Beiträge von Dipol

    Der 2 Meter hohe Stahlpoller ist knapp 1,5 Meter in die Erde getrieben und der Multiswitch über ca. 25 Meter SatKabel angeschlossen.

    Nach primär maßgeblicher IEC 60728-11 sind - siehe oben - Gartenantennen zu erden. Gleichlautend zu Blitzschutznormen beträgt die Mindestlänge eines einzelnen Tiefenerders 2,5 m, Kopf 0,5 m unter Grund versenkt. Alternativ wäre auch ein doppelt so langer Oberflächenerder möglich, noch besser wäre ein in mind. 0,5 m Tiefe mit den LNB-Kabeln verlegter Ringerderdraht als kombinierter Erder und Potentialausgleichsleiter gewesen.


    Zitat

    Der Multiswitch is geerdet falls mal 220V am Satkabel anliegen. Drumherum stehen recht hohe Häuser, 2 davon mit Metalldach. Um die Schüssel an den Potentialausgleich des Hauses zu legen müsste ich immensen Aufwand betreiben. Einzig die vier Leitungen zum Multiswitch könnte ich ggf. mit Sicherungen absichern. Nur ist das für o.g. Konstellation überhaupt nötig und sichert das meine Geräte ab wenn der Blitz in die Schüssel knallt ? 100% sicher wäre SatIP und ne WLAN Bridge, dann wären SATIP Server und LNB hin, aber NAS, die Server und Cleints nicht.

    Man kann nur staunen welche Klimmzüge manche User anstellen um Ihre Antenne - auch wenn es empfangstechnisch kropfunnötig ist - aus optischen Vorlieben viel aufwändiger und blitzschutztechnisch unsicherer vom Gebäude abzusetzen.


    Wo eine solche Gartenantenne aufgrund der Topografie erforderlich ist, sollte man die LNB-Leitungen nicht nur nach Norm-Mindeststandard mittels Erdblock/Erdwinkel in den obligatorischen Schutzpotentialausgleich des Gebäudes einbeziehen, sondern auch mit energetisch koordinierten SPD 1 Blitzstromableitern als Grobschutz und SPD 2 Überspannungsableitern als Mittelschutz wie z. B. KATHREIN KAZ 12 und KAZ 11 gegen das erhöhte Risiko absichern, sich über die LNB-Kabel Blitzströme einzufangen.


    Der PA muss auch bei Ausbau von Komponenten an ALLEN Leitungen erhalten bleiben, weshalb es normativ nicht genügt nur das Gehäuse eines Multischalters mit der Haupterdungsschiene zu verbinden.

    Als Gelegenheitsbesucher dieses Forums grätsche ich als RFT und Blitzschutzfachkraft mit Verzögerung ein.

    Für die Ableitung von so hohen Energien wie bei einem Blitz reichen die Querschnitte von normalen Leitungen und Steckern bei weitem nicht nicht aus (und die Verkabelung dahinter erfüllt die Anforderungen auch nicht): http://elektro-wissen.de/Elekt…tz-Potentialausgleich.php

    Es gibt Blitze mit sehr geringer Stromstärke < 5 kA aber auch seltene Blitzmonster mit 200 kA und mehr. Auch Koaxkabel und deren Verbinder verkraften begrenzt Blitzströme, ebenso Stromleitungen mit zumeist 1,5 mm² Cu oder für nicht blitzstrombeaufschlage PA-Leiter gedachte Querschnitte von 2,5 bis 6 mm² Cu. Welche Querschnitte erforderlich sind, kann man in der IEC 62305-1 ab Table D.1 ff. nachlesen. Der Einfachheit halber eine eigene Folie.



    Medianblitze haben in Deutschland nach Siemens-Blids um 25 kA Stromstärke und nach ALDIS in Österreich sogar nur um 10 kA.

    Zitat

    Wenn man eine ungeschützt positionierte Sat-Schüssel hat, ist soweit ich weiß ein äußerer Blitzschutz und ein Erdungsblock zum Potentialausgleich (den braucht man auch, wenn es ein Mehrparteienhaus ist, in dem die Sat-Signale verteilt werden) vorgeschrieben, vgl. z.B.: https://www.satshop-heilbronn.…-16mm-quadrat-stromschlag

    Von dem Shop ist es nicht weit zu dessen eigenem Forum und dort wird es normkonform dargestellt:

    1. Äußerer Blitzschutz ist baurechtlich nur für bestimmte Gebäude und dann auch ohne erdungspflichtige Dachantennen vorgeschrieben.
    2. Wegen erdungspflichtiger Antennen ist KEIN Äußerer Blitzschutz vorgeschrieben.
    3. Auch auf Gebäuden ohne LPS sind Außenantennen, die sich außerhalb von als passiv geschützt angesehehen Fassadenbereichen mit mind. 2 m Distanz unterhalb von Dachrinnen/Dachkanten und max. 1,5 m Wandabstand befinden, blitzstromtragfähig nach Klasse H = 100 kA mit einem normkonformen Erder vom Typ A oder B zu erden.
    4. Erdungspflichtige Antennen sind immer auch in den Schutzpotentialausgleich bzw. mit LPS in den Blitzschutzpotantialausgleich einzubeziehen. Das gilt auch für EFH mit z. B. nur einer terr. UKW- oder DVB-T-Antenne oder einem Single-LNB.
    5. Nur Antennen, die einschließlich ihrer Leitungen in als sicher definierten passiven Schutz von Fassaden montiert wurden, müssen nicht blitzstromtragfähig geerdet werden.
    6. Gartenantennen, welche sich außerhalb des Schutzvolumens einer Blitzschutzanlage befinden, müssen ebenfalls geerdet und in den PA einbezogen werden.
    7. An Empfangsantennen gleich welcher Art ist ein Potentialausgleich zum Schutz gegen den elektrischen Schlag obligatorisch, wenn mehr als eine Wohneinheit angeschlossen ist.
    8. Wenn die Summe der Ableitströme aller Endgeräte nach (noch) aktueller IEC 60728-11 > 3,5 mA(eff) beträgt, gilt dies auch wenn nur eine Wohneinheit angeschlossen ist. Diese Bestimmung ist praxisfremd, denn niemand misst nach.
    9. Erdung und PA sind integraler Bestandteil der Elektroanlage und für Installationen gilt NAV § 13.
    10. Arbeiten an Blitzschutzsystemen sind dafür qualifizierten Blitzschutzfachkräften vorbehalten, welche auch vor einer simpel erscheinenden Mast-Direkterdung zuvor das LPS auf seine Tauglichkeit und Normkonformität prüfen müssen.

    Ich hatte wochenlang mit Unicable Probleme. :( Bis ich dann das permanente "durch die Sender rasen und wechseln" unterband. Dann war endlich Ruhe. :D
    Folgendes musste ich vornehmen:
    Kanäle aktualisieren: Namen und PIDs
    Zeit bis zur EPG-Aktualisierung: 0

    Merkwürdig!


    Ich habe über ein Dutzend Unicable-Systeme der Hersteller JULTEC und KATHREIN selbst installiert und weitere als Planer/Fachbauleiter betreut. Außer primär dem Unvermögen neuer Mieter beim Einstellen auf Unicable-Modus, Userband und ID überwiegen bei intakten Matritzen Probleme von Receivern und Tunern, die kein normkonformes Timing nach EN 50494 hatten. Fehlerhaft ausgegebene 18 V Dauerspannung welche die Empfänger bei Betrieb an KATHREIN ESU-Dosen nach 400 ms, an userbandselektiven Schutzschalterdosen von JULTEC/AXING nach 500 ms vom Netz trennen und auch die Kommandoübermittlung anderer Receiver beeinträchtigt, hatte ich jüngst erst wieder bei einem SAMSUNG mit alter Firmware und einem PANASONIC.


    Die Hitliste der Hardwarefehler führen Antennendosen ohne Diodenentkopplung an und in Reihenverteilungen war es schon vor Unicable normal, dass sich im Laufe der Zeit Netzfehler durch Manipulationen ansammeln.


    JULTEC verwendet seit jeher wie auch KATHREIN in den neueren Matritzen den besseren ENTROPIC-Chip, der auch in der China-Matrix von INVERTO werkelt. Bei dem ist der Picture-freez-Effekt wie beim ST-Chip unbekannt. Als langjähriger Unicable-Anwender wüsste ich nicht, was man nach einmal erfolgter korrekter Userband- und ID-Vergabe noch "aktualisieren" könnte. Extreme LNB-LOF-Drift schlägt in den (in 5 MHz-Steps gerasterten) Tuning-Befehl durch und kann oft durch Variation der Userbandfrequenz aufgefangen werden.


    Wer den Konstant-Ausgangspegel von 93 dBµV direkt einem DVB-S Empfänger zumutet, darf sich nicht wundern, wenn der übersteuert wird.

    OK, war mir nicht klar. Ein Meter Abstand meint hier zum Fundamenterder im umlaufenden Streifenfundament? Dann müsste der Erdspieß ein Meter vor die Fassade gesetzt und oberirdisch mit der Antennenerdung verbunden werden? Das wäre hier sehr im Wege...

    Erder müssen im gewachsenen Boden eingebaut werden. Bei Unterkellerung entgeht man mit 1 m Abstand dem aufgefüllten Arbeitsraum, ohne Unterkellerung kann der Abstand auch kürzer ausfallen.

    Zitat

    Also muss die Antenne weiter runter, damit die 2m eingehalten werden. Muss ich mal nachmessen.

    Die > 2 m Abstand müssen - rechtwinklig gegen beide Dachkanten gemessen - eingehalten werden, nur dann befindet sich die Antenne im Schutzbereich der Fassade und muss nicht mehr blitzstromtragfähig geerdet werden. Sind nur kleinere Abstände möglich, kann man die Antenne noch mit einer Fangleitung isoliert schützen und in LPZ 0B stellen. Ein Trennungsabstand von 8 % der Länge des Erdleiters ab HES muss eingehalten werden.

    Also an der Außenseite der Innenwand der Erdungsblock, an dem die Abschirmung der Koax-Kabel und die Masthalterung angeschlossen werden. Der Block dann angeschlossen über den 4mm² Kupferleiter an die PA-Schiene im Technikraum.
    Dann könnte der Erdungsblock im Technikraum für die Koaxkabel entfallen?

    Richtiger die Innenseite der Außenwand. :D


    Bei nicht erdungspflichtiger Antennenmontage genügt es bei schaltbaren LNB den Kabel PA nach dem Leitungseintritt ohne Einbindung der Antenne auszuführen. Mit DiSEqC- oder Multischaltern ist aber noch ein PA-Leiter zu einem weiteren Erdblock/Erdwinkel für die Ausgangsleitungen erforderlich.


    Bei Anschluss nur einer Wohneinheit und Summe der Ableitströme < 3,5 mA(eff) ist auch der PA ins freie Ermessen gestellt. Der Grenzwert wird gewöhnlich erst bei mehr als 4 Teilnehmeranschlüssen erreicht.

    1.
    Ich möchte am Gebäudegiebel eine Sat-Schüssel montieren und diese vernünftig anschließen lassen. Ich hatte ursprünglich unterhalb der Schüssel eine Anschlussfahne an den Fundamenterder vorgesehen, mir die aber vom Rohbauer ausreden lassen.

    Rohbauunternehmen dürfen nach DIN 18014 seit 2007 die Erdungsanlagen nur noch unter Regie und Aufsicht einer konzessionierten Elektrofachkraft verlegen, die vor dem Betonieren gemessen und protokolliert werden muss. Die Norm ist aber noch viel zu frisch um auch allen Architekten und sonstigen Baubeteiligten bekannt zu sein. Eine Anschlussfahne unterhalb der Antenne hätte nur wenig Mehraufwand verursacht und wäre die beste Lösung gewesen.

    2.
    Vielleicht eine etwas dämliche Frage: Mein Switch hat einen Erdungsanschluss am Gehäuse (für den Schrank, nehme ich an) und hat ein Netzkabel mit Schutzleiter.
    Nun könnte ich den Schrank auch direkt an die Potentialausgleichsschiene anschließen oder beides, also Netzkabel mit Schutzleiter + Anschluss an Schiene?
    Das Stromnetz ist bei der Hauseinführung natürlich auch am Fundamenterder angeschlossen und mit Grob- und Mittelschutz abgesichert. Also beide PA- Schienen hängen am gleichen Fundamenterder.

    So wie es aussieht hat die Antenne, rechtwinklig gegen die Dachkante gemessen, keine 2 m Abstand und ist erdungspflichtig.


    Der Erdleiterquerschnitt beträgt 16 mm² Cu, 25 mm² Al oder 50 mm² Stahl. Die Antennenerdung ist normkonform, wenn sie blitzstromtragfähig Klasse H = 100 an der in Haupterdungsschiene umgetauften PAS angeschlossen ist. Der vorgesehene 16 mm² Cu-Draht übersteht auch 200 kA, eine Erdungsschelle für den Antennenträger zu finden, die ebenfalls Klasse H zertifiziert ist, ist schon schwieriger und die HES muss ebenfalls für Blitzstrompotenzialausgleich ausgelegt sein.


    Separate Antennenerder sind wegen unterschiedlicher Potenziale gefährlich und normwidrig, siehe ABB-Merkblatt # 10. Ein Stützerder mit 2,5 Länge wäre in 1 m Abstand zulässig, jedoch gibt es für feuerverzinkte Kreuzerder und Erdspieße, die aus NIRO (V4A) bestehen sollten, keine zertifizierten Klemmen um 16 mm Cu normkonform anzuschließen.


    BASICS:

    • Neue Antennen sind vorzugsweise in geschützten Räumen wie dem nicht erdungspflichtigen Schutzbereich der Fassade oder in LPZ 0B getrennter Fangeinrichtungen zu erstellen
    • Leitungen und Kabel wenn möglich an einer Stelle (Single-Entry-Point-Prinzip) ins Gebäude einführen
    • Der PA der Kabelschirme ist möglichst unmittelbar nach der Gebäudeeinführung anzuordnen
    • Nach DIN EN 60728-11 (VDE 0855-1) ist der PA der Kabel schleifenfrei nur am geerdeten Antennenträger anzuschließen
    • Der PA ist so auszuführen, dass er auch bei Komponentenausbau an allen Ein- und Ausgangsleitungen erhalten bleibt
    • Nach DIN 18015 ist neuerdings ein zentraler Kommunikationsverteiler gefordert, welcher eine zusätzliche Vermaschung an den Schutzpotenzialausgleich erfordert

    Somit ist nach dem Eintritt des Koaxkabels ein Erdwinkel erforderlich, der mit einem PA-Leiter aus 4 mm² Cu (ungeschützt, geschützt auch 2,5 nn² Cu) entweder nur mit dem Antennenträger oder abstandslos zum Koax auch mit dem Schutzpotenzialausgleich verbunden ist.


    Erdung und PA sind integraler Bestandteil der Elektroanlage, für Installationen ist NAV § 13 zu beachten. Ein Laie der normkonform installiert begeht mit der Missachtung von NAV § 13 einen geringeren Verstoß als eine konzessionierte Elektrofachkraft, die aus Normunkenntnis oder weil es die Kollegen angeblich auch nicht tun, nicht erdet.


    Nur ein Sat.-Anschluss ist eine Projektion mit sehr kurzer Halbwertszeit!

    So jetzt ist die Verunsicherung komplett, das Kabel ist geschnitten. Soll ich den ganzen schmonses wieder abbauen und die Anlage so lassen wie sie war? Hab langsam das Gefühl das ich mir damit keinen gefallen tue..

    Jeder Auftragnehmer schuldet ein Werk nach den Anerkannten Regeln der Technik. Wenn das Werk nicht deine Eigenleistung ist, muss man doch nur auf normkonforme Nachbesserung pochen.


    Man kann Ratsuchenden nur helfen, wenn sie auch mitwirken. Wenn der Thread nicht bald mit einer Skizze und Detailbildern zielführender wird, steige ich aus dem Geplauder aus.


    Gibt es eine Möglichkeit das Kablel konform zu verbinden. (Das hat der Elektriker noch nicht gemacht und ich weiß auch nicht was er da vor hat)

    Bei allem Verständnis für Resignation in der Normenflut: Mit einem VDE-Auswahlbo oder wenigstens der Lektüre von Sekundärliteratur würden sich derart simple Basisfragen von selbst erledigen. Hier die Textpassage der Norm:


    Zitat

    DIN EN 60728-11 (VDE 0855-1):2011-06
    11.3.2 Erdungsleiter

    Nach EN 50164-1 und EN 50164-2 müssen Klemmen und Drähte für Blitzströme ausgelegt sein.


    Der Erdungsleiter muss geradlinig und senkrecht geführt werden, damit so ein möglichst kurzer und direkter Weg zur Erdungsanlage gewährleistet ist.

    Die beiden europäischen Prüfnormen wurden mittlerweile durch die international harmonisierten EN 62561-x abgelöst, sind aber noch bis 2019 anzuwenden.


    Es gibt zertifizierte blitzstromtragfähige Verbinder der Klassen N (50 kA) und H (100 kA), für 16 mm² Kupferdraht ist die Auswahl aber extrem beschränkt. Normale Wohngebäude befinden sich in Blitzschutzklasse 3 (100 kA), somit müssen bei einer Ableitung die Verbindungsbauteile wie Mastschelle, Haupterdungsschiene und auch kropfunnötige Zwischenverbinder nach Klasse H zertifiziert sein. Ein 16 mm² Cu verkraftet 200 kA, das ist aber nutzlos wenn die Verbinder nix taugen und den elektrodynamischen Kräften nicht standhalten können.


    Alle Verbinder müssen frei zugänglich sein. Erdleiter dürfen auf Holz verlegt werden, bei Zwischenverbindern ist das schon kritischer.

    Ich bin auch kein Profi und habe lediglich die Anlagen der Bekanntschaft mit aufgebaut. Und dort gab es, bevor wir da umgebaut haben, überhaupt keinen Potentialausgleich für die Antennenkabel. Da es hier aber eine durchaus ernstzunehmende Gefahr gibt (Gehäuseschluss an einem Receiver überträgt Netzspannung auf alle Receiver im Haushalt) habe ich zumindest den überall nachgerüstet. Und zwar richtig mit 10mm² zur PAS im Keller.

    Erdung und Potenzialausgleich gehören zur Elektroanlage, für Installationen gilt § 13 NAV. Die illegale Montage durch Laien, die sich normkundig gemacht haben und normkonform installieren, stellt objektiv einen weniger gravierenden Verstoß dar als wenn durch konzessionierte Elektrofachkräfte weder Erdung noch PA ausgeführt werden. Dass nicht jeder Laie für diese Tätigkeiten qualifiziert ist und sich einige überfordern, fällt bei gefühlt 95 % nicht normkonform installierten Antennenanlagen als Kollateralschäden zahlenmäßig kaum ins Gewicht.


    EFK wie auch Laien sind für ihr Tun verantwortlich. Standard-Schutzbehauptung gewerblicher Installateure in Schadensfällen: "Wenn ich Erdung und PA mit angeboten hätte wäre ich zu teuer gewesen, weil die Mitbewerber erden auch nicht". Bei bolzerrr stellt sich die Frage ob er mit User @bolzerr (ein r weniger!) vom HiFi-Forum identisch ist, der dort fleißig selbst in Antennenfragen berät. Obwohl ich von Elektrikern im Antennenbau nicht nur bei Sicherheitsfragen reichlich Murks gewohnt bin, nagen Zweifel, ob die missgestaltete Antennenerdung auch von einer konzessionierten Elektrofachkraft als Auftragnehmer zu verantworten ist.



    Dumme Frage nebenbei: Kann man eine auf dem Dach installierte Antenne überhaupt gegen einen *Direkteinschlag* sichern? Will ich aktuell noch nicht so recht dran glauben. Bei an der Fassade montierten Antennen scheint mir das deutlich realistischer zu sein.

    Blitzkugel- und Schutzwinkel-Verfahren sind in Hochspannungslaboren gründlich untersucht und belegt. In LPZ 0B getrennter Fangeinrichtungen befindliche Objekte sind optimal gegen galvanische Blitzstromeintragungen (= Direkteinschläge) geschützt, sofern auch als zweite Bedingung die äquivalenten Trennungsabstände eingehalten werden. Gegen induktive Blitzeinstromeintragungen sind noch energetisch koordinierte ÜSE erforderlich. In LPZ 0B genügen SPD 2 Überspannungsableiter.


    Für die Schutzzonen von Fassaden kenne ich keine einzige empirische Untersuchung. In der VDE 0855 Teil von 1959 sind noch völlig andere Grenzwerte von 3 m unterhalb der Dachrinne und einem größeren Wandabstand von 2 m definiert. Die Giebelseite war da noch völlig tabu. Blitze schlagen bevorzugt an Stellen hoher Feldlinienkonzentration wie Hausecken und Hauskanten ein. Mangels physikalischer Nachweise ist die Annahme, dass Antennen im Schutzbereich der Fassade sicherer als in LPZ 0B sind reines Wunschdenken.

    Ja ich bin ein Laie und ich verstehe nur noch Bahnhof. Ich hab jetzt einen 16mm² (Blitzschutz) am Mast in den Keller zum HES.

    Wie würdest du als Laie reagieren, wenn ein Blitzschutzbauer innen ohne Trennungsabstand einen 50 mm² Blitzableiterdraht als Blitzeinleiter verlegt hätte? Genau so solltest du reagieren, denn:


    Bei einem 16 mm² Cu-Erdleiter teilt sich ein Blitzschlag nicht auf mehrere Leiter auf und bei gleicher Blitzstromstärke wird der 16 mm² Kupferdraht viel stärker erwärmt als ein 50 mm² Alu- oder auch Stahldraht.


    1) Den Multischalter hatte mein Elektriker in der Hand hielt es jedoch nicht für nötig ihn in irgendeiner Form in den Blitzschutz mit einzubeziehen.
    Direkt an den Mast bekomme ich den auch nicht mehr mit vertretbarem Aufwand. Möglich wäre ein "anklemmen" an die 16mm² etwa 2m unterhalb des Mastes.

    Der PA gehört idealerweise an die Schnittstelle LPZ0A/LPZ 1. Ein PA in 2 m Abstand ist besser als kein PA, der Erdleiter muss aber ungeschnitten bleiben, was nur mit einem Erdwinkel möglich ist, den man auch mit einer stärkeren Klemmenschraube modifizieren kann. Die DIN 18015 verlangt auch ausreichend dimensionierte Leerrohre und zugfähige Verlegung der Antennenleitungen, diese Norm wird aber ebenso oft missachtet wie die Vorschriften zu Blitzschutz, Erdung und PA. Bei normkonformer Leerrohranlage muss somit auch die Nachrüstung eines 4 mm² PA-Leiters neben den Antennenkabeln möglich sein.


    Ein optimaler Schutz der Antenne und womöglich weiterer schützenswerten Dachaufbauten wie z. B. einer Fotovoltaik-Anlage (?) wäre auch bei einer Ausführung ohne gefährliche Näherungen nicht zum Nulltarif möglich gewesen. Man muss sich bei Nachbesserungen normwidriger Ausführungen die sog. Sowieso-Kosten anrechnen lassen. Ein Erdleiter der konsequent hirnlos ohne Trennungsabstand gänzlich neben den Antennenleitungen verlegt wurde, kann bei der Nachmontage einer getrennten Fangstange als überdimensionierter PA-Leiter genutzt werden (Siehe linke Grafik). Bei einem Erdleiter, der teilweise außen verlegt wurde, entfällt diese Option.


    Ohne Fotos der Antenne und der Erdleiter-Verlegung einschließlich der Verbindungsstellen am Mast kann man aus der Distanz keine fachlich seriösen Verbesserungsvorschläge unterbreiten. Ich unke mal, dass weder der Anschluss am Dachsparrenhalter noch die Haupterdungsschiene blitzstromtragfähig sind. Wurde denn wenigstens ausnahmsweise der Fundament-/Ringerder nach DIN 18014 von einer (hoffentlich normkundigeren) Elektrofachkraft vor dem Betonieren gemessen und dokumentiert?


    Zitat

    2) Multischalter und SAT>IPServer im IT Schank montieren?
    3) Den IT Schrank erden (Wenn ja, wie?)
    4) 16mm² Leitung taugt nicht zur Erdung des IT- Schrankes?

    • Zu 2): Nur so entspricht es der aktuellen DIN 18015-1:2013-09, welche in jeder Wohnung einen zentralen Kommunikationsverteiler fordert.
    • Zu 3): Da tendiere ich zu einem Querschnitt von min. 6 mm² Cu nach der Normenreihe DIN VDE 0100, obwohl die Norm für Antennensicherheit nur 4 mm² Cu bei ungeschützter und 2,5 mm² Cu bei geschützter Verlegung fordert.
    • Zu 4): 16 mm² ist mehr als 4 oder 6 mm². Ein größerer Querschnitt ist immer zulässig.

    So oder so sind nach allgemeinen Schutzkriterien und der für Antennensicherheit maßgeblichen Norm der wichtige mastnahe PA auszuführen und der zentrale Kommunikationsverteiler in den Schutzpotenzialausgleich einzubeziehen. Bei einem Multischalter in einem zentralen Kommunikationsverteiler ist der in der rechten Grafik dargestellte "schleifenfreie" PA nicht möglich, es muss auch unten vermascht werden.
    Die sicherheitstechnische Knackfrage lautet aber wie man die Blitzströme vom Erdleiter der Antenne minimiert und die Lösung kostet Geld. Dass man den Erdleiter der Antenne auf möglichst kurzem Weg und ungeschnitten zur Anschlussfahne bzw. der HES für Blitzschutpotanzialausgleich verlegen muss, versteht sich von selbst.


    So wie henfri sich im Bild 83 vom Thread [url='http://www.vdr-portal.de/board18-vdr-hardware/board84-allgemein/p977893-potentialausgleich-sat-anlage-war-erdung-sat-anlage/?highlight=Erdung+Sat.-Anlage#post977893']Potenzialausgleich SAT-Anlage eine Lösung vorstellt, darf man es keinesfalls machen! Es ist schon erstaunlich, dass diesem laienhaften Vorschlag von Hendrik in über zwei Jahren kein einziger normkundiger User widersprochen hat.


    EDIT @ Mods; So wie die Forensoft nach einem einfachen Korrekturversuch Zitat, Links und Formatierung verhunzen kann, ist eine Zumutung! Jedesmal neue Verhunzungen, ich lass es jetzt so stehen.

    Zuviel Erdung ist auch nicht gut, zum einen ist jede Verbindung eine potentielle Störquelle, zum anderen bringt jede Verbindung auch eine gewisse Dämpfung mit sich.
    Außerdem kann man sich damit auch wunderbare Brummschleifen aufbauen, was dann eher contraproduktiv ist.

    Wie kann eine gute Erdung zu viel sein? :wand


    Ein normkonformer richtig vermaschter Potenzialausgleich verhindert Brummstörungen und erzeugt keine.


    F-Aufdrehstecker sind unverändert Störungsquelle Nr. 1 weshalb die auch von Dibkom und allen Kabelnetzbereibern seit Jahren geächtet sind. Wer sich an deren Vorgaben orientiert und nur zeitgemäße Kompressions- oder ohne Zange Selfinstall-Stecker fachgerecht montiert, hat nichts zu befürchten. In der Praxis kommen kritisch hohe Sat.-Pegel viel häufiger als kritisch niedrige vor, was Gelegenheits-Antennenbauern ohne Messequipment aber leicht entgeht. Die robuste Sat.-ZF verkraftet meist sogar grausam schlechte Verbindungen mit F-Aufdrehsteckern, ein nach DIN EN 60728-11 (VDE 0855-1) nomkonformer PA scheitert auch nicht an der Dämpfung einfacherer Erdblöcke deren Rückflussdämpfung < 30 dB beträgt.


    An der Leitung, an der der Mast hängt, würde ich den Potentialausgleich nicht anschließen wollen. Falls da wirklich der Blitz reingeht holst du dir den Blitzstrom ins Haus.

    Gegen einen Blitz, der es von der Wolke bis zur Erde geschafft hat, bieten weder ein LNB-Kunststoffgehäuse noch der Mantel eines Antennenkabels ausreichende Hochspannungs-Isolation um außen oder innen Lichtbogenüberschläge zu verhindern. Der eingangsseitige PA der Kabel ist nach Norm zwingend vorgeschrieben und entlastet den LNB und die Kabel bei galvanischen und induktiven Blitzstromeintragungen, die überleben damit auch eher induktive Blitzstromeintragungen.


    Nach dem Motto "Das haben wir schon immer so gemacht" fehlt der "mastnahe" PA zwar meistens aus Normunkenntnis, Faulheit oder falscher Sparsamkeit, manchmal aber auch aus normabstinenter Besserwisserei.


    Während die "Masterdung" in vielen Fällen weggelassen werden kann (ich würde eine Sat-Antenne ohnehin niemals auf's Dach bauen und an der Fassade braucht es dann auch keine Masterdung) ist der Potentialausgleich aus gutem Grund vorgeschrieben.

    Nicht jeder wohnt in der baumfreien Steppe, es gibt genug Fälle in denen eine Fassadenmontage nicht möglich und bei EnEV-Gebäuden mit WDS-Systemen ein Dachsparrenhalter zweckmäßiger ist.


    Damit eine Fassadenantenne nicht erdungspflichtig ist, müssen jedenfalls die Abstandsvorgaben von min. 2 m unterhalb der Dachrinne/Dachkante und ma. 1,5 m Wandabstand eingehalten sein. Nach Norm ist auch der PA freigestellt sofern

    • nur eine Wohneinheit angeschlossen
    • die Summe der Ableitströme aller Endgeräte < 3,5 mA(eff) beträgt
    • Antennen und Leitungen selbstverständlich auch ausreichende Trennungsabstände zu einschlaggefährdeten metallischen Hausteilen einhalten

    Muss jeder selbst wissen ob er darauf verzichten will, aber alle Anlagen, die ich aufgebaut habe, haben den Potentialausgleich. Allerdings nicht so übertrieben wie es oft propagiert wird. Bei mir hängen nur die Abgänge zu den Räumen auf einem Erdungsblock. Das ist die Stelle wo der Potentialausgleich einen echten Mehrwert bringt. Alles davor habe ich nicht noch X-mal unterbrochen und über Erdungsblöcke geführt.

    Ein reichlich offenes Bekenntnis zu konstant normwidrigen Ausführungen. Ein gewerblicher Installateur schuldet seinem Auftraggeber - mit und ohne VOB-Vereinbarung - ein Werk nach den anerkannten Regeln der Technik (= Normen). Den eingangsseitigen mastnahen PA zu unterlassen ist eindeutig normwidrig und gefährlich.


    Die mangelnde Nomenkunde und vermeintliche Besserwisserei von Installateuren, die mehrheitlich weder über ein VDE-Auswahlabo verfügen noch nennenswerte Kenntnisse der für Antennensicherheit maßgeblichen DIN EN 60728-11 (VDE 0855-1) oder gar der Blitzschutznorm DIN EN 62305 (VDE 0185-305) haben, war erst letzte Woche ein Thema auf der ZVEI-Sitzung. Die Häufigkeit der in diesem Thread nachzulesenden normwidrigen Ratschläge ist bedenklich hoch. Wasser- und Heizungsrohre als Erd- oder PA-Leiter sind schon seit Jahren auch nach der Normenreihe DIN VDE 0100 untersagt.


    EDIT: Nachdem bislang in die IEC bzw. DIN EN 60728-11 (VDE 0855-1) noch kein Beispielbild mit einem Multischalter eingeflossen ist, nachstehend ein Folie mit Abbildungen, welche mit einer getrennten Fangstange bzw. Direkterdung dem Wortlaut der Norm entspricht.

    mein "Hauselektriker" hat nun mittels Schelle eine NYM-J Leitung 1x16mm² am Antennenmast ...

    Ein Einzelmassivdraht ist leichter zu fixieren als ein wieder zulässiger möglichst grob mehrdrähtiger Erdleiter. Wenn auch die Mastschelle und Haupterdungsschiene 100 kA Blitzstromtragfähigkeit aufweisen ist die Ausführung normkonform. Eben das ist aber meistens nicht der Fall.


    Zitat

    ... (auf Höher der Dachrinne) ins Haus geführt und im Kabelkanal wo auch Sat& IT liegt zur Haupterdungsschiene im Keller geführt.

    Das klingt weniger gut, Trennungsabstand ist Elis Fremdwort. Vereinfachte Faustformel in Blitzschutzklasse 3 und einem Erdleiter:


    Trennungsabstand "s" = Länge "l" ab Haupterdungsschiene * 4% in Luft bzw. 8% durch und über feste Stoffe. In 10 m Abstand von der HES müsste somit ein Trennungsabstand von 0,4 m in Luft und sonst 0,8 m vorhanden sein. Diese Isolationsabstände sind bei Innenverlegung in der Regel nicht möglich.


    Auf einem 16 mm² Kupferdraht sind Blitzströme nicht ungefährlicher als auf 50 mm² Blitableiterdraht. Einziger Unterschied: Ein 16 mm² Cu wird stärker erwärmt. Ohne Beachtung der äquivalenten Trennungsabstände sind Überschläge zwangsläufig. Und wo der TA zu metallischen Hausteilen wie z. B. zu einer Dachrinne unterschritten wird, muss -Blitzschutz ist Brandschutz - zur Vermeidung von brandauslösenden Überschlägen gebrückt werden.


    Zitat

    Macht es Sinn den Erdungsblock mit F-Anschluss-Technik an diese Leitung anzuschließen? Bzw einen 19" IT Schrank?

    Ausnahmslos alle Schirme von Kabeln die aus LPZ 0A ins Gebäude ein- oder ausgeführt werden, sind - möglichst nahe der Gebäudehülle - in den Potenzialausgleich einzubeziehen.


    Nach der für Antennensicherheit maßgeblichen DIN EN 60728-11 (VDE 0855-1):2011-06 gilt das auch für die Antennenleitungen. Diese Norm verlangt bei Gebäuden ohne Blitzschutzanlage bei suboptimaler Antennendirekterdung einen "schleifenfreien" Potenzialausgleich. Im Klartext: Auch der PA von einem Multischalter, der sich im Extremfall im UG nahe der Haupterdungsschiene befindet, soll nur am geerdeten Antennenträger angeschlossen werden. Dies steht in Norm-Diskrepanz zur neuen DIN 18015 und ist bei dem dort geforderten zentralen Kommunikationsverteiler nicht durchführbar und wie bei Gebäuden mit einer Blitzschutzanlage sind die Antennenleitungen mastnah und zusätzlich unten zu vermaschen.


    Elis die vertragskonform ein VDE-Auswahlabo vorweisen können sind äußerst rar, Elektrofachkräfte haben in der Normenflut ihre Kernkompetenzen zumeist nicht in Sachen Antennentechnik oder Bltzschutz, Erdung und PA.

    Kabel:
    SAT-Koaxialkabel SD 110 A Vollkupfer (7,2mm/ >110db/ 4-fach geschirmt/ 100m Rolle)

    Laut diesem Prüfbericht wäre das Kabel völlig ausreichend 3-fach geschirmt und erfüllt Class A. Diesem Shop vertraue ich, dass auch das Geflecht und nicht nur der Innenleiter aus Kupfer besteht. Ob auch die Innenfolie geklebt ist, womit die Montage moderner Kompressions- oder Selfinstall-Stecker erheblich erleichtert wird, geht weder aus der Beschreibung auf der Homepage noch dem Prüfprotokoll hervor.

    Zu kaum einem anderen Thema als Blitzschutz, Erdung und Potenzialausgleich werden mehr Mythen als Ersatz für Fach- und Normen-Kunde verbreitet.

    Einen gesonderten Blitzschutz braucht es doch nur wenn der Mast, der Spiegel den höchsten Punkt des Gebäudes darstellt, so zumindest mein Kenntnisstand aus meinem eigenen jüngst abgeschlossenen Bauprojekt.

    Hoffentlich stammt diese normwidrige "Kenntnis" nicht vom Haus-Elektriker! Ob und wie weit der Dachfirst eine Antenne überragt ist für die Erdungspflicht von Dachantennen normativ absolut belanglos. :wand


    Dachantennen sollen nach dem Stand der Technik möglichst nur noch mit einer getrennten Fangeinrichtung (Aufgabenbereich für eine qualifizierte Blitzschutzfachkraft) geschützt werden. Nur so sind galvanische Blitzstromeintragungen auf die Antennenleitungen und angeschlossene Endgeräte zu unterbinden. Antennendirekterdungen mit min. 16 mm² Cu, 25 mm² Al oder 50 mm² Blitzableiterdraht sind zwar suboptimal, aber nach den Anerkannten Regeln der Technik (= Normen) zulässig. Blitzstrombelastete Erdleiter sollte man aber unabhängig vom Querschnitt nur ohne gefährliche Näherungen außen verlegen und bei Neubauten eine eigene Anschlussfahne einplanen.


    Eine Liberalisierung der Erdungspflicht ergibt sich lediglich für Fassadenantennen, die ≥ 2 m Distanz unterhalb einer Dachrinne bzw. Dachkante und ≤ 1,5 m Wandabstand aufweisen. Darüber hinaus gibt es noch ein Mauseloch mittels aufwändiger Risikoanalyse nach Blitzschutznorm DIN EN 62305-2 (VDE 0185-305-2) um anstelle einer blitzstromtragfähigen Dachantennenerdung nur einen nicht blitzstromtragfähigen PA mit min. 4 mm² Cu (ungeschützt) oder 2,5 mm² Cu (geschützt) ausführen zu müssen.


    Geerdet werden Mast und damit auch der Spiegel, sowie die der Anschlussblock der vom LNB eingehenden Kabel, also auch der Block der Hausverteilung. Die eingehenden Kabel habe ich mit Überspannungsschutz versehen, was nur zuverlässig funktioniert, wenn dieser Block auch geerdet ist.

    Erdungspflichtige Antennenträger sind blitzstromtragfähig zu erden. Normale Wohngebäude sind in Blitzschutzklasse 3 mit 100 kA eingestuft. Ein 16 mm² Cu übersteht auch einen LEMP mit 200 kA. Schwachstelle sind die Verbindungsbauteile wie insbesondere die Mastschellen aber auch die Haupterdungsschienen, welche bei nur einem Erdleiter nach Prüfnorm Klasse H zertifiziert sein müssen. Speziell bei den heute üblichen Banderdungsschellen ist dies weit überwiegend nicht der Fall und die Wirksamkeit selbst für die häufigsten Blitzstromstärken um 25 kA nicht gewährleistet.


    ÜSG müssen energetisch koordiniert sein. Bei Antennendirekterdung sind SPD 1 Blitztromableiter (Stoßstrom 10/350µs) erforderlich, SPD 2 Überspannungsableiter (Stoßstrom 8/20µs) können nur gegen indirekte induktive Blitzströme schützen.