Kopierschutz für DVB Filme

  • Hi Leute
    Habe gerade diesen Artikel gelesen und bin über Eure Meinung gespannt.


    02.03.2004 19:12 | Digitales Fernsehen wird kopiergeschützt
    Aus der Zusammenarbeit zwischen HP und Philips ging ein neuer Kopierschutz hervor, der verhindern soll, dass im digitalen Fernsehen ausgestrahltes Material mehrmals vervielfältigt wird. Der neue Schutz erlaubt zwar das einmalige Aufnehmen, die dann jedoch geschützten Medien sollen sich nicht weiter kopieren lassen.


    Der als „Broadcast Flag” bezeichnete Schutz der digitalen Übertragungen soll bereits im nächsten Jahr als Standard festgelegt werden. Geräte, die das Aufzeichnen von Sendungen auf Speicher zulassen, müssen ab dem nächsten Jahr über die Broadcast Flag verfügen. Wird nun ein mit dem Schutzsiegel versehener Film ausgestrahlt und möchte der Endnutzer diesen beispielsweise auf DVDs brennen, so kann er das auch weiterhin. Der für den privaten Gebrauch kopierte Film kann aber, so das Vorhaben von Philips und HP, nicht ohne Weiteres auf andere Medien weiter übertragen werden.


    Die neue Kopierschutztechnik soll mit den DVD Standards DVD+R, DVD+RW sowie der Double Layer Version von DVD+R kompatibel sein. Es ist jedoch wahrscheinlich, dass auch andere Medien demnächst mit dem Broadcast Flag Verfahren versehen werden.


    Da sich das VDR-Projekt immer streng an die Legalität hält bin ich gespannt wie das Funktionieren soll.


    Was passiert dann mit dem VDR?


    Quelle


    Pit

    Intel 1800Mhz c´t 6.1 VDR 1.6.0 Multipatch (Tobi) Plugin Timelinie Nordlicht-EPG Epgsearch Noad

  • > Geräte, die das Aufzeichnen von Sendungen auf Speicher zulassen, müssen
    > ab dem nächsten Jahr über die Broadcast Flag verfügen


    das möchten die filmstudios gern, nur wer soll sowas kaufen wenn es alternativen gibt (z.b. vdr), für eine "pflicht" gibt es keinen gesetzliche grundlage - nur den wunschtraum einiger geldgeiler ...


    btw. premiere hat das "offiziell" jetz schon, pw soll nur auf zertifizierten systemen laufen um z.b. bei bestimmten übertragungen ein macrovision schutz auf den videoausgang zu geben (plattenreceiver gibts sowieso nicht) - die habe ihr super sicheres system und wir einen zertifizierten empfänger um ein abo abzuschließen - und unsere ruhe


    oder nehmen wir mal die regioncode geschichte bei dvd-rom und dvd-standalone playern, auf dem papier sind alle glücklich und wir haben immernoch z.b. rpc1 geräte


    oder das spitzenkomplizierte copy protection bit der audio cd (damit man z.b. ein von dieser cd erstelltes DAT-band nicht nochmal kopieren kann) - heiße luft


    oder CSS - da muß man nicht viel zu sagen


    nichts von allem war/ist das was sich die industrie ertäumt hat, da eben nur eine gewisse lobby pläne hat und ein anderer teil der wirtschaft was verkaufen möchte


    also abwarten und tee trinken

  • Hi IG88


    Ich mache mir auch keine Sorgen, dass wir wieder einen Weg finden werden um den Kopierschutz zu umgehen.
    Aber denke einmal nach, 3 Deiner 4 Beispiele sind halt Illegal. Ok wir machen es alle so, aber nur mit Deinem Premiere Abo bist Du gesetzeskonform.
    Mein Gedanke war aber die Legalität der VDR-Entwikler, die dieses Broadcast Flag in den VDR einbauen müssten damit alles wie gewohnt läuft.
    Und glaube nicht das wenn die großen Sender, wenn Sie die Möglichkeit haben, darauf Verzichten werden (Serien-DVD Konzertmitschnitte usw.)


    Nur so meine Gedanken
    Pit

    Intel 1800Mhz c´t 6.1 VDR 1.6.0 Multipatch (Tobi) Plugin Timelinie Nordlicht-EPG Epgsearch Noad

  • Pit Carlo


    > 3 Deiner 4 Beispiele sind halt Illegal


    nein, du mußt schon genauer unterscheiden was z.b. gegen AGB´s und was gegen gesetze verstößt


    a) Premiere - sich ein CI Adapter + Alphacrypt CAM zu kaufen und dort die Premiere Karte reinzustecken verstößt nicht gegen gesetze, eigentlich nur gegen die AGB´s - dann könnte PW dir das Abo kündigen - aber das wollen die nicht wirklich, die brauchen jeden kunden
    nur wenn man sehr weit ausholt und das "umgehen" des macrovision schutzes als umgehung einer schutzvorrichtung interpretiert, dann KÖNNTE VIELEICHT was illegales dran sein (seit sept. 2003) - bisher gab es keine solchen anstrengungen oder auch nur hinweise darauf


    b) regioncode - es gibt für fas jedes dvd-rom modifizierte firmware die das laufwerk rpc1 fähig macht - fürher gab es die auch von den herstellern, bis die übergangsfrist abgelaufen war und die "selbstverpflichtung" die hersteller dazu zwang nur noch rpc2 anzubieten - ob diese modifikation an der firmware gegen gesetze verstößt mag ich bezweifeln, evtl. ist das reverse engeniering des firmware programcodes illegal und somit auch das produkt aus dieser hanglung - aber das hängt auch ein wenig vom land ab in dem man sich befindet


    c) das recht auf privatkopie hat dies bis sept. 2003 abgedeckt, ob das jetzt illegal ist mag ich eigentlich bezweifeln, da man eigentlich nur ein bit filtert, das würde ich nicht unbedingt meinen das es als schutzvorrichtung gewertet werden kann


    d) ja, das ist seit dem sept. 2003 nicht mehr legal (in Deuschland)



    man sieht das uns das neue urheberrecht erstmal vieles kiminaliesiert und es dem bürger überlassen bleibt die neuen gesetze zu interpretieren (das habe ich weiter oben versucht) und vor den gerichten sein recht zurückzuerstreiten


    ein hoch auf lobbying und FUD

  • Zitat

    oder CSS - da muß man nicht viel zu sagen


    Zitat

    ja, das ist seit dem sept. 2003 nicht mehr legal (in Deuschland)


    sicher??
    per definition ist das content scrambling system KEIN kopierschutz!
    sinn und zweck ist es den inhalt einer dvd zu verschlüsseln und so die daten an abspiel geräte zu binden. geräte die eben css entschlüsseln können.
    es ist weder sinn noch zweck von css die daten an den datenträger (die dvd) zu binden. keiner hier hat probleme die daten von einer css verschlüsselten dvd zu lesen, nur das entschlüsseln ist ein problem.
    also ist css streng genommen kein kopierschutz


    neben bei, der §95a bezieht sich ausdrücklich auf "wirksame" maßnahmen, man könnte argumentieren das wenn es verhältniss mässig einfach ist einen kopierschutz zu umgehen (z.b alles was man mit clonecd und co machen kann) das dieser nicht mehr als wirksam betrachtet werden kann.
    imho gilt dies insbesondere dann wenn z.B. dir firmaware eines cd laufwerkes so gestalltet ist das ein audio-cd kopierschutz nicht greift.


    ... aber so lange der bgh dazu kein urteil gesprochen hat werden wir es nicht endgültig wissen.

  • @ IG88


    Das Premiere nur zertifizierte Receiver haben will, hat meiner Meinung nach einen anderen Hintergrund:
    Es geht um den Jugendschutz, sprich: daß man die Pin Abfrage bei Filmen ab 16 bzw. ab 18 nicht umgehen kann.
    Das benötigt Premiere für unseren tollen Gesetzgeber, um keine Schwierigkeiten zu bekommen. Deren Pflicht ist es, daß unumgänglich zu machen.
    Gerade jetzt, wo Premiere auch noch Hardcore ausstrahlen darf, wird die Debatte noch interessanter, da sowas in der BRD einmalig ist.


    Gruß


    Oli

  • Es geht bei Premiere um genau 2 Sachen: Jugendschutz, wie hype geschrieben hat, und Macrovision. Das wurde in zahlreichen Interviews mit Kofler und Co. immer wieder so dargestellt, und ergibt ja auch Sinn.


    Wenn Premiere den Hollywood-Studios nicht glaubhaft versichern kann, dass sie "alles" dafür tun, die Aufzeichnung von "neusten" (naja) Filmen (sprich: Premiere Direkt) auf VHS zu unterbinden, dann würden sie von Hollywood sicherlich nicht mehr mit relativ aktuellem Material beliefert werden. Was dann nachher draussen wirklich läuft, ist für Premiere selber weniger entscheidend, hauptsache sie selber haben sich ihren Lieferanten gegenüber 100% korrekt und Vertragsgemäss verhalten.

  • Servus,


    Zitat

    per definition ist das content scrambling system KEIN kopierschutz!
    ...
    neben bei, der §95a bezieht sich ausdrücklich auf "wirksame" maßnahmen, man könnte argumentieren das wenn es verhältniss mässig einfach ist einen kopierschutz zu umgehen


    Super, dann gibt's ja keinen Grund, dass du auf deiner privaten Homepage nicht die libdvdcss anbietest, oder? Poste doch einfach mal den Link, damit alle was davon haben... :mua


    Also, vergesst es.


    Viele Grüße, Mirko

  • Hallo,


    nach September 2003 darf man ja für den Eigengebrauch kopieren und speichern wie man will aber auf keinen Fall einen "Kopierschutz umgehen" (ich hoffe, ich habe das Juristendeutsch halbwegs korrekt verstanden).


    Die Frage die sich mir nun stellt ist, ob es im VDR irgendetwas gibt, was einen Kopierschutz vorsätzlich umgeht? Ist dieses CSS in irgendeinem plug-in dabei?
    Falls das so ist, sollte es eine eindeutige Warnung z.B. hier im Forum geben, welche Teile des VDR wir nicht benutzen dürfen. Ich denke zur Zeit nämlich, dass das Mitschneiden von Fernsehprogrammen und Radiosendungen völlig legal ist und habe keine Hinweise auf illegales z.B. in der ct gefunden.


    Generell verstehe ich nicht, wie es illegal sein kann, einen Treiber für ein Gerät (wie für die DVB-Karte) zu benutzen. Ob der Treiber dann dieses oder jene Bit ignoriert oder sonst was mit den bits macht, bemerke ich doch nicht. Oder muss ich jetzt alle sourcen auswendig lernen???


    Viele Grüße

    vdr 1.4.7 sid von Tobi mit aktuellem sidux / TT-Budget & TT1.5 mit AVBoard 1.1

    Einmal editiert, zuletzt von SATire ()

  • Lass Dich nicht verwirren - bei der Diskussion um CSS geht es natürlich nur um das Auslesen von DVDs, das hat mit dem VDR erstmal direkt nichts zu tun. Der VDR, so wie Du ihn heute installierst ist natürlich 100% legal. Daran wird sich auch in Zukunft nichts ändern.


    Allerdings ist es schon so, dass das DVD Plugin auf libdvdcss basiert. Da das DVD Plugin die DVDs aber nur abspielt, nicht auf Platte ablegt, befindet es sich irgendwo im Graubereich, bzw genau in dem Bereich, der heiss diskutiert wird.


    Aber um mal auf das Ausgangsthema zu kommen. Ich glaube viele die hier mitposten haben eine Sache übersehen. Ich zitiere mal aus dem Originalposting:


    Zitat

    Geräte, die das Aufzeichnen von Sendungen auf Speicher zulassen, müssen ab dem nächsten Jahr über die Broadcast Flag verfügen


    Selbstverständlich bezieht sich das nur auf NEUE Geräte, also Geräte die ab dem nächsten Jahr verkauft werden!!! Es kann ja wohl keiner von Herstellern verlangen, für zigtausende bereits ausgelieferte Geräte die beim Kunden stehen, da irgendetwas nachzurüsten.


    Was also allenfalls passieren *könnte* wäre, das der Hersteller der DVB Karten (Technotrend) ab nächsten Jahr die DVB-Karten mit so etwas ausstatten muss. Dann könnte es in der Tat so sein, dass irgendwo im DVB Datenstrom ein neues Bit mitgeschickt wird, welches "irgendwie" von der Karte bzw. dem Treiber ausgewertet wird. Wenn Du jetzt an dem Treiber rumdoktorst und die Auswertung des Bits verhinderst, ist das so ziemlich das gleiche, als wenn Du libdvdcss für DVDs einsetzt!


    Natürlich kann keiner von Dir erwarten, dass Du weisst welche Bits der Treiber wie behandelt, Du musst auch keine Quellen kennen. Du würdest daher für den Einsatz eines solchen Treibers auch nicht belangt werden, genau so wie heute keiner dafür belang wird, libdvdcss bei sich zu hause einzusetzen. Derjenige, der Dir den "gehackten" Treiber anbietet hingegen, der sollte sich warm anziehen, denn das ist, genau wie das *anbieten* der libdvdcss, leider strafbar.

  • Zitat

    Super, dann gibt's ja keinen Grund, dass du auf deiner privaten Homepage nicht die libdvdcss anbietest, oder? Poste doch einfach mal den Link, damit alle was davon haben...


    erstens, zum legalen status der libdvdcss habe ich micht nicht geäussert, ist auch nicht das thema hier. aber zu deiner information: der ganze zorus ist zwischen dem dvd konsorzium und leuten die css decodieren ohne eine lizenz zu haben. hierbei geht es um das "uhrheber recht" an css selbst und der mening des dvd konsortiums das sie bestimmen können wie ich eine dvd anzuschauen habe. sowas würde in deutschland unter das zivil recht fallen. die argumentation des dvd konsortiums in diesem fall hat absolut nichts mit dem UrhG § 95a zu tun..
    bisher habe ich noch nicht gehört das ein rechte inhaber (film studio) direkt jemanden angegangen hätte der die libdvdcss angeboten hat ... währe auch schwer zu argumentieren, "weil du die libdvdcss auf deinem server hattest, wurde meine herr der ringe dvd x mal schwarz kopiert."


    nachmal, alles was ich gesagt habe war das ich eine dvd kopieren kann OHNE mich um css kümmern zu müssen .... in diesem kontext hat das thema libdvdcss nur sekundäre relevanz. könnten wir bitte beim thema bleiben und nicht alles vermischen?


    cya


    ps: behalte mal meine signatur im auge, insbesondere den "Last Topic" teil und dann überlege nochmal ganz scharf ob ich ein problem damit haben könnte die libdvdcss anzubieten.

  • Hi Leute


    Lese hier gespannt den Tread, aber findet Ihr nicht, dass sich das Thema vom Ursprung schon weit entfernt hat.


    Zitat

    Derjenige, der Dir den "gehackten" Treiber anbietet hingegen, der sollte sich warm anziehen


    Es geht eigentlich um die Entwickler des VDR`s, Sie können dann den VDR ohne Lizenz nicht mehr anbieten und sobald ein Update erfolgen würde, müssten Sie das Broadcast Flag einbauen. Das ist dann entweder Verboten oder zumindest in der Grauzone.
    Weis nicht ob sich wer auf dieses Risiko einlassen würde (Neid Geldgier) einen Prozess mit einer "großen Firma" zu führen.


    mfg
    Pit

    Intel 1800Mhz c´t 6.1 VDR 1.6.0 Multipatch (Tobi) Plugin Timelinie Nordlicht-EPG Epgsearch Noad

  • Zitat

    Es geht eigentlich um die Entwickler des VDR`s,


    Auch das wäre noch zu klären! Im Artikel ist von "Geräten" die Rede, man wird sich also an "Gerätehersteller" halten.


    Mein VDR zuhause ist ein stinknormaler PC von MSI. Darin dreht ein stinknormales Linux. Dazu ein paar Treiber. Dazu eine DVB-Karte. Und eine Anwendungs-Software namens VDR welche die Daten bei der Karte / bzw beim Treiber abholt und auf Platte schreibt. Dazu dann noch ein paar Plugins von diversen Leutchen, die die Daten weiterbearbeiten (es ging ja in dem Artikel um das Beschreiben von DVD-Medien). Die dazu benötigten plugins und Programme kommen übrigens nicht vom VDR Entwickler.


    So, und nun erklär mir mal, warum in dem Wust ausgerechnet der Hersteller der Anwendungs-SW "VDR" der Verantwortliche sein soll.


    Man könnte sogar soweit gehen und sagen: Der Gerätehersteller in diesem Fall bin *ich*. Denn erst bei mir wird aus den 20 Komponenten (von denen keine alleine läuft) ein "Gerät". Und ich verpflichte mich gerne, meinen Rechner nicht dritten käuflich zur Verfügung zu stellen!

  • Ich glaube wir müssen hier mal ein paar Dinge klarstellen:


    Wenn irgendjemand ein Copy Protection Bit einführt, so tut er gut daran dafür zu sorgen, dass die bestehende Infrastruktur weiterhin funktioniert. Es kann sich kein Medienmogul leisten, dass Millionen von DVB-konformen Receiver in Zukunft nicht mehr funktionieren.


    Nun zum Gesetz: Es liegt wohl auf der Hand das ein Aufkleber auf der Hülle einer CD, wo draufsteht "kopier' mich nicht!", nicht als wirksamer Kopierschutz im Sinne des Gesetzes betrachtet werden kann. Was anderes ist ein Copy Protection Bit ja nicht. Es ist doch nur das Oligopol der Medienindustrie, dass es immer wieder schafft dafür zu sorgen, dass keine Consumergeräte auf den Markt kommen, die das Bit ignorieren.


    Und noch ein Nachruf zum Umgehen "wirksamer" Kopierschutzmaßnahmen (ich bin persönlich auch der Meinung: Was mit CloneCD kopiert werden kann hat keinen wirksamen Kopierschutz).
    Es ist richtig, dass das Umgehen eines "wirksamen" Schutzes per Gesetz nicht mehr erlaubt ist. Es wird jedoch gemeinhin vergessen, dass dies im Rahmen der Privatkopie straffrei ist. Der Knackpunkt liegt darin, dass jetzt aber den Rechteinhabern die Grundlage gegeben ist zivilrechtlich Schadenersatz in Anspruch zu nehmen. Nicht mehr und nicht weniger.


    marvel

  • @ Demnos


    Interessanter Standpunkt nur ob das auch so anerkannt wird ist eine andere Frage. Habe aber ein Beispiel, dass zum nachdenken anregen soll: kaufe lauter Einzelteile um einen Computer zusammen zu bauen; kann aber die Teile beim Finanzamt nicht sofort abschreiben, obwohl unter 350€ pro Teil, sonder muss ihn als Computer als Ganzes auf 3 Jahre abschreiben.
    Was ich damit sagen will, ist wenn ich einzelne Teile erstehe um mir ein ganz bestimmtes "Ding" zu bauen es alles ganzes zu sehen ist.


    Wenn ich eine Software erstelle die für ein ganz bestimmtes Gerät vorgesehen ist bin ich dann mit verantwortlich oder nicht?
    Beispiele gibt`s auch genug Kopier-Software, Radar-Warner(Österreich) Napster usw.


    Pit

    Intel 1800Mhz c´t 6.1 VDR 1.6.0 Multipatch (Tobi) Plugin Timelinie Nordlicht-EPG Epgsearch Noad

  • Zitat


    Aus der Zusammenarbeit zwischen HP und Philips ging ein neuer Kopierschutz hervor, der verhindern soll, dass im digitalen Fernsehen ausgestrahltes Material mehrmals vervielfältigt wird. Der neue Schutz erlaubt zwar das einmalige Aufnehmen, die dann jedoch geschützten Medien sollen sich nicht weiter kopieren lassen.


    Die Antwort auf die VDR-Frage geht schon daraus hervor:
    Ich nehme exakt EINMAL auf, nämlich auf Platte.
    Ob das Bit auf meiner Platte im File gesetzt ist oder nicht, interessiert doch schon gar nicht mehr.
    Von dem File auf Platte ziehe ich immer genau EINE Kopie.
    Die kann ich zwar hinterher vielleicht nimmer ohne Kopierschutzumgehung kopieren, but who cares ?
    Kopiere ich den Kopierschutz eben mit.
    Nix umgangen, funktioniert trotzdem.
    Würde man das Spiel weiter treiben, wäre VDR-Hardware per se illegal, da die Hardware wahrscheinlich keinen MV-Kreis besitzt...

  • marvel


    > Was mit CloneCD kopiert werden kann hat keinen wirksamen Kopierschutz).
    > Es ist richtig, dass das Umgehen eines "wirksamen" Schutzes per Gesetz
    > nicht mehr erlaubt ist.


    das problem ist dann aber was passiert mit dem programmierer/vertreiber einer software die einen (bisher) sicheren kopierschutz umgeht - der wäre dran, genauso ergeht es im moment S.A.D. (http://www.heise.de/newsticker/meldung/45086)


    das problem wird zunemend so aussehen das die industrie starken cryptographschen schutz haben möchte und auf der anderen seite dich forschung, fehlersuche und verbesserung durch gesetze verhindert, das wird im endeffekt dazu führen das man weis wie man den schutz umgeht man es aber nicht darf (die situation haben wir jetzt schon) und solange es den schutz der privatshäre gibt wird es für "außenstehende" unmöglich sein eine "übertretung" nachzuweisen


    > Es wird jedoch gemeinhin vergessen, dass dies im Rahmen der
    > Privatkopie straffrei ist.


    nein das stimmt nicht, leider hebelt das neuen gesetz dieses recht aus und es sind auch alle iauf einer illegalen umgehung basierenden kopien illegal
    http://www.heise.de/newsticker/meldung/40265


    Demnos
    > Was also allenfalls passieren *könnte* wäre, das der Hersteller der DVB
    > Karten (Technotrend) ab nächsten Jahr die DVB-Karten mit so etwas
    > ausstatten muss


    das ist noch nichts das was mit dem gesetz zu tun hat, das sind standards die z.b. lizenznehmer eines standards einhlaten müssen (hat nichts mit dem kunden zu tun der das gerät kauft), und ob ein gesetztes bit die hürde eines "schutzes" im sinne des gesetzes erfüllt ist zweifelhaft - also kurzfristig keine gefahr


    > Der Gerätehersteller in diesem Fall bin *ich*. Denn erst bei mir wird aus
    > den 20 Komponenten (von denen keine alleine läuft) ein "Gerät". Und ich
    > verpflichte mich gerne, meinen Rechner nicht dritten käuflich zur
    > Verfügung zu stellen!


    die rohstoffe für sprengstoff sind auch alle frei erhältlich nur das zusammenbringen (bombe bauen) ist trotzdem strafbar - deine argumentation zieht nicht so recht - nur solange du ohne etwas zu sagen das ding zu hause hast kann niemand was feststellen oder dich belangen, aber wenn du es in der "öffentlichkeit" ausposaunst wird man dich belangen, entweder weil es ein offizialdelikt ist oder weil dich jemand anzeigt


    MadOne
    > Ob das Bit auf meiner Platte im File gesetzt ist oder nicht, interessiert
    > doch schon gar nicht mehr.
    > Von dem File auf Platte ziehe ich immer genau EINE Kopie.


    genau genommen geht es da nicht um DAS BIT sondern um eine abstufung, wobei der provider festlegenn kann ob
    die aufzeichnung
    - garnicht möglich (z.b. live konzert event)
    - möglich ohne kopie (z.b. timeshift auf platte)
    - möglich mit einer kopie (z.b. platte auf dvd)
    - unbeschränkt
    ist


    wir reden hier von dingen die mal kommen sollen - wen alles so läuft wie die filmindustrie sich das vorstellt (wird es aber imho nicht)
    es ist auch geplant das der komplette weg, vom tuner zum empfänger, über die platte (dvd) bis zum anzeigegerät (monitor, fernseher) verschlüsselt abläuft - es solldan kein analoges siganal geben und der weg bildet eine geschlossene kette - das sind die wunschtäume (für die es schon standards gibt) und das viel geliebt trusted computing (TCPA, NGSCB, LaGrande) könnte die plattform darstellen
    das ganze konglomerat ist so komplex, zum teil von MS und es muß auch developer/diagnose tools geben - das wird nie dicht sein, es reicht schon ein schwaches glied in der ganzen kette un schon ist es wieder offen
    es bleibt eigentlich nur die totale kontrolle (1984) und entsprechende gesetzte um das im griff zu haben - und so weit wird es hoffentlich nicht kommen


    also wie ich oben schon schrieb - abwarten und tee trinken - sind alles ungelegte eier


  • Also gut, es sind eben zwei oder mehr Bits.
    Da mich niemand zwingen kann, in neue HW zu investieren, wird eben bei deinen dunkelsten Visionen nur noch DVD geglotst.
    Und ob jetzt zwei oder vier Bits auf meiner Platte umgangen werden, dürfte so lange keinen interessieren, wie ich nicht Anfange schwarz gebrannte DVDs zu verticken.


    Deine letzte Vision der 'totalen Kontrolle' hat leider einen elementaren Nachteil:
    Die gesamte Hardware befindet sich in DEINER Hand.
    Und jede Schnittstelle hat einen Schwachpunkt, außerdem wäre so etwas nur auf Kosten der (Abwärts-) Kompatibilität zu machen.
    Wenn sich nur ein Drittel aller TV-Glotser dazu entschließt, diese Vision nicht mitzumachen und eben keine neuen Geräte kauft, dürfte sich sowas ganz von selbst erledigen.
    Schlecht wäre es trotzdem nicht - sofort ARD,ZDF und alle Dritten Programme grundverschlüsseln und ich kann mir endlich die GEZ sparen. :D ;) :]

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