ZitatOriginal von Silbär
OK, das war jetzt dämlich, aber genau aus diesem Grunde gibt es ja den Widerruf im Fernabsatz: Damit ich mir die Ware anschauen und prüfen kann. Das ich im Einzelfall vielleicht mehr Prüfmöglichkeiten habe als im Ladengeschäft ist richtig, aber eher irrelevant, oder?
Silbär
Und genau da liegt der Hase im Pfeffer. Laut Widerrufsrecht hast Du keine weitergehenden Rechte. Deswegen ist das auch nicht irrelevant. Ich möchte mir aber nicht das Theater ausmalen, wenn man Dir gesagt hätte, das Du für den Einbau und die Benutzung der Karte Wertersatz leisten sollst (Der wahrscheinlich über sieben Euro gelegen hätte).
Mich erstaunt es jedenfalls immer wieder, wie viele das Widerrufsrecht als Freibrief nehmen, sich Artikel mehr oder minder "unverbindlich zur Ansicht" schicken zu lassen.
Das wäre in jedem "normalen" Geschäft nicht anders. Als Käufer hast Du normalerweise nicht das Recht, gekaufte Waren zurückzubringen. Darüber sollte man sich im klaren sein (sowas nennt man "uneingeschränkt geschäftsfähig").
Das viele Geschäfte das trotzdem akzeptieren steht auf einem anderen Blatt.
Gruss
Macavity