Mag sein, dass ich dein Posting falsch interpretiere (sieh es mir nach) aber ich möchte auf folgendes hinweisen:
Es ist ein Irrglaube, dass ein gewerblicher Verkäufer automatisch ein Widerrufsrecht einräumen muss.
Ausnahmen vom Widerrugsrecht nach Fernabsatzgesetz sind u.a. Zeitungen, Zeitschriften, Lotto/Wettdienstleistungen, verderbliche Waren, entsiegelte Datenträger/Musik/Filme oder auch Waren die "aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für die Rücksendung geeignet sind" - inwieweit das allerdings auf als defekt verkaufte Geräte zutrifft ist eine Frage für Juristen (ich bin keiner).
Angesichts der Tatsache dass der Verkäufer bei seinen anderen Waren aber eine sehr umfangreiche Widerrufsbelehrung mitliefert könnte ich mir vorstellen dass er sich bei jemanden erkundigt hat, der davon mehr Ahnung hat als ich.