Tach,
um das ganze jetzt mal zum Abschluss zu bringen: Wie ichs schon vermutet hatte, ist die Rechtslage eindeutig zu meinem Ungunsten:
Antwort heute vom Hr. Schnurer, ct´Magazin:
..ich fürchte, PC-King verhält sich hier zwar unkullant, aber
gesetzeskonform. Ein gesetzlich garantiertes 14tägiges Rückgaberecht
gibt es NUR im Versandhandel. Beim Kauf vor Ort gibt es dieses Recht
nicht. Wenn ein Händler hiwer also weine Rückgabe akzeptiert, so kann es
das nach eigenem Gusto tun. Viele kundenorientierte Firmen gestatten
zwar auch beim Kauf im Laden eine rückgabe, aber müssen muss das ein
Laden nicht.
MfG
Georg Schnurer
Red. c't
Ne ganz "nette" Mail von PC-King, auch von heute:
Sehr geehrter Herr Henkel,
wir haben uns dazu entschieden gar kein Geschäft mehr mit Ihnen zu machen, die Bestellung wurde storniert.
Bitte teilen Sie uns Ihre Bankverbindung mit, dann werden wir Ihnen die 50,- Euro überweisen.
Mit jeglicher Art von Anschuldigungen und sonstigen Publikationen über uns sollten Sie ganz vorsichtig sein, ganz schnell kann es zu einer Schadenersatzklage kommen.
Gerade in so einem Fall, in dem wir uns rechtlich ganz klar richtig verhalten haben.
Nur weil Ihnen das nicht passt das wir Gebrauchtware nicht zum vollen Kaufpreis zurück nehmen können, sollten Sie sich nicht unglücklich machen.
Die Bankverbindung senden Sie bitte an: dd@pc-king.de unter angabe der Kunden und Gutschriftnummer.
Mit freundlichen Grüßen,
Da sag ich dann jetzt nichts mehr zu. Ich lass mir das jetzt in jedem Falle eine Lehre sein und werde bei zukünftigen Einkäufen auf vertraglich vereinbarten, schriftlichen Rückgabekonditionen bestehen.
Insofern vielen Dank für die rege und teilweise auch kontroverse Teilnahme aller User an dieser Diskussion !!!
Greets Olaf
P.S.: Schade, dass man sich nicht immer gut vertragen kann !