vdr-wiki und die trolls

  • Also erstens hat der Typ was gegen BWLer. Verstanden hat er die Materie aber nicht, sondern bläst nur dünne braune Masse ins Wiki.


    Zweitens will ich mal nur soviel zum Thema Anwälte sagen: In der Regel werden die Leute mit Prädikatsexamen und besser Richter oder Staatsanwälte und wechseln bei Bedarf danach. Auch gehen die dann gerne ins Strafrecht. Viele (nein nicht alle!) Anwälte sind dann eher vierer Examens-Kandidaten und schlagen sich dann so durch als Anwalt. Von daher sollte man da vorsichtig sein. Das das nicht legal ist, kann man sich ja wohl ausmalen, außer der Kunde hat eine Lizenz woanders erworben oder unterliegt einem Volume Licensing Vertrag.


    Zum Troll zurück: Das kommt mir ein bisschen so vor wie: Hey Freunde ich habe mein E-Technik Studium geschafft, ich wollte das nochmal allen, auch denen die mich nicht kennen mitteilen...


    Weiter malt der sich die dollsten Sachen aus, was alles passieren kann. Seit Randy Karten repariert ist der Bodensee bestimmt auch schon 10 Grad wärmer geworden durch die viele Abwärme und die abflammenden Karten, die er produziert :D


    Und denkt immer dran: Mit einem Fachmann darf man nicht diskutieren. Er hat einfach einen unfassbar großen Wissensschatz. Und wer will da schon kompetent was zu sagen ;D
    Wenn es also in Zukunft um BWL geht, bitte keine Diskusssionen mehr mit mir, oder wie?
    Der Typ ist einfach nur arrogant, nicht mehr, nicht weniger. Einfach ignorieren, wenns einer so nötig hat...



    mfg


    Oliver

  • Zitat

    Original von cooper
    ... also könnte ich auch massenhaft DVD+RW verkaufen, auf denen zum Test, ob sie denn auch lesbar sind, tonnenweise M$-Software drauf tun? Völlig legal? Oder eine Festplatte, randvoll mit Programmen?


    >>>
    Wie gesagt,er installiert Win ME auf dem Rechner um zu sehen ob alles funktioniert.Wenn der Kunde sich das Win zerschiesst,hat er halt Pech gehabt.


    Bei DVD-RW würdest Du ja das installieren auf verschiedenen Rechnern ermöglichen.Aus dem Installiertem Win eine CD zumachen ist nicht grade einfach und ohne Serial würde sie dir auch nichts nützen.Ich denke schon das es ein Unterschied ist,einen Rechner mit einem Test Win auszuliefern oder eine DVD mit M§ Software.
    >>>

    Zitat

    Original von cooper
    Kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen! Es ist ja nun nicht so, dass er gezwungen wäre, ein Windows zu installieren, nur damit die Kiste überhaupt ein Lebenszeichen zeigt. Ich würde sagen, er soll sich mal direkt von M$ die Freigabe besorgen....




    Viele Grüße, Mirko


    >>>
    Die meisten Kunden sind nur an Windows interessiert,zumal ja auch Virenscanner,usw. gekauft werden.
    Ob er über diese Möglichkeit,der Test Installation,direkt bei M§ gestossen ist oder in einem Forum darüber gelesen hat,weiss ich nicht mehr.


    Solange er kein Datenträger und keine SerienNummer mit gibt soll es Ok sein.
    >>>


    Gruß rowdy

  • Ich glaube, hier läuft was schief. Ich gebe dazu gerne mal Lektüre aus:


    UrhG § 69c Zustimmungsbedürftige Handlungen

    Der Rechtsinhaber hat das ausschließliche Recht, folgende Handlungen vorzunehmen oder zu gestatten:


    1. die dauerhafte oder vorübergehende Vervielfältigung, ganz oder teilweise, eines Computerprogramms mit jedem Mittel und in jeder Form. Soweit das Laden, Anzeigen, Ablaufen, Übertragen oder Speichern des Computerprogramms eine Vervielfältigung erfordert, bedürfen diese Handlungen der Zustimmung des Rechtsinhabers;
    2. die Übersetzung, die Bearbeitung, das Arrangement und andere Umarbeitungen eines Computerprogramms sowie die Vervielfältigung der erzielten Ergebnisse. Die Rechte derjenigen, die das Programm bearbeiten, bleiben unberührt;
    3. jede Form der Verbreitung des Originals eines Computerprogramms oder von Vervielfältigungsstücken, einschließlich der Vermietung. Wird ein Vervielfältigungsstück eines Computerprogramms mit Zustimmung des Rechtsinhabers im Gebiet der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum im Wege der Veräußerung in Verkehr gebracht, so erschöpft sich das Verbreitungsrecht in bezug auf dieses Vervielfältigungsstück mit Ausnahme des Vermietrechts;
    4. die drahtgebundene oder drahtlose öffentliche Wiedergabe eines Computerprogramms einschließlich der öffentlichen Zugänglichmachung in der Weise, dass es Mitgliedern der Öffentlichkeit von Orten und zu Zeiten ihrer Wahl zugänglich ist.


    Bei Bedarf ergänze ich gerne mehr...


    Oliver

  • Und aus dem Microsoft Lizenzvertrag:


    1. LIZENZGEWÄHRUNG. Microsoft gewährt Ihnen unter der
    Voraussetzung, dass Sie alle Bestimmungen dieses EULAs
    einhalten, die folgenden Rechte:


    * Installation und Verwendung. Sie sind berechtigt, eine
    Kopie des Produkts auf einem einzigen Computer, beispiels-
    weise einer Arbeitsstation, einem Terminal oder einem
    anderen Gerät ("Arbeitsstationscomputer"), zu instal-
    lieren, zu verwenden,
    darauf zuzugreifen, sie anzuzeigen
    und auszuführen. Das Produkt darf nicht von mehr als zwei
    (2) Prozessoren gleichzeitig auf einem einzigen Arbeits-
    stationscomputer verwendet werden.
    Sie dürfen maximal
    zehn (10) Computern oder anderen elektronischen Geräten
    (jedes ein "Gerät") die Verbindung mit dem Arbeits-
    stationscomputer erlauben, um die Dienste des Produkts
    nur für Datei- und Druckdienste, Internetinformations-
    dienste und RAS (einschließlich der Gemeinsamen Ver-
    bindungsnutzung und Telefoniedienste) zu verwenden. In
    dem Maximum von zehn Verbindungen sind auch indirekte
    Verbindungen durch "Multiplexing"-Software oder Hardware
    oder durch andere Software oder Hardware enthalten, die
    Verbindungen in einem Pool verwaltet oder zusammenfasst.
    Außer wie anderweitig durch die weiter unten beschriebenen
    Features NetMeeting, Remoteunterstützung und Remotedesktop
    gestattet, sind Sie nicht berechtigt, das Produkt zu ver-
    wenden, um einem Gerät zu erlauben, andere auf dem Arbeits-
    stationscomputer gespeicherte ausführbare Software zu ver-
    wenden, darauf zuzugreifen, sie anzuzeigen oder auszu-
    führen, noch sind Sie berechtigt, einem Gerät zu erlauben,
    das Produkt oder die Benutzeroberfläche des Produkts zu
    verwenden, darauf zuzugreifen, es/sie anzuzeigen oder
    auszuführen, es sei denn, das Gerät verfügt über eine ge-
    sonderte Lizenz für das Produkt.


    * Obligatorische Aktivierung. Möglicherweise können Sie nach
    einer bestimmten Anzahl von Produktstarts Ihre Rechte an
    dem Produkt unter diesem EULA nur ausüben, wenn Sie Ihre
    Kopie des Produkts auf die in der Startsequenz beschriebene
    Weise aktivieren.


    * Speicherung/Netzwerkverwendung. Sie sind außerdem be-
    rechtigt, eine Kopie des Produkts auf einer Speichervor-
    richtung, wie z. B. einem Netzwerkserver, zu speichern oder
    zu installieren, wenn diese ausschließlich dazu verwendet
    wird, das Produkt über ein internes Netzwerk auf Ihren
    anderen Arbeitsstationscomputern zu installieren oder aus-
    zuführen. Sie sind jedoch verpflichtet, für das Produkt für
    jeden einzelnen Arbeitsstationscomputer, auf dem das Pro-
    dukt installiert, verwendet, angezeigt, ausgeführt oder von
    dem darauf zugegriffen wird, eine zusätzliche Lizenz zu er-
    werben, die speziell für die Verwendung auf diesem Arbeits-
    stationscomputer gilt. Eine Lizenz für das Produkt darf
    nicht geteilt oder auf mehreren Arbeitsstationscomputern
    gleichzeitig verwendet werden.



    Bitte auf das Fettgedruckte achten. Ich weiß schon, warum ich fast ausschließlich OpenSource SW einsetze.


    In meinen Augen hat der Rchtsanwalt völlig Unrecht.


    Verknüpfe diese beiden Sachen, also Urhebergesetz und Lizenzvertrag und du hast die Antwort.


    mfg
    Oliver

  • Zitat

    Original von Full_ack
    Und aus dem Microsoft Lizenzvertrag:


    Es gilt zwar das UrhG und Software darf allein nur Sicherungszwecken kopiert werden (sofern kein ehe Kopierschutz vorhanden),
    aber zum Thema EULA sollte folgendes Berücksichtigt werden :
    EULA sind nur einseitige Willenerklärungen des Herstellers, die in DE null- und nichtig sind.
    Denn Formulare die erst nach aufreißen der Packung oder bei Installation der Software sichtbar werden, können nie Vertragsbestandteil eines Kaufvertrages werden.


    Soetwas müss bereits bei Abschluss in einem beiderseitigen Vertrag abgehandelt werden...
    also vorher unterschrieben werden...


    Sprich eine EULA ist in diesem Falle, ist einfach nicht gültig :mua


    Edit: Schon einmal versucht, nach Kauf eine Bündle-(OEM)-Rechners mit Windows-Lizenz die EULA abzulehnen und Windows zurück zugeben ?


    Andreas

  • Moin Oliver


    Schon richtig...Ich habe auch nur wieder gegeben was ich von dem Händler weiß und auch gesehen habe.
    Ob das rechtens ist mag ich nicht weiter beurteilen.Er ist durch aus erfolgreich am Markt tätig, wegen guter Preise und sehr gutem Service und so was ruft nomalerweise sehr schnell die Konkurenz auf den Plan.
    Letztendlich muss er es wissen ob er sich mit M§ anlegen möcht,ich kann mir aber nicht vorstellen das er für ein paar Euro seinen Laden riskiert.


    Gruß rowdy


  • Auf gut deutsch: die wollen mir verbieten, auf meinem Windowssystem nen VNC-Server aufzusetzten und dann remote auf dem System zu arbeiten, ausser ich hab noch ne zusätzliche Lizenz?


    *g*


    alles klar ... was kommt als nächstes? ich darf kein fremdes office verwenden, keinen nicht-ie-browser ... bestimmt ... :P


    mfg
    schelli :sonne

    Scenic D6 Umbau; Asus-P3B-F; Celeron 633Mhz; 256MB; 360GB; DVD+-RW; DD5.1; GLCD 240x128; 1x DVB-S Rev. 1.6

  • Servus,


    Zitat

    Die meisten Kunden sind nur an Windows interessiert,zumal ja auch Virenscanner,usw. gekauft werden.


    Aha, also wollen die Leute, dass da Windows drauf installiert ist. Vielleicht, weil sie es sich nicht mehr kaufen wollen? Und Windows ME ist in keiner Weise mit der Hardware verbundled, wer sich das Dingen auf CD zieht kann es -- mit ein wenig Grips -- auch auf jedem anderen Rechner installieren.


    Zitat

    Solange er kein Datenträger und keine SerienNummer mit gibt soll es Ok sein.


    Aha, also wenn ich Windows auf meine Homepage zum Selber-Brennen (gut, nehmen wir ein ZIP meines installierten Windows, nicht die Original-CD) dann ist das legal oder wie? Weil auch keine Datenträger und erst recht keine Seriennummer...


    Also dein Kumpel steht mit zwei Beinen im Knast und sollte unbedingt aufpassen, dass er nicht Besuch von der BSA oder Microsoft selbst bekommt. Die machen ihm binnen Stunden den Laden dicht! Das ist Software-Piraterie, wie sie im Buche steht.


    Viele Grüße, Mirko


    <edit>
    Und damit sich das ein für alle mal klärt, hab ich grad Microsoft über meinen beruflichen Kanal offiziell um eine Stellungnahme gebeten. Ich werde also wieder berichten.
    </edit>

  • Moin Cooper


    Zitat

    Aha, also wollen die Leute, dass da Windows drauf installiert ist. Vielleicht, weil sie es sich nicht mehr kaufen wollen?


    Nein!


    Wenn die Kunden Windows haben wollen,verkauft er ihnen eine Ordnungsgemäße Lizenz.
    Mit allem was da zugehört...


    Orginal CD
    Serial Aufkleber
    Handbuch


    Wenn nur ein Rechner gekauft wird,macht er seine Test Installation und gibt den Rechner mit.Damit der Kunde weiß das das Teil läuft.


    Zitat

    Und Windows ME ist in keiner Weise mit der Hardware verbundled, wer sich das Dingen auf CD zieht kann es -- mit ein wenig Grips -- auch auf jedem anderen Rechner installieren.


    Richtig...Du setzt aber Kriminelle Energie voraus die nicht bei jeden Computerkäufer vorhanden ist.


    Zitat

    Zitat:
    Solange er kein Datenträger und keine SerienNummer mit gibt soll es Ok sein.


    Aha, also wenn ich Windows auf meine Homepage zum Selber-Brennen (gut, nehmen wir ein ZIP meines installierten Windows, nicht die Original-CD) dann ist das legal oder wie? Weil auch keine Datenträger und erst recht keine Seriennummer...


    Ohne Serien Nummer und CD kann der Kunde Windows nicht wieder herstellen und wird sich wohl oder übel eine Lizenz kaufen müssen,wenn Windows zerschossen ist.Kunden die im Internet nach entsprechenden Sachen suchen,haben von vorn herein schon Raubkopien oder Spiele mit dem gedanken sich welche zubesorgen und werden sich nicht noch mal ME iinstallieren.


    Was dein Windows ZIP auf der Homepage angeht..... ;(


    Zitat

    Also dein Kumpel steht mit zwei Beinen im Knast und sollte unbedingt aufpassen, dass er nicht Besuch von der BSA oder Microsoft selbst bekommt. Die machen ihm binnen Stunden den Laden dicht! Das ist Software-Piraterie, wie sie im Buche steht.


    Nur weil ich jenanden persönlich kenne ist die Person nicht mein Kumpel!


    Der Laden ist schon ein paar Jahre im Geschäft und hat auch genügend MItbewerber im Ort.


    Zitat

    Und damit sich das ein für alle mal klärt, hab ich grad Microsoft über meinen beruflichen Kanal offiziell um eine Stellungnahme gebeten. Ich werde also wieder berichten.


    Das ist gut dann hat das Rätsel hier ein ende.


    Gruß rowdy

  • Wenn man sich gleich nach dem Kauf ein Image von der Platte zieht, kann man das ganze sehr wohl wiederherstellen. Und der CD-Key steht (zumindestens bei Win98) in der Registry.


    Aber man muss sich ja nur mal die ganzen privaten Rechner-Angebote bei Ebay anschauen. Kaum eine Anzeige, in der nicht steht "Windows zu Testzwecken installiert, muss ohne Lizenz gelöscht werden". Wenn da ein paar Anwälte bei Kleinweich mal Langeweile haben sollten, würde es wahrscheinlich lustig werden...

  • Zitat

    Original von nordlicht
    Wenn man sich gleich nach dem Kauf ein Image von der Platte zieht, kann man das ganze sehr wohl wiederherstellen. Und der CD-Key steht (zumindestens bei Win98) in der Registry.


    Aber man muss sich ja nur mal die ganzen privaten Rechner-Angebote bei Ebay anschauen. Kaum eine Anzeige, in der nicht steht "Windows zu Testzwecken installiert, muss ohne Lizenz gelöscht werden". Wenn da ein paar Anwälte bei Kleinweich mal Langeweile haben sollten, würde es wahrscheinlich lustig werden...


    Moin Nordlicht


    Ich denke die meisten Leute kaufen sich einen Rechner um damit zu arbeiten,spielen oder im Internet zu surfen.Die schalten das Teil ein und nach getaner Arbeit wieder aus.
    Solche Leute wissen nicht mal was ein Image ist geschweige den was dieRegistry ist.


    Wenn der Rechner streikt wird nach Hilfe geschrien aber nicht selber versucht was zu machen...


    Meine erfahrungen im näheren Umfeld.


    Gruß rowdy

  • Hallo


    eure Win und Lizenz diskussionen sind zwar lustig aber total OT - titel lautet


    VDR Wiki und die Trolls :)

    Gruß


    sdu

    *******************************************************************
    gen2vdr 2.0
    TT1.3, Skystar 2.6c, activy300, STBs AVBoard
    *******************************************************************

  • @hulk: Da muss ich dir widersprechen. Der Urheber kann entscheiden, wie du sein Werk verwendest. Punkt. Zum anderen gilt nicht nur eine Unterschrift als Vertragsannahme; es gibt auch eine Vertragsannahme durch Stillschweigen. Brauchen wir aber gar nicht weiter interpretieren. Im allgemeinen ist es auch nicht zulässig, dass nur weil einem eine Gesetzesnorm nicht geläufig ist, diese ignoriert werden kann.


    Also mir sagt alleine schon mein gesunder Menschenverstand, dass ein derartiges Vorgehen unzulässig ist. Ob mir persönlich das passt oder nicht, steht auf einem anderen Blatt.


    Es ist doch wohl von keinem hier Diskutierenden Ernst gemeint, der ein derartiges Verhalten als legal ansieht, oder? Nur weil jemand noch nicht "erwischt" wurde, heißt das ja wohl nicht, dass sein Verhalten rechtens ist. Gib mir die Adresse, das haben wir schnell raus... Wenn morgen Mittag der Laden noch auf ist, hast du gewonnen. Ich bin jetzt wirklich kein Fan von Microsoft, aber das ist echt far off limits...


    mfg


    Oliver

  • Zitat

    Original von cooper
    <edit>
    Und damit sich das ein für alle mal klärt, hab ich grad Microsoft über meinen beruflichen Kanal offiziell um eine Stellungnahme gebeten. Ich werde also wieder berichten.
    </edit>


    Hi
    ob das ne gute Idee war?
    gut gemeint ist das Gegenteil von Gut!


    Wenn MS wollte das sich windows nicht kopieren liesse dann währe das wohl so, aber ob man so ein derartiges Monopol errreicht hätte?


    IMHO soll das so:-)


    randy
    wenn da jemand etwas blödsinnig seine Meinung kundtut musst du dich nicht angesprochen fühlen, die meisten hier finden wohl wie ich deine Tips im wiki sehr hilfreich und ich würde mich freuen dort auch weiterhin welche zu finden:-(


    der Ing. der sich da aufspielt hat vielleicht früher für TT gearbeitet und muss jetzt seine Fehler verteidigen, egal lass Ihn


    Jeder muss selber wissen ob er das umsetzt was da steht oder nicht.


    Oder brauchen wir in Europa jetzt auch schon Bedienungsanleitungen wo drin steht das wir die Katze nicht in der Microwelle trocken dürfen?
    Noch gibts ja hier genug Schulbildung zum selberdenken.


    Also gönne ihm seine blöde Meinung und trage deine in der gewohnten ordentlichen Form vor und gut is oder?


    Lass dich von einem Troll niemals in seine Höhle locken.


    Gruss Ulf

    Samsung UE43RU7479U, Antec Fusion Black, Prime A320m-k, Ryzen3 3200G, 2* DVB-T2,
    Yavdr-ansible auf Ubuntu Server 22.04

    Einmal editiert, zuletzt von Ulf ()

  • Moin Oliver


    Das ist für mich bestimmt?!


    Ich hab nur wieder gegeben was mir dazu gesagt wurde.Der Rest,meine Meinung warum es Legal sein könnte.
    Ob ich es für Legal halte...Ich sehe immer noch die Möglichkeit das es Legal sein könnte,wäre aber auch nicht überrascht wenn es nicht so wäre.

    Ansonsten,mein Nick bestimmt meinen Wohnort und wir haben drei kleineComputerhändler....Wobei sich mir nicht erschlisst,warum ich gewinnen könnte.Außer das ich für ein paar hundert Euro Computer bei ihm gekauft hab und das er ein angenehmer Gesprächspartner ist,verbindet uns nichts.
    Ich für meinen Teil warte Cooper seinen Bericht ab,bevor ich die Waffen scharf mache. :D


    Gruß rowdy

  • Zitat

    Original von ULF
    randy
    wenn da jemand etwas blödsinnig seine Meinung kundtut musst du dich nicht angesprochen fühlen, die meisten hier finden wohl wie ich deine Tips im wiki sehr hilfreich und ich würde mich freuen dort auch weiterhin welche zu finden:-(


    lol, ne, ich fand den nur koestlich. ich kann sowas nicht ernstnehmen :)


    ich find ja den spruch "nur weil die linux treiber so scheisse laufen sind die
    karten so teuer" am besten.


    aber um fair zu bleiben - natuerlich hat er recht: auf einer multilayer platine
    sollten natuerlich nur leute rangehen, die sich damit auskennen. und wenn
    man sich die karte schiesst, dann nicht beim hersteller auf "weis ned" tun
    und reklamieren.


    -- randy

  • Ich dachte, in ROW gibt es mehr Computerläden, habe gerade nachgeschaut, habe mich in der Größe von ROW wohl etwas verschätzt.
    Ich wollte damit nur sagen, dass ein Computerhändler gleich doppelt vorsichtig sein sollte, da sein Handeln in der Regel als gewerbsmäßig angesehen werden kann, was eine etwaige Strafbemessung deutlich höher ausfallen lässt.
    Mir war klar, dass du mit dem Mann keinen Vertrag hast, der Umgang mit dem Thema erschien mir nur etwas sorglos.
    Gewinnen kannst du lediglich unseren Disput, wenn du Recht behalten solltest, so war das gemeint. Und ich will hier keinem (dem Laden) seine Existenzgrundlage entziehen, aber wer so tief in der Schwarzzone des Strafrechts ist, hat wahrscheinlich über kurz oder lang eh Probleme, spätestens wenn ihn ein unzufriedener Kunde mit dem PC als Beweisstück wirklich mal anschwärzt.


    Oliver

  • Zitat

    Ich für meinen Teil warte Cooper seinen Bericht ab,bevor ich die Waffen scharf mache. :D


    Na dann Feuer frei!



    Also dann, steinigt ihn :mua


    Viele Grüße, Mirko

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