Ahhh...
konnte mir die Fragen sellbst beantworten:
Aufzeichnungen und Tauschbörsen:
ZitatEs gilt die Regel, die auch für andere private Kopien gilt: Solange die Quelle der Aufzeichnung rechtmäßig ist, darf man für den privaten Gebrauch Kopien herstellen. Für Sendungen der in Deutschland sendenden Stationen trifft das in der Regel zu. Selbst wenn es ausnahmsweise nicht zuträfe, würde das an der Zulässigkeit der Privatkopie im Zweifel nichts ändern. Denn die ist nur dann nicht gegeben, wenn die Quelle der Sendung für den Nutzer offensichtlich rechtswidrig hergestellt wurde. Da der Nutzer nicht erkennen kann, wie die Quellen einer Sendung zustande gekommen sind, ist es für ihn generell nicht „offensichtlich“, ob dies rechtmäßig oder rechtswidrig erfolgt ist.
[...]
Komplizierter ist die Lage allerdings, wenn man die Sendung nicht selbst aufgenommen hat, sondern eine Aufzeichnung aus einer Tauschbörse laden möchte. Dann gelten die Regeln, die im iRights-Text über Tauschbörsen beschrieben sind (Link am Ende der Seite). An dieser Stelle nur so viel: Da die Vorlage, die vervielfältigt wird, in der Regel nicht „offensichtlich rechtswidrig“ sein dürfte, werden Downloads für den Privatgebrauch derzeit meist zulässig sein.
Zum Thema Bezahlfernsehen:
Zitat
Etwas anderes ist es, wenn man Sendungen aus dem Bezahlfernsehen aufnehmen will. Zwar gilt auch hier, dass man zum privaten Gebrauch kopieren (also Sendungen aufnehmen) darf. Allerdings gilt das nur solange, wie zu diesem Zweck kein Kopierschutz umgangen wird. Das Signal wird beim Pay-TV grundsätzlich verschlüsselt ausgestrahlt, so dass man die Sendungen nur rechtmäßig anschauen kann, wenn man den Sender abonniert und ein technisches Hilfsmittel zur Verfügung gestellt bekommen hat, um die Programme zu entschlüsseln - zum Beispiel eine Smartcard. Es ist nicht erlaubt, diese Verschlüsselung zu umgehen, etwa indem man eine Smartcard „knackt“. Wer aber einen rechtmäßigen Zugang hat, in der Regel durch ein Abo, darf Sendungen nicht nur anschauen, sondern auch aufnehmen - genau so, als würden sie von frei zugänglichen Sendern ausgestrahlt.
aus dem Infoportal des Verbraucherministeriums: http://www.irights.info/index.php?id=380
Gruß, leppenraub