ich von den beider Versendern bei denen ich Klamotten bestelle und immer 3-5 gleichartige Sachen (Hosen, Schuhe, Pullover,...) bestelle und immer nur ein oder zwei behalte, immernoch Kataloge und werde als guter Kunde bezeichnet.)
    • Meine Bestellmethodik sein Scheisse


    Und das alles nur, weil ich darauf hingewiesen habe, das ein gewisser Shop Probleme hat, die aktuelle Gesetzeslage anzuerkennen und bei einem Widerruf die Hinsendekosten zu erstatten. Finde ich ganz schön heftig.
    Für mich ist die Sache hiermit abgeschlossen. Wer's jetzt nicht kapiert hat, kapiert's nimmer mehr. (Das werden wohl etliche über mich auch denken :D)


    Silbär


    :closed

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  • Zitat

    Original von Silbär
    Davon abgesehen: Was glaubst du, warum es den Widerruf im Fernabsatz gibt? Was wird sich der Gesetzgeber wohl gedacht haben? Genau, aus dem Widerrufsrecht erschliest sich tatsächlich ein "unverbindlich zur Ansicht", da der Widerruf und damit die Rückgabe der Ware an keinerlei Bedingung (außer einer gewissen Frist) geknüpft ist.
    Silbär


    sorry aber damit komme ich nicht klar. Was willst Du denn da widerrufen? das unverbindliche zur Ansicht? nein schlicht den Kaufvertrag. Wenn Du beim Online Händler auf bestellen oder kaufen klickst, dann gehst Du einen Kaufvertrag ein.


    "......Das Widerrufsrecht gibt einem Vertragspartner die Möglichkeit, sich von einem bereits geschlossenen Vertrag zu lösen. Dabei handelt es sich um eine Ausnahme von dem Grundsatz der Privatautonomie, wonach Verträge normalerweise für beide Seiten bindend sind...."



    http://de.wikipedia.org/wiki/Widerrufsrecht


    http://bundesrecht.juris.de/bgb/__355.html


    Gruß Fr@nk

  • Nachdem ich mich durch die ganzen Seiten hier gelesen habe, wird mir langsam klar, wo wir in Deutschland stehen:


    Scheinbar wird jede noch so kleine Gesetzeslücke oder Fehlformulierung ausgenutzt, um daraus Vorteile zu ziehen. Abmahnungen in mehrstellliger Höhe werden durchgesetzt mit dem einzigen Ziel, Kasse zu machen. Mittlerweile werden Internetnutzer bei minimalsten Vergehen härter bestraft als Kinderschänder und Kriminelle, die einer Oma die Rente klauen.


    Mein Gott.....wo soll das in Zukunft hinführen?


    Wegen so einer Kleinigkeit so einen Aufstand zu machen und dafür auch noch die Zeit deutscher Gerichte beanspruchen zu wollen...das finde ich einfach nur noch zum K*tzen. Hätte ich Dir (Silbär) die Karte verkauft, würde ich Sie Dir auf die 12 kloppen und Dir gleich 150€ in Bar als Schadenersatz in die Hand drücken. Deinem Standpunkt nach zu urteilen müsstest Du auch die o.g. Abmahnungswelle völlig in Ordnung finden - schließlich ist das ja rechtskonform.

  • Zitat

    Original von dreamy1
    Hätte ich Dir (Silbär) die Karte verkauft, würde ich Sie Dir auf die 12 kloppen und Dir gleich 150€ in Bar als Schadenersatz in die Hand drücken.


    :lol2 :lachen1 :grinzs


    Auch wenn Smilies kein Posting sind, ich konnte nicht anders. :D


    Macavity

    Capulet:
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  • Zitat


    Nachdem ich mich durch die ganzen Seiten hier gelesen habe, wird mir langsam klar, wo wir in Deutschland stehen:


    Wundert dich das?
    Ex Bundeskanzler die sich auf ihr Ehrenwort stützen.
    Topmanager die ihre Urteile nicht abwarten können und obskure Deals eingehen. (Am Ende könnte ja auch ein Freispruch stehen).
    Politiker, die egal was sie verbocken grundsätzlich nicht mehr zurücktreten.
    Und beinahe jede andere Entscheidung von der Pendlerpauschale bis zum Flughafenausbau geht durch alle Instanzen.
    Ein Heer von Steuerberaten das Selbständige unter die Armutsgrenze und Vermögende nach Österreich rechnet.
    Und selbst beim Frisör brüsteten sich die Sitznachbarn damit, wie sie dem Fiskus wieder ein Schnippchen geschlagen haben.
    Und ja, einige(wenige) Anwälte haben Abmahnungen zur ihrem Lebensmittelpunkt gemacht.


    Ganz ehrlich man bekommt es doch von allen Seiten so vorgelebt. Und dann soll man die einzige ehrliche Haut sein, die keine Regeln zum eigenen Vorteil verbiegt? Ich beglückwünsche jeden, der es schafft absolut gesetzestreu zu leben.


    Und wo soll man die Grenze ziehen? 10€ 100€? 1000€?
    Irgendwo gibt es doch für jeden eine Bagatellschwelle ab der auf das eigene "Recht" gepocht wird.
    Ein Beispiel. Ich habe mir eine Wandhalterung für den Fernseher gekauft, Vorkasse 6€ Porto. Gestern kam ein Paket, bei dem jemand zwar den Lieferschein aufgeklebt, aber die Paketmarke vergessen hatte. Nachporto 12€. Nun glaube ich das ich ein Recht darauf habe die 12€ zurückzuforden. Zumal ich ja jetzt 18€ (12€+6€) Porto bezahlt habe.
    Verwerflich?


    Der Gesetzgeber hätte es doch, wenn er nur wollte, in der Hand all diese Lücken zu schließen.


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    SERVER: Intel D945GSEJT, Chenbro ES30068

  • @Alle
    langsam sollte dieser Thread ausgelutscht genug sein.


    Beleidigungen
    allgemeine Unzufriedenheit
    Debatte ums Widerspruchsrecht
    etc....etc...
    die o.g. Punkte wurden alle schon verwendet oder zumindest gestreift.


    Jetzt bitte ich um "Weihnachtsfrieden"


    Es wäre schön, wenn jetzt alle langsam zu sinnvolleren Themen zurückkehren könnten.
    Silbär hat den Thread als "geschlosssen" erklärt.
    Damit sollte es jetzt auch gut sein.


    Also.... frohe Weihnachten und lieber feine VDR's unterm Weihnachtsbaum herbeiwünschen ;)


    jo01

  • EDIT: jo01: Sorry, Du warst schneller!!


    mav_:


    Sicher hast Du in vielen Punkten recht - trotzdem bin ich der Meinung, dass man mit Ehrlichkeit und vor allem Verhältnismäßigkeit langfristig am weitesten kommt und auch mit sich selbst zufrieden sein kann. Wenn es andere schlecht vormachen, heißt das noch lange nicht, dass ich diesem Beispiel folgen muss. Ich wurde jedenfalls so erzogen und bin damit immer gut gefahren.


    Wenn ich mir beim Otto-Versand zehn Hosen bestelle mit der Absicht, nur wirklich eine kaufen zu wollen - in jede Hose dreimal reinpubse, vom Haustier als Wärmgelegenheit nutzen lasse und dann das Ganze dann auch noch mit allerreinstem Gewissen wieder zurückschicke...sorry, ich kann verstehen dass die mich nie wieder beliefern. Für solche Fälle soll es einen Fachhandel vor Ort geben - aber dazu muss ich halt meinen Hintern bewegen.


    Ich jedenfalls nutze den Onlineversand nur, wenn ich ganz genau weiß, was ich haben möchte. Für alle anderen Fälle zahle ich im Handel vor Ort auch gerne ein paar Euro mehr, gehe aber mit gutem Gewissen heim. Am schlimmsten sind die Kanditaten, die sich im Fachhandel beraten lassen, die Sachen betatschen und dann im Internet wegen fünf Euro Ersparnis kaufen...dazu fällt mir persönlich nichts mehr ein. Wenn dann ein Händler vor Ort dichtmacht, kommt aber die Mitleidstour - nein danke!


    Zu Deinem Paket:
    Ganz einfach, ich hätte es nicht angenommen.


  • Hi,


    recht hast Du, aber auch wennd er Ton scharf und mancher Vorwurf beleidigend war ist das noch kein Vergleich mit anderen Foren wo ein solcher Thread in üble Flamewars und wirklich üble Beleidigungen ausartet. Deswegen schätze ich das Portal weil der Ton i.d.R. auch bei scharfen Auseinandersetzungen noch halbwegs fair bleibt...und so sollte es auch bleiben...


    bye
    Sven


    Link: Richtig fragen

  • Zitat

    Original von dreamy1
    Hätte ich Dir (Silbär) die Karte verkauft, würde ich Sie Dir auf die 12 kloppen und Dir gleich 150€ in Bar als Schadenersatz in die Hand drücken.


    Hast Du noch alle beisammen? (und Macavity gleich dazu). Sich über die Mentalität in Deutschland zu beschweren, aber sich selbst unter allem Niveau zu bewegen. Könnt Ihr nicht mal auf dem Teppich bleiben?


    Versandhandel ist ein schwieriges Thema, ja. Die alteingesessenen Kleiderversender kennen das Problem: Kunden bestellen mehrere Größen und schicken die nicht passenden zurück. Warum haben die wohl Hermes gegründet? Damit sich hier die Kosten für den Händler im Rahmen halten, sonst kann er sein Geschäft vergessen. Einige neue Online-Händler (ich meine andere als DVB-Shop) glauben, das Geschäft besteht nur darin, Waren billig einzukaufen und mit kleinem Aufschlag weiter zu verkaufen. Die wehren sich gegen jeden Umtausch und jede Reklamation - obwohl es mir als Kunden gesetzlich zusteht. Ich habe 14 Tage Umtauschrecht und das kann hier keiner wegdiskutieren, auch wenn sein Bauch ihm was anderes sagt. Wer Geschäfte machen will, muss sich an die Gesetze halten und nicht an das, was sein Empfinden ihm sagt. Und natürlich muss der Händler seine Preise so kalkulieren, dass er die Kosten, die ihm durch seinen Handel entstehen, gedeckt sind. Ein Ladenbesitzer muss auch die Pacht, Strom, den Lohn seiner Angestellten, etc. einkalkulieren. Es kann nicht Aufgabe des Kunden sein, eine Ware nur deshalb zu akzeptieren, damit dem Händler keine weiteren Kosten entstehen.


    Das Problem von Silbär werden wir hier nicht lösen; wie schon einige zitiert haben, gibt es viele Auslegungsmöglichkeiten der Gesetze. Wer bei einem Rechtstreit gewänne, kann keiner vorhersagen. Außerdem ist mir nicht klar, ob es sich hier eigentlich um einen Umtausch wegen Nichtgefallen oder eine Reklamation wegen fehlender zugesagter Eigenschaften ist.


    Aber lasst die Tritte unter der Gürtellinie! Damit disqualifiziert Ihr Euch nur selbst (siehe Godwins Gesetz).


    Gruß,
    ARK

    VDR
    ASUS A7N8X-X, AMD 2600+, 2 GB, 320 GB HD, Hauppauge DVB-S 1.3, Hauppauge Nova-S-Plus, Funktastatur
    Debian 4.0/Etch-Kernel 2.6.18-5-486
    c't-VDR 6.1 mit e-tobi 1.6.0 (neu gepatched ohne sortrecordings), acpi, vdradmin-am, burn, osdteletext, ffnetdev, audiorecorder, infosatepg, ...
    Client
    dbox2 (Sagem 2xI_C) mit Neutrino-Derivat


  • offenbar wissen manche Leute am Ende ihres Postings schon nicht mehr, was sie am Anfang formuliert haben...


    Da nahezu alle sinnvollen und sinnlosen Argumente bereits diskutiert wurden, könnte man das Thema zur Wahrung des Portalfriedens eigentlich dicht machen.

    vdr3: yavdr-ansible | MSI B150M Mortar| Celeron 3930 | GT 630 passiv | DD Cine C/T/T2 (V7) | Noctua NH-L12 | Seasonic SS-300TGW (semi-passiv) | targavfd | Atric v5 | im Revox B-226 Gehäuse

  • Zitat


    Aber lasst die Tritte unter der Gürtellinie! Damit disqualifiziert Ihr Euch nur selbst (siehe Godwins Gesetz).


    Gruß,
    ARK


    Pfui!
    Quirks Ausnahme
    Ein absichtliches Herbeirufen Godwins’ Gesetz ist vergeblich bzw. ungültig.


    VDR1: ECS 945GCD-M, Atom 330, mod. Scenic 300 Geh., 16Gb CF, eHD, Tevii S470, 6.4" VGA TFT
    VDR2: Asus P5GC, C2D E4400 2GHz, mod. Scenic 300 Geh., 16Gb CF, eHD, TS SkyStarHD, PSOne TFT
    VDR3: Asus CUSL2, P3800, 128Mb Ram, TT3600, eHD
    SERVER: Tualatin 1133, 512Mb, 8 x ST 320Gb Gb RAID 5
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  • Zitat

    Original von aragorn
    Da nahezu alle sinnvollen und sinnlosen Argumente bereits diskutiert wurden, könnte man das Thema zur Wahrung des Portalfriedens eigentlich dicht machen.


    Um Gottes Willen, das würde doch nur zu einer unvermeidlichen Wiederbelebung des "Zensur im VDR Portal" Thread führen. ;)


    VDR1: ECS 945GCD-M, Atom 330, mod. Scenic 300 Geh., 16Gb CF, eHD, Tevii S470, 6.4" VGA TFT
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    VDR3: Asus CUSL2, P3800, 128Mb Ram, TT3600, eHD
    SERVER: Tualatin 1133, 512Mb, 8 x ST 320Gb Gb RAID 5
    SERVER: Intel D945GSEJT, Chenbro ES30068

  • Toleranz wird hier offenbar mehr und mehr zum Fremdwort.


    Das Wichtigste ist, man setzt sein (vermeintliches) Recht auch durch. Es zaehlt nur bare Muenze. Zeit und Nerven spielen keine Rolle.

  • Zitat

    Original von mav_


    Um Gottes Willen, das würde doch nur zu einer unvermeidlichen Wiederbelebung des "Zensur im VDR Portal" Thread führen. ;)


    naja, auf der anderen Seite ist mit @Silbärs letztem Post in diesem Thread, wo er noch einmal so schön -und völlig korrekt- zusammengefasst hat, wie einige hier (mich explizit eingeschlossen!) über ihn denken, wohl tatsächlich alles gesagt. Ab jetzt ist hier wohl nur noch mit Grabenkämpfen der jeweiligen "Lager" zu rechnen. Keine Seite wird die Andere wohl überzeugen können...


    Der ganze Thread war wohl von vornherein als "Warnung" vor dem Geschäftsgebaren des DVB-Shops gedacht. Wer diese Warnung lesen will, kann das auch in einem geschlossenen Thread noch tun. Wer sich ein Bild über das Geschäftsgebaren bestimmter Portaluser machen will, ebenso...


    Gruß,
    Holger

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