Aktuelles Widerrufsrecht: 14 Tage oder 4 Wochen

  • Hallo,


    wie ist es derzeit bei Verträgen die dem Fernabsatzgesetz unterliegen.
    Welche First gilt für den Widerruf?


    Ich fand bisher nur Essays mit der Angabe 2 Wochen, in vielen Widderrufsbelehrungen ist aber schon von 4 Wochen die Rede.
    Was sagt die gesetzliche Regelung?


    (den betreffenden Paragraphen, der die Frist regelt konnte ich leider nicht ausfindig machen, wer den kennt, schreibe ihn bitte dazu.)


    Gruß
    und Prosit Neujahr


    Thovan

  • Arrgh.
    Danke, genau der Paragraph hatte mir gefehlt.
    Außerdem habe ich mein BGB vor einem halben Jahr verschenkt.


    Nun gut, stellt sich nur die Frage, warum viele Händler mittlerweile 4 Wochen gewähren.
    Ich weiß, da war mal eine Verlängerung geplant.
    Aber nomralerweise liegt es nicht im Interesse des Händlers die Frist länger als vom Gesetz vorgeschrieben zu gestalten.


    Rätselhaft.


    Thovan


    P.S.:
    Ich schließe mich den Glückwünschenden an Dich an.

  • Finde jetzt auf die Schnelle nichts passendes, aber es sind bei Onlinegeschäften (wenn ich das richtig in Erinnerung habe) immer 1 Monat.


    Nicht 30 Tage oder 4 Wochen, sondern 1 Monat.


    Also vom 4.Januar bis zum 4.Februar



    Es waren bis vor ca. 1/2 bis 1 Jahr nur 2 Wochen, wurde aber hochgesetzt.



    Wenn ich es finde, suche ich noch was dazu raus...

    Vice President Logistics and Materials Handling of the first 40" TFT Sammelbestellung and Atmolight I + II + III

    Einmal editiert, zuletzt von Papsi ()

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