Ich fass es nicht - ebay

  • Nun, so wie ich das sehe, handelt es sich um einen rechtsgültigen Kaufvertrag.


    Mit anderen Worten, du schuldest ihm den Kaufpreis, und er schuldet dir die Ware.


    Ich würde ihm eine höfliche E-Mail schreiben mit der Bitte, mir doch seine Kontodaten zu übermitteln, damit ich den Kaufpreis überweisen kann. Zudem würde ich ihm anbieten, das Gerät abzuholen bzw. abholen zu lassen und ihm Zug um Zug gegen Aushändigung der Ware den Kaufpreis in Bar zu übergeben. Ansonsten würde ich bekräftigen, dass ich durchaus kein Spaßbieter bin sondern ernsthaft daran interessiert bin, den Kaufvertrag zu erfüllen.


    Reagiert er eine Woche lang nicht auf die E-Mail, würde ich sie ihm offiziell über das Ebay-Kontaktformular (mit Kopie an mich selbst) noch einmal schicken -- nur diesmal mit einer Reaktionsfrist von 2 Wochen (nicht weniger!)


    Reagiert er auch darauf nicht, würde ich meine Rechtschutzversicherung einschalten. Der Streitwert beträgt nämlich mitnichten 11 Euro -- er ist eine Black & Decker Klapp- und Gehrungssäge schuldig. Also schaue ich mich mal um, was so eine Säge gebraucht im Handel kostet. Das ist der Streitwert (so viel Geld müsste ich ausgeben, um ein vergleichbares Gerät zu erstehen), und ich schätze der liegt deutlich über 100 Euro.


    Denn er kommt aus der Sache nicht mehr raus: Er hat einen gültigen Kaufvertrag geschlossen und schuldet mir nun die Ware (die Bezahlung habe ich ja angeboten). Ob er die Ware vielleicht gar nicht mehr besitzt oder tatsächlich nie besessen hat, ist dabei völlig gleichgültig -- er hat mir eine solche Säge verkauft, also habe ich auch Anspruch auf Erfüllung des Vertrags. Wie er den Vertrag gedenkt zu erfüllen, ist seine Sache -- zur Not muss er halt selbst eine solche Säge (im beschriebenen Zustand, so wie abgebildet!) kaufen und sie mir dann aushändigen. Alternativ, wenn er sich mit der Aushändigung über Gebühr Zeit lässt (2-4 Wochen), darf ich mir selbst um Ersatz kümmern -- und ihm die zusätzlichen Ausgaben in Rechnung stellen bzw. einklagen.


    Wenn man einen Rechtsanwalt hat, den man kennt und der vielleicht schon die eine oder andere Sache für einen erledigt hat, kann man auch so etwas vor Gericht durchboxen. Und mit Rechtschutzversicherung geht man damit nicht mal ein größeres Risiko ein.


    Viele Grüße, Mirko

  • Hallo


    weil hier alle nach einem anwalt schreien, den braucht man in diesem eindeutigen fall wirklich nicht. Beim büro-laden deiner wahl gibt es vordrucke für ein mahnschreiben. wenn die dem verkäufer gesetzte frist abgelaufen ist, füllst du einfach dieses schreiben aus, trägst alle deine kosten und auslagen ein (hier wie cooper bereits sagte nicht den ersteigerten wert, sondern den tatsächlichen marktwert-musste mal googlen ) und gibst das ding bei deinem amtgericht ab. kostet nochmal ein paar euro (die du aber mit drauf schreiben kannst) und dann kannst du dich beruhigt zurücklehenen und auf geld oder ware oder einen gerichtstermin (bei dem du aber nicht schlecht aussehen solltest) warten. das geld für einen anwalt würde ich mir sparen.


    btw: ich bin kein anwalt und das ist damit keine rechtsberatung - nur zur info


    grüße alan

  • Zitat

    Original von alan
    weil hier alle nach einem anwalt schreien, den braucht man in diesem eindeutigen fall wirklich nicht. Beim büro-laden deiner wahl gibt es vordrucke für ein mahnschreiben. wenn die dem verkäufer gesetzte frist abgelaufen ist, füllst du einfach dieses schreiben aus, trägst alle deine kosten und auslagen ein (hier wie cooper bereits sagte nicht den ersteigerten wert, sondern den tatsächlichen marktwert-musste mal googlen ) und gibst das ding bei deinem amtgericht ab. kostet nochmal ein paar euro (die du aber mit drauf schreiben kannst) und dann kannst du dich beruhigt zurücklehenen und auf geld oder ware oder einen gerichtstermin (bei dem du aber nicht schlecht aussehen solltest) warten. das geld für einen anwalt würde ich mir sparen.


    Du meinst den Vordruck für einen Mahnbescheid. Der macht aber IMHO nur dann wirklich Sinn, wenn der OP ohnehin vorhat den Verkäufer vor den Kadi zu zerren. Bei diesem Exemplar von Verkäufer kann man wohl davon ausgehen, dass er Widerspruch gegen den Mahnbescheid einlegen wird.


    BTW, ich hatte neulich in der Firma das Vergnügen, einen Mahnbescheid beantragen zu dürfen. Das Formular kostete ~ 3 Euro, bei einem Streitwert von ~ 450 Euro betrugen die Gerichtsgebühren (die erstmal vom Gläubiger zu verauslagen sind) ~ 28 Euro.


    Zitat

    btw: ich bin kein anwalt und das ist damit keine rechtsberatung - nur zur info


    AOL.


    Ich würde mit dieser Geschichte aber gleich einen Anwalt beauftragen. Der schickt erstmal einen freundlichen - aber bestimmten - Brief an den Verkäufer, verklagen kann man den Idioten dann später immer noch.

    VDR-User #992
    Server: Asrock N3700-ITX mit Cine S2 6.5 headless
    System: Ubuntu 22.04.LTS
    VDR: VDR 2.2.0 mit epgsearch, live, vnsiserver
    Client: Raspberry Pi v4 mit LibreElec

    Einmal editiert, zuletzt von Sledge Hammer ()

  • Hi und Danke für die vielen Tipps.
    Bei mir hat dann der Verstand erstmal über meinen Hass ;) gesiegt und ich , habe ihm eine sachliche Mail geschickt.
    Der Verkäufer hatzte wohl mal Probleme mit jemand andrem aus meinem 14k Einwohner Kaff.
    Tja, und er dachte ich hätte bereits bei ihm ersteigert und nicht bezahlt.
    Naja, erstmal ists geklärt. Hoffe ich, Geld ist jedenfalls raus und die Negativ-Bewertungen wurden entfernt.


    Ach, was den Namen Spasshuesken ;) angeht, nun das ist der Gruppenaccount von unserer "WG" (3 Freunde in einem 3Parteien Mietshaus) und irgendwann hat mal jemand gesagt:


    WAT ? Ihr 3 in einer Bude ??? Dat is ja nen Spasshuesken ;) !


    So kommt der Name zustande !!!


    Naja, mal sehen ons nu glattgeht

    VDR: Zotac ITX-F , Tevii S470 S2 , 1TB HDD, 4GB RAM


    Conceptronic CFULLHDMAi STreaming Client



  • "Ich sehe mich absolut im Recht und nun bin ich zu allem bereit.
    Ich will nun diese beschissene Säge und wenn mein Anwalt das in die Hand nehmen muß ! "



    OT:
    Du magst zu allem bereit sein... aber ob Dein Anwalt fuer Dich in die Saege greift?!? ;-)))


    Viel Erfolg!

  • Zitat

    Originally posted by Sledge Hammer
    Ich würde mit dieser Geschichte aber gleich einen Anwalt beauftragen. Der schickt erstmal einen freundlichen - aber bestimmten - Brief an den Verkäufer, verklagen kann man den Idioten dann später immer noch.


    Aber dieser Brief kostet schon deutlich mehr als Mahnbescheid plus Gerichtsgebuehren. Bei unstreitiger Forderung ohne Klaerungsbedarf in der Sache koennte man argumentieren, dass Du Deine Schadensminderungspflicht verletzt hast und Dich auf den Anwaltskosten sitzenlassen bzw. nur uebliche Mahnkosten anerkennen. Du musst diese letzte Mahnung vor dem Mahnbescheid nicht schreiben (lassen), aber wenn Du es tust, dann darf sie nicht unangemessen teuer ausfallen.

  • Ich hatte mal Stress mit 'nem Ebayverkäufer wg. einem Notebook-Akku (Streitwert 75 €). Der erste war gleich schrott und wurde anstandslos getauscht, der zweite hat dann nach 'ner Woche den Geist aufgegeben und nach Rücksendung des zweiten Akkus war der Verkäufer plötzlich nicht mehr zu erreichen.


    Bin mit der Geschichte zum Anwalt getigert und der hat einen netten Brief formuliert, der die Gegenseite dann doch endlich wachgerüttelt hat. Kosten für den Brief waren ~15 € und wurden von der Gegenseite bezahlt.

    VDR-User #992
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  • Zitat

    Originally posted by Sledge HammerKosten für den Brief waren ~15 € und wurden von der Gegenseite bezahlt.


    Das ist ja auch noch ok. Dann war der Anwalt fair - die Gebührenordnung läßt durchaus Ermessensspielraum, was "einfache Schreiben" angeht. Typischerweise macht der umsatzorientierte Anwalt da aber gleich ein Mandat von und dann ist das schon eine 1,3fache Geschäftsgebühr plus Schreibkosten. (Oder er hofft, dass das sowieso vor Gericht geht und er das einfache Schreiben dann noch extra hat)

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