OT: Urheberrechtsfrage

  • Hallo Leute,


    ich habe ein Dokument der Firma Atmel ins deutsche übersetzt. Die Übersetzung gleicht dem original bis aufs i-Tüpfelchen (Layout, Abbildungen, etc.).
    Da Atmel natürlich die Rechte an dem Original hält, habe ich um Genehmigung angefragt, um die Übersetzung zu veröffentlichen. Leider hat Atmel nicht reagiert (das ist jetzt ca. 3 Monate her), und auch Nachhaken hat nichts gebracht.


    Wenn ich nun die Originalbilder aus der Übersetzung entferne und das ganze in ein neues Layout packe - ist das rechtlich in Ordnung?
    Hat Atmel auch die Rechte an der Übersetzung? Oder darf ich die auch ohne Genehmigung veröffentlichen?


    Gruss
    ms

    Mein VDR:
    Hardware:Asus A8N-e mit AMD x64 3000+, GF6200 PCIe, 1GB Dualchannel DDR400, 250GB Samsung IDE, TT FF DVB-S Rev. 2.3, Nova-S, Terratec Cinergy T2, ThermalTake Tenor HTPC, AV-Board 1.3
    Software: SuSE OSS 10.0, VDR 1.3.43, dvd-0.3.6-b03, mp3-0.9.14, sudoku-0.1.1, noad-0.6.0, vdrconvert-2 (CVS-20060314)

    --------------------------


    der fehler steckt überall, nur nicht da, wo man ihn sucht...


    :newbie

  • Als Leie würde ich sagen, dass du als Autor der Übersetzung natürlich das Urheberrecht daran hast.
    Jedoch hattest du nicht das Recht zur Übersetzung (mit anschließender Veröffentlichung).


    Ohne Genemigung läuft also gar nichts.



    Monroe

  • ist natürlich immer eine heiße Sache.
    Die ct hatte in der Ausgabe 25/2001 Seite 236ff dazu mal Stellung genommen (Eigene HP und Urheberrecht). Ein bloßes Übernehmen ist nicht zulässig, ein "mit eigenen Mitteln nachgestaltetes Material" ist in Deutschland erlaubt. Schwieriger wird es, wenn es Rechte in den USA tangiert.


    Gruß Fr@nk

  • Zitat

    Wenn ich nun die Originalbilder aus der Übersetzung entferne und das ganze in ein neues Layout packe - ist das rechtlich in Ordnung?


    Ganz klar: Nein.


    Das ursprüngliche Werk des Autors bleibt durch die Übersetzung unberührt, denn es ist ja nach wie vor der exakt gleiche Inhalt -- nur in einer anderen Sprache. Deshalb wird z.B. auch ein Redakteur nicht zum Autor oder Co-Autor eines Textes, nur weil er ihn für die Veröffentlichung anpasst (kürzt, Passiv-Konstruktionen ersetzt, uvvm.).


    Anders sieht es aus, wenn du die gleichen Inhalte beschreibst, ohne den fremden Text als Vorlage zu verwenden, oder gar eine Zusammenfassung herstellst. Diese sind frei vom Urheberrecht anderer. Wenn du jedoch einfach her gehst und den Text Absatz für Absatz neu verfasst, verwendest du den Ursprungstext als Vorlage und schon gehört die Arbeit wieder Atmel.


    Viele Grüße, Mirko

  • Zitat

    Original von cooper
    [...]Wenn du jedoch einfach her gehst und den Text Absatz für Absatz neu verfasst, verwendest du den Ursprungstext als Vorlage und schon gehört die Arbeit wieder Atmel.


    Viele Grüße, Mirko


    Nun ja, ich hab ja gar nix dagegen, dass Atmel die Rechte behält. Ich find nur doof, dass die sich nicht mal zu einer negativen Aüsserung herablassen... :§$%

    Mein VDR:
    Hardware:Asus A8N-e mit AMD x64 3000+, GF6200 PCIe, 1GB Dualchannel DDR400, 250GB Samsung IDE, TT FF DVB-S Rev. 2.3, Nova-S, Terratec Cinergy T2, ThermalTake Tenor HTPC, AV-Board 1.3
    Software: SuSE OSS 10.0, VDR 1.3.43, dvd-0.3.6-b03, mp3-0.9.14, sudoku-0.1.1, noad-0.6.0, vdrconvert-2 (CVS-20060314)

    --------------------------


    der fehler steckt überall, nur nicht da, wo man ihn sucht...


    :newbie

  • Naja, so große Firmen sind da bisweilen kompliziert organisiert. Eine Mail an "info@atmel.com" braucht vermutlich 100 Weiterleitungen bis sie an den richtigen gerät und das kann länger dauern.


    Am besten Du findest jemanden, der mit den technischen Inhalten innerhalb Atmel betraut ist. Wenn dieser Jemand der Rechtsabteilung klarmacht, dass die Veröffentlichung einer Übersetzung eines bereits veröffentlichten Dokuments inhaltlich gewünscht ist und die Rechtsabteilung sich irgendwie von Haftung (die aus einer fehlerhaften Übersetzung herrühren können) freimachen kann (entsprechender Disclaimer in Deinem Text) könnte da was rauskommen.


    Es wäre sinnvoll, das Dokument mitzuschicken und die geplante Verbreitung zu erläutern.


    Alternative: nochmal hinschreiben und erklären, dass Du aus "keiner Antwort" ein "kein Widerspruch" interpretierst. Das bringt Dich zwar rechtlich nicht wirklich weiter, aber könnte beim Empfänger ein wenig Aktivität erzeugen.


    Lars

  • Bei einem Laden wie Atmel erreichst du mit einer einfachen Info-Mail erst mal nichts. Noch dazu wird die Mail sicher falsch verstanden -- nämlich so, dass du die Atmel-Anleitung selbst für Geld irgend wo verwenden willst. Hatten wir alles schon.


    Du wirst herausfinden müssen, wer bei Atmel für die Freigabe zuständig ist und denjenigen beknien müssen, sonst erreichst du nichts.


    Viele Grüße, Mirko


  • Du weißt, dass jede Antwort von einem Nicht-Anwalt auf diese Frage unerlaubte Rechtsberatung darstellt und verboten ist?


    Du musst fragen: "Angenommen, jemand würde...", nicht "Ho, ich hab gemacht"...

    This is a .44 Magnum, the most powerful handgun in the world. It can take your head clean off. You've got to ask yourself one question, Do I feel lucky?
    easyvdr 0.9a2 - TT-DVB-S2-6400 - ASUS AT3IONT-I deluxe - Atom 330 - 1,5TB WD EADS - Denon 1910 - Toshiba 42X3030D - Harmony 700

  • Nun, genauso hab ich es gemacht.


    Ich habe mit dem Leiter der Patent- und Rechtsabteilung telefoniert. Dieser hat sich der Sache gegenüber am Telefon auch sehr wohlwollend geäussert und mich gebeten, ihm die Sachen zu mailen. Das hab ich getan.


    Ich denke, die Sache ist dann unter den Tisch gefallen nach dem Motto "unwichtig" und meine Mailaddy ist im Spamfilter gelandet. Oder so ähnlich...


    Ich werde die Tage noch mal mein Glück per Telefon versuchen...


    Gruss
    ms

    Mein VDR:
    Hardware:Asus A8N-e mit AMD x64 3000+, GF6200 PCIe, 1GB Dualchannel DDR400, 250GB Samsung IDE, TT FF DVB-S Rev. 2.3, Nova-S, Terratec Cinergy T2, ThermalTake Tenor HTPC, AV-Board 1.3
    Software: SuSE OSS 10.0, VDR 1.3.43, dvd-0.3.6-b03, mp3-0.9.14, sudoku-0.1.1, noad-0.6.0, vdrconvert-2 (CVS-20060314)

    --------------------------


    der fehler steckt überall, nur nicht da, wo man ihn sucht...


    :newbie

  • Ein anderes Vorgehen wäre, bei den Markenämtern die betreuenden Rechtsanwälte herauszufinden und diese anzuschreiben. Wenn Atmel seine Marken beispielsweise über Kanzlei X angemeldet hat, würde ich diese Anwälte X mal kontaktieren - die wenden sich dann mit einer Rückfrage häufig an den Mandanten und das ganze wird dann dort ernst genommen... allerdings im Ergebnis wohl eher abschlägig bescheiden.


    Ansonsten gilt das von cooper gesagte, ohne Zustimmung darfst Du keine Übersetzung veröffentlichen. Du hast zwar die Rechte an der Übersetzung, aber Atmel (bei US-Firmen, ansonsten die natürliche Person, die die Beschreibung entworfen hat) die Rechte an der Urfassung und diese benötigst Du zusätzlich zur Veröffentlichung und/oder Verbreitung.


    Gruß,
    Sascha

    SW Server: TvHeadend auf Ubuntu 12.04 [kann ersetzt werden]


    SW Client: XBMC 11 / ATV


    HW Server: Intel DH67CL | Core i3-2100 | 4GB RAM | 1x Digital Devices cine S2 V6 Twin DVB-S2 | 2x TT DVB-S 1500 budget | LG GSA-4167B DVD+/-R(W) | Corsair Force F60
    HW Client: ATV2 / ATV3

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!