Ärger mit DVB-Shop

  • Zitat

    Original von HolgerR
    [..]
    Aber jetzt hier noch so einen "Bashing-Thread" aufmachen?


    Die Tatsache, ob man bei einen Widerruf ohne Probleme sein Geld wieder zurück bekommt oder nicht, hat für mich schon einen Einfluss auf die Händlerwahl. Wenn das bei dir anders ist, kannst du den Thread ohne Probleme ignorieren.


    Zitat

    Original von HolgerR
    Sieh's mal so:
    Der Kernelneubau + passender hg-Treiber hätte dich evtl. eine Stunde gekostet.


    Dich hätte das vielleicht eine Stunde gekostet. Ich habe zwei Tage daran gesessen und es nicht hinbekommen. Und wenn auf der Produktseite steht, Treiber sind kein Problem, dann erwarte ich nicht, dass ich irgendwo Sourcen ziehen muss, wild hin und her konfigurieren um dann hoffendlich einen laufenden VDR zu haben.


    Zitat

    Original von HolgerR
    Den Luxus, dass du dir diese Zeit nicht genommen hast, mußt du jetzt mit 7 Euro berappen. Für mich ein fairer Deal wenn man bedenkt, welche Kosten deine "Spielerei" dem Händler verursacht hat.


    Wären die Informationen auf der Produktseite beim Händler korrekt/vollständiger/präziser (such dir das passende Wort aus) gewesen, hätte ich die Karte nicht gekauft.


    Silbär

    VDR1: gen2vdr, Shuttle SS40G, Sempron 2200+, 512MB, 300GB HDD, TT2300 modded, SkyStar2
    VDR2: Gigabyte GA-MA74GMT-S2, 2GB RAM, Sempron 140, Samsung EcoGreen F2 1TB, ASUS EN210, MS-Tech MC-1200, yaVDR 0.3

  • Hallo,


    habe bislang ebenfalls nur gute Erfahrungen mit dem DVB-Shop (zwei FF-Karten dort gekauft). Allerdings hab ich noch nicht vesucht, was zurückzugeben. Und genau hier trennt sich die Spreu vom Weizen. Wie schrieb die c't letztens so schön: vom Konto abbuchen klappt immer ;)


    Zitat


    Wer aber schützt den Händler vor dem Kunden ??


    Oooch, an den Schutz kommt man als Gewerbetreibender ganz einfach. Gibts beim Gewerbeamt, ist knallrosa und es steht "Gewerbeabmeldung" oder so ähnlich drauf. Entweder ich will was verdienen, dann muss ich als Gewerbetreibender gewisse Kröten schlucken. Oder ich lass es eben bleiben. Es zwingt mich ja keiner dazu, nen Laden zu betreiben.


    Solche Fernabsatz-Tricksereien machen auf mich jedenfalls immer einen etwas unprofessionellen Eindruck. Ich kann mir schwer vorstellen, das die paar eingesparten Euro den Rufschaden kompensieren können. Zumal sich solche "Vorfälle" im Internetzeitalter blitzschnell verbreiten und sich sehr leicht recherchieren lassen. Ein kurzes Googlen nach "Firmenname Widerruf" ist für mich jedenfalls mittlerweile Standard, bevor ich bei einem unbekannten Laden das erste mal bestelle...


    Grüße,
    Holger

    VDR 1-3: Zotac ZBox HD-ID42, yavdr-0.5
    VDR 4: AMD5900/Asus M3N-78, yavdr-0.5
    DVB-Empfang: Netceiver
    Storage: via NFS von separatem Fileserver

    [size=10]

    Einmal editiert, zuletzt von hsteinhaus ()

  • Zitat

    Original von Silbär



    Meine Erfahrungen waren bisher so lala: Bei der ersten Bestellung wurden die Preise zwischen Bestellung und Lieferung um ca. 10% gesenkt ......


    Silbär



    Jo, ich ärgere mich auch immer wieder - gerade getankt - schwupp sind die Preise einen Cent runter . Nächstes Mal ne andere Tanke genommen, genau das gleiche - nur schlechte Erfahrungen :(


    Zitat

    Entweder ich will was verdienen, dann muss ich als Gewerbetreibender gewisse Kröten schlucken. Oder ich lass es eben bleiben. Es zwingt mich ja keiner dazu, nen Laden zu betreiben.


    Grundsätzlich ist der Schutz des Käufers ja OK. Doch diese Ansichts oder Ausleihmentalität wird zunehmend von einigen stark auf Kosten aller missbraucht.


    Von einem Sammelbesteller (Otto, Quelle, Neckermann usw.) weis ich, das dies ein großes Problem darstellt. Da werden teure Kleider bestellt, zum Wochenende abgeholt, am Montag dann mit Tragespuren wieder zurück gegeben. Oder haufenweise Elektronik Zeug alles Geräte der gleichen Produktgruppe, da weis man schon das davon höchstens nur ein Gerät behalten wird.


    Gruß Fr@nk

  • Zitat

    Original von lola
    Grundsätzlich ist der Schutz des Käufers ja OK.



    Stimmt


    Zitat

    Doch diese Ansichts oder Ausleihmentalität wird zunehmend von einigen stark auf Kosten aller missbraucht.


    Stimmt auch :schiel



    Zitat


    Von einem Sammelbesteller (Otto, Quelle, Neckermann usw.) weis ich, das dies ein großes Problem darstellt.


    Sach ich jetz nix zu :rolleyes:


    Zitat

    Da werden teure Kleider bestellt, zum Wochenende abgeholt, am Montag dann mit Tragespuren wieder zurück gegeben.


    Da läßt der Handel dann Kulanz walten , die er nicht mehr walten lassen müßte .
    Das Rückgabe oder Umtauschrecht des Kunden gilt für einwandfreie Ware - Tragespuren wären also vom Käufer zu eliminieren .
    Wobei in Sachen der Kleidung angehen mag , daß das erworbene und anprobierte Kleid zu Hause nicht mehr gefällt - dann sieht man aber keine Tragespuren .
    Betrügerische Absicht kann hier bereits angenommen ( und auch bewiesen ) werden .


    Zitat

    Oder haufenweise Elektronik Zeug alles Geräte der gleichen Produktgruppe, da weis man schon das davon höchstens nur ein Gerät behalten wird.


    Hier ist der Mißbrauch doch schon vorher offensichtlich .
    Hier wird offensichtlich eine Kaufabsicht gezeigt , die allerdings eine Prüf-alle-kauf-vielleicht-Eines-Absicht ist - ich würde auch das Betrug oder mindestens betrügerische Absicht nennen - ich denke der Gesetzgeber/Richter ebenfalls .


    Bisher haben sich die Händler noch nicht durch Androhung einer Strafanzeige gewehrt - sie haben einen Ruf zu verlieren - oder auch zu erwerben - je nach Perspektive .


    Wenn die Frage allerdings lautet : Vielleicht überleben oder sicher untergehen , ist die Antwort selbstredend .


    HJS


    [/quote]

  • Zitat

    Original von Silbär
    Wären die Informationen auf der Produktseite beim Händler korrekt/vollständiger/präziser (such dir das passende Wort aus) gewesen, hätte ich die Karte nicht gekauft.


    naja - das kommt jetzt ein bissel naiv rüber, meinst du nicht?
    Zumindest, wenn man schonmal Hardware unter Linux installiert hat, dann weiß man, dass man u.U. etwas mehr Zeit investieren muss. Der Händler verweist auf die Mailingliste - das sehe ich nicht als garantierte Zusage an, dass es unter jeder Distri und jedem Kernel klappt - darauf hat auch kein Händler Einfluss.


    Bleibt noch die Frage, ob grundsätzlich alle Versandkosten bei Widerruf vom Händler zu tragen sind.
    Hier sehe ich gute Argumente auf beiden Seiten - ggf. sollte man gesetzlich den Kunden schützen, weil ein Händler sich selbst (notfalls kalkulatorisch über höhere Preise) schützen kann.

    vdr3: yavdr-ansible | MSI B150M Mortar| Celeron 3930 | GT 630 passiv | DD Cine C/T/T2 (V7) | Noctua NH-L12 | Seasonic SS-300TGW (semi-passiv) | targavfd | Atric v5 | im Revox B-226 Gehäuse

  • Zitat

    Original von aragorn
    ggf. sollte man gesetzlich den Kunden schützen, weil ein Händler sich selbst (notfalls kalkulatorisch über höhere Preise) schützen kann.


    Kann er nicht - er steht im Wettbewerb mit anderen Händlern .
    Wer zuerst zuckt , verliert .


    HJS

  • Zitat

    Original von hjs
    Kann er nicht - er steht im Wettbewerb mit anderen Händlern .


    nach meinem Verständnis gelten Gesetze für alle Händler gleichermaßen...

    vdr3: yavdr-ansible | MSI B150M Mortar| Celeron 3930 | GT 630 passiv | DD Cine C/T/T2 (V7) | Noctua NH-L12 | Seasonic SS-300TGW (semi-passiv) | targavfd | Atric v5 | im Revox B-226 Gehäuse

  • Zitat

    Original von Silbär
    Und nach der DVBshop-Webseite "LinuxSupport ok, ab Kernel 2.6.10 sollte es funktionieren, auf alle Fälle mit aktuellem Kernel 2.6.16 und 2.6.17..."


    wenn die das so beschreiben, dient es vielelicht der Absatzsteigerung bei VDR-Kunden, ist aber trotzdem falsch, wie viele Threads zur 1401 hier im Forum belegen. Wenn ein Händler so eine Falschaussage trifft, dann haftet er dafür m.E. auch.
    Auch ohne jetzt die juristische Seite zu betrachten (ist das zitierte Urteil wirklich bindend? m.E. nicht), wäre der DVB Shop m.E. gut beraten, in diesem Fall auch die 7,- Hinsendekosten zu erstatten. Um nicht zu präzidieren, kann er es ja Kulanz nennen. (und sich für den Hinweis auf die fehlerhafte Beschreibung freuen, dessen Richtigstellung ihm möglicherweise weitere Folgekosten bei anderen Kunden zu vermeiden hilft.)


    Aber leider war der DVB Shop wohl zu beschäftigt damit, ein Mahnverfahren wegen 7,- gegen einen Kunden zu betreiben, als dass er Zeit gehabt hätte, seine Produktbeschreibung zu prüfen.
    Da steht tatsächlich noch immer die o.g. Formulierung in Verbindung mit einem Verweis auf ein v4l-dvb hg repository, das schon längst nicht mehr existent ist.


    Nee danke, ich glaube da bestell ich künftig nichts mehr :tdw

    VDR1: ACT-620, Asus P8B75-M LX, Intel Core i3-3240, 4 GB DDR3 RAM 1600 MHz, passive Geforce GT1030 von MSI, Sandisk 2TB SSD, 2xWinTV DualHD, Atric-IR-Einschalter. SW: Xubuntu 20.04 auf 64GB Sandisk SSD.

    VDR2: Odroid N2+ mit CoreELEC und Ubuntu in chroot, WinTV DualHD

    VDR3: Tanix TX3 mit CoreELEC und Ubuntu in chroot, WinTV DualHD

  • Zitat

    Original von aragorn
    Der Händler verweist auf die Mailingliste - das sehe ich nicht als garantierte Zusage an, dass es unter jeder Distri und jedem Kernel klappt - darauf hat auch kein Händler Einfluss.


    der Link bringt einen error, weil er nicht auf die ML verweist, sondern auf ein inzwischen nicht mehr existentes repository.


    Aufgrund der Forumlierung muss ein Kunde erwarten können, dass die Karte mit einem Kernel 2.6.18 auch ohne zusätzliche Kompilierorgien läuft. Aber das tut sie offenbar nicht.

    VDR1: ACT-620, Asus P8B75-M LX, Intel Core i3-3240, 4 GB DDR3 RAM 1600 MHz, passive Geforce GT1030 von MSI, Sandisk 2TB SSD, 2xWinTV DualHD, Atric-IR-Einschalter. SW: Xubuntu 20.04 auf 64GB Sandisk SSD.

    VDR2: Odroid N2+ mit CoreELEC und Ubuntu in chroot, WinTV DualHD

    VDR3: Tanix TX3 mit CoreELEC und Ubuntu in chroot, WinTV DualHD

  • Zitat

    Original von aragorn


    nach meinem Verständnis gelten Gesetze für alle Händler gleichermaßen...


    Da widerspreche ch dir nicht .
    Der zweite Teil meiner Aussage , den du nicht zitiert hast , ist relevant .


    HJS

  • Zitat

    Original von hjs


    Stimmt auch :schiel


    Ausleihen ist sicher nicht ok, aber anschauen? Ich kaufe doch als Kunde nicht die Katze im Sack. Natürlich bestelle ich auch mal was zur Ansicht. Wenns gefällt behalte ich es und wenn nicht schicke ich es wieder zurück. So funktioniert der Versandhandel.



    Beweisen könnte schwierig werden, aber das das nicht ok ist, ist keine Frage.


    Zitat

    Original von hjs


    Hier ist der Mißbrauch doch schon vorher offensichtlich .
    Hier wird offensichtlich eine Kaufabsicht gezeigt , die allerdings eine Prüf-alle-kauf-vielleicht-Eines-Absicht ist - ich würde auch das Betrug oder mindestens betrügerische Absicht nennen - ich denke der Gesetzgeber/Richter ebenfalls .


    Was ist dass denn jetzt für ein Schwachsinn? Wenn ich mir, sagen wir mal, eine Kabellose Tastatur kaufen will und der Händler drei verschiedene hat die nach Beschreibung in Frage kommen, dann lasse ich mir natürlich alle schicken und zwei oder auch alle drei wenn keine gefällt zurück. Das hat weder was mit Betrug noch mit betrügerische Absicht zu tun. Das Fernabsatzgesetz bzw. jetzt die entsprechenden Regeln im BGB erlauben genau dies, weil der Kunde eben nicht, wie im Geschäft, die Ware vorher in die Hand nehmen kann um sie zu prüfen.


    Silbär

    VDR1: gen2vdr, Shuttle SS40G, Sempron 2200+, 512MB, 300GB HDD, TT2300 modded, SkyStar2
    VDR2: Gigabyte GA-MA74GMT-S2, 2GB RAM, Sempron 140, Samsung EcoGreen F2 1TB, ASUS EN210, MS-Tech MC-1200, yaVDR 0.3

  • Zitat

    Mit welcher Begründung? Gilt "lernresitent" als Beleidigung? Alles andere sind nichts weiter als Tatsachen....


    Na ja, wenn ich Deinen Namen kennen würde und schreiben würde der XYZ ist ein Trottel oder betrügt andere, dann würdest Du Dich auch auf den Schlips getreten fühlen. Das Du die Firma nennst ist ja in Ordnung, aber den Namen einer Einzelperson, das kann nicht angehen.
    Aber Du hast den Namen ja gelöscht, jetzt kann es hier ja weiter gehen.


    Fakt ist: Laut BGB hat Silbär ja recht, ob diese Rechtspraxis jedoch im Sinne des Gesetzgebers war darf bezweifelt werden.

    VDR: Zotac D2550-ITX * GT610 * DigitalDevices S2 6.5 * YaVDR 0.5.0a

    2 Mal editiert, zuletzt von vdrbär ()

  • Zitat

    Original von Dr. Seltsam


    wenn die das so beschreiben, dient es vielelicht der Absatzsteigerung bei VDR-Kunden, ist aber trotzdem falsch, wie viele Threads zur 1401 hier im Forum belegen. Wenn ein Händler so eine Falschaussage trifft, dann haftet er dafür m.E. auch.
    Auch ohne jetzt die juristische Seite zu betrachten (ist das zitierte Urteil wirklich bindend? m.E. nicht),


    Zitat von der Seite : "Obwohl der Bundesgerichtshof als höchstes deutsches Zivilgericht über diese Frage noch nicht entschieden hat, kann davon ausgegangen werden, dass auf Grund der vorliegenden Rechtsprechung die Frage der Erstattung der Hinsendekosten erst einmal als geklärt angesehen werden kann."


    Zitat

    Original von Dr. Seltsam
    Aber leider war der DVB Shop wohl zu beschäftigt damit, ein Mahnverfahren wegen 7,- gegen einen Kunden zu betreiben, als dass er Zeit gehabt hätte, seine Produktbeschreibung zu prüfen.


    Nein, das siehst du jetzt falsch. Ich werde einen Mahnverfahren gegen den DVBshop anstrengen wenn ich die sieben Euro nicht zurück bekomme.
    Und jetzt bin ich wieder der Böse, der dem armen Händler wegen sieben (sic!) Euro ein Mahnverfahren an den Hals hetzt. :(


    Silbär

    VDR1: gen2vdr, Shuttle SS40G, Sempron 2200+, 512MB, 300GB HDD, TT2300 modded, SkyStar2
    VDR2: Gigabyte GA-MA74GMT-S2, 2GB RAM, Sempron 140, Samsung EcoGreen F2 1TB, ASUS EN210, MS-Tech MC-1200, yaVDR 0.3

  • Zitat

    Original von Silbär
    Was ist dass denn jetzt für ein Schwachsinn? Wenn ich mir, sagen wir mal, eine Kabellose Tastatur kaufen will und der Händler drei verschiedene hat die nach Beschreibung in Frage kommen, dann lasse ich mir natürlich alle schicken und zwei oder auch alle drei wenn keine gefällt zurück. Das hat weder was mit Betrug noch mit betrügerische Absicht zu tun. Das Fernabsatzgesetz bzw. jetzt die entsprechenden Regeln im BGB erlauben genau dies, weil der Kunde eben nicht, wie im Geschäft, die Ware vorher in die Hand nehmen kann um sie zu prüfen.


    ... ich hoffe immernoch, dass diese Denke nicht repräsentativ ist, und spare mir das Niederschreiben einer Wertung eines solchen Verhaltens.


    Gruß,
    Holger

  • Zitat

    Original von vdrbär


    Na ja, wenn ich Deinen Namen kennen würde und schreiben würde der XYZ ist ein Trottel oder betrügt andere,


    Das habe ich ja nicht gesagt. Zu betrug gehört noch eine Menge mehr und Trottel habe ich weder gemeint noch gesagt.


    Zitat

    Original von vdrbär
    Das Du die Firma nennst ist ja in Ordnung, aber den Namen einer Einzelperson, das kann nicht angehen.
    Aber Du hast den Namen ja gelöscht, jetzt kann es hier ja weiter gehen.


    Habe ich? Seit wann das? ;)


    Zitat

    Original von vdrbär
    Fakt ist: Laut BGB hat Silbär ja recht, ob diese Rechtspraxis jedoch im Sinne des Gesetzgebers war darf bezweifelt werden.


    Die Urteile beziehen sich auf die EU-Richtlinie. Aber das OLG bezieht in der Urteilsbegründung sogar eine andere Übersetzung (spanisch IIRC) ein um den Sinn der Richtlinie zu prüfen. Und kommt danach zu dem Schluss dass genau das (erstattung der Hinsendekosten) auch beabsichtig war.


    Silbär

    VDR1: gen2vdr, Shuttle SS40G, Sempron 2200+, 512MB, 300GB HDD, TT2300 modded, SkyStar2
    VDR2: Gigabyte GA-MA74GMT-S2, 2GB RAM, Sempron 140, Samsung EcoGreen F2 1TB, ASUS EN210, MS-Tech MC-1200, yaVDR 0.3

  • Hi,


    also um das ganze mal zusammenzufassen ist es eigentlich sehr kulant, das der DVBShop die Karte überhaupt angenommen hat.


    Das Widerrufsrecht gewährt "eine Prüfung, wie es im Ladengeschäft möglich wäre". Heisst zu deutsch, nicht einbauen, nicht in Betrieb nehmen. Im Mediamarkt wäre es nicht anders gewesen.


    Deswegen kann ich den Thread hier echt nicht verstehen.


    Gruss


    Macavity

    Capulet:
    HW: Dell Dimension 3100, Pentium 4 3GHz, 2GB RAM, 160GB HDD (System), 1TB HDD (Video), 1 x TT S2-1600, 1 x Technisat Skystar HD | SW: Debian 7.4, VDR 2.0.4 (selfcompiled), dummydevice 2.0.0, streamdev-server 0.6.1, NFS-Server


    TiViPi01:
    HW: Raspberry Pi Mod. B Rev. 2, 512MB RAM, 8GB SD-Card, Teko TEK-BERRY.9 Gehäuse, Ednet 85024 USB 2.0 Hub, Digitainer X10 Funk-Fernbedienung | SW: Raspbian 01/2014, VDR 2.0.4 (selfcompiled), rpihddevice 0.0.8, ffmpeg 1.0.8, streamdev-client 0.6.1, NFS-Client

  • Zitat

    Original von Macavity
    also um das ganze mal zusammenzufassen ist es eigentlich sehr kulant, das der DVBShop die Karte überhaupt angenommen hat.


    ... mein Reden. Wenn solches Verhalten aber Schule macht, und Versandhändler von "Kunden" á la Silbär weiterhin schamlos ausgenutzt, geschädigt und dann auch noch verklagt werden, dann sehe ich den letzten Rest Kulanz im deutschen Handel mehr und mehr schwinden.


    Gruß,
    Holger


  • Gründsätzlich teile ich genau diese Meinung, aber in diesem Fall sieht das ganze etwas anders aus da der Kauf aufgrund einer falschen Aussage auf der Webseite zustande kam. Es wird eine klare Aussage gemacht die nicht den tatsachen entspricht nur um den Absatz zu erhöhen.

  • Zitat

    Original von Macavity
    also um das ganze mal zusammenzufassen ist es eigentlich sehr kulant, das der DVBShop die Karte überhaupt angenommen hat.


    Nein, nicht kulant, sondern seine rechtliche Pflicht.


    Zitat

    Original von Macavity
    Das Widerrufsrecht gewährt "eine Prüfung, wie es im Ladengeschäft möglich wäre". Heisst zu deutsch, nicht einbauen, nicht in Betrieb nehmen. Im Mediamarkt wäre es nicht anders gewesen.


    Deswegen gewährt das BGB im Fernabsatz dem Händler ja auch ein Abzug bei der Erstattung wegen Abnutzung/Gebrauchtspuren. Nur müssen diese natürlich auch vorhanden sein.


    Zitat

    Original von Macavity
    Deswegen kann ich den Thread hier echt nicht verstehen.


    Es geht darum, dass man beim DVBshop nicht bzw. nur unter Problemen sein Geld bei einem Widerruf zurück bekommt. Um nicht mehr aber auch nicht weniger.


    Silbär

    VDR1: gen2vdr, Shuttle SS40G, Sempron 2200+, 512MB, 300GB HDD, TT2300 modded, SkyStar2
    VDR2: Gigabyte GA-MA74GMT-S2, 2GB RAM, Sempron 140, Samsung EcoGreen F2 1TB, ASUS EN210, MS-Tech MC-1200, yaVDR 0.3

  • Leute, Leute,


    ich kann nichts verwerfliches daran erkennen wenn man etwas bestellt zu testen und bei nichtgefallen/nicht passend es in unversehrtem Zustand zurückzuschicken.


    Wie schon oben jemand geschrieben hat, das ist das unternehmerische Risiko des Versenders und sollte im Zuge einer Mischkalkulation in den Preisen bereits enthalten sein.


    Und selbst wenn nicht, sowas nennt man Service und Kulanz. Einfaches Beispiel, vor Jahren musste ich einen PC per WLAN verbinden. PCI Karten mit bestimmten Chipsätzen haben den Rechner nicht mehr booten lassen. Bin dann zum hiesigen Blödmarkt gefahren und habe von jeder Karte die sie da haben eine gekauft und gefragt ob ich die nach dem Testen zurückbringen kann (bis auf die die Funktioniert). Antwort: Selbverständlich! Also 11 Karten gekauft, getestet und dann 10 zurückgebracht. Kein Problem.


    Oder bei Klamotten, da man den Größenangaben nie so recht trauen kann drei Größen bestellt und zwei dann zurückgeschickt. Wurde mir von diversen Versendern auch so empfohlen. O.k. die Margen sind bei Kleidung um Klassen höher als bei elektronik, aber mit verlaub, als Kunde interessiert mich das nicht wirklich.


    Aber zum Thema, ich würde auch erwarten, das die Rücksendung mich nichts kostet, so ist es bei den großen Versendern (Otto, Quelle, Tchibo) auch und hat sich meines Erachtens so im Versandhandel auch etabliert.


    bye
    Sven


    Link: Richtig fragen

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