Ich weiss, die Kosten der Rücksendung kann der Händler nunmehr auf den Kunden umlegen.
Aber darf er ihm dabei auch die Wahl des Dienstleisters und der Versandart vorschreiben?
Vom Sennheiser-Shop erhielt ich ein kleines Schaumstoffpolster. Wider Erwarten war es kein Paar sondern nur für eine Seite des Bügels. Das Teil hätte ich locker im Briefumschlag zurückschicken können. Jedoch erhielt ich nach Erklärung des Widerrufs ungefragt einen UPS-Retourenaufkleber und die Aussage, dass der volle Kaufpreis erstattet wird, zugemailt.
Nun gut, mit Kaufpreis meinen die jetzt nur noch Warenwert. Aber dass ich jetzt 4,90 Euro Versandkosten zahlen soll, finde ich ziemlich heftig. Die AGB sagt
"Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren".
Trotzdem: Hätte man die Wahl der Rücksendeart nicht mir überlassen müssen?