Bundesverfassungsgericht verwirft heimliche Online-Durchsuchungen im NRW-Verfassungsschutzgesetz

  • Quelle:


    http://www.heise.de/newsticker/meldung/104125
    http://www.heise.de/newsticker/meldung/104134
    http://www.heise.de/newsticker/meldung/104150


    Heute ist wie ich finde ein guter Tag. Es besteht nun doch noch ein bisschen Hoffnung, daß es mit Deutschland in Richtung Datenschutz nicht völlig bergab geht.


    Grüße
    Michi

    Wohnzimmer: Techsolo TC-400 :: ASUS P5N7A-VM :: Intel Core 2 Duo E7400 :: GeForce 9300 onboard :: vdr 1.7.15 e-tobi ::
    In Rente: Pimped Scenic 600 (Bilder und Aufbau) :: PIII 600Mhz :: Hauppauge Nexus-S 2.1 4MB :: vdr 1.5.2 e-tobi ::


    "Wer denkt, dass Volksvertreter das Volk vertreten, der glaubt auch, dass Zitronenfalter Zitronen falten." Zeit zum ändern!

  • Hier noch dies:


    Pressemitteiling:
    http://www.bundesverfassungsge…tteilungen/bvg08-022.html


    Die Enscheidung:
    http://www.bundesverfassungsge…s20080227_1bvr037007.html



    Grüße
    tivi2


    p.s.: hier sieht man schon die VDS gekippt. Warten wir es ab...
    http://www.medien-gerecht.de/2…-vorratsdatenspeicherung/

    c't VDR v4.5 unfree / Kernel: 2.6.16-ct-1 / 1.4.7-2ctvdr3 (Tobi/TomG)
    Asus K8V-X / Athlon64 3000+ / FU-Si DVB-C FF + 3x Terratec Cinergy 1200 DVB-C


    Neuinstallation in Arbeit:
    c't VDR v7.0 unfree / Kernel: 2.6.28-etobi.3-486 / 1.7.8-1devel1 (Tobi/TomG)


    Ubuntu Server in Arbeit:
    GA-MA785GMT-UD2H / Athlon II X4 605e / 3x HD154UI 1,5TB Raid5
    Linux Server 2.6.31-14-server x86_64

    Einmal editiert, zuletzt von tivi2 ()

  • Warten wir es ab was dann auf Bundesebene draus wird. Schäuble will ja jetzt unbedingt schnell das BKA Gesetz inkl. der Onlinedurchsuchung durchbringen. Vermutlich wird er sich dabei erst mal wenig bis gar nicht um das jetzige Urteil kümmern, und das was er wünscht erst mal reinschreiben. Dann muss erst wieder Verfassungsklage erhoben werden, um das zu kippen. Sieht nach Slamitaktik aus.


    bye
    Sven


    Link: Richtig fragen

  • Wirklich verworfen ist das nicht. Die Auflagen sind strenger. Richtervorbehalt ist notwendig, das war bisher ja auch keine große Hürde. Festgestellte Tatsachen die ein überragendes Rechtsgut bedrohen sind notwendig. Und diese Tatsachen lassen sich gar nicht so schwer feststellen. Im Prinzip ist jeder Autofahrer schon Gefahr für Leib und Leben anderer, sagt jedenfalls §1 StVO. Ich hab das Urteil noch nicht durchgelesen, aber bis jetzt seh ich keinen großen Anlaß zur Freude.


    mfg
    pidel

  • Apropo Datenschutz: "Starostik" hat heute die 34.443 Klageschriften gegen die Vorratsdatenspeicherung in Karlsruhe abgegeben:


    http://www.heise.de/newsticker/meldung/104279


    Bleibt jetzt abzuwarten, wie das BVG in diesem Fall entscheidet. Ich bin jedenfalls einer dieser 34.443 und bin stolz drauf nicht wie 80% aller anderen Deutschen bei dem Thema weggeschaut zu haben..


    Grüße
    Michi

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