Naja,
das zum Thema GEZ bzw. neudeutsch "Beitragsservice" abschaffen nur "private" Medien etwas bringen, ist ja logisch. Wegen der unterschiedlichen Finanzierungsmodelle und der Konkurrenzsituation ist im Zweifelsfall auch klar, dass da plakativ ÖR abschaffen gefordert wird. Objektiv schaut anders aus.
Der Witz an der Sache ist eigentlich, dass man früher an die GEZ - wie der Name schon sagt - Gebühren gezahlt hat. Gebühren sind per Definition etwas, was man zahlt, wenn man auch eine direkte Gegenleistung erhält (z.B. Müllgebühren).
Mittlerweile heisst es ja Beitragsservice und es werden Beiträge erhoben. Beiträge kann man eben auch erheben für etwas, wofür man keine direkte Gegenleistung erhält. Z.B. KFZ-Haftpflichtversicherungsbeitrag zahlen, obwohl man keinen Unfall hatte. Fällt unter das Stichwort Zwangsversicherung. Regt sich da jemand drüber auf?
Es läuft also alles darauf hinaus juristisch zu beurteilen, ob der vom Verfassungsgericht beschriebene Auftrag der ÖR mit einem Gebühren- oder Beitrags-/Steuermodell erfüllt werden kann/soll. Gebühren sind grds. gerechter, weil die nur der zahlt, der dafür auch etwas in Anspruch nimmt (= direkte Gegenleistung). Sie sind oder waren aber auch mit "Drückerkolonnen" verbunden, die vor Ort kontrolliert haben oder aber kontrollieren wollten. Politisch hat man sich dann für das Beitragsmodell entschieden. Damit möchte ich keinerlei Wertung verstanden wissen!
Die entscheidende juristische Frage ist, ob man den Auftrag der ÖR mit einer Gebühr, den auch der zu zahlen hat, der keine Gegenleistung in Anspruch nimmt, gesetzgeberisch vorgeben darf. Es gibt genügend Fälle, wo auch Beiträge solidarisch erhoben werden, obwohl keine Gegenleistung erbracht wird (z.B. Krankenversicherung, aber man wird nicht krank). Das hat dann solidarische Gründe und verteilt die Ausgaben auf mehr Schultern (= jeder leistet in der Gesellschaft das, was er finanziell leisten kann). Bei der Sozialversicherung muss man zudem bedenken, dass das explizit im Art. 20 Grundgesetz im Sozialstaatsprinzip so seit Ewigkeiten und unabänderbar vorgegeben ist. Gibt es ein ähnliches Grundrecht auch auf (möglichst objektive) Informationen der ÖR, damit man so ein Beitragsfinanzierungsmodell aufstellen darf?