Ärger mit DVB-Shop

  • Zitat

    Original von Silbär


    Nein, nicht kulant, sondern seine rechtliche Pflicht.


    Das stimmt so nicht, selbst die Spuren der Kontakte am PCI Slot sind Gebrauchsspuren. DVB-Shop hätte die "gebrauchte" Karte laut Fernabsatzgesetz nicht zurücknehmen müssen.


    Zitat

    Original von Macavity
    Das Widerrufsrecht gewährt "eine Prüfung, wie es im Ladengeschäft möglich wäre". Heisst zu deutsch, nicht einbauen, nicht in Betrieb nehmen. Im Mediamarkt wäre es nicht anders gewesen.


    Diese Aussage stimmt zu 100%

  • Zitat

    Originally posted by Silbär
    Richtig. Und nach der DVBshop-Webseite "LinuxSupport ok, ab Kernel 2.6.10 sollte es funktionieren, auf alle Fälle mit aktuellem Kernel 2.6.16 und 2.6.17..."


    ich bin dafuer, dass Andrew de Quincy die Hinsendekosten aufgebrummt bekommt. Weil er hat seinen Treiber fuer 2.6.17 nicht rechtzeitig fertig bekommen :lol2

  • Zitat

    Original von HolgerR


    ... mein Reden.


    :fressehalten


    Zitat

    Original von HolgerR
    Wenn solches Verhalten aber Schule macht, und Versandhändler von "Kunden" á la Silbär weiterhin schamlos ausgenutzt, geschädigt und dann auch noch verklagt werden, dann sehe ich den letzten Rest Kulanz im deutschen Handel mehr und mehr schwinden.


    Ja,ja, ich nutze die Händler schamlos aus, weil ich auf meinem Recht bestehe. Schon klar. Und es ist Kulanz, wenn ein Händler bei einem Widerruf innerhalb der Widerruffrist die Ware zurücknimmt. Sicher....


    Silbär

    VDR1: gen2vdr, Shuttle SS40G, Sempron 2200+, 512MB, 300GB HDD, TT2300 modded, SkyStar2
    VDR2: Gigabyte GA-MA74GMT-S2, 2GB RAM, Sempron 140, Samsung EcoGreen F2 1TB, ASUS EN210, MS-Tech MC-1200, yaVDR 0.3

  • Momang, momang - wovon reden wir hier? Rücksendung lt. FAG (30 Tage) oder Rücksendung, weil die beworbenen Eigenschaften der Karte nicht erfüllt sind?


    Und wie unsinnig oder sinnig das Ganze nun ist - warum sollte jemand sein Recht nicht durchsetzen? Wär ja noch schöner ... :schiel


    arghgra

  • Zitat

    Original von SvenS
    Aber zum Thema, ich würde auch erwarten, das die Rücksendung mich nichts kostet, so ist es bei den großen Versendern (Otto, Quelle, Tchibo) auch und hat sich meines Erachtens so im Versandhandel auch etabliert.


    bye
    Sven


    ...es geht hier nicht um die Rück-, sondern um die etwas umstritteneren
    Hinsendekosten.


    Immerwieder gern gebrachter etwas hinkender Vergleich an dieser Stelle:
    Hast du vom Blödmarkt deine entstandenen Fahrtkosten zurückverlangt? ;)


    Fileserver: Fujitsu Siemens Scenic T D1214; PIII800MHz; 384MB RAM; 250GB Samsung SP2514N; 200GB Samsung SP2014N
    VDR: Fujitsu Siemens Scenic S D1215; PIII 1GHz Coppermine; 250GB Samsung SP2514N; 512MB RAM; Hauppage PVR-350 only;Mahlzeit ISO 3.2, Kernel 2.6.23.9, vdr1.4.7-ext40
    blog.blechkopp.net

  • Zitat

    Original von tüddelkopp


    Das stimmt so nicht, selbst die Spuren der Kontakte am PCI Slot sind Gebrauchsspuren. DVB-Shop hätte die "gebrauchte" Karte laut Fernabsatzgesetz nicht zurücknehmen müssen.


    :lachen1 Spuren an den PCI Kontakten ... klasse Joke. Wenn der Hersteller eine ordentliche Qualitätssicherung hat, wird die Karte zum Abschließenden Test einmal in eine Teststation eingesteckt und getestet. Ist die dann schon gebraucht weil einmal gelaufen? Oder bezahlst Du nicht den vollen Preis für einen Neuwagen weil der hat ja 5km auf der Uhr? Sorry, aber das ist dann doch etwas extrem.


    bye
    Sven


    Link: Richtig fragen

  • Zitat

    Original von KaiCrow


    ...es geht hier nicht um die Rück-, sondern um die etwas umstritteneren
    Hinsendekosten.


    Immerwieder gern gebrachter etwas hinkender Vergleich an dieser Stelle:
    Hast du vom Blödmarkt deine entstandenen Fahrtkosten zurückverlangt? ;)


    Nicht mein Vergleich hink, sondern Deiner (hmm kein passender Smilie dafür da :)) Der Blödmarkt unterhält einen Laden und dort kann ich das holen und bringen, das kann ich bei einem Versender eben nicht, deshalb ja auch die Regelung im Fernabsatzgesetz. Aber interessanter Ansatz, sollte ich das nächste mal wenn sowas vorkommt versuchen, wird bestimmt eine interessante Diskussion :lol2


    bye
    Sven


    Link: Richtig fragen

  • Zitat

    Original von tüddelkopp


    Das stimmt so nicht, selbst die Spuren der Kontakte am PCI Slot sind Gebrauchsspuren. DVB-Shop hätte die "gebrauchte" Karte laut Fernabsatzgesetz nicht zurücknehmen müssen.


    Ich hätte nicht gedacht, dass ich mal zum Paragraphenreiter werde, aber hier §357BGB Absatz 3:
    "Der Verbraucher hat abweichend von § 346 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung zu leisten, wenn er spätestens bei Vertragsschluss in Textform auf diese Rechtsfolge und eine Möglichkeit hingewiesen worden ist, sie zu vermeiden. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung ausschließlich auf die Prüfung der Sache zurückzuführen ist.[...]"


    Zitat

    Original von tüddelkopp


    Diese Aussage stimmt zu 100%


    Das ist falsch.


    Silbär

    VDR1: gen2vdr, Shuttle SS40G, Sempron 2200+, 512MB, 300GB HDD, TT2300 modded, SkyStar2
    VDR2: Gigabyte GA-MA74GMT-S2, 2GB RAM, Sempron 140, Samsung EcoGreen F2 1TB, ASUS EN210, MS-Tech MC-1200, yaVDR 0.3

  • Zitat

    Original von SvenS Oder bezahlst Du nicht den vollen Preis für einen Neuwagen weil der hat ja 5km auf der Uhr? Sorry, aber das ist dann doch etwas extrem.


    Können wir auf solche vergleich bitte verzichten?
    Auch eine DVB-Karte ist schon "5km" gelaufen - so wie das Auto beim Hersteller - beides zum Test oder zur Überführung.
    Ein Fahrzeug, welches bereits von anderen Kunden gefahren wurde, ist ganz sicher kein Neuwagen mehr und wird auch nicht als solcher verkauft.

    vdr3: yavdr-ansible | MSI B150M Mortar| Celeron 3930 | GT 630 passiv | DD Cine C/T/T2 (V7) | Noctua NH-L12 | Seasonic SS-300TGW (semi-passiv) | targavfd | Atric v5 | im Revox B-226 Gehäuse

  • Zitat

    Original von Silbär


    :fressehalten


    Schön, dass wir jetzt endlich die persönliche Ebene erreicht haben.


    Zitat

    Ja,ja, ich nutze die Händler schamlos aus, weil ich auf meinem Recht bestehe. Schon klar. Und es ist Kulanz, wenn ein Händler bei einem Widerruf innerhalb der Widerruffrist die Ware zurücknimmt. Sicher....


    Ja, das tust du. Nicht nur in diesem Fall, sondern auch in dem von dir genannten Beispiel mit den Tastaturen. Bei solchem Beharren auf sein eigenes "Recht" unter Mißachtung jeglichen Anstands fehlen mir einfach die Worte. Wegen diesem Betrag so einen Aufriss zu machen ist einfach entwürdigend.


    Ich finde es immer wieder beeindruckend, wie schnell manche Leute sich als Sozialkrüppel outen, wenn's "um's Prinzip" geht.

  • Zitat

    Originally posted by SvenS


    :lachen1 Spuren an den PCI Kontakten ... klasse Joke. Wenn der Hersteller eine ordentliche Qualitätssicherung hat, wird die Karte zum Abschließenden Test einmal in eine Teststation eingesteckt und getestet.


    find' ich auch nen netten Joke. Weil Silbär hat ja sicher nen ESD geschuetzten Bereich in seinem eigens zum Test auf Linuxtauglichkeit spezialisierten Prueffeld.


    In dem er in seinem speziell dafuer vorgesehenen Testrechner feststellen kann, dass er die Karte unter Linux nicht zum Laufen bekommt.

  • Zitat

    Original von sparkie
    [
    find' ich auch nen netten Joke. Weil Silbär hat ja sicher nen ESD geschuetzten Bereich in seinem eigens zum Test auf Linuxtauglichkeit spezialisierten Prueffeld.


    In dem er in seinem speziell dafuer vorgesehenen Testrechner feststellen kann, dass er die Karte unter Linux nicht zum Laufen bekommt.


    Wird immer besser in diesem Thread, ich hab das Popcorn schon hier stehen. Sorry, aber was hier an moralischer ja gar ethischer Verpflichtung für einen Kunden aufgebaut wird ist Quatsch. Ein Händler bietet etwas im Versand an, das unterliegt dann dem Fernabsatzgesetz. Das lässt wie oben beschrieben auch eine Prüfung der Funktion zu. Wird die Sache dabei abgenutzt hat der Kunde die entsprechende Nutzung zu bezahlen, wenn nicht dann nicht. Die Versandkosten für die Rücksendung hat der Versender zu tragen wenn die Sache über 40€ kostet. Ja das schmerzt die Versender, zumal die Margen bei Elektronik nicht sehr üppig sind, umsomehr da der Preiskampf im Internet mörderisch ist und die Margen zusätzlich schmälert. Aber wie schon gesagt, das ist kein Grund Kosten nicht zu erstatten wenn der Kunde Anspruch darauf hat. Wie gesagt, das muss im Rahmen einer Mischkalkulation abgedeckt werden sonst verdient man irgendwann nichts mehr auch wenn man der billigste Anbieter ist. Ich bin Selbstständig und weiss das man im zuge der Kundenzufriedenheit auch mal auf den einen oder anderen € in Cash verzichten muss, das zahlt sich dann bei zufriedenen Kunden hinterher mehrfach aus.


    bye
    Sven


    Link: Richtig fragen

  • Zitat

    Das lässt wie oben beschrieben auch eine Prüfung der Funktion zu. Wird die Sache dabei abgenutzt hat der Kunde die entsprechende Nutzung zu bezahlen, wenn nicht dann nicht.


    Nein, die Abnutzung bei der Prüfung ist eben kein Grund Wertersatz zu leisten.


    Nur die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme führt zur Wertersatzpflicht. Was aber hier nicht sein kann, da die Karte ja anscheinend nicht funktioniert hat... ;)


    VDR1: ECS 945GCD-M, Atom 330, mod. Scenic 300 Geh., 16Gb CF, eHD, Tevii S470, 6.4" VGA TFT
    VDR2: Asus P5GC, C2D E4400 2GHz, mod. Scenic 300 Geh., 16Gb CF, eHD, TS SkyStarHD, PSOne TFT
    VDR3: Asus CUSL2, P3800, 128Mb Ram, TT3600, eHD
    SERVER: Tualatin 1133, 512Mb, 8 x ST 320Gb Gb RAID 5
    SERVER: Intel D945GSEJT, Chenbro ES30068

  • Ok, so trage ich wenigstens zur Belustigung bei.


    Es ging mir aber gar nicht mal um die Gebrauchsspuren sondern darum ob die Karte nur einer Funktionsprüfung unterzogen wurde oder ob man sie nun als Gebrauchtware bezeichnen muss.


    Die rechtliche Lage ist ja eh klar. DVB-Shop hat die Karte aufgrund vom Wiederrufsrecht zurückgenommen also haben die auch die Versandkosten zu tragen, da gibts kein drumherum.


    Wo ich strikt gegen bin ist die Auffassung das es ok sei sich mehrere Geräte zu bestellen um dann nur das beste zu behalten, oder einfach mal Hardware zu bestellen um auszuprobieren ob sie z.b. mit Linux funktioniert. Für sowas wurde das Wiederrufsrecht nicht gemacht.


    Silbär hat ja soweit nix falsch gemacht da in der Artikelbeschreibung stand das sie mit Linux funzt.

  • Zitat

    Original von SvenS
    Wird immer besser in diesem Thread, ich hab das Popcorn schon hier stehen. Sorry, aber was hier an moralischer ja gar ethischer Verpflichtung für einen Kunden aufgebaut wird ist Quatsch. [...]


    Dabei ist doch noch gar nicht Freitag ;) Sorry, ich habe dein Zitat nur der Übersicht halber gekürzt. Deine Argumente will ich gar nicht in Abrede stellen. Aber -Moral hin, Ethik her- nur weil es "rechtens" ist, kann ich sowas doch trotzdem zum K*tzen finden, oder?


    Beispiel: Zechprellerei stellt keine Straftat dar, solange man zum Zeitpunkt der Bestellung willens und in der Lage ist, die Rechnung zu begleichen. Trotzdem lasse ich es nicht darauf ankommen, dass mich jemand beim Verlassen der Kneipe/des Restaurants auf den offenen Betrag hinweist, sondern zahle "freiwillig".


    Wenn ich hier so lesen "muß", dass jemand bei einem Versandhändler erstmal alle verfügbaren Artikel einer Artikelgruppe in's Haus bestellt, um dann ganz gemütlich einen Artikel auszuwählen (oder auch nicht) und den Rest dann zu Lasten des Verkäufers wieder zurückzuschicken, dann finde ich das befremdlich. Sich dann auch noch dieses Verhaltens hier zu brüsten finde ich -wie gesagt- zum K*tzen.


    Falls du den alten Thread zu der Karte nicht gelesen hast: Der nächste Atelco war ja scheinbar um die Ecke. Aber da wäre ein "try before you buy" ja mit einem Bewegen des eigenen Hinterns verbunden gewesen. Völlig unzumutbar. Sollen doch lieber andere Kunden meine Faulheit finanzieren...


    Gruß,
    Holger

  • Zitat

    Original von tüddelkopp
    Wo ich strikt gegen bin ist die Auffassung das es ok sei sich mehrere Geräte zu bestellen um dann nur das beste zu behalten, oder einfach mal Hardware zu bestellen um auszuprobieren ob sie z.b. mit Linux funktioniert. Für sowas wurde das Wiederrufsrecht nicht gemacht.


    Muß Dir uneingeschränkt Recht geben.


    Leider funktioniert die derzeitige Gesetzgebung eher nach dem Softwareprinzip. Eine Lücke wird gestopft, zwei Neuerungen dazugefügt, drei neue Lücken gerissen.


    Und das ganze immer schneller.


    Ich find das nicht mehr schön.


    Frank


    PS: Und dann noch nichtmal wissen, was ein Browser ist ...
    PPS: ... gesunder Menschenverstand ist nicht mehr existent ...


    PPPS: kommt mir das nur so vor oder kill ich derzeit jeden Thread?
    (selten genug schreib ich eigentlich derzeit)

  • Zitat

    Original von HolgerR
    [
    Wenn ich hier so lesen "muß", dass jemand bei einem Versandhändler erstmal alle verfügbaren Artikel einer Artikelgruppe in's Haus bestellt, um dann ganz gemütlich einen Artikel auszuwählen (oder auch nicht) und den Rest dann zu Lasten des Verkäufers wieder zurückzuschicken, dann finde ich das befremdlich. Sich dann auch noch dieses Verhaltens hier zu brüsten finde ich -wie gesagt- zum K*tzen.


    Kann man so sehen, muss man aber nicht. Noch ein Vergleich (ich weiss Vergleiche hinken immer). Dann wäre es auch moralisch verwerflich wenn ich einen Laden betrete, mir alle Artikel einer Artikelgruppe zeigen lasse und dann nur einen Kaufe oder gar entscheide ist nichts für mich und wieder gehe. Hat den Händler auch Zeit (und damit Geld) gekostet. Und bitte jetzt nicht das Beispiel das man sich im Fachhandel beraten lässt und dann beim Billighuber kauft, das ist was anderes und steht hier momentan nicht zur Debatte. So wie ein stationärer Händler einen Laden betreibt und Leute bedient, auch die die später nichts kaufen, muss ein Onlinehändler damit Rechnen das ein paar Kunden den Kram zurückschicken. Hab neulich ein Interview mit dem Chef von Landsend (Klamottenversand) gesehen. die nehmen alles zurück, ohne Zeitbeschränkung wie es in den USA durchaus üblich ist. Denen hat man gesagt das ginge nicht in Deutschland, da würden die Leute das Zeug jahrelang tragen und dann das Geld zurückverlangen. Tatsächlich sind die Rückläufer aber nur ein geringer Prozentsatz. Ich hab dort mal Schuhe bestellt. Nach einem Tag tragen hab ich festgestellt das ich Druckstellen bekomme. Also wieder eingepackt und ne Größe größer bestellt. Ging anstandslos, ich hatte damals extra nochmal telefonisch nachgefragt. Dieser Service hat mich so beeindruckt das ich dort mittlerweile einiges bestellt habe auch wenn es manchesmal woanders günstiger gewesen wäre. So verdient man z.B. mit Service Geld.


    Aber um das zum Abschluss zu bringen, auch wenn's Ärgerlich ist, würde ich wegen 5,90 Versandkosten keinen Aufriss machen. Sowas nehme ich zur Kenntnis wenn's mir passiert und ziehe die Konsequenz das ich zukünftig woanders kaufe.



    bye
    Sven


    Link: Richtig fragen


  • also sorry, wenn du dich mit Linux annaehernd so gut auskennen wuerdest wie mit der Gesetzgebung dann haettest du die Karte wohl auch ans laufen gekriegt...


    Kann mich hier nur einigen Vorrednern anschliessen: Wenn das alle so machen wuerden (z.B. 3 Tastaturen bestellen) dann wird es in DLand diese Art von Dienstleistung nicht mehr lange geben koennen.


    Kopfschuettel,
    - berndl

  • Ich habe auch einen Versandhandel, und bei uns bekommt der Kunde bei Rücksendungen IMMER die Hinsendekosten erstattet.


    Warum? Weil es geltendes Recht ist. Ende der Diskussion. Ob ich persönlich das fair finde oder nicht, tut überhaupt nichts zur Sache.


    Und wenn der DVB-Shop das nicht so macht, verschafft er sich auf Kosten der Kunden einen Wettbewerbsvorteil gegenüber ehrlichen Mitbewerbern.


    Gruß
    linx

  • http://bundesrecht.juris.de/bgb/__357.html


    Zitat

    (2) Der Verbraucher ist bei Ausübung des Widerrufsrechts zur Rücksendung verpflichtet, wenn die Sache durch Paket versandt werden kann. Kosten und Gefahr der Rücksendung trägt bei Widerruf und Rückgabe der Unternehmer.


    Ich hatte so einen Fall selbst und hatte mich deswegen ein bisschen schlau gemacht. Es steht wirklich nirgendwo im ganzen BGB etwas von den Kosten des Hinwegs. Im Gegenteil. Am Ende vom §357 steht:


    Zitat

    (4) Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.


    Sprich... der Händler trägt meine Kosten, wenn ich ihm etwas zurücksende. Ich erstatte ihm jedoch seine.


    Dass der Händler alle Kosten übernehmen muss, ist leider ein Märchen, das sich sehr hartnäckig hält.


    Und damit ich nicht in den Knast wandere: Dieser Post stellt keine Rechtsberatung dar. Ich gebe lediglich meine persönliche, unprofessionelle und vollkommen unqualifizierte Interpretation eines Gesetzes-Zitats wieder.

    VDR1: Athlon XP@1200+, DVB-S FF1.6 + Nova, 112W Netzteil, Atric IR Einschalter
    VDR2: Celeron 533, DXR3, 2 x Skystar, Atric IR Einschalter
    jeweils Mahlzeit 3.2 + Toxic 1.4.7 (Extp. 34)
    ...seit vdr-1.0.3 dabei. Boah ist das geil geworden. :D

    2 Mal editiert, zuletzt von Boergen ()

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