und die Witwe lehnt eine Abtretungserklärung zur Domain ab.
ZitatOhne Erbschein des Erblassers zu Gunsten des ehemaligen Geschäftspartners (nun der Geschäftspartner meiner Frau), ohne Testament mit entsprechender Regelung und ohne Abtretungseinwilligung der Witwe (welche es nicht geben wird) hast Du quasi null Chance an die alte Domain zeitnah ranzukommen, welche eigentlich nur irrtümlich gelöscht wurde.
Ich verstehe das jetzt so, das Deine Frau mit ihrem Unternehmen eine fremde Domain mit benutzt hat. Ist das nicht recht fahrlässig? Ein Mitbewerber hätte doch jederzeit die Witwe bequatschen/motivieren können und Ihr hättet Null Chance gehabt