Nun, so wie ich das sehe, handelt es sich um einen rechtsgültigen Kaufvertrag.
Mit anderen Worten, du schuldest ihm den Kaufpreis, und er schuldet dir die Ware.
Ich würde ihm eine höfliche E-Mail schreiben mit der Bitte, mir doch seine Kontodaten zu übermitteln, damit ich den Kaufpreis überweisen kann. Zudem würde ich ihm anbieten, das Gerät abzuholen bzw. abholen zu lassen und ihm Zug um Zug gegen Aushändigung der Ware den Kaufpreis in Bar zu übergeben. Ansonsten würde ich bekräftigen, dass ich durchaus kein Spaßbieter bin sondern ernsthaft daran interessiert bin, den Kaufvertrag zu erfüllen.
Reagiert er eine Woche lang nicht auf die E-Mail, würde ich sie ihm offiziell über das Ebay-Kontaktformular (mit Kopie an mich selbst) noch einmal schicken -- nur diesmal mit einer Reaktionsfrist von 2 Wochen (nicht weniger!)
Reagiert er auch darauf nicht, würde ich meine Rechtschutzversicherung einschalten. Der Streitwert beträgt nämlich mitnichten 11 Euro -- er ist eine Black & Decker Klapp- und Gehrungssäge schuldig. Also schaue ich mich mal um, was so eine Säge gebraucht im Handel kostet. Das ist der Streitwert (so viel Geld müsste ich ausgeben, um ein vergleichbares Gerät zu erstehen), und ich schätze der liegt deutlich über 100 Euro.
Denn er kommt aus der Sache nicht mehr raus: Er hat einen gültigen Kaufvertrag geschlossen und schuldet mir nun die Ware (die Bezahlung habe ich ja angeboten). Ob er die Ware vielleicht gar nicht mehr besitzt oder tatsächlich nie besessen hat, ist dabei völlig gleichgültig -- er hat mir eine solche Säge verkauft, also habe ich auch Anspruch auf Erfüllung des Vertrags. Wie er den Vertrag gedenkt zu erfüllen, ist seine Sache -- zur Not muss er halt selbst eine solche Säge (im beschriebenen Zustand, so wie abgebildet!) kaufen und sie mir dann aushändigen. Alternativ, wenn er sich mit der Aushändigung über Gebühr Zeit lässt (2-4 Wochen), darf ich mir selbst um Ersatz kümmern -- und ihm die zusätzlichen Ausgaben in Rechnung stellen bzw. einklagen.
Wenn man einen Rechtsanwalt hat, den man kennt und der vielleicht schon die eine oder andere Sache für einen erledigt hat, kann man auch so etwas vor Gericht durchboxen. Und mit Rechtschutzversicherung geht man damit nicht mal ein größeres Risiko ein.
Viele Grüße, Mirko