Pressemitteilung
Zuschauer wollen freie Auswahl bei Digitalreceivern
- Zertifizierungswahn der Kabelnetz- und Pay-TV-Betreiber bremst Digitalisierung
- Receiver müssen auch nach Anbieterwechsel weiterfunktionieren
- Common Interface ist die einzige Lösung für offenen Digital-TV-Markt
- CI muss für Kabelnetz- und Pay-TV-Betreiber Pflicht werden
Unterbergen, 29. März 2007 – Digitales Fernsehen nimmt immer mehr Einzug in die
Haushalte Deutschlands. Doch die Zuschauer sind zunehmend unzufrieden über die Reglementierungen durch Pay-TV- und Kabelnetzbetreiber. Besitzer hochwertiger, oft teurer Flachbildfernseher wie z. B. von Loewe, Metz, Technisat und anderen Anbietern sind trotz eingebautem Digitaltuner gezwungen, zusätzlich einen einfachen Receiver ihres Kabelnetzbetreibers daneben zu stellen. Kabelnetz- und Pay-TV-Betreiber gestatten den
Empfang der verschlüsselten Programme nur mit ihren eigenen, oft nur mit primitiver Ausstattung versehenen, zertifizierten Receivern. Damit versuchen sie sicherzustellen, dass der Jugend- und Kopierschutz bei bestimmten Kanälen eingehalten wird. Beides wird mit einfachsten Mitteln häufig umgangen und ist demzufolge nur eine Alibifunktion für die
Landesmedienanstalten und Rechteinhaber. Premiere-Geräte, auch aktuelle HDTV-Receiver, können jederzeit mit einem kleinen Softwarepatch von Kopier- und Jugendschutz befreit werden.
EIN Common Interface für Premiere, KDG, Kabel BW und Unity gefordert
Dabei könnte der in einigen Bereichen immer noch schleppende digitale Receivermarkt mit dem richtigen Konzept boomen: Man müsste nur das modulare Prinzip der erfolgreichen PC-Welt übernehmen und konsequent das Verschlüsselungssystem als Einsteckmodul
(Common Interface) anbieten. Der Zuschauer könnte sich dann seinen Receiver oder Digitalfernseher aus einer bunten Palette an Modellen aussuchen. "Doch Premiere, Kabel Deutschland und auch Unity Media erlauben bis heute keinem Hersteller die Fertigung eines
freien Common Interfaces", so MASCOM-Geschäftsführer Heinz Gruber völlig
verständnislos. "Wir würden gerne die Lizenzen hierfür zahlen und die Module eigenverantwortlich in den Markt bringen – wenn man uns nur ließe." Das denkbar gute Vermietgeschäft mit billigen Receivern könnte einer der Gründe sein, warum das CI-Modul verweigert wird. Mit verantwortlich an den fehlenden CI-Modulen sind auch die großen Verschlüsselungsanbieter (Conditional Access Anbieter), die CI-Module teilweise durch ihre absichtlich völlig überzogenen internen Sicherheitsrichtlinien regelrecht blockieren. Diese
wollen anscheinend lieber von vielen einzelnen Herstellern Lizenzgebühren für in Receiver eingebaute Decoder kassieren als nur von einigen wenigen CI-Modul-Herstellern.
CI-Module sind absolut sicher
Der vorgeschriebene Jugendschutz kann durch ein CI-Modul mindestens genauso sicher erfüllt werden wie bei einem im Receiver fest eingebauten Verschlüsselungssystem. "Wir könnten den Jugendschutz sogar auf Wunsch noch besser dosieren", so Gruber. Den aufkommenden Kopierschutz (oder neudeutsch DRM – Digital Rights Management) sollten die Zuschauer jedoch klar in die Grenzen weisen. "Es kann nicht sein, dass Zuschauer nicht
mehr Herr ihrer Videoaufzeichnung oder Festplatte im Digitalreceiver sind, sondern TV-Sender bestimmen wollen wie lange die Aufzeichnung wiedergegeben werden kann", so Heinz Gruber. Bei unseren Nachbarländern wie Italien, Österreich, Schweiz, Skandinavien, Niederlande, Frankreich oder Spanien funktioniert Digital-TV-Empfang auch ohne Kopierschutz und mit Common Interface – warum also nicht auch in Deutschland!
Techniksperren fördern illegale Produkte
Je mehr die Plattformbetreiber Zuschauer durch Techniksperren einschränken, desto schneller wächst der Markt für gepatchte, illegale Produkte aus dem Internet. Die Nachfrage nach dem heute im Markt verfügbaren Premiere CI-Modul ist nahezu Null, da es nur in ganz
wenigen lizenzierten Premiere-Receivern funktioniert. Dieses offizielle Premiere-Modul läuft nicht in einem einzigen IDTV-Gerät mit CI-Schacht, wie es von der EU vorgegeben ist. Es wird deshalb vom Zuschauer abgelehnt. Bereits heute greifen die Kunden vermehrt zu illegalen Modulen, mit denen Premiere HDTV oder die neue KDG-Smartcard 09 funktionieren – oft sogar ohne Abokarte! Mehr als 100 Receiver mit sogenannter illegaler
Cardless Funktion (kostenlos ohne Karte fernsehen) und über 50 illegale CI-Module sind auf dem Markt! Kundensupport für diese Art von Geräten gibt es nicht, der Zuschauer wird nach dem Kauf alleine gelassen und ist sich der illegalen Handlung oft gar nicht bewusst.
Spätestens die Hotline des Plattformbetreibers verzweifelt dann an den vielen unterschiedlichen und nicht richtig funktionierenden ardwareausstattungen der Zuschauer.
Zuschauer müssen Druck machen
Die Pay-TV- und Kabelnetzbetreiber müssen dieses täglich größer werdende Problem lösen und endlich offizielle, in allen CI-Receivern und IDTV (TV Geräte mit integriertem digital Empfangsteil) funktionierende Common Interface Module zulassen. Jede legal erworbene Abokarte sollte in jedem CI-Receiver funktionieren. "Es nützt doch nichts, auf die Verabschiedung einer 'Common Interface Norm V2.0' mit integriertem Digital Rights
Management zu warten, die frühestens in mehreren Jahren einsatzbereit ist. Wir brauchen HEUTE eine vernünftige Lösung für die Zuschauer", so Heinz Gruber. Einfach fernsehen – das will der Zuschauer als Pay-TV-Abonnent. Und um einfach fernsehen zu können darf ein Kunde nicht in die Illegalität getrieben werden.
Die Zuschauer sollten sich die bisherigen Limitierungen bei der Receiverauswahl nicht länger
gefallen lassen und eine Öffnung des Marktes bei folgenden Institutionen fordern:
- Pay-TV- und Kabelnetzbetreiber (Premiere, Kabel Deutschland, Unity Media, Kabel Baden Württemberg)
- Verbraucherzentralen (https://www.vdr-portal.de/www.verbraucherzentrale.de)
- Landesmedienanstalten (https://www.vdr-portal.de/www.alm.de)
- Bundeskartellamt, 7. Beschlussabteilung (https://www.vdr-portal.de/www.bundeskartellamt.de)
- ZVEI - Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie e.V. (https://www.vdr-portal.de/www.zvei.de)
- Deutsche TV-Plattform (https://www.vdr-portal.de/www.tv-plattform.de)
Dieser Text sowie Bildmaterial ist auch elektronisch im Internet unter https://www.vdr-portal.de/www.mascom.de
(Bereich Mascom, Presse) abrufbar. Der Abdruck ist honorarfrei, es sind zwei
Belegexemplare erbeten.
Über MASCOM GmbH:
Der 1986 von Heinz Gruber in Augsburg gegründete Großhandelsdistributor MASCOM hat sich durch
kontinuierliches Wachstum nach dem Prinzip Klasse statt Masse zu einer wichtigen Größe im Digital-
TV-Geschäft entwickelt. Satellitentechnologie namhafter Hersteller wie Nokia, SCM Microsystems,
Topfield oder Aston bietet MASCOM heute teilweise exklusiv in Deutschland an. Mit der Entwicklung
des AlphaCrypt CI-Moduls konnte das Unternehmen sich einen Ruf als High-Tech-Schmiede
erarbeiten. Besonders aktiv ist MASCOM seit 1992 auch in Tschechien. Gemeinsam mit
einheimischen Partnern wurde hier ein eigenes Unternehmen gegründet, das neben dem Vertrieb der
Satellitentechnologie auch Fernsehgeräte der Marke "MASCOM" in Eigenregie produziert. Wichtige
Absatzgebiete sind darüber hinaus der mittlere Osten, Nordafrika, Italien und die skandinavischen
Länder. Seit April 2002 ist der Firmensitz in der Kirchstraße 11 in Unterbergen (zwischen Augsburg
und München).
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MASCOM GmbH
Kirchstr. 11
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