Ok, mein Fehler ... Du sprichst offensichtlich von einer Blitzableitung.
Wie auch immer, solche Sachen würde ich schon wegen der Gebäudeversicherung fachgerechnet ausführen lassen, damit Du das mittels Rechnung belegen kannst und Ansprüche, Gewährleistung geltend machen könntest.
Regards
fnu