Regress-/Schadensersatzforderungen im Falle des Falles wären viel interessanter. ("Tut uns Leid - ursächliche Zusammenhänge zwischen unserem Daten- und Ihrem Kontostandsschwund sind nicht erwiesen." )
Vorratsdatenspeicherung, Onlinedurchsuchung & Co.
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tivi2 -
November 7, 2007 at 6:58 PM -
Closed
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Original von foobar42
Regress-/Schadensersatzforderungen im Falle des Falles wären viel interessanter.Das Eine schließt das Andere doch nicht aus
HJS
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Natürlich nicht. Ich habe ja nur die Reihenfolge umgestellt.
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einfach mal mit den folgenden Beiträgen reinziehen
http://www.heise.de/newsticker/foren/go.shtml?read=1&msg_id=13995089&forum_id=128203&showthread=1
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moin,
Danke Thomas, Du redest mir das Wort - ich unterschreib' das direkt.
Die momentanen Machtverhältnisse sind für die Bevölkerung eine absolute Katastrophe nicht zuletzt auch deshalb weil keine Kontrolle und Regulierung durch Gegengewichte mehr stattfinden kann.Wie konnten wir da nur hinkommen? heul!
Auch wenn der sog. Aufschwung über Vieles hinwegtäuscht, haben wir trotzdem wie wir sehen können keinen Grund zum Jubeln. Und - wie viele merke ich von diesem Aufschwung eher nix.
Aber - nicht jammern sondern handeln ist das Gebot der Stunde. Ein jeder hat Einfluss auf das Ergebnis der einzelnen Wahlen.
Auch wenn's nicht wirklich demokratisch ist, so bleibt dies Eure einzige Möglichkeit was zu ändern - also nutzt sie bitte auch und steckt nicht den Kopf in den Sand(in meinem Bekanntenkreis machen das schon mehr als genug - alternativ.merken manche ja noch nicht mal was vorgeht).Sonst ändert sich rein gar nix.
Und noch was zu tivi2: Schon mal erlebt, dass sich die Merkel zu irgendwas äussert, das auch nur annähernd schlecht ausgelegt werden kann? Nene, die lässt alle Anderen sich in Stücke hauen und präsentiert sich hinterher auch noch als Siegerin und kassiert die Siegprämie. Das kotzt mich schon lange an. (jm2c)
Trotzdem schönes Wochenende noch
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regardsmonolith
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Heftig, was im Nachbarland geplant ist...
Österreichs Polizei soll auch IP-Daten ohne Richterbeschluss erhalten
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Heute geht es endlich weiter voran:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/105284
http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,542337,00.htmlWie ich finde doch schonmal ein Anfang und ein Tritt in den Hintern der Politik.
Grüße
Michi -
Interessant die unterschiedliche Sicht der Dinge ...
Newsletter des Justizministeriums:
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Display MoreBerlin, 19. März 2008 Vorratsdatenspeicherung bleibt zulässig Das Bundesverfassungsgericht hat heute im Eilverfahren entschieden, dass es auch weiterhin möglich bleibt, Telekommunikationsverkehrsdaten sechs Monate lang zu speichern. Die Karlsruher Richter hatten über einen Eilantrag zu befinden, mit dem die zum 1. Januar 2008 in Kraft getretene Umsetzung der europäischen Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung angegriffen wurde. Die Karlsruher Richter haben keinen Anlass dafür gesehen, die Speicherung der Verkehrsdaten entsprechend der EU-Richtlinie bis zur Entscheidung in der Hauptsache auszusetzen. Damit bleibt es dabei, dass Deutschland weiterhin vollumfänglich seinen europarechtlichen Verpflichtungen gerecht werden kann. Das Bundesverfassungsgericht hat klargestellt, dass die Strafverfolgungsbehörden im Hinblick auf die verfassungsrechtlich gebotene effektive Strafverfolgung weiterhin berechtigt sind, Abrufersuchen nach § 100g StPO zu stellen. Die Telekommunikationsunternehmen müssen bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen ihren Datenbestand auf die beantragten Verkehrsdaten durchsuchen und diese vorhalten. Lediglich bei der Frage, in welchen Fällen die vom Telekommunikationsunternehmen aufgrund eines Abrufersuchens ermittelten Daten an die Strafverfolgungsbehörden übermittelt werden dürfen, ist das Gesetz bis zur Entscheidung in der Hauptsache mit bestimmten Maßgaben anzuwenden: Uneingeschränkt zulässig ist die Übermittlung, a) wenn es um die Verfolgung der in §100 a Abs. 2 StPO genannten schweren Straftaten geht und die übrigen Voraussetzungen des § 100a Abs. 1 StPO vorliegen b) wenn es sich handelt um die Verfolgung von Straftaten von erheblicher Bedeutung oder solcher, die mittels Telekommunikation begangen wurden handelt und die Verkehrsdaten solche sind, die die Unternehmen zu Abrechnungszwecken (und nicht ausschließlich aufgrund der Vorratsdatenspeicherungsrichtline) gespeichert haben. Einschränkungen gibt es in der Fallkonstellation b) dann, wenn die durch das Telekommunikationsunternehmen ermittelten Daten solche sind, die nur aufgrund der Vorratsdatenspeicherung (noch) gespeichert sind. In diesen Fällen muss das Unternehmen die Daten sichern, bis das Hauptsacheverfahren beim Bundesverfassungsgericht entschieden ist. Fazit: Das Gericht lässt die Speicherung von Telekommunikationsverkehrsdaten zu, es lässt auch weitgehend die Übermittlung der Daten durch die Telekommunikationsunternehmen an die Strafverfolgungsbehörden zu Strafverfolgungszwecken zu. Lediglich bei der Verfolgung von (nur) erheblichen Straftaten und solchen, die mittels Telekommunikation begangen wurden, gibt es geringfügige Einschränkungen. Da Verkehrsdatendatenabfragen durch die Strafverfolgungsbehörden wesentlich im Bereich der Katalogtaten des § 100a StPO stattfinden dürften, können die Strafverfolgungsbehörden mit dieser Interimslösung gut leben, zumal auch die Daten, die zunächst nicht vom Telekommunikationsunternehmen übermittelt werden dürfen, gesichert werden müssen und nach einer entsprechenden Hauptsacheentscheidung gegebenenfalls später noch für die Strafverfolgungsbehörden zur Verfügung stünden. Herausgegeben vom Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des Bundesministeriums der Justiz Verantwortlich: Eva Schmierer; Redaktion: Dr. Henning Plöger, Dr. Isabel Jahn, Johannes Ferguson, Ulrich Staudigl Mohrenstr. 37, 10117 Berlin Telefon 01888 580-9030 Telefax 01888 580-9046 presse@bmj.bund.de
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Die reden sich das halt schön... Als einer der 34.000 freut es mich auf jeden Fall das der erste Schritt gegangen ist. Jetzt müssen die GröVerfFaZ Schäuble und Zypries nur noch weg.
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Original von mboka
Die reden sich das halt schön... Als einer der 34.000 freut es mich auf jeden Fall das der erste Schritt gegangen ist. Jetzt müssen die GröVerfFaZ Schäuble und Zypries nur noch weg.
Können eigentlich Minister, die offensichtlich vorsätzlich Verfassungsbruch begehen, nicht vor Gericht gestellt werden? Das Problem ist doch, daß diese Herrschaften glauben, sobald sie gewählt sind, alles anstellen zu können.CU
Oliver -
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§ 3 Bundesministergesetz Die Mitglieder der Bundesregierung leisten bei der Übernahme ihres Amtes vor dem Bundestag den in Artikel 56 des Grundgesetzes vorgesehenen Eid.
CodeArt 56 Grundgesetz Der Bundespräsident leistet bei seinem Amtsantritt vor den versammelten Mitgliedern des Bundestages und des Bundesrates folgenden Eid: "Ich schwöre, daß ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe.3" Der Eid kann auch ohne religiöse Beteuerung geleistet werden.
tja, ob diese Scheiß-Gesetze geeignet sind, das Grundgesetz zu wahren und zu verteidigen -
man sollte einfach mal Strafanzeige stellen ....
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Tja - mit Leuten, die kein Gewissen haben und/oder denen ein Eid nichts gilt, gibt es dann eben ein Problem.QuoteCodeArt 56 Grundgesetz Der Bundespräsident leistet bei seinem Amtsantritt vor den versammelten Mitgliedern des Bundestages und des Bundesrates folgenden Eid: "Ich schwöre, daß ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe.3" Der Eid kann auch ohne religiöse Beteuerung geleistet werden.
Ah ja - Bundespräsident - es wäre seine Aufgabe gewesen, die Unterzeichnung dieser Gesetze zu verweigern.Und die Bundestagsabgeordneten hätten auch dagegen stimmen müssen! Laut Verfassung sind die nämlich nicht Stimmvieh für ihre Parteien, sondern ihrem Gewissen verpflichtet. Aber bei uns ist es ja mittlerweile so, daß sich nach Meinung der Parteibonzen diejenigen schämen müssen, die noch einen Funken Anstand besitzen und ein gegebenes Wort halten.
In diesem Staat läuft mittlerweile leider so einiges verkehrt.
CU
Oliver -
Es hat gedauert, aber Teile der Mainstream-Presse wachen so langsam auf:
Übergriff als Methode (4 Seiten) - ZEIT online 20.3.2008 - 17:18 Uhr -
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Original von TEN
Es hat gedauert, aber Teile der Mainstream-Presse wachen so langsam auf:
Übergriff als Methode (4 Seiten) - ZEIT online 20.3.2008 - 17:18 UhrEndgültig aufwachen würden vielleicht alle, wenn das Verfassungsgericht endlich mal ein Gesetz als ganzes für nichtig erklären würde, sofern auch nur ein Teil davon verfassungswidrig ist.
Keine faulen Ausreden mehr mit Übergangsfristen bis Ende 20xx, bis etwas behoben sein muß. Sofort einkassieren, und wir würden staunen, wie schnell Politik auf einmal brauchbare Gesetze schaffen kann, wenn es nur ans Eingemachte (= Finanzierung des Staatshaushalts) geht.
Daß mittlerweiledie Gesetze so schlecht sind, daß alles vor dem Verfassungsgericht landet, zeugt (wahlweise) von Dummheit, Unvermögen oder krimineller Energie der Politiker. Das ist einfach nur traurig.
CU
Oliver -
Leider gibt es immer wieder Rückschläge. Und so langsam fehlen mir die Worte...
Weg frei für Auskunftsanspruch gegen Internetprovider bei Urheberrechtsverletzungen
Die Staatsanwaltschaften werden wohl bald aufatmen können. Ich sehe aber
nun die Richter in Arbeit ersticken.Außerdem stellt sich mir die Frage, wie eine Trennung von Vehrkehrsdaten und
Datensammlungen im Sinne der VDS stattfinden soll...Trübe Grüße
tivi2 -
Hi Leute,
schlechte Nachrichten verbreiten sich im Netz:Also ist die SPD mal wieder umgefallen und tut "mit Bauchschmerzen" mal wieder, was die CDU von ihr will.
Diese Befristung der Online-Durchsuchung kann ja wohl auch niemand erst nehmen, da das ja eins der ersten Dinge ist, die unter einem lahmen Vorwand ("Wir müssen alle Raubkopierkinderschänderterroristen aufspüren, das geht nur mit der Online-Durchsuchung!!!") aufgehoben wird.Allerdings bin ich auf ein lustiges Detail gestoßen:
Zwei Programmierer und einmalig 200.000 € für einen Trojaner, der auch alle aktuellen Betriebssysteme (inkl. Handy, z.B. BlackBerry, iPhone usw.) abdecken soll??????
Gut ich bin nicht wirklich firm in Dingen, wie Trojanerprogrammierung aber ist es nicht so, dass ein Trojaner auf die "Zusammenarbeit" mit dem BS angewiesen ist? Soll heißen in Trojaner für Windows wird auf einem Linux-System alles machen nur nicht funktionieren. Oder täusche ich mich da?Mit nachdenklichen Grüßen
Azrael -
Den Einheitstrojaner finde ich auch genial: wenn ich alleine an meine eigenen Probleme mit diversen Windowsversionen und SP-Level denke, dann kommen mir die Ideengeber schon recht blauäugig vor.
Von den ganzen Linuxdistributionen und Hardwareplatformen wollen wir mal garnicht reden.
Vielleicht klappt's mit MacOS besser?uwe
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Naja das siehst du falsch jeder der kein Windows XP/Vista nutzt ist automatisch verdächtigt
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Hmmm, soll ich mich jetzt freiwillig stellen?
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Nein aber mal im Ernst die Online-Durchsuchen sollen erst nach richterlichen Beschluss stattfinden demnach gibt es induviduelle Durchsuchungen was den Aufwand schonmal verringert aber trotzdem wollen die wirklich so viele Experten beschäftigen die da drauf spezialisiert sind?
Ich glaub die gehen wirklich von den Fall aus sie es fast ausschließlich mit Windows-Kisten zu tun haben werden. -
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