Quelle : ARD-Text.de
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Rechte von Mietern zum Aufstellen so genannter Satellitenschüsseln gestärkt.
Nach einem Urteil kann der Vermieter nicht generell das Anbringen von Parabolantennen untersagen. Eine Klausel im Mietvertrag, die dies unter Hinweis auf einen vorhandenen Kabelanschluss ausnahmslos verbietet, ist dem Gericht zufolge unwirksam. (AZ: VIII ZR 207/04)
Zugleich erleichterte der BGH das Aufstellen solcher Schüsseln auf dem eigenen Balkon, wenn dadurch weder das Gebäude beschädigt noch der optische Eindruck nennenswert gestört wird.
Das ist doch mal ein gutes Urteil........