also wiki sagt dazu:
ZitatAlles anzeigenTechnische Schutzmaßnahmen [Bearbeiten]
Zu berücksichtigen ist auch, dass der Gesetzgeber in den §§ 95a ff. UrhG (DE) bzw. § 90c (AT) die technischen Schutzmaßnahmen geregelt hat. Danach ist es unzulässig, einen wirksamen Kopierschutz zu umgehen.
Zwar sieht in Deutschland § 95b UrhG Ausnahmen zu Gunsten verschiedener Schrankenregelungen vor, wovon aber § 53 UrhG nur insoweit erfasst wird, als reprografische Vervielfältigungen hergestellt werden. Damit dürfen wirksam kopiergeschützte Medien nicht kopiert werden. Diese Bestimmungen werden häufig kritisiert.
Für Computerprogramme gelten diese Bestimmungen nicht.[10] Auch liegt keine Straftat vor, wenn die Tat zum eigenen privaten Gebrauch erfolgt.[11]
somit würde ich sagen es ist garnicht so problematisch solange ich daie daten privat nutze
ZitatOriginal von avanix
Macrovision ist doch ein analoger Kopierschutz. Wenn dieser gar nicht vorhanden ist, dann kann man ihn auch nicht umgehen. Wo soll da jetzt bitte ein Problem liegen.
Wenn er aufgeschaltet wäre und man so ein Hardware-Kästchen benutzt, um das Signal auszufiltern, dann wäre das nicht in Ordnung.
Aber wo bitte liegt das rechltiche Problem, wenn man einen nicht vorhandenen Kopierschutz nicht umgeht?
hm könnte es nicht sein das meine TV-Karte in der lage ist macrovison "zu verstehen" also das sie nicht den kopierschutz umgeht sondern den "richtigen schlüssel" dafür hat? da es ja auch geht das ich meinen TV an nen DVD player anschließ wenn ich aber den VCR anschließ wird das bild grün oder ähnliches