Moin,
dies hat gerade jemand aus dem easyvdr Forum in der Bucht gefunden. 230091295186 Kennt jemand das Teil?
Gruß
Lars
Moin,
dies hat gerade jemand aus dem easyvdr Forum in der Bucht gefunden. 230091295186 Kennt jemand das Teil?
Gruß
Lars
Kenn das Teil nicht, könnte aber was zum basteln sein ...
Was mir auffällt:
Der Verkäufer ist als gewerblicher Verkäufer angemeldet.
Sein Widerrufsrecht:
5.1Widerrufsrecht
Sie haben kein Recht auch Nachverhandlungen, Rückgabe, Garantie oder Gewährleistung. Die Ware wird
ausdrücklich als defekt verkauft. Es gilt gekauft wie gesehen. Mit einem Kauf bzw. bei Abgabe eines Gebotes
akzeptieren Sie die AGB und bestätigen, dass Sie sich diese aufmerksam durchgelesen haben und auf Ihr
Rückgaberecht verzichten. Alle Abbildungen sind ähnlich der angebotenen Ware zu betrachten.
Darf er überhauft das Widerrufsrecht so formulieren ?
Nach meiner Ansicht habe ich generell ein 14-tägiges Rückgaberecht, wenn der Verkäufer das Ganze gewerblich betreibt ..
Ich denk auch nicht, dass der das so einfach schreiben kann!
Der kann das Teil zwar als defekt anbieten, muss es dann aber trotzdem 14 Tage zurücknehmen würde ich sagen.
Die Garantie fällt natürlich flach in diesem Fall...
Hab zwar nicht studiert, aber das scheint mir am sinnigsten...
Hi,
Zu dem Preis ist das ganze schon verlockend.... hmmm mal schauen
Scheint ja sonst schon viele Sachen verkauft und wahrheitsgemäß beschrieben zu haben. (Bewertung)
mfg
P2k1
Mag sein, dass ich dein Posting falsch interpretiere (sieh es mir nach) aber ich möchte auf folgendes hinweisen:
Es ist ein Irrglaube, dass ein gewerblicher Verkäufer automatisch ein Widerrufsrecht einräumen muss.
Ausnahmen vom Widerrugsrecht nach Fernabsatzgesetz sind u.a. Zeitungen, Zeitschriften, Lotto/Wettdienstleistungen, verderbliche Waren, entsiegelte Datenträger/Musik/Filme oder auch Waren die "aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für die Rücksendung geeignet sind" - inwieweit das allerdings auf als defekt verkaufte Geräte zutrifft ist eine Frage für Juristen (ich bin keiner).
Angesichts der Tatsache dass der Verkäufer bei seinen anderen Waren aber eine sehr umfangreiche Widerrufsbelehrung mitliefert könnte ich mir vorstellen dass er sich bei jemanden erkundigt hat, der davon mehr Ahnung hat als ich.
Tag,
lohnt nicht.
Verbaut ist ein LMG 6912 RPFC.
Rud
Na gut...
Trotzdem ein Verbrecher, wenn ich da die Bewertungen so lese...
QuoteOriginal von Grünschnabel
Tag,lohnt nicht.
Verbaut ist ein LMG 6912 RPFC.
Rud
Bin leider nicht der Display-Experte, aber was bedeutet dass? Ist ein LMG 6912 RPFC ein schlechtes Panel oder kann man es nicht mit normalen Aufwand mit Strom versorgen?
Was ist denn an den Teilen so schlecht, selbst wenn die Auflösung nicht so dolle sein sollte, für das Menü über GraphTFT sollte es doch reichen..oder?......
Gruß
Lars (der sich gerade 2 bestellt hat)
Hab mir auch eins bestellt...
Wenns ein LMG 6912 RPFC ist , dann ist das ein STN Display mit 320*240 Pixeln
QuoteOriginal von MHi
Hab mir auch eins bestellt...Wenns ein LMG 6912 RPFC ist , dann ist das ein STN Display mit 320*240 Pixeln
Hab mir auch Eins bestellt *duck*
STN wuerde dann auch bedeuten monochrom oder handelt es sich doch um CSTN?!
Hi,
Hab hier ein Datenblatt gefunden:
http://www.datasheets.org.uk/datasheet.php?article=2030202
Ist ein Schwarz / Weiß Display... wenn es ein LMG 6912 RPFC ist.
Woher weist du das es ein LMG 6912 RPFC ist? @ Grünschnabel
mfg
P2k1
Also laut Datasheet ist es Monochrom
http://www.datasheets.org.uk/datasheet.php?article=2030202
Edit: Da war wer schneller
P.S. bleibt zu hoffen, das es wirklich ein VGA-Anschluss ist und nicht nur eine D-Sub-Buchse verwendet wurde
QuoteOriginal von MHi
Also laut Datasheet ist es Monochromhttp://www.datasheets.org.uk/datasheet.php?article=2030202
Edit: Da war wer schneller
P.S. bleibt zu hoffen, das es wirklich ein VGA-Anschluss ist und nicht nur eine D-Sub-Buchse verwendet wurde
hehe
Verkäufer sagt: " Der VGA Anschluss selber ist Standard D-Sub, kann an alle handelsüblichen Grafikkarten angeschlossen werden "
Liest sich also zumindest so
mfg
P2k1
Zum Glück habe ich mir 2 bestellt, dann könnte ich notfalls noch ein Waffeleisen daraus bauen..........
Lars
Tag,
der 15pol D-Sub ist kein VGA.
Hab 2 von den Displays und eine Rechnereinheit(stolze 12 MHz)
In den 15 Adern sind Display-,Tastatur- und Stromversorgung.
Ja, eine gute(?) Beschreibung ist die halbe Miete.
Rud
Klingt ein bisschen wie das Ding hier, vielleicht weiss Yazariel mehr... hab ihn mal angePNt
3. VDR Usertreffen in Würselen bei Aachen am 17.03.05 um 19.00 Uhr
Hannes
Ich hab dem Guten jetzt mal ne EMail geschrieben und versuche vom Kauf zurückzutreten, denn von einem TFT kann er eindeutig nicht sprechen.
Auch wenn er Widerruf ausschließt und "als defekt" verkauft kann er eine Birne nicht als Apfel verkaufen. Habe ihm angeboten dass ich die eBay-Gebühren übernehme (leider habe ich schon per überwiesen).
MfG,
fish
Ich hatte ihm auch gerade mal eine mail geschickt und ihn gebeten mir zu bestatigen, das es sich um ein VGA Anschluß für eine Grafikkarte handelt, ansonsten würde ich, wegen falscher Beschreibung, vom Kauf zurücktreten.
Lars
QuoteOriginal von katzenbande
Mag sein, dass ich dein Posting falsch interpretiere (sieh es mir nach) aber ich möchte auf folgendes hinweisen:Es ist ein Irrglaube, dass ein gewerblicher Verkäufer automatisch ein Widerrufsrecht einräumen muss.
Ausnahmen vom Widerrugsrecht nach Fernabsatzgesetz sind u.a. Zeitungen, Zeitschriften, Lotto/Wettdienstleistungen, verderbliche Waren, entsiegelte Datenträger/Musik/Filme oder auch Waren die "aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für die Rücksendung geeignet sind" - inwieweit das allerdings auf als defekt verkaufte Geräte zutrifft ist eine Frage für Juristen (ich bin keiner).
Angesichts der Tatsache dass der Verkäufer bei seinen anderen Waren aber eine sehr umfangreiche Widerrufsbelehrung mitliefert könnte ich mir vorstellen dass er sich bei jemanden erkundigt hat, der davon mehr Ahnung hat als ich.
Hi!
Das Fernabasatzgesetzt hat den Sinn, dass ich als Kunde das Produkt zu Hause mindestens so testen kann, wie es im Laden möglich wäre. Bei diesem Display heißt das, man könnte z.B. im Laden die genauen Maße messen und festestellen ob es passt oder nicht. Das kann ich bei einem Produkt, das ich online teste so nicht.
Deswegen muss es mir der Händler erstmal zuschicken, damit ich testen kann, ob ich es brauchen kann oder nicht (dafür ist irrelvant ob es als technisch Defekt angesehen wird oder nicht*). Wenn ich feststelle, dass ich es nicht brauchen kann, dann brauch ich ihm auch nicht sagen warum (defekt hat damit z.B. nichts zu tun). Er muss es zurück nehmen und viel wichtiger: er muss mich vor dem Abschluss des Vertrags ausdrücklich darauf hinweisen (was hier nicht vorliegt).
Sowieso hat das nichts mit technisch Defekt zu tun. Das ist eine Sache der Gewährleistung. Diese schreibt für alle technischen Geräte, die nicht als leicht-verbräuchlich gelten (z.B. Batterien oder Arbeitsspeicher) oder als defekt verkauft werden, 2 Jahre Funktionsfähigkeit vor!
Ich halte diesen Händler für nicht vertrauensvoll.
mfg bn
*Es könnte ja sein, dass ich z.B. bestimmte Teile ausbauen und nutzen möchte
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