Hallo,
ich bräuchte mal dringend Eure Meinung zu folgendem Fall:
Ich habe am 30.12.2009 bei ebay einen Activy Barebone erworben (Verkäufer Thomas J. // XXX-XX) und diese am selben Tag mit Paypal bezahlt.
Am 02.01.2010 wollte ich mir dann bei dem selben Verkäufer auch noch einen passenden CPU Kühler kaufen (Aufpreis auf Activy für 10,- EUR) - diesen habe ich auch am selben Tag mit Paypal bezahlt.
Am 04.01.2010 bekam ich von der Buchhaltung eine Email, das die Aufpreise NUR beim Kauf eines Activy Barebone gelten und mir wurde das Geld auf mein Paypal Konto Zurücküberwiesen.
Daraufhin habe ich am 05.01.2010 mit Herrn J. persönlich telefoniert und gefragt warum das so sei, ich hatte ja eine Activy gekauft.
Bei diesem Telefonat kam heraus, das es sich hierbei nicht um den original Kühler handelte, sondern um einen "normalen" P4 Kühler.
Ich bin dann per Telefon vom Kauf zurückgetreten (eigentlich ist die Firma XXX-XX durch die Paypal-Rückzahlung vom Kauf zurückgetreten).
Dieses wurde durch beide Parteien einvernehmlich besprochen.
Dann war es lange still - am 16.02.2010 bekam ich dann über "afterbuy" eine Zahlungserinnerung inkl. Mahngebühren (Summe 15,- EUR).
Darauf habe ich Herrn J. eine Email geschrieben und Ihn gefragt ob er mich veräppeln will.
Am 17.02.2010 bekam ich von Herrn J. eine Email in der er mir bestätigt:
Zitatja Sie haben Recht, da läuft was schief. Also wenn ich das richtig sehe ist alles bezahlt. Ich sehe nicht, dass Sie mir noch Euro 10,-- schulden.
Damit war für mich das Thema erledigt.
Jetzt zum eigentlichen Problem.
Am 01.04.2010 (kein April-Scherz) bekam ich von der "mediafinanz Inkasso" eine Zahlungsaufforderung mit Androhung gerichtlicher Schritte.
Nun soll ich 61,- EUR inkl. Gebühren bezahlen!!!!
Habe am 03.04.2010 per Einschreiben Rückschein der Forderung Widersprochen und den gesamten Email-Verkehr zwischen Herrn J. und mir beigefügt.
Gestern nun am 08.04.2010 habe ich von der mediafinanz eine Antwort erhalten, das die Forderung weiterhin besteht - mit der Begründung, das mich der Kauf der Activy zum Kauf des CPU-Kühlers verpflichtet!
Habe heute nun per Einschreiben darauf geantwortet, das ich das nicht so sehe.
-------------
Das zur Vorgeschichte.
Was haltet Ihr davon ???
Ich sehe nicht ein 61,- EUR für einen Kauf zu bezahlen, der im Ursprung durch die XXX-XX durch die Rückzahlung des Kaufbetrages, widerrufen wurde.
UND Nein - ich habe den Artikel nicht erhalten.
Bin auf Eure Meinungen gespannt.
Gruß
mschmitz