Versicherungsfrage: meine (ehemalige) SAT - Anlage :-(

  • "Da bin ich mal gespannt, wie das ausgeht. Hatte mal den Fall das die Kinder meiner Nachbarin mein Auto mit Steinen zerkratzt hatten. Schaden € 1200,-. Die Haftpflicht hat nicht gezahlt, weil meine Nachbarin ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt hat."


    lass mich raten, kinder waren unter sieben jahren



    bernd

    --------------------------------
    aktuelle Konfiguration:
    SERVER-VDR:suse10, kernel:2.6.5, DVB-treiber: kerneleigener, vdr-1.4.0 plain + noad + and. Serverdienste, 2*Nova-S-SE Rev:1.0, gesteuert via xxv-4.0, hda3-->/video0
    CLIENT-VDR: activy-300 mit gen2vdr1.2 (thx@helau+activy-300), hda3-->/video0
    nfs-mounts:
    server:/video0 --> client:/video0/SERVER_NEU
    server:/hdc1 --> client:/video0/FILME
    server:/hdd1 --> client:/video0/SERIEN
    SERVER läuft 24/7, CLIENT bei Bedarf


  • Hi,


    wo hast Du das daher ... man hat "Schadenminderungspflicht", d.h. das ist nicht so eindeutig, daß Du den Schaden vom Fachmann abwickeln lassen kannst und wenn Du die Anlage schon einmal selbst aufbauen konntest ....


    Also bevor Du nur irgendetwas bestellst würde ich mir das OK von der Versicherung holen (wie erwähnt)... manche Versicherungen sind schon so nachsichtig und machen da wenige Probleme solange der Betrag unter einem Wert ist ... manche aber nicht.


    Wenn Du "schnell" wieder Bild haben möchtest, kann ich Dir nur raten, es selbst es möglichst billig zu machen und danach diese "neuen" Rechnungen einreichen ...

    Pentium Quad 8400s, 4 GB RAM, ASUS P5Q-E, 2x Mystique Dual (V2 und V3), 15 TB RAID, yaVDR 0.5a (VDR 2.x)

    Einmal editiert, zuletzt von AT24106 ()

  • Zitat

    Original von blehnert
    lass mich raten, kinder waren unter sieben jahren
    bernd


    Exakt

    Registered VDR User #841
    P4 1.7, 256 MB Ram, 200 GB Samsung, TT DVB-C 2.1, TT DVB-C 1500, VDR Extension Board, 12.1" TFT, Pearl Mod-It Gehäuse  
    Suse 10, Kernel 2.6.13-15.11-default, VDR 1.4.2-BP

  • Da du eh alles neu kaufen musst, besorg dir auf jeden Fall gleich ne Anlage, wo du Eutelsat mit reinbekommst.


    Die Geldfrage ist doch eigentlich eindeutig. Nachbarin ihr Farn macht, warum auch immer, deine Sachen kaputt. Also muss sie es ersetzen. Ob sie das Geld, von welcher Versicherung auch immer, wieder zurückbekommt, ist ihr Problem.

  • Fallen solche Sachen nicht unter "höhere Gewalt" ?


    denn dann zahlt eigentlich keine Versicherung, wenn nicht explizit dafür abgeschlossen.


    Ausserdem ersehe ich am Wohnort, das die Rechtslage bei dir durchaus auch anders aussehen kann als z.B. hierzulande in .de



    aber Fragen kost ja im normalfall nix :]

  • Zitat

    Original von VogeL
    Fallen solche Sachen nicht unter "höhere Gewalt" ?


    Nee, Du musst Deine Blumentöpfe schon so aufstellen, dass sie einem 'normalen' Gewittersturm stand halten. Wenn das jetzt kein unvorhersehbar starker Wind/Sturm/Orkan war bist Du dafür haftbar.


    Zitat

    Original von VogeL
    denn dann zahlt eigentlich keine Versicherung, wenn nicht explizit dafür abgeschlossen.


    der OP spricht von einer Haushaltsversicherung, die's so in Deutschland wohl nicht gibt und eher typisch für Österreich ist. In Deutschland würde die HausRATversicherung dafür sicher nicht bezahlen, da die bestimmt nicht für Unwetterschäden her hält. Eine mögliche Gebäudeversicherung wird das nicht zahlen, da der Blumentopf nicht Teil des Gebäudes ist.


    Bleibt nur noch die Haftpflicht. Wenn die Nachbarin nicht grob fahrlässig, d.h. leichtsinnig, gehandelt hat, indem sie den Blumentopf zu exponiert, instabil und ungesichert aufgestellt hat, würde ich schon eine Übernahme durch die Haftpflicht erwarten. Falls es sich um grobe Fahrlässigkeit handelt kann sie die Kostenübernahme verweigern, allerdings befreit das nicht die Nachbarin von Ihrer Pflicht den Schaden zu begleichen.


    Wo die 'Fahrlässigkeit' aufhört und die 'grobe Fahrlässigkeit' beginnt ist immer eine gute Möglichkeit zu streiten und muss im Einzelfall geklärt werden, aber das ist nicht das Problem des Geschädigten, ich würde mich da an die Nachbarin halten. Wo die sich ihr Geld wieder herholt ist ihre Sache. Wenn sie allerdings eine Kostenübernahmeerklärung der Versicherung bei bringt ist das für alle Beteiligten am bequemsten.


    Zitat

    Original von VogeL
    Ausserdem ersehe ich am Wohnort, das die Rechtslage bei dir durchaus auch
    anders aussehen kann als z.B. hierzulande in .de


    Stimmt, meine Aussagen basieren auf gefährlichem Halbwissen über das deutsche Versicherungswesen und dem oft trügerischen natürlichen Menschenverstand.


    Tschüss Jo

    yaVDR 0.7, ASRock Q1900M, Zotac GT630 1GB, DD Cine S2 V6.5, 2x2GB, 64 GB SSD, PicoPSU 80W, MeanWell Netzteil 90W mit eingebautem Tinnitus, HAMA MCE-Remote Control

  • Zitat

    Original von poetter


    Exakt


    Moin
    Ist auf 10 oder 12 Jahren erhöht !!!! ;(
    Kann extra versichert werden. Wissen die wenigsten.
    Ist mir auch so gegangen. Kann im Nachhinein nur froh sein, dass mit meiner Tochter nichts gewesen ist.
    Normalerweise ist das eine Sache der Sturmversicherung.
    Hat leztes Jahr bei meiner Satanlage einwandfrei geklappt.
    Wilhelm


  • Jo nutz mir aber gar nix, da durch das nicht verletzen der Aufsichtspflicht nicht nur die Versicherung aus dem Schneider war, sondern auch meinen Nachbarin.


    Also wenn du mal jemanden nicht leiden kannst, musst du nur gut auf dein Kind ( < 10 Jahre ) aufpassen und von ihm ein paar Schäden anrichten lassen. Natürlich wider besserem Wissen. ( Wieso? Glas geht kaputt wenn man da Steine rein schmeißt? )

    Registered VDR User #841
    P4 1.7, 256 MB Ram, 200 GB Samsung, TT DVB-C 2.1, TT DVB-C 1500, VDR Extension Board, 12.1" TFT, Pearl Mod-It Gehäuse  
    Suse 10, Kernel 2.6.13-15.11-default, VDR 1.4.2-BP

  • Hi alle


    letzter Stand ist dieser:


    Mit der Versicherung wurde bereits telefoniert und die bezahlt den Schaden: - die Dame hat eine Haftpflichtversicherung + Haushalt- (oder -rat)-versicherung (ich glaube in A heisst das Haushalt..)
    Ich soll einen Kostenvoranschlag und die Fotos schicken.
    Mit den Fotos war ich bereits bei 2 Fachhändlern, wobei diese nach den Fotos gar nichts sagen wollen, -die wollen sich das persönlich ansehen, wobei aber die Stunde 60.- EUR kostet.
    Von der Versicherung habe ich den Eindruck, wenn das ganze im Bereich von ein paar hundert EUR bleibt, zahlen sie einfach, da ein Gutachter von Ihnen ja auch etwas kostet.
    Wenn jedoch schon der Kostenvoranschlag bei 2-3 geschätzten Stunden (mit Anfahrt) so teuer kommt...


    Im Falle des Kostenvoranschlages:
    1. muss ich dann diese Firma nehmen?
    2. zahlt sowas auch die Versicherung?
    3. wieviel darf denn sowas kosten?


    Ein anderes Problem ist die transparente Schüssel (95 o. 100 cm); - sowas ist anscheinend so selten, dass die niemand lagernd hat und erst bestellen muss, was auch lange dauern kann.
    Da diese vor dem Fenster ist (war) wäre es natürlich gut wieder eine zu haben, da ansonsten viel zu viel Licht(Aussicht etc.) verloren geht.
    Weiters habe ich mir schon überlegt gleich eine Wave Frontier zu kaufen und diese woanders zu montieren.
    Jedoch kostet die in A so viel (ca. 180.- EUR + 25.- Porto); - bei ebucht.de gäbe es sie viel billiger, jedoch will der wieder 50.- EUR Porto was dann wieder fast auf das gleiche kommt..
    Hat jemand Erfahrung mit dieser, - und ist die wirklich so gut?
    Außerdem gibt es da anscheinend billigere Nachbauten; -sind die so viel schlechter?
    Viele Fragen... ;)


    TIA

    primär: LinVDR 0.7 + 1.4.4 VDR + bigpatch + diverse Plugins
    sekundär: Baustelle: ctvdr_x.y, Kano*, SuSe
    HW: Abit BP6, 2x Celeron 500 (nur 1 aktiv), 2xDVBs TT 1.3, 512 MB

  • Lass dir von einem Fachhändler ein Angebot für die Installtion eines _gleichwertigen_ Ersatzes inklus. Schüssel/LNB/Material machen und leg das vor.
    Eine Vorortbesichtigung ist totaler Mppffft, denn diese Kosten übersteigen ja fast den Schaden ;). Und nich irgendwelche Spezialupdates in dieses Angebot reindenken.
    Ist die Summe klein genug (was sie wohl sein wird) zahlt die Versicherung direkt und du kannst das Geld nach deinem Gusto verwenden (vorher noch abklären).


    arghgra


    P.S.: Und mach da mal Dampf, wenn du noch dieses Jahr wieder TV gucken möchtest ;).

  • Zitat

    Original von ewiVDR
    Weiters habe ich mir schon überlegt gleich eine Wave Frontier zu kaufen und diese woanders zu montieren.


    Auf jeden fall musst du aufpassen das sich die spezifiktion der anlage nicht ändert.
    Es soll schon probleme verursacht haben wenn eine alte defekte (überspannungsschaden) analoganlage als digitalanlage repariert wurde.
    Erweiterung auf Eutelsat dürfte darunter fallen.
    Dann solltest du die kosten des wiederaufbaus von erweiterungen trennen können.


    gruss Peter

    Mein anderer VDR ist (auch) ein EPIA
    1)VIA M10000-Nehemiah, 160+120G Samsung; NEC 1300A; YY A106; LCD20x4 ...
    2) ctvdr+e-tobi ; C3M266+1,2GHz-Nehmiah; 160G Samsung + 4x500G Seagate SATA; NEC3500; TT-Case; DVB-S 1.3+4MB + Nova ; gLCD 240x128 ...
    . . .TB rulez. . .

  • Zitat

    Original von jol
    Zitat Vogel: Fallen solche Sachen nicht unter "höhere Gewalt" ?


    Nee, Du musst Deine Blumentöpfe schon so aufstellen, dass sie einem 'normalen' Gewittersturm stand halten. Wenn das jetzt kein unvorhersehbar starker Wind/Sturm/Orkan war bist Du dafür haftbar.


    richtig


    Zitat

    Original von jol
    Zitat Vogel: denn dann zahlt eigentlich keine Versicherung, wenn nicht explizit dafür abgeschlossen.


    der OP spricht von einer Haushaltsversicherung, die's so in Deutschland wohl nicht gibt und eher typisch für Österreich ist. In Deutschland würde die HausRATversicherung dafür sicher nicht bezahlen, da die bestimmt nicht für Unwetterschäden her hält. Eine mögliche Gebäudeversicherung wird das nicht zahlen, da der Blumentopf nicht Teil des Gebäudes ist.


    normalerweise beinhaltet eine Hausrat in D auch eine Privathaftpflicht (analog der Haushaltsersicherung in AUT, die normalerweise auch eine Privathaftpflicht beinhaltet)


    Zitat

    Original von jol
    Bleibt nur noch die Haftpflicht. Wenn die Nachbarin nicht grob fahrlässig, d.h. leichtsinnig, gehandelt hat, indem sie den Blumentopf zu exponiert, instabil und ungesichert aufgestellt hat, würde ich schon eine Übernahme durch die Haftpflicht erwarten. Falls es sich um grobe Fahrlässigkeit handelt kann sie die Kostenübernahme verweigern, allerdings befreit das nicht die Nachbarin von Ihrer Pflicht den Schaden zu begleichen.


    nicht ganz richtig: die Haftpflichtversicherung deckt auch bei grober Fahrlässigkeit, nur nicht bei Vorsatz;
    Wenn die Nachbarin kein Verschulden hat (leichte oder grobe Fahrlässigkeit sowie Vorsatz), würde sie auch nicht haften (z.B. unvorhersehbarer Orkan, mit dem man in dieser Gegend nicht rechnen musste => höher Gewalt) und es gäbe auch nichts zu decken.


    Zitat

    Original von jol
    Stimmt, meine Aussagen basieren auf gefährlichem Halbwissen über das deutsche Versicherungswesen und dem oft trügerischen natürlichen Menschenverstand.


    richtig :)


    Gruß
    angelosarikis

  • "Zitat:
    Original von poetter
    Zitat:
    Original von blehnert
    lass mich raten, kinder waren unter sieben jahren
    bernd



    Exakt



    Moin
    Ist auf 10 oder 12 Jahren erhöht !!!!
    Kann extra versichert werden. Wissen die wenigsten.
    Ist mir auch so gegangen. Kann im Nachhinein nur froh sein, dass mit meiner Tochter nichts gewesen ist.
    Normalerweise ist das eine Sache der Sturmversicherung.
    Hat leztes Jahr bei meiner Satanlage einwandfrei geklappt.
    Wilhelm "





    ab hier ich (hab das mit der zitiererei immer noch nicht im griff):


    ist doch sch... egal ob das kind nun unter sieben, zehn oder 12 jahren delikt- (schuld(?)-) unfähig ist.
    tatsache ist doch lediglich: ohne schuld kein schaden(s)ersatz.


    egal ob mit oder ohne haftpflicht.


    das gute an der haftpflicht ist doch, dass sie eigentlich eine "bessere" recht(s?)schutzversicherung ist.


    ist diese der meinung, dass den verursacher eine schuld trifft, zahlt sie den schaden....ersatz.


    ist sie der meinung, dass den verursacher keine schuld trifft, wird sie einfach die schaden...ersatzpflicht ablehnen und es auf die klage des anspruchstellers ankommen lassen.


    die versicherung handelt doch also lediglich i.V. des aufsicht(s?)pflichtigen i.V. des event. deliktunfähigen kindes.


    mein gefährliches halbwissen


    bernd


    ps: "Moin
    Ist auf 10 oder 12 Jahren erhöht !!!!
    Kann extra versichert werden. Wissen die wenigsten."


    warum also sollte ich meine NICHTschaden..ersatzpflicht also durch prämienerhöhung sicherstellen.
    davon abgesehen, wär das einzig sinnvolle nicht die erhöhung auf zehn oder 12 jahre, sondern die herabsetzung auf null bis sieben jahre.


    bernd

    --------------------------------
    aktuelle Konfiguration:
    SERVER-VDR:suse10, kernel:2.6.5, DVB-treiber: kerneleigener, vdr-1.4.0 plain + noad + and. Serverdienste, 2*Nova-S-SE Rev:1.0, gesteuert via xxv-4.0, hda3-->/video0
    CLIENT-VDR: activy-300 mit gen2vdr1.2 (thx@helau+activy-300), hda3-->/video0
    nfs-mounts:
    server:/video0 --> client:/video0/SERVER_NEU
    server:/hdc1 --> client:/video0/FILME
    server:/hdd1 --> client:/video0/SERIEN
    SERVER läuft 24/7, CLIENT bei Bedarf

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!