Hallo VDR-Fans !
Die Schlagzeile sagt ja schon alles! Betrieft uns das auch wenn es um das Thema VDR geht? Ich denke ehr nicht, das Gesetzt fordert nur dann eine Bestrafung wenn der Digitale Kopierschutz mit Hartware oder Software umgangen wird. Das ist im Sinne von VDR nicht der Fall. Bei Musik CD und MP3 sieht das anders aus. Hier soll eine Kopie dann erlaubt sein,
wenn man vorher z.B. das Musikstück analog zwischen Park und dann wieder Digital speichert. Das gleiche gilt für DVD usw. Es drängt sich mir die frage auf, wie man denn überhaupt Festellen will ob man die digitalen Kopierschutz umgangen hat. Weis jemand etwas darüber?
Gruß
Mistico