Rechte an Logos und deren Verbreitung

  • Die idee mit den logos kam mir auch, nur ist es sehr zeitaufwendig die ganzen Logos selbst zu zeichnen, vor allem wenns größer als 64x48 ist.


    Die Logos hab ich bei mir auch schon fürs text2skin umgewandelt.
    Das umwandeln ist kein Problem, jedoch müßte man mal eine Struktur reinbringen, eine Spezifikation UND vor allem mal nen geregelten Ablauf.


    Da ich ja gerade so viele Logos fürs glcd gebastelt habe ich schon Übung drin.


    Vor allem dürfen dann nicht zig einzelne Logos hier und da mal erscheinen ...


    Aber organisatirisch ging das schon immer in die Hose, ich habs damals bei den alten logos fürs improoved OSD schion versucht, wollte aber keiner der tausend Mitglieder hier annehmen...



    MFG
    Marco

  • Mal sehen, was LordJaxom dazu sagt.

  • Soo,


    ich hab mal auf die Schnelle mal ein Beispiel gemacht.
    Es geht natürlich noch ein bißchen schöner.


    Problem beim selber machen wäre natürlich das man mehr oder weniger nur Vollfarben einsetzen kann, der Rest wäre viel zu Aufwändig, da man ja manche Logos wegen Schatten und Lichtspiegelungen 3D konstruieren müßte ...


    Ebenso sind zu detailreiche Logos mit z.B. einem spiegelnden Hintergrund, aufwendigen Farbverläufen und Lichtspiegelungen bzw. Reflektionen ein großes Problem und so nicht machbar.


    Jedoch wäre bei so selbstgemachten a) die Größe relativ egal
    b) Kann man die Farben auf maximal 256 belassen c) kann einem keiner was, weil die Logos den originalen nur ähneln und nicht ""geklaut"" sind.
    d) es gibt keinerlei Kompressionsartefakte


    MFG
    Marco

  • Tscha,


    für nen anderes Betriebssystem, kommt jetzt gerade nicht auf den Namen, gabs mal nen Proggi namens CorelDraw, da waren Grafiken im Vektorformat möglich, die man (entsprechend einmal hingebastelt), beliebig und vor allem verlustfrei (!!!) vergrössern und verkleinern konnte :)


    Ich glaub, für Linux gibbet sowas net, oda ? :(


    Greets Olaf

    Ollie jetzt auch im Internet !!! ->> http://www.ohms.ws << VDR mit ASUS A7V8X-X, Athlon XP 2 Ghz, 512 MB DDR-RAM und gentoo 2008.0 Linux, ner Menge Platten (1 TB), 2 Brennern und Karten-Vollausstattung (1 X Nexus 4 MB Mod, 3 x Nova, 1 PVR 350) , TFT/Sony PSOne, Nvidia Graka und und und * Linux - wir geben ihrem Computer das Leben zurück *

  • PostScript? (namely EPS)


    Klappt von der Briefmarke bis zu A0-Postern immer wieder problemlos.


    Gruß,
    Dirk

    Inzwischen: OctopusNet mit 8xDVB-S2, VDR-Container im Proxmox-Server mit 3x12TB Plattenplatz...

    2x ITX-Clients (N3700 und i3), Aufnahmen über NFS-Freigaben, Live-TV über SAT->IP


    VDR: AT5IONT-I mit Cine S2 v6.2, 1,5TB-HDD (2,5"), FB über Tastatur-Emulation mittels Arduino pro micro, yaVDR 0.5.0a mit vdr-sxfe
    VDR2: ASUS F1A75M-LE, ASUS GT520, streamdev-client, 1TB HDD (2,5") 128GB SSD, LIRC HomebrewFB über Tastatur-Emulation mittels Arduino pro micro, yaVDR 0.5.0a mit softhddevice
    VDR3: Raspberry Pi 2, raspbian mit VDR 2.2.0, rpihddevice, streamdev-client, remote-timers, FB via LIRC-GPIO, (1) Ein- und Aus-Taster via GPIO3 (weckt im Halt-Zustand auf und ruft im laufenden Zustand über svdrp "Power" auf)
    Streamdev-Server: Seagate Goflex Home 2TB mit debian squeeze, Opera-S1 und immer zu wenig Plattenplatz
    Streamdev-Server Neu: HP Proliant N36L mit 3x2TB + Cine S2 v5.5 -- und vorläufig genug Plattenplatz

  • Zitat

    Original von olafhenkel
    Ich glaub, für Linux gibbet sowas net, oda ? :(


    Ich würde als ersten Schritt aus den Bitmaps per autotrace[1] in ein Vectorformat (svg) erstellen.
    Anschliessen lässt es sich mit sodipodi[2] nachbearbeiten und dann kann es in belieben Auflösung
    als PNG Datei exportiert.


    Da SVG ein Standardformat ist wird es inzwischen auch im u.a. KDE/Gnome Desktop als Iconformat eingesetzt und aktuelle Vectorprogramme unter Windows können es auch lesen.
    Gimp-2.0 versteht es auch einzulesen.



    [1] http://sourceforge.net/projects/autotrace/
    [2] http://www.sodipodi.com

  • Tach Thomas (and others),


    eigentlich wollte ich noch die Rückantwort vom ZDF abwarten, warum dann bspw. TV-Zeitschriften auch so einfach Senderlogos abdrucken (dürfen), aber da kam nix mehr. War denen wohl mal wieder zu unbequem...hehe.


    Also hier die Stellungsnahme des Zweiten Deutschen Fernsehens zu dem Thema:


    Sehr geehrter Herr Henkel,


    leider können wir ihnen das ZDF-Logo nicht zur Verfügung stellen. Auch wenn
    es sich in ihrem Fall um eine rein private Nutzung handelt, darf das
    ZDF-Logo als geschütztes Markenzeichen nicht verwendet werden. Hier greift
    das Nutzungs- und Urheberrecht.


    Mit freundlichen Grüßen
    Uta Gebhardt



    ZDF-Bilderdienst
    Fon: 06131/706100
    Fax: 06131/706857
    e-mail (bitte ausschliesslich an!)
    bilderdienst@zdf.de

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  • Hi,


    dann bleibt wohl bloss ein "2DF" -Logo zu erstellen ;D


    Ich quote noch mal aus news:de.soc.recht.marken+urheber
    http://groups.google.com/groups?hl=de&lr=&ie=UTF-8&threadm=2lcmfiFb3t4kU6%40uni-berlin.de&rnum=1&prev=/groups%3Fhl%3Dde%26lr%3D%26ie%3DUTF-8%26selm%3D2lcmfiFb3t4kU6%2540uni-berlin.de

    Code
    Da möchte ich doch mal kurz an Formel1- oder Fussballmanager-Spiele
    erinnern, wo regelmässig für teures Geld "Lizenzen" verkauft werden,
    um eben die "echten Namen" in einem Spiel verwenden zu dürfen. Hat
    der Publisher keine solche Lizenz, steht schonmal ein "Oliver Huhn"
    beim "1. FC Bavaria Münsen" im Tor.


    Andreas

  • Olaf : Das ist so ne 0815 Antwort, wie fast schon erwartet. Die sollen gleich mal Hörzu, TV Spielfilm, TV Movie, tvtv, tvgenial usw. abmahnen, die benutzen die Logos ja.


    Grafiken konvertieren :


    Ich benutze auch Irfanview, das Program ist echt genial.


    Wenn allerdings die Grafiken nicht alle im gleichen Seitenverhältnis vorliegen, und ich eine maximale Kantenlänge habe, dann kann Irfanview das nicht.


    In diesem Falle Jojo-Thumbs von http://www.jojosoftware.de/jojothumb/default.htm benutzen.
    Damit kann man ein Clone-Verzeichnis anlegen und die maximale Kantenlänge der erzeugten Bilddateien angeben.


    Beispiel (max. Kantenlänge 120) :
    1000 * 1200 Punkte --> 100 * 120
    1200 * 1000 --> 120 * 100
    800 * 600 --> 120 * 90


    IrfanView kann nur prozentual verkleinern oder absolut, wenn die Seitenverhältnisse der Ursprungsgrafiken immer gleich sind.

    VDR : POV Atom 330-1 Mainboard, MSI TV@nywhere Satellite II, 2 GB RAM, natürlich mit yaVDR 0.61. Heimkino mit Onkyo AVR, Nubert-Surround-Boxen und JVC Beamer mit 4K und HDR. HD-VDR für Newbies: www.partyfotos.de/vdr

  • Das ist jetzt wieder mal ne knifflige Rechtsfrage.


    Was ich mir überlegt habe:
    Wenn die auf Ihrer Webseite ein Bild haben, sprich eine konkrete gif- oder jpg-Datei, dann darf die niemand ohne Zustimmung verwenden -> ganz klar Urheberrecht.


    Wenn ich aber das Logo selber male, gehört das Bild mir, bzw ich habe das Urheberrecht.


    Eine eigentliche Frage ist nun die Nutzung des zu sehenden Logos.
    Wie und wer darf denn eingetragenen Marken(zeichen) zu welchen Zwecken nutzen?


    Wir nutzen das ja nicht gewerbsmäßig....

  • Auch wenns eben halt P R I V A T ist, man darf es net.


    Ob man sich jetzt nun keine Mühe mehr machen wollte, weil 2. Rückfragemail zu der Situation des Logo-Abdrucks in Zeitungen etc. bis heute unbeantwortet, lassen wir mal dahingestellt sein.


    Wieder nen Grund mehr, so nen arroganten Channel wegzuzappen.


    Greets Olaf

    Ollie jetzt auch im Internet !!! ->> http://www.ohms.ws << VDR mit ASUS A7V8X-X, Athlon XP 2 Ghz, 512 MB DDR-RAM und gentoo 2008.0 Linux, ner Menge Platten (1 TB), 2 Brennern und Karten-Vollausstattung (1 X Nexus 4 MB Mod, 3 x Nova, 1 PVR 350) , TFT/Sony PSOne, Nvidia Graka und und und * Linux - wir geben ihrem Computer das Leben zurück *

  • Zitat

    Original von olafhenkel
    Auch wenns eben halt P R I V A T ist, man darf es net.


    Doch, darfst Du!


    Wenn man Wikipedia Glauben schenken darf:


    Zitat

    Die Marke in diesem Sinne ist gegen den kennzeichengemäßen Gebrauch im geschäftlichen Verkehr geschützt. D.h. eine nur private Benutzung oder nicht zur Kennzeichnung einer Ware oder Dienstleistung dienende Benutzung (z. B. die Verwendung in einem Nachschlagewerk in Form der redaktionellen Nennung) ist gestattet.


    dann dürfen wir das Nutzen!
    Wir kennzeichnen damit keine (eigene) Ware oder Dienstleistung sonderen ggfs deren Sender, und geschäftlicher Verkehr liegt schon gleich gar nicht vor!


    (Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Markenzeichen)

  • hallo ,


    hier ein link zu dem Thema:


    http://www.marken-recht.de/forum/messages/2239.html


    und da ich davon ausgehe, das die Sender die Urheberrechte an den logos besitzen , erübrigt sich dann weitere Spekulation.


    Aber warum fragen . Eigentlich war die Antwort doch klar . Wenn soviel Wind gemacht wird , gehts in die Hosen und kann dann immer nur eine Abmahnung Unterlassungsklage usw. nach sich ziehen.


    Logos sind einfach da , "www.*******.com" ;) wie sie da hinkommen interessiert uns nicht und was wir damit machen auch nicht . Das hat bis jetzt keinen Stress bereitet.


    Gruß lola

  • Hallo,


    vielleicht war es ja tatsächlich nicht so glücklich, hier "schlafende Hunde" zu wecken, nur, etwas weiter gedacht, werden wir uns mit diesem Thema so oder so wohl beschäftigen müssen.
    Wie sieht denn die Situation aus, wenn ein Distributor wie z.B. SuSE zukünftige VDR-Versionen veröffentlicht ("geschäftliche Nutzung")?
    Haben wir damit weitere Plugins, die nur über "***"- Adressen verbreitet werden dürfen?


    Mein DAU-Standpunkt in dieser Frage:


    Wenn ich ein Logo eines Senders in eine Software integriere, benutze ich dieses Logo im gleichen Sinn, wie ein Einzelhändler, der die Verpackung eines Produktes (mit geschützen Markennamen und Logo) in seinem Verkaufsprospekt abbildet.
    Das nenne ich "Werbung".
    Hierbei kann es auch keine Bedeutung haben, ob ich nur ein Produkt oder mehrere Konkurrenzprodukte bewerbe.
    Und nach meinem rechtlichen Unverstand ist es auch ein Unterschied, ob ich z.B. eingetragene Markenzeichen eines Fußballvereines in meiner Gamesoftware verwende oder ob ich in werbender Art und Weise ein Senderlogo als direkten Verweis auf ein Produkt benutze, wie es ja hier der Fall wäre.
    Sollte dies nicht erlaubt sein, wären meiner Meinung nach auch sämtliche Links, ja sämtliche Werbung unter Verwendung eines Logos nicht rechtens.


    Ich denke, das man dem Ganzen erst einmal sehr gelassen gegenüber treten kann; wie schon von anderen erwähnt, hängen hier diverse Anbieter von Fernsehzeitschriften etc. dann ebenfalls mit drin.


    Bezeichnend ist aber sicherlich die wohl rechtlich nicht korrekte Reaktion eines Senders, der "öffentlich-rechtlich" von uns gemeinen Zuschauern zwangsbezahlt wird.


    ralf

  • Zitat

    Original von lola
    hier ein link zu dem Thema:
    http://www.marken-recht.de/forum/messages/2239.html


    und da ich davon ausgehe, das die Sender die Urheberrechte an den logos besitzen , erübrigt sich dann weitere Spekulation.


    Kann man an einem Logo Urheberrecht besitzen, also dem Abstraktum als solches, oder nur an der konkreten Ausführung?
    Also wenn das ZDF ein Bild malt mit "ZDF" dann besitzt das ZDF das Urheberrecht an eben jenem Bild, aber wenn ich das male und es (fast) genauso aussieht, dann bin ich Urheber und habe die Urheberrechte an dieser Schöpfung?


    Wir Reden ja jetzt von Markenzeichen und deren Nutzung im gewerblichen Verkehr, das hat nichts mit Urheberrechten zu tun!


    Olaf, wie wäre es wenn Du mal die TV-Spielfilm oder eine andere Zeitschrift fragst, mit welchem rechtlichen Hintergrund die die Logos verwenden, sprich: ob die eine Genehmigung haben (oder eben nicht brauchen)?

  • Zitat

    Kann man an einem Logo Urheberrecht besitzen, also dem Abstraktum als solches, oder nur an der konkreten Ausführung?


    Das Urheberrecht bezieht sich auf das Logo an sich und damit auch auf seine Verwendung.
    Weil die Bestimmung der Verwendung ein Recht des Urhebers ist.

    Zitat

    Also wenn das ZDF ein Bild malt mit "ZDF" dann besitzt das ZDF das Urheberrecht an eben jenem Bild, aber wenn ich das male und es (fast) genauso aussieht, dann bin ich Urheber und habe die Urheberrechte an dieser Schöpfung?


    Nein, das Urheberrecht besitzt derjenige, der dieses Logo entworfen hat. Wenn das ZDF dieses Logo benutzt, dann weil es entweder selbst Urheber ist oder der Urheber (z.B. ein Designer) dem ZDF dafür die Nutzungsrechte (z.B. im Rahmen eines Wettbewerbes) übertragen hat.
    Die Erfindungshöhe entscheidet hier: Ein nur leicht abgewandeltes Logo wird dem kaum genügen.

    Zitat

    Wir Reden ja jetzt von Markenzeichen und deren Nutzung im gewerblichen Verkehr, das hat nichts mit Urheberrechten zu tun!


    Genau, nach dem Markengesetz kann es eigentlich keine Probleme geben.
    Aber sofern hier das Urheberrecht greifen sollte, weiß ich nicht, ob eine "Verbreitung" der Logos OK wäre (s. Link von Lola; private Kopien wären wohl erlaubt).
    Ich halte hier nach meinem Laienverstand den "werbenden Charakter" für wesendlich: Die Verwendung des Logos bezieht sich unabhängig von der Eigentumssituation in "werbender" Weise primär auf das Produkt (ZDF) und dem Rechteinhaber und nicht auf den Verwender (Plugin-Herausgeber).

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