CSS - Illegal oder nicht?

  • Hi Thomas


    Zitat

    Theoretisch sollte es die nicht geben.
    Entweder die Player sind mit geknackten Descramblern unterwegs, oder sie verletzen Lizenzvereinbarungen.
    So oder so, es ist (mittlerweile) illegal.


    ganz so wuerde ich das nicht sehen. Die Firmen haben sicherlich die Lizens legal erworben. Ich schaetze, dass dann so ein 'Region-free' Player ein Verstoss gegen den Vertrag ist, deshalb ist das noch nicht illegal sondern nur ein Verstoss gegen einen geltenden Vertrag. Das ist aber eine privatrechtliche Sache und hat mit illegal zunaechst nichts zu tun.


    Bye Jo

    yaVDR 0.7, ASRock Q1900M, Zotac GT630 1GB, DD Cine S2 V6.5, 2x2GB, 64 GB SSD, PicoPSU 80W, MeanWell Netzteil 90W mit eingebautem Tinnitus, HAMA MCE-Remote Control

  • Zitat

    Original von SvenS


    Hi Mythran,


    da hast Du wohl recht, alles richtig machen gibts nicht...aber darum geht es nicht. Es geht hierbei um ...


    Abend,


    erst mal will ich mich entschuldigen, von wegen Bunker usw.
    War halt auf der Arbeit und wieder angespannt ... sorry.


    Es ist alles so weit richtig ( wie gesagt ) und das das Internet an der realen Welt angekommen ist .. naja.


    Ich bin eigentlich immer noch einer der Leute die für die Informationsfreiheit sind, das dies heutzutage nicht mehr möglich ist, ist mir klar. aber trozdem, ich finde schon das man nicht einfach sagen kann, das diese lib illegal ist.


    Wo kommen wir denn an wenn jeder direkt nach Hause läuft und alles löscht, nur weil jemand sagt das dies oder das ist illegal.


    Das hier viele Väter mit Familie hier sind ist mir auch bewust. Wenn diese lib illegal ist, werden wir es erfahren und es wird dann auch nicht direkt jemand in den Knast wandern oder eine Strafe bekommen.


    Wenn alle so weiter machen, wo landen wir denn da ? Es könnte mich ja dann schon wundern warum es dieses Forum noch gibt ? eigentlich müste ja dann aus SCO sicht Linux illegal sein ... ; )

  • Hi Mythran,


    kein Grund zur Entschuldigung...den Bunker hab ich nicht so persönlich genommen. Grundätzlich gebe ich dir recht, wenn man allem einfach so nachgibt. Aber zwischen dem was man zu Hause hat und macht und das was öffentlich (hier) ist, ist ein himmelweiter Unterschied :D. Lassen wirs dabei bewenden.


    bye


    Sven


    Link: Richtig fragen

  • Mal ein schwank aus meinem Job:


    War vor 2 wocken in einen DVD certifizierungs labor und hab schon zwei logo certifizierungen hinter mir.
    (ich kenn die jungs also)


    Im grunde muss nur der erste versuch ( ;D ) offiziell in einem certifizierten lab getestet werden. Wenn das gut geht bist du certifizierter lizenznehmer und kannst dann deine player mit logo verkaufen.
    Eigentlich sollte dann bei jeder wesentlichen änderung ein neuer test anstehen.
    Ist aber rein rechtlich nicht erforderlich.
    Die einschätzung gibt der entwickler selber ab. :rofl


    Von der anderen seite gibts dann tests marktgängiger player. Wenn die nicht forum gemäss sind gibts was auf die ohren. :D
    Aber wo kein kläger da kein richter. Man verstecke die schönen sachen etwas und bei der kontrolle gehts durch ...


    Vergesst nicht, hier gehts um richtig kohle. Und lizenznehmer (=Kohlequelle) vergrault man nicht

    Mein anderer VDR ist (auch) ein EPIA
    1)VIA M10000-Nehemiah, 160+120G Samsung; NEC 1300A; YY A106; LCD20x4 ...
    2) ctvdr+e-tobi ; C3M266+1,2GHz-Nehmiah; 160G Samsung + 4x500G Seagate SATA; NEC3500; TT-Case; DVB-S 1.3+4MB + Nova ; gLCD 240x128 ...
    . . .TB rulez. . .

    2 Mal editiert, zuletzt von PeterD ()

  • Ich bin rechtlich zwar nicht so bewandert, habe aber trotzdem mal ein paar Gesetzestexte gewälzt:



    Das, was jetzt hier wohl als Verbot der Erwähnung verstehen, ist der Teil

    Zitat

    die Werbung im Hinblick auf Verkauf oder Vermietung und der gewerblichen Zwecken dienende Besitz

    denn was anderes, das uns Verlinkung oder Erwähnung verbietet, habe ich nicht finden können auf die Schnelle.


    Im genannten Abschnitt ist aber nur von GEWERBLICHER Nutzung die Rede, also z.B. die Hersteller von Kopierprogrammen sind gemeint, aber wer von uns hier macht das schon gewerblich?



    Kann mich mal einer belehren oder erhellen?

  • Thomas:
    Und das Zitat aus dem Gesetz hast Du verstanden ???
    Alle Achtung :D
    Ich hab ausser den Punkten und Kommas nichts gefunden, was mir halbwegs bekannt vorkam.


    Aber gut, das das unser aller Bundespräsident das verstanden hat,
    als er das Gesetz morgens beim Frühstücken unterschrieb :rolleyes:


    Joachim

  • Das is halt der Punkt.


    Keiner versteht es richtig, keiner hat so richtig Plan was nun Sache ist, also hält man den Ball sicherheitshalber mal flach.


    Das Gesetzt hat keine Rechtsunsicherheiten beseitigt, sondern höchstens neue geschaffen. X(

  • Genau da ist das Problem bei Gesetzestexten generell. Deswegen gibts auch Rechtsanwälte, die je nach Bedarf in gewissen Grenzen natürlich diese dann eben so oder so interpretieren können.
    Also ganz oft ist das dann eben Auslegungssache. Hat's einer drauf angelegt, dann findet er auch eine Möglichkeit.
    Also meiner Meinung nach auch lieber zu vorsichtig sein.

    kostenlosen Webspace + Subdomain etc. für VDR-Projekte: pm an mich!
    Activy, 160GB HD, Celeron 633MHz, Gentoo Linux, vdr 1.4.1, PSone-Display an GraphTFT

  • ist mir ja alles klar (von wg. Rechtsanwälten, usw.)


    Wenn man aber nicht hingeht und gerade so etwas klar ausdrückt -->
    Wie soll dann ein Vater zum 10jährigen Sohnemann oder Töchterlein sagen,
    was Sache ist. Jeder Vater kann sagen: "Kind, du darfst nicht klauen!"
    Hier sagt er : "Liebes Kind, falls Du etwas herstellen willst, etc...etc."
    Entweder landet das Kind oder der Vater in der Klapsmühle, wenn er das ganze Gesetz zitiert, bzw. zugehört hat. ;D ;D
    Immer noch kopfschüttelnd Joachim

  • hi,


    das problem ist halt, das so ein gesetz etwas länger halten soll als 2 jahre, man muß es also so allgemein formulieren das es in 10 jahren auch noch greift


    z.b.wenn es heißt "techn. sinnvolle schutzmaßnahmen" - dann ist das eine dynamische sache, da sich die technik und deren sinnvoller einsatz im laufe der zeit ändert - evtl. wird ja erst vor gericht geklärt das eine schutzmaßnahme unzureichen war
    deutsche gesetzte definieren sich über beispiel- und grundsatzurteile und mal unter uns - wer möchte seinen kopf hinhalten damit ein neues gesetz durch die gerichte interpretiert werden kann


    jo01
    das problem ist eher das pappa probleme hat es zu verstehen (oder es auch nicht kann, da es noch keine praktische anwendung des gesetzes gibt) und es deshalb seinem kind nicht erklären kann


    z.b.:
    http://www.heise.de/newsticker…er/data/nij-07.10.03-000/

  • Zitat

    Original von SvenS
    Wie Thomas schon sagte, es ist eine Verschlüsselung, aber um es auf einem OpenSource System abzuspielen brauchts einen gültigen SChlüssel und der ist in CSS nicht legal, weil nicht lizenziert und damit illegal. Kopierschutz oder nicht.


    Welchen gültigen Schlüssel meinst du? Der Playerschlüssel ist doch seit längerem vollkommen uninteressant. Zum entschlüsseln von DVDs die mit CSS verschlüsselt sind reicht eine einfache Kryptoatacke.

    Zitat


    Den letzten Sargnagel lieferte der Kryptograph am gleichen Tag, indem er eine Attacke demonstrierte, die den DVD-Schlüssel extrahieren konnte, ohne einen Player-Schlüssel zu kennen! D.h. ob die DVD-Industrie da etwas ändert oder nicht an den Schlüsseln wäre völlig egal. Die Attacke dauert rund 20 Sekunden auf dem Pentium III 500 des Kryptographen.


    gefunden bei http://www.ccc.de/tvcrypt/dvd/ wo noch weiteres Interessante zum Thema decss steht.


    TH

  • Zitat

    Original von Thomas
    Mag sein.


    Aber die Attacke ist lächerlicherweise laut deutschem Recht nun verboten.


    Hi,
    da wäre ich mir nicht so sicher, denn das neue Urheberrecht spricht von 'wirksamer Kopierschutz'. Und da durch CSS nicht das kopieren verhindert wird, was auch schon der Name (C)ontent (S)crambling (S)ystem impliziert, greift das neue Urheberrecht meiner Meinung nach hier nicht.


    Im Uhrheberrecht ist auch immer noch festgelegt das z.B. das 'reverse Engeniering' erlaubt ist um legal erworbene Software in der eigenen Umgebung lauffähig zu bekommen.


    Klarheit wird man erst haben (villeicht noch nicht einmal dann, hängt von der Begründung ab), wenn ein Gericht darüber entschieden hat.


    TH

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!