Falsches Gerechtigkeitsempfinden?

  • Hallo!
    Ich hätte ganz gerne mal Eure Meinung zu meinem etwas heiklen Thema.
    Bewusst nenne ich hier keine Namen, da nicht Rache oder ähnliches der Hintergrund meines Threads ist, sondern eher mir den Frust von der Seele zu reden und abzuklären ob ich evtl. mit meiner Meinung einfach falsch liege.
    Vor einem guten Monat habe ich hier im Verkaufen Bereich eine Hardwarekomponente gefunden, die ich gerne kaufen wollte. Da das Geld bei mir als Student allerdings eher rar gesät ist, habe ich gefragt, ob ich es in einer Woche kaufen könne, wenn der neue Monat begonnen hat. Da bis dato kein anderer Interessent da war, willigte der Verkäufer ein. In dieser Woche habe ich zwei weitere Emails erhalten, in denen der Verkäufer fragte, ob ich noch Interesse hätte. Dieses habe ich beidesmal bejaht. Daraufhin habe ich die Bankdaten erhalten. Alsbald mein Geld des nächsten Monats gut geschrieben war habe ich es über das Konto meiner Frau überwiesen, da es sich um eine Auslandsüberweisung in das Europäische Ausland handelte und es mir mit meinem Onlinebanking System nicht möglich ist diese durchzuführen. Ca. drei Tage später habe ich Nachricht vom Verkäufer erhalten, dass es Ihm Leid täte aber die Überweisung hätte sich mit einem anderen Interessenten überschnitten und sein Geld wäre schon angekommen. Er hat seine Bank angewiesen das Geld nicht entgegenzunehmen. Diese Aktion fand ich schon sehr unbefriedigend, da ich ja immer bestätigt habe, dass ich den Artikel nehmen werde und der Verkäufer aber anscheinend trotzdem seine Bankdaten zweimal herausgegeben hat. Nun gut damit konnte ich noch leben.
    Als wir dann aber einige Zeit später auf das Konto meiner Frau geschaut haben kam der Schreck. Durch die Rücküberweisung sind von den 100€ nur 72€ zurückgekommen. 28€ hat also der Umstand der Nichtannahme des Geldes gekostet. Dies kommt dadurch zustande, dass Auslandsüberweisungen über die Deutsche Zentralbank geleitet werden und die schauen musste warum das Geld nicht überwiesen werden konnte und wohin es zurück muss.
    Auslandsüberweisungen ins Europäische Ausland sind für meine Frau übrigens kostenlos.
    Wir haben mit unserer Bank gesprochen und erfahren, dass dieser Schaden nicht entstanden wäre, wenn der Verkäufer das Geld angenommen hätte und es zurücküberwiesen hätte. Auch er hat mit seiner Bank gesprochen und hat Wert darauf gelegt, dass die Kosten nicht durch seine Bank entstanden sind.
    Nun zu meiner Meinung. Für mein Empfinden sollte der Verkäufer für diese Kosten aufkommen, da er unseren Vertrag gebrochen hat und durch die Nichtannahme des Geldes uns Kosten entstanden sind.
    Dabei bin ich der Meinung, dass beides passieren kann, allerdings sollte man doch dann zu seinen Fehlern stehen, oder? Nun haben wir außer 28€ Kosten nichts bekommen.
    Ich habe ihm Zeit gegeben, dass Geld in dieser Woche zu überweisen ansonsten würde ich rechtliche Schritte einleiten. Parallel habe ich mit einer Freundin (Anwältin) gesprochen, die dazu meinte, dass es wohl den Aufwand auf Grund des relativ kleinen Geldwertes nicht lohnen würde. Nun ist die Woche beendet und wir haben weder Geld noch eine Antwortemail erhalten.
    Falls der Verkäufer mitlesen sollte weißt Du nun, dass ich dem Rat der Freundin folgen werde und keine rechtlichen Schritte einleiten werde.
    Vom Verkäufer bin ich menschlich halt ziemlich enttäuscht und meine Gutgläubigkeit, dass sich in einem Forum wie diesem, wo sich gegenseitig so häufig und viel geholfen wird, es keine schwarzen Schafe gibt, wurde stark erschüttert. Allerdings habe ich auch danach schon wieder gemerkt (bei einem anderen Kauf über dieses Forum) dass es sich wohl um Ausnahmen handelt.
    So ich hoffe es hat überhaupt einer bis hierhin gelesen. Dann würde ich mich über Eure Meinung freuen.
    Gruß
    Marco

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    Einmal editiert, zuletzt von cekaro ()

  • Hast du denn länger als eine Woche für die Überweisung gebraucht bzw. unmittelbar vor der Überweisung den Verkäufer noch einmal kontaktiert?

  • Er hat am 29.08. nachgefragt, ob der Kauf nun Fix wäre. Dies habe ich dann am 30.08., gleich nachdem ich die email gelesen habe, bestätigt mit der Aussage, dass das Geld leider noch nicht da sei und ich es morgen überweisen werde. Dies habe ich dann auch am 31.08. getan.
    Am 05.09. kam dann die Nachricht, dass das Geld von dem anderen Interessenten da wäre.
    Meiner Meinung nach eine ganz schön lange Zeit, um uns aufzuklären, dass der Artikel doch an jemanden anderes geht.
    Bei einer früheren Information hätten wir evtl. sogar noch mit unserer Bank sprechen können, dass die Überweisung storniert werden soll.

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  • Dann kann ich deinen Ärger verstehn.

  • Also ich finde, er könnte zumindest die Hälfte des entstandenen Schadens ersetzen (also 14€).


    Ich gehe mal davon aus, dass er nicht die Absicht hatte, dir finanziellen Schaden zuzufügen, somal er ja auch nichts davon hat.
    Aber die "feine niederländische ;) Art" war das auf jeden fall nicht.


    Damit wäre der schaden einfach "relativ" geteilt. Und immerhin besser als nix.


    VDR:
    HW: ASUS M3N78-EM (NV-GF8300) • 4GB DDR2 • AMD Athlon II X4 • 32GB SSD • 4TB HDD • 2x Hauppauge WINTV Nova-HD-S2

    SW: easyVDR3.0 64Bit stable based on Ubuntu 14.04 Trusty Tahr • Kodi 17 Krypton • VDPAU • SoftHDDevice

  • Darüber würde ich mich ja auch schon freuen.
    Obwohl ich der Meinung bin, dass es gerechter wäre, wenn er den Schaden bezahlen würde, da er durch die doppelte Herausgabe seiner Kontodaten sich schon darüber bewußt war, dass er einen Kaufvertrag nicht erfüllen kann.

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  • Hi,


    ich denke auch, dass man in so einem Fall als Käufer mit einer gewissen Exklusivität rechnen darf, wenn man eine mündliche Absprache hat.


    Sauber wäre es gewesen, wenn der Verkäufer dir abgesagt hätte, sobald er die Geduld verliert und sich mit einem zweiten Käufer einig wird. Ist ja verständlich, dass er seinen Verkauf möglichst schnell abwickeln will.


    Aber geheime "Windhundrennen" zwischen Käufern zu veranstalten ist meines Erachtens kein ordentliches Geschäftsgebaren. Aber vielleicht bin ich auch nur zu naiv.


    Gruß
    Peter

  • Zitat

    Original von Pewosch
    Sauber wäre es gewesen, wenn der Verkäufer dir abgesagt hätte, sobald er die Geduld verliert und sich mit einem zweiten Käufer einig wird. Ist ja verständlich, dass er seinen Verkauf möglichst schnell abwickeln will.


    Dafür hätte ich ja auch volles Verständnis gehabt.


    Zitat

    Original von Pewosch
    Aber geheime "Windhundrennen" zwischen Käufern zu veranstalten ist meines Erachtens kein ordentliches Geschäftsgebaren. Aber vielleicht bin ich auch nur zu naiv.


    Gruß
    Peter


    Empfinde ich auch so.

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  • Da er ja seine Bank angewiesen hat das Geld nicht anzunehmen , obwohl er wusste dasses unterwegs ist, sollte er komplett fuer den Schaden aufkommen. Ist ja sein Fehler..
    Ich haette auch schon laengst seinen Namen genannt , ist ja asozial...
    Wegen den Betrag mit rechtlichen Schritten zu drohen ist aber auch net ohne..da verdient nur einer...

  • Der Verkäufer hat offensichtlich Vertragsbruch begangen - sämtliche Kosten die aus dem Vertragsbruch entstehen gehen zu seinen Lasten .


    Das Gericht würde das Gleiche entscheiden - vorrausgesetzt du kannst die Existenz des Vertrags nachweisen .


    Allerdings haste dann erstmal die Prozess und Anwaltkosten vor zu schießen und hast reichlich Ärger am Hals .
    Daher hat dir deine Bekannte ja auch eher abgeraten .


    Wenn der Verlauf so wie von dir beschrieben zutrifft , solte der Verkäufer dir den kompletten Schaden ersetzen nebst einer Entschuldigung für sein egoistisches Verhalten , ein Produkt zweimal zu verkaufen ( oder ein bereits Verkauftes erneut ) und das folgende ignorante Schweigen .


    HJS


    PS : Ich denke auch , daß du den Namen des Betreffenden nennen solltest , um spätere potentielle Käufer vor zu warnen .

  • Zitat

    Original von hjs
    Der Verkäufer hat offensichtlich Vertragsbruch begangen - sämtliche Kosten die aus dem Vertragsbruch entstehen gehen zu seinen Lasten .


    Das Gericht würde das Gleiche entscheiden - vorrausgesetzt du kannst die Existenz des Vertrags nachweisen .


    Allerdings haste dann erstmal die Prozess und Anwaltkosten vor zu schießen und hast reichlich Ärger am Hals .
    Daher hat dir deine Bekannte ja auch eher abgeraten .


    Da alles per email abgelaufen ist, sollte es an den Beweisen nicht hapern. Aber auf so einen Hickhack habe ich auch keine Lust. Und das Geld vorher auszulegen ist für mich auch nicht so leicht. Allerdings überlegen wir uns so langsam doch mal eine Rechtschutzversicherung abzuschließen.




    Zitat

    Original von hjs
    Wenn der Verlauf so wie von dir beschrieben zutrifft , solte der Verkäufer dir den kompletten Schaden ersetzen nebst einer Entschuldigung für sein egoistisches Verhalten , ein Produkt zweimal zu verkaufen ( oder ein bereits Verkauftes erneut ) und das folgende ignorante Schweigen .


    HJS


    PS : Ich denke auch , daß du den Namen des Betreffenden nennen solltest , um spätere potentielle Käufer vor zu warnen .


    Den Namen möchte ich nicht nennen. Allerdings werde ich mal seine Verkäufe unter Beobachtung halten und die Interessenten ggf. warnen.

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  • Zitat

    Original von cekaro
    Den Namen möchte ich nicht nennen.


    Du nimmst Rücksicht , obwohl der Betreffende das nicht verdient hat .


    Aber ist natürlich deine Entscheidung .


    HJS

  • Den Namen braucht er nicht zu nennen.
    Mit einer gezielten Suche und seinen Angaben hat man ihn in einer Minute selbst gefunden.


    Verdient hätte er eine Nennung schon. Aber wenns cekaro nicht will, ist da ja schon ok.


    Eine Suche bleibt jedem schließlich selbst überlassen.


    VDR:
    HW: ASUS M3N78-EM (NV-GF8300) • 4GB DDR2 • AMD Athlon II X4 • 32GB SSD • 4TB HDD • 2x Hauppauge WINTV Nova-HD-S2

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  • HI,


    Ich wüde denjenigen den Link von diesen Thread senden um zu sehen wie er das sieht.


    Imho kennen wir nur Deinen Teil der Geschichte und so wird der thread eher einseitig. Was ist wenn aus irgendeinem Grund eine Mail nicht ankam (scharfer Spamfilter bspw) oder ggf ein falscher Eindruck entstanden ist (bspw durch sparsamen gebrauch der enter taste ;) )


    Das verhalten ist zwar unfair aber für eine ordentliche Klärung hilft halt nur, beide seiten an den Tisch zu kriegen.


    Mfg
    Kris

    Intel DN2800MT 4GB RAM; 32GB mSata, Ubuntu 15.04, TVHeadend 4.1, Digibit R1 SatIP

  • hallo,


    Zitat

    ......habe ich gefragt, ob ich es in einer Woche kaufen könne, wenn der neue Monat begonnen hat. Da bis dato kein anderer Interessent da war, willigte der Verkäufer ein. In dieser Woche habe ich zwei weitere Emails erhalten, in denen der Verkäufer fragte, ob ich noch Interesse hätte. Dieses habe ich beidesmal bejaht. Daraufhin habe ich die Bankdaten erhalten......


    nach meinem Rechtsempfinden wurde hier ein Kaufvertrag abgeschlossen. Von Angesicht zu Angesicht hätte auch ein Nicken oder ein Handschlag gereicht. Auf jeden Fall seid ihr Euch zu dem Zeitpunkt über den Kauf einig gewesen.
    Du durch mehrmaliges bejahen der Kaufabsicht per Email und der Verkäufer durch Senden der Bankdaten. Wenn dem nicht so wäre, aus welchem anderen Grund versendet der Verkäufer seine Bankdaten / Täuschung?


    Das müssen natürlich jetzt andere/Dritte auch so sehen.


    Gruß Fr@nk

  • Also, ich möchte ein abschließendes Fazit abgeben.
    Am nachfolgenden Tag meines Beitrags hat sich der Verkäufer wieder gemeldet. Er hat sich mehrfach mit seiner Bank in Verbindung gesetzt. Leider war der zuständige Bänker im Urlaub, so dass er zunächst nichts erreichen konnte. Es folgten nach dieser Mail weitere, in der wir (so habe ich es zumindestens verstanden) uns gegenseitig noch mal detailierter informiert haben, wie es zu diesen Umständen kommen konnte und dadurch wurden die "Wogen geglättet".
    Der Verkäufer hat das erreicht, was ich nicht für möglich gehalten hätte, dass die Bank (welche auch immer) uns das Geld gutgeschrieben hat. Dieses hatte er zwar auch in den ersten Mails geschrieben, aber wie gesagt hätte ich meinen VDR dagegen gewettet ( :D ) dass keine Bank dies tun würde.


    Deshalb möchte ich mich beim Verkäufer dafür entschuldigen, dass ich Ihm vorgeworfen habe, dass er nicht für seinen Fehler gerade stehen würde.


    Trotzdem bin ich der Meinung, dass ich mit damaligen Wissenstand und dem vorübergehenen nichtmelden des Verkäufers nach bestem Gewissen gehandelt habe.
    Für mich ist dieser Vorfall damit abgehakt. Ich hoffe, dass dies auch für den Verkäufer gilt.
    Gruß
    Marco

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