Hallo
Ich habe vor 8 Monaten eine CPU gekauft, die nun eindeutig defekt ist (in anderem Board wechselseitig getestet). Da dachte ich natürlich bei 12 Monaten Gewährleistung, dass ich nun Ersatz bekomme. Doch weit gefehlt.
Hier die Antwort von Händler. Ist das wirklich korrekt so? Von einer Beweislastumkehr habe ich bisher nur im Gesundheitswesen gehört. Ich könnte ja gar nicht beweisen, dass der Artikel defekt war. Dann wären ja die 12 Monate eigentlich ein Witz, weil es effektiv doch nur 6 sind.
QuoteDisplay MoreSehr geehrter Herr
der Gesetzgeber verpflichtet uns als Gewerbetreibende
die Artikel mit einer Gewährleistung zu verkaufen.
Wir verkaufen alle unsere Waren mit einer 12 monatigen
Gewährleistung, soweit es nicht anders angegeben ist.
Innerhalb der ersten 6 Monate haben wir als Händler
die Beweislast das dieser defekt von Hause aus besteht.
Nach 6 Monate wird diese Beweislast aber umgekehrt.
Nähere Ausführung zu der Gewährleistung finden Sie im Internet.
Da der Kauf schon mehr wie 6 Monate zurück liegt können
wir Ihnen leider die Ware nicht austauschen bzw. reparieren.
Verwendungszeck: Gewährleistung abgelehnt 225773505 201322923
Andy