nach Widerruf: Händler schickt UPS-Retourenaufkleber und kürzt anschließend Erstattungsbetrag um Portokosten

  • Ich weiss, die Kosten der Rücksendung kann der Händler nunmehr auf den Kunden umlegen.
    Aber darf er ihm dabei auch die Wahl des Dienstleisters und der Versandart vorschreiben?

    Vom Sennheiser-Shop erhielt ich ein kleines Schaumstoffpolster. Wider Erwarten war es kein Paar sondern nur für eine Seite des Bügels. Das Teil hätte ich locker im Briefumschlag zurückschicken können. Jedoch erhielt ich nach Erklärung des Widerrufs ungefragt einen UPS-Retourenaufkleber und die Aussage, dass der volle Kaufpreis erstattet wird, zugemailt.

    Nun gut, mit Kaufpreis meinen die jetzt nur noch Warenwert. Aber dass ich jetzt 4,90 Euro Versandkosten zahlen soll, finde ich ziemlich heftig. Die AGB sagt
    "Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren".

    Trotzdem: Hätte man die Wahl der Rücksendeart nicht mir überlassen müssen?

    VDR1: ACT-620, Asus P8B75-M LX, Intel Core i3-3240, 4 GB DDR3 RAM 1600 MHz, passive Geforce GT1030 von MSI, Sandisk 2TB SSD, 2xWinTV DualHD, Atric-IR-Einschalter. SW: Xubuntu 20.04 auf 64GB Sandisk SSD.

    VDR2: Odroid N2+ mit CoreELEC und Ubuntu in chroot, WinTV DualHD

    VDR3: Tanix TX3 mit CoreELEC und Ubuntu in chroot, WinTV DualHD

  • Aber dass ich jetzt 4,90 Euro Versandkosten zahlen soll, finde ich ziemlich heftig. Die AGB sagt
    "Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren".

    Trotzdem: Hätte man die Wahl der Rücksendeart nicht mir überlassen müssen?

    beide Vertragspartner sind zur Minimierung der Gesamtkosten angehalten.
    Um Streitigkeiten zu vermeiden, solltest Du auf versicherten Versand nicht verzichten (Beweislage) und so verpacken, das absolut nichts passieren kann. Beim Brief (auch Polster) können empfindliche Teile gern schon mal durch die maschinelle Verarbeitung kaputt gehen. Ich würde mich da an die Versandvorgaben des Lieferanten halten, ansonsten kann es zum Streit kommen. Ob nun ein Maxibrief ( um ordentlich polstern zu können) mit Einschreiben soviel einspart, das wäre mir die Sache nicht wert.

  • Ich bin da voll Argus Meinung, dennoch meint dieser Anwalt:

    Quote

    Versandmodalitäten können dem Verbraucher nicht vorgeschrieben werden

    Häufig werden wir von Mandanten darauf angesprochen, ob es möglich ist, dem Verbraucher verbindlich vorzuschreiben, welchen Versanddienstleister bzw. welche Versandart er für seine Rücksendung zu nutzen hat.

    Dies muss verneint werden. Der Verbraucher ist (auch) nach neuem Recht bei der Rücksendung der Waren „frei“, sowohl hinsichtlich der Wahl des Versand- bzw. Speditionsunternehmens als auch hinsichtlich der dortigen Produktauswahl. Der Verbraucher muss den Dienstleister selbst wählen können, schon wegen der unterschiedlichen Filialdichten und Öffnungszeiten.

    Erst Recht können Unternehmer nicht festlegen, welches Versandprodukt der Verbraucher zu nutzen hat. Auch wenn der Unternehmer die Gefahr der Rücksendung trägt, kann er den Verbraucher nicht dazu verpflichten, etwa unversicherten Versand zu wählen an Stelle eines Paketversands mit Einlieferungsbeleg und Versicherung gegen Beschädigung oder Untergang. Dies folgt schon aus dem legitimen Interesse des Verbrauchers daran, einen Beleg für die Erfüllung seiner Rücksendepflicht, also über die Einlieferung der Ware beim Frachtführer zu erhalten. Zwar trägt auch nach neuem Recht zwingend der Unternehmer die Gefahr der Rücksendung kraft Gesetzes. Kommt die Retoure aber beim Unternehmer nicht an, muss der Verbraucher nachweisen können, dass er diese dem Frachtführer übergeben hat. Dies gelingt ihm an elegantesten durch einen entsprechenden Einlieferungsbeleg, der bei unversichertem Versand in aller Regel nicht existiert.

    Entscheident wäre auch zu wissen, wie die Widerrufsbelehrung konkret ausgesehen hat. Und €4,90 geht ja.

    Gruß,
    Karlson.

  • Der Warenwert idt in diesem Fall niedriger als die Versandkosten. Da hätte ich niemals versicherten Versand gewählt.

    VDR1: ACT-620, Asus P8B75-M LX, Intel Core i3-3240, 4 GB DDR3 RAM 1600 MHz, passive Geforce GT1030 von MSI, Sandisk 2TB SSD, 2xWinTV DualHD, Atric-IR-Einschalter. SW: Xubuntu 20.04 auf 64GB Sandisk SSD.

    VDR2: Odroid N2+ mit CoreELEC und Ubuntu in chroot, WinTV DualHD

    VDR3: Tanix TX3 mit CoreELEC und Ubuntu in chroot, WinTV DualHD

  • Würde ich, wenn überhaupt, dann auch als Brief zurückgehen lassen. Wenn es nicht ankommt ist es aber dann dein Pech.

    Da es bei mir nicht unbedingt um die Ecke ist, um ein Paket/Päckchen aufzugeben, wäre meine Tendenz sogar noch eher das Teil in "Ablage P" zu deponieren und das Geld als Lehrgeld zu verbuchen. Sprit zum "Abliefern" kostet auch und Zeit ist auch Geld.

  • dennoch meint dieser Anwalt

    da hat er auch Recht.
    Ein beigelegter Versandaufkleber zwingt ja auch nicht zur Benutzung. UPS holt die gebuchten Sendungen zwar auch vor Ort ab, was sicher ein Komfort ist. Das bringt mir bsw. aber wenig , wenn wir nicht zu hause sind. Ich schicke meist über Hermes weg, weils hier gleich an der Tanke um die Ecke ist. Bei Rücksendungen muss man dann nur bei RMA Nummern aufpassen, die sollten bei eigenen Versandweg gut sichtbar sein, ansonsten gibt es wieder Ärger.

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