Vdr Förderverein

  • Na da geb ich auch mal meinen Senf dazu.


    Ich finde die Idee einen Verein zu gründen gut.
    Ich bin auch für "VDR Foundation e.V."


    Die Satzung des SELFHTML e.V. ist ja schon mal nicht schlecht. Interessant finde ich da auch den §9 - Developerteams.
    Im Forum werden immer wieder Ideen für neue Features oder Plugins diskutiert oder manchmal hat ein Plugin-Entwickler keine oder zu wenig Zeit um es weiterzuentwickeln. Der Vorstand könnte dann ein Developerteam beauftragen diese Ideen umzusetzen.


    Die Erfas aus der Satzung des CCC könnte man auch mit aufnehmen. Dadurch wird einfach von Anfang an ein Rahmen gegeben, wie lokale Gruppen in den Verein integriert werden und ihre Interessen im Vorstand vertreten werden sollen.


    Ich denke wir sollten uns im Vorfeld der Vereinsgründung auch schon Gedanken machen wie diese virtuellen Treffen organisiert werden können und wie die Anforderungen bei Abstimmungen erfüllt werden.
    -> Geheime Wahlen
    -> Jeder nur eine Stimme
    -> Nur Stimmberechtigte Mitglieder
    In der Satzung wird dazu wohl etwas von "geeigneten Technischen Verfahren" stehen, aber wie diese aussehen würde ich schon gern vorher wissen. Das ganze sollte möglichst transparent sein.
    Vielleicht ist es auch besser das Verfahren genauer in der Satzung festzulegen. Bei Bedarf kann ja die Satzung bei der Mitgliederversammlung wieder angepasst werden.


    In der C't gabs ja schon ein paar Artikel zu Online-Wahlen, vielleicht kann man sich da was abschauen.
    Eine Möglichkeit wäre z.B. den Stimmzettel mit einem PGP-Schlüssel des Vereins zu verschlüsseln und dann noch mit dem eigenen zu signieren. Dann bräuchte man nur noch 2 Wahlleiter. Der eine bekommt alle Stimmzettel per Email und überprüft anhand der Signatur, dass jedes stimmberechtigte Mitglied nur eine Stimme abgibt und entfernt die Signatur. Der 2. Wahlleiter erhält dann alle verschlüsselten Stimmzettel vom ersten Wahlleiter (so kann er die Stimmzettel nicht mehr zum Wähler zuordnen) und entschlüsselt sie. Der erste darf natürlich keine Möglichkeit haben selbst die Stimmzettel zu entschlüsseln.



    Gruß Hermann

  • hiho.


    Zitat

    Original von hoerme
    Die Satzung des SELFHTML e.V. ist ja schon mal nicht schlecht. Interessant finde ich da auch den §9 - Developerteams.
    Im Forum werden immer wieder Ideen für neue Features oder Plugins diskutiert oder manchmal hat ein Plugin-Entwickler keine oder zu wenig Zeit um es weiterzuentwickeln. Der Vorstand könnte dann ein Developerteam beauftragen diese Ideen umzusetzen.


    Die Erfas aus der Satzung des CCC könnte man auch mit aufnehmen. Dadurch wird einfach von Anfang an ein Rahmen gegeben, wie lokale Gruppen in den Verein integriert werden und ihre Interessen im Vorstand vertreten werden sollen.


    man ist meiner Meinung. Klasse.

    Da wäre ich ech gegen. Aus Erfahrung weiß ich, dass jede Änderung an Satzung sehr schwer zu bewerkstelligen sind und sehr viel Aufwand erfordern. Deswegen sind zu konkrete Angaben eher hinderlich. Wenn man es aber so "allgemein" umreißt, dann bleibt die genaue technische Ausführung den Mitglieder/Vorstand überlassen. Vor allem im hinblick darauf, dass beim e-Voting sehr viele Theorien und Praktische Erfahrungen gerade erst statt finden und sich nahezu täglich alles ändert (ändern könnte).


    ich werde es erstmal allgemein fassen.

    Zitat


    In der C't gabs ja schon ein paar Artikel zu Online-Wahlen, vielleicht kann man sich da was abschauen.
    Eine Möglichkeit wäre z.B. den Stimmzettel mit einem PGP-Schlüssel des Vereins zu verschlüsseln und dann noch mit dem eigenen zu signieren. Dann bräuchte man nur noch 2 Wahlleiter. Der eine bekommt alle Stimmzettel per Email und überprüft anhand der Signatur, dass jedes stimmberechtigte Mitglied nur eine Stimme abgibt und entfernt die Signatur. Der 2. Wahlleiter erhält dann alle verschlüsselten Stimmzettel vom ersten Wahlleiter (so kann er die Stimmzettel nicht mehr zum Wähler zuordnen) und entschlüsselt sie. Der erste darf natürlich keine Möglichkeit haben selbst die Stimmzettel zu entschlüsseln.



    Gruß Hermann


    ich würde mal das Voting von Debian ansprechen. Das klappt ja auch irgendwie und das ist ebenfalls ein (allerdings amerikanischer) Verein..


    ich mach mich mal an die Satzung ;)


    mfg bn

  • Für eine Satzungsänderung sollte wirklich eine echte Mehrheit aller Mitglieder nötig sein (oft sind es 2/3). Sonst kommt eine kleine Minderheit daher und baut den Verein nach eigenem Gutdünken um und keiner kann was tun.


    Bei der Mitgliederversammlung hingegen ist es oftmals hilfreich, wenn man auch bei kleinen Teilnehmerzahlen beschlussfähig ist.


    Lars

  • Zitat


    Bei der Mitgliederversammlung hingegen ist es oftmals hilfreich, wenn man auch bei kleinen Teilnehmerzahlen beschlussfähig ist.


    Gibt es da nicht den Quasistandardpassus, dass wenn zuwenig Mitglieder anwesend sind, die Sitzung geschlossen wird, und dann eine viertel Stunde später eine neue Sitzung eröffnet wird die auf alle Fälle beschlußfähig ist?!


    VDR1: ECS 945GCD-M, Atom 330, mod. Scenic 300 Geh., 16Gb CF, eHD, Tevii S470, 6.4" VGA TFT
    VDR2: Asus P5GC, C2D E4400 2GHz, mod. Scenic 300 Geh., 16Gb CF, eHD, TS SkyStarHD, PSOne TFT
    VDR3: Asus CUSL2, P3800, 128Mb Ram, TT3600, eHD
    SERVER: Tualatin 1133, 512Mb, 8 x ST 320Gb Gb RAID 5
    SERVER: Intel D945GSEJT, Chenbro ES30068

  • @ LightYear
    Hab es grad nur mal grob überflogen, und bin schonmal sehr begeistert. Werde es nun nochmal detailiert durchlesen, bin aber fest der meinung das wir das sconmal super als Basis nehmen können.
    Ich werd wohl morgen auch endlcih mal das CMS bereitstellen, dann kannst du wenn du willst das ganze schonmal in vdr-foundation.org eintragen, oder ich übertrage es und wir bearbeiten es dort weiter.


    Mattheus


    Edit:


    Finde beim genauen lesen leider keine defintion des das Aktivisten-Team, kann mir zwar denekn was du meinst, aber soltle das nciht definiert werden?

  • Comments (lang, Du wolltest es so...):


    §2.1 Förderung der Wissenschaft ist ggf. auch noch im Rahmen.


    §2.2 Woher stammt denn "Er darf keine Gewinne erzielen"?


    Bei einem Verein unterscheidet man ideellen Betrieb (Einnahmen aus Spenden und Mitgliedsbeiträgen), Zweckbetrieb (Einnahmen aus zielnahen Aktivitäten die dem Zweck dienlich sind, etwa Auftragsforschung) und Wirtschaftsbetrieb (primär auf Gewinn ausgerichtet, der aber in die Vereinsziele investiertwird, etwa Verkauf von T-Shirts mit VDR-Logo).


    Und einen Gewinn (im Sinne eines Überschusses aus dem lfd. Geschäftsjahr) darf man schon erzielen, er darf halt nicht dem Finanzamt ins Auge springen und nicht primär aus Wirtschaftsbetrieb stammen.


    §3.2 Der Vorstand muß keine Erklärung über die Entscheidung abgeben (oder sowas).


    §3.3 impliziert eine Kündigungsfrist von einem Jahr (nach meinem Verständnis) - so gewollt?


    §3.5 warum? Die Mitgliederversammlung kann Ehrenmitglieder in ihrer Gebührenordnung vom Beitrag befreien -- ggf. sogar rückwirkend für das abgelaufene Jahr. Das wäre m.E. flexibler, ebenfalls nur ein Hinweis. (BTW, ist in §5.2 auch implizit enthalten!)


    §3.5 TOP auf der ordentlichen Mitgliederversammlung oder ist das ausreichender Grund für eine außerordentliche Mitgliederversammlung?


    §7 Die Mitgliederversammlung sollte auch Aktivisten (Sprayen die das VDR-Log auf Häuserwände und Bahnwaggons???) und den VUG-Beirat berufen, oder wer sucht die Junx aus?


    §7.1 "findet alle jährlich statt"? Zwei Wochen Frist finde ich sehr kurz, wenn man die räumlichen Entfernungen bedenkt. Das ist für einen lokalen Sportverein angemessen, aber wenn ich nach Berlin müsste wüsste ich das gern etwas früher... Was sind Initiativanträge?


    §7.2 Der Vorstand trifft sich auf Hawaii und ... Also 5-10% der Mitglieder fände ich schon sinnvoll.


    §8.1 Das sind aber 6!


    §8.1 Über den zweiten §8.1 sollte mal ein Jurist drüber schauen. Ich versteh da überhaupt nicht, wer da nun was darf. Der erste Satz impliziert IMHO, dass ALLE VIER zum Notar müssen, wenn ein neuer Vorstand oder so gewählt wird? Dachte auch immer, BGB §26 impliziert Vertretung vor Gericht?


    Ich würde hier primär den "geschäftsführenden Vorstand" definieren (Schatzmeister, der Vorsitzende und die zwei Stellvertreter, m.E.auch sinnvoll so) und dessen Befugnisse aufführen (Vorstand im Sinne des §26, Abs. 2 BGB, ...). Dann noch einen erweiterten Vorstand definieren und dessen Befugnisse (zB Dienstvorgesetzter von Angestellten) erklären.


    §9.3 Lt. §7.1 berät die Mitgliederversammlung über Anträge von Mitgliedern. Da es hier kein Gremium mit Befugnissen ist, stellt sich mir die Frage wer da nun was entscheidet? Auch die "Nutzung" von Angestellten sollte möglich sein (etwa ein angestellter Programmierer).


    §9.2 Projektleiter != (==?) Projektkoordinator ?


    §10.2 HALLO? Sorry, aber der §10 liest sich wie eine Dienstvorschrift der Bundeswehr!!!


    §12 finde ich ein gutes Mittel, die User-Meetings besser zu organisieren und deren Ergebnisse auszutauschen und zusammenzubringen.


    Okay, das war bisweilen kleinkrämerisch, aber ist dafür quasi alles, was mir beim Lesen so aufgefallen ist. Aber die Juristen unter uns können da sicher auch noch ein wenig was beisteuern ;)


    Viel Spass,
    Lars

  • Zitat

    Original von mav_


    Gibt es da nicht den Quasistandardpassus, dass wenn zuwenig Mitglieder anwesend sind, die Sitzung geschlossen wird, und dann eine viertel Stunde später eine neue Sitzung eröffnet wird die auf alle Fälle beschlußfähig ist?!



    Gerade zur Vereinfachung,


    und hoffentlich ohne jemand vor den Kopf zu stossen ... der Verein könnte sich viel Orga sparen wenn es informell klar wird wo die größte potentielle Mitgliederteilmenge mit Eigenschaft "wohnen relativ nahe beieinander (<= 50km oder so )" bestimmen liesse. Vermutlich eine dt. Großstadt und deren Unmgebungsregion. Dort wird gegründet, dort werden alle Versammlungen abgehalten (Wird in der Satzung von Anfang an so festgelegt). Wer nahe genug wohnt wird Vollmitglied, wer nur Unterstützen will wird stimmrechtsloses Fördermitglied. (Das täte ich sofort). Der Ansatz fordert zwar Zurückstecken der Stimmrechtslosen und Rücksicht der Stimmberechtigten - ich hoffe einfach auf guten Willen allerseits.


    So kann man schon mal anfangen, Wenn es denn später wichtig wird, kann man den ganzen erweiterten Organisationskram anfangen mit schriftlichen Abstimmungen, Versammlungen über die ganze Republik verteilt, elektronische Abstimmungen etc. etc.


    Ich denke so einfach und damit so schnell wie möglich Beginnen hilft Allen am meisten,



    Georg

    -- debian 3.1 sarge + 2.6.18 kernel -- vdr 1.4.x vdr tobi multipatch --
    -- QDI BX 1400er Celeron Tualatin 512 MB -- intel e100 --
    -- WD 300GB -- Hauppauge NEXUS-S 2.1 2622 fw -- NEC 3540A --
    -- nvidia GeFORCE 2 MX -- fm801 sound -- nec usb 2.0 --
    -- XFree86 4.3.0 -- nv driver -- KDE 3.3.x --

  • LightYear:

    Zitat

    ...Aus Erfahrung weiß ich, dass jede Änderung an Satzung sehr schwer zu bewerkstelligen sind und sehr viel Aufwand erfordern. Deswegen sind zu konkrete Angaben eher hinderlich. Wenn man es aber so "allgemein" umreißt, dann bleibt die genaue technische Ausführung den Mitglieder/Vorstand überlassen. Vor allem im hinblick darauf, dass beim e-Voting sehr viele Theorien und Praktische Erfahrungen gerade erst statt finden und sich nahezu täglich alles ändert (ändern könnte).


    Da hast du natürlich recht. Aber es sollte schon in der Satzung stehen wer über die konkrete Umsetzung entscheidet. z.B. kann ja die Mitgliederversammlung in einer offenen Abstimmung entscheiden wie sie die Wahlen durchführt. Das sollte dann aber nicht dazu führen dass jemand nicht an der Wahl teilnehmen kann, weil er zu lange braucht um das neue Wahl-Tool aus dem Netz zu laden und zu installieren.
    Ich seh das im Moment zwar eher gelassen, da im Open-Source-Bereich Entscheidungen normal ziemlich demokratisch ablaufen, aber um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein muss einfach ausgeschlossen werden dass ein paar Leute (z.B. der Vorstand) kurz vor der Versammlung dass Wahlverfahren ändern können.
    Dadurch könnten nämlich ziemlich einfach die Schutzmechanismen der Satzung (2/3-Mehrheit,...) ausgehebelt werden.
    Noch eine Frage an die Juristen: Wie sieht es aus wenn durch Mehrheitsbeschluss ein Verfahren gewählt wird, dass eine Minderheit von der Wahl ausschließt?


    gsgmx:

    Zitat

    ... Dort wird gegründet, dort werden alle Versammlungen abgehalten (Wird in der Satzung von Anfang an so festgelegt). Wer nahe genug wohnt wird Vollmitglied, wer nur Unterstützen will wird stimmrechtsloses Fördermitglied. (Das täte ich sofort). Der Ansatz fordert zwar Zurückstecken der Stimmrechtslosen und Rücksicht der Stimmberechtigten - ich hoffe einfach auf guten Willen allerseits.


    Ich finde es gerade sehr wichtig dass hier alle VDR-User bzw. dann Vereinsmitglieder bundesweit gleichberechtigt sind. Bis auf die Eintragung in ein bestimmtes Amtsregister sollte der Verein keine bestimmte Stadt oder Region bevorzugen, sonst kannst du gleich einen "VDR <Stadtname> e.V.", mit 8 Mitgliedern für die nächsten 10 Jahre, gründen. Das interessiert dann keinen mehr und es wird auch nie Bedarf geben das ganze auf die ganze Republik auszudehnen. Lieber gleich richtig, auch wenn es etwas mehr Zeit für die Vorbereitung braucht. Dein Vorschlag ist für die Gründungsversammlung vielleicht brauchbar, aber dass kann ja auch wie schon vorgeschlagen auf einem Event (z.B. Linux-Tag) stattfinden.
    Am Besten wird die Mitgliederversammlung jedes Jahr in einer anderen Stadt und in einem anderen Bundesland abgehalten. Dann hat jeder mal die Chance live dabei zu sein.


    Gruß Hermann

  • Zitat

    Original von LarsAC
    §2.1 Förderung der Wissenschaft ist ggf. auch noch im Rahmen.


    ich wusste, ich habe etwas vergessen. kommt in version 0.2

    Zitat


    §2.2 Woher stammt denn "Er darf keine Gewinne erzielen"?


    *g* hat noch keiner gemerkt, wo ich meine Inspirationen her habe? Ich habe mich damit nicht explizit beschäftigt. Da bitte ich die Juristen mir zu sagen, was ich schreiben "muss". Das weiß ich auch nicht...

    Zitat


    §3.2 Der Vorstand muß keine Erklärung über die Entscheidung abgeben (oder sowas).


    Was nicht getan werden muss, muss man nicht schreiben. Es muss grundsätzlich nur das beschrieben werden, was man muss oder was soll. Würde ich rauslassen, aber deswegen soll es nicht scheitern, wenn die Mehrheit es wünscht, dann füge ich es ein.


    Zitat


    §3.3 impliziert eine Kündigungsfrist von einem Jahr (nach meinem Verständnis) - so gewollt?


    Ist mir auch relativ. Sollte hier aber diskutiert werden. Und ich finde die Handhabung so gut. Weil die Person, die im Rückstand ist, auch "keine Stimme hat" und man die Person ja über nen Jahr "mitschleppen" kann...


    Zitat


    §3.5 warum? Die Mitgliederversammlung kann Ehrenmitglieder in ihrer Gebührenordnung vom Beitrag befreien -- ggf. sogar rückwirkend für das abgelaufene Jahr. Das wäre m.E. flexibler, ebenfalls nur ein Hinweis. (BTW, ist in §5.2 auch implizit enthalten!)


    Bei 5.2 entscheidet der Vorstand. Ich bin dann schon eher dafür, dass die Mitgliederversammlung nur entscheiden darf, wenn wir schon eins streichen sollten.

    Zitat


    §3.5 TOP auf der ordentlichen Mitgliederversammlung oder ist das ausreichender Grund für eine außerordentliche Mitgliederversammlung?


    Ermessen des Vorstands.

    Zitat


    §7 Die Mitgliederversammlung sollte auch Aktivisten (Sprayen die das VDR-Log auf Häuserwände und Bahnwaggons???) und den VUG-Beirat berufen, oder wer sucht die Junx aus?


    Der VUG-Beirat besteht aus den VUG-Vorsitzenden der einzellnen Lokalen Gruppen. Diese schlagen aus ihren Kreisen eine Person als VUG-Beirats-Vertreter im Vorstand vor, den die Mitgliederversammlung bestimmt.


    Hab ich mich verlesen. Ich finde in §7 keine Aktivisten. Ich dachte auch, ich hätte den Begriff überall ersetzt. Das sind von nun an die Projekte.

    Zitat


    §7.1 "findet alle jährlich statt"? Zwei Wochen Frist finde ich sehr kurz, wenn man die räumlichen Entfernungen bedenkt. Das ist für einen lokalen Sportverein angemessen, aber wenn ich nach Berlin müsste wüsste ich das gern etwas früher... Was sind Initiativanträge?


    :D keine Ahnung. Übernommen. Aber ich denke, es sind Anträge, die erst während der Sitzung vorgebracht werden.

    Zitat


    §7.2 Der Vorstand trifft sich auf Hawaii und ... Also 5-10% der Mitglieder fände ich schon sinnvoll.


    Liegt nicht in meinem ermessen darüber zu entscheiden. Meinetwegen können wir auch die "schließen und nächste ist Gültig"-Sache machen.

    Zitat


    §8.1 Das sind aber 6!


    *g* 0.2


    Zitat


    §8.1 Über den zweiten §8.1 sollte mal ein Jurist drüber schauen. Ich versteh da überhaupt nicht, wer da nun was darf. Der erste Satz impliziert IMHO, dass ALLE VIER zum Notar müssen, wenn ein neuer Vorstand oder so gewählt wird? Dachte auch immer, BGB §26 impliziert Vertretung vor Gericht?


    Ich würde hier primär den "geschäftsführenden Vorstand" definieren (Schatzmeister, der Vorsitzende und die zwei Stellvertreter, m.E.auch sinnvoll so) und dessen Befugnisse aufführen (Vorstand im Sinne des §26, Abs. 2 BGB, ...). Dann noch einen erweiterten Vorstand definieren und dessen Befugnisse (zB Dienstvorgesetzter von Angestellten) erklären.


    Das hab ich jetzt nicht ganz verstanden.... Aber => Juristen!

    Zitat


    §9.3 Lt. §7.1 berät die Mitgliederversammlung über Anträge von Mitgliedern. Da es hier kein Gremium mit Befugnissen ist, stellt sich mir die Frage wer da nun was entscheidet? Auch die "Nutzung" von Angestellten sollte möglich sein (etwa ein angestellter Programmierer).


    Nutzung von internen Sorucen => Vorstand. Mach ich rein. Okay? Evt. sollte ich dort das Kurzfristig eintragen und sagen, dass die dies auf der nächsten Mitgliederversammlung nach-beschließen müssen. Quasie Eil-Antrag.



    Zitat


    §9.2 Projektleiter != (==?) Projektkoordinator ?


    Projektleitung = Chef 1 Projekt
    Projektkoordinator = Ansprechpartner für die Projekte und Vorstandmitglied mit Sicht auf die Projekte


    Zitat


    §10.2 HALLO? Sorry, aber der §10 liest sich wie eine Dienstvorschrift der Bundeswehr!!!


    sry. war Müde. Wollte nur sagen, dass er nicht entscheidet ob ein Projekt statt findet oder nicht, sondern die Mitgliederversammlung in wie weit (=> Gelder) sie dies unterstützen wollen. Tut derzeit nur der Vorstand, werde ich umschreiben.


    Zitat


    §12 finde ich ein gutes Mittel, die User-Meetings besser zu organisieren und deren Ergebnisse auszutauschen und zusammenzubringen.


    Denke ich doch auch.

    Zitat


    Okay, das war bisweilen kleinkrämerisch, aber ist dafür quasi alles, was mir beim Lesen so aufgefallen ist. Aber die Juristen unter uns können da sicher auch noch ein wenig was beisteuern ;)


    Viel Spass,
    Lars


    Ich danke dir für die "Eindrücke"


    Zitat


    hoerme
    Da hast du natürlich recht. Aber es sollte schon in der Satzung stehen wer über die konkrete Umsetzung entscheidet. z.B. kann ja die Mitgliederversammlung in einer offenen Abstimmung entscheiden wie sie die Wahlen durchführt. Das sollte dann aber nicht dazu führen dass jemand nicht an der Wahl teilnehmen kann, weil er zu lange braucht um das neue Wahl-Tool aus dem Netz zu laden und zu installieren.
    Ich seh das im Moment zwar eher gelassen, da im Open-Source-Bereich Entscheidungen normal ziemlich demokratisch ablaufen, aber um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein muss einfach ausgeschlossen werden dass ein paar Leute (z.B. der Vorstand) kurz vor der Versammlung dass Wahlverfahren ändern können.
    Dadurch könnten nämlich ziemlich einfach die Schutzmechanismen der Satzung (2/3-Mehrheit,...) ausgehebelt werden.
    Noch eine Frage an die Juristen: Wie sieht es aus wenn durch Mehrheitsbeschluss ein Verfahren gewählt wird, dass eine Minderheit von der Wahl ausschließt?


    gute Anregung. Werde einen Passus aufnehmen. Aber Minderheitenunterdrückung ist vom Gesetzt her schon verboten und solch ein Beschluss wäre dementsprechend ungültig.



    Ich denke, ich werde noch einen Passus machen, dass die Versammlungen möglichst rotierend in einge größeren Städten statt finden sollen, am Besten auch in unterschiedlichen Bundesländern.


    soviel von hier aus der Schule. bn

  • Zitat

    Original von LightYear


    gute Anregung. Werde einen Passus aufnehmen. Aber Minderheitenunterdrückung ist vom Gesetzt her schon verboten und solch ein Beschluss wäre dementsprechend ungültig.


    Kann man so nicht sagen. zB wäre ein Passus gültig, dass eine bestimmte Mitgliedergruppe ein Veto hat. Merke: Vereine können erstaunlich undemokratisch sein, wenn man denn will... :D


    Lars

  • LarsAC


    stimmt ;) unser Tennisclub ist auseinandergeflogen weil der Vorsitzende, der bei seiner Wahl noch ganz normal war, nach einiger Zeit Napoleonische Züge angenommen hat...


    "Ich darf dass, ich muss mich nicht rechtfertigen, ich bin gewählt, das steht so in der Satzung..."


    VDR1: ECS 945GCD-M, Atom 330, mod. Scenic 300 Geh., 16Gb CF, eHD, Tevii S470, 6.4" VGA TFT
    VDR2: Asus P5GC, C2D E4400 2GHz, mod. Scenic 300 Geh., 16Gb CF, eHD, TS SkyStarHD, PSOne TFT
    VDR3: Asus CUSL2, P3800, 128Mb Ram, TT3600, eHD
    SERVER: Tualatin 1133, 512Mb, 8 x ST 320Gb Gb RAID 5
    SERVER: Intel D945GSEJT, Chenbro ES30068

  • Hi,


    ich möchte jetzt nicht als Bedenkenträger und Spielverderber gelten, aber...


    In der Vergangenheit ist es ja schon das ein oder andere mal vorgekommen, dass von Usern gegenüber den Entwicklern, so ein klein wenig "Erwartet" wurde.
    Ich fürchte, dass wenn nun über einen Mitgliedsbeitrag das Projekt mit finanziert wird, dass dann diese Erwartungshaltung auch eher zu einem Problem führen wird? Sprich der Druck auf die Entwickler höher wird und damit auch Frust.


    Gibt es hier vielleicht auch einen passenden Passus für die Satzung, der diesem direkt entgegenwirkt, so nach dem Motto: "... Kein Anspruch auf regelmäßige Updates und keinen Anspruch auf kontinuierliche Weiterentwicklung...".


    Nur, damit es schwarz auf weiß zu lesen ist. Bei mir auf der Arbeit habe ich auch häufiger mal mit unserer Rechtsabteilung zu tun und hier muss ich mir leider immer wieder anhören, dass es zwar ganz nett ist, wenn Kunde und Auftraggeber zwar das gleiche meinen, doch im Streitfalle nur das geschriebene Wort gilt. Eine Satzung ist ja auch nichts anderes, wie ein Vertrag.


    Gruß
    Dirk

    Asrock 330HT, RAM: 2GB, HDD: 500 GB; yaVDR 0.3; TT-S2- 3600


  • Klingt ganz interessant. Ich werde mal schaun, wo das was bringen soll. Ich überlege nur.... anspruch hat man eh nicht und den gewährlsiten wir auch nicht. aber wenn wir genug Geld haben können wir ja was entwickeln lassen und da sollte schon ein anspruch bestehen drüfen... ich werde mal schaun


    mfg bn

  • Hallo,


    finde die Vereinsidee auch gut und wollte den Satzungsentwurf auch noch mal kommentieren, da ich bei gleich 2 Vereinen der Schatzmeister bin:


    Name:
    VDR Foundation e.V. ist zwar D-English doppelt gemoppelt,
    also übersetzt <VDR "Verein" eingetragener Verein>, aber schon Ok :)


    Beiträge:
    Ich würde KEINEN Aufnahmebeitrag erheben.
    Grund: Aufnahmebeiträge können ein Hindernis darstellen, das die Mitgliedsbeiträge auch gemeinnützig, sprich steuerlich absetzbar sein können. Das können sie meines Wissens sein, wenn sie ausschliesslich wissenschaftlichen Zwecken dienen. Um das zu erreichen, legen die Finanzämter sehr sehr strenge Regeln an die Satzungsziele und auch an die alle 2-3 Jahre stattfindene Steuerprüfung.


    Ausserdem könnte ein in welcher Höhe auch immer gearteter Aufnahmebeitrag ein Beitrittshindernis für andere sein, wenn die
    Höhe zu hoch ist.


    Daher lieber NUR Mitgliedsbeiträge erheben, dafür aber immer für das volle Kalenderjahr kassieren, also im Januar und bei unterjährigem Beitritt für das laufende Jahr voll kassieren (das ist dann ein indirekter höherer Beitrag = Aufnahmebeitrag) !


    Vorstand:
    Der Vorstand sollte IMMER aus einer ungeraden Anzahl von Mitgliedern bestehen, also 3, 5, 7 ...
    Bei Abstimmungen im Vorstand gibt es so KEIN Patt !
    Ich schlage vor: Vorsitzender, 2 Stellvertreter, Schatzmeister und Schriftführer. (Letzterer kann auch der Projektkoordinator, oder einer der Stellvertreter sollte Projektkoordinator sein.)


    Der Vorstand kann durch einen Beirat (VUG) beraten werden und
    mit diesem gemeinsame Sitzungen abhalten (muss aber nicht).
    Im Vorstand entscheidet die einfache Mehrheit über Beschlüsse


    Die Mitglieder des Vorstandes vertreten den Verein einzeln nach außen.
    Das hat gerade bei entfernt voneinander lebenden Vorstandsmitgliedern einen entscheidenden Vorteil, das nicht jeder erst auf einen anderen für eine rechtsverbindliche Unterschrift warten muss.


    Genrell empfehle ich für eine Satzung, nur das nötigste wirklich aufzunehmen, was formal für die Gemeinnützigkeit und die Eintragsfähigkeit wichtig ist, und nicht zu viel regeln zu wollen.


    Die <eine> Jahresmitgliedersammlung würde ich auf jeden Fall mit Anwensenheit abhalten -> z.b. Linux-Tag, Cebit, o.ä.


    Soweit mein Kommentar,
    viel Spass beim Grübeln noch ...


    Gruss,
    Bernd

  • hiho.


    berni123: bin sehr dankbar für deine Anregungen, aber den VUG-Vertreter würde ich nicht raus nehmen wollen. Sonst fühlen sich die VDR-User-Groups mitunter weggebuttert. Dann würde ich eher auf einen Stellvertreter "verzichten" wollen bzw. dem VUG-Vertreter eine Stellvertreterrolle übergeben.


    Das mit dem Aufnahme-Beitrag (in welcher Höhe auch immer) finde ich persönlich aus den gleichen Gründen nicht gut. Ich hatte mit dem Hineinnehmen genau diese Antwort erhofft, wollte also prozieren. Nichtsdestotrotz würde ich gerne noch die Meinung anderer bezüglich des Aufnahme-Beitrags hören/lesen....


    3. und letztens (wenn es das gibt) sehe ich es genau so, dass du nur das notwendigste geregelt werden sollte. Aus meiner Sicht umfasst das aber auch unsere Idee von Transparenz und Demokratie, die wir mit der Gründung festhalten wollen. Mit der Aufnahme bestimmter Regelungen in die Satzung sind diese dann einfach schwerer wieder zu kippen, was aus meiner Sicht durchaus gut ist, denn manchmal wird im Geschrei der Reformen alles Reformiert, was sich einfach reformieren lässt und deswegen geht es dann häufig an der Sache vorbei. Aus diesem Grund werde ich den Beschluss der Mitgliederversammlung über die Art der Abstimmung noch mithein nehmen. Das finde ich wichtig, dass das nicht so einfach gekippt werden kann. (ich hoffe, das war verständlich)


    mfg bn

  • so.


    ich habe die hier genannten Dinge nun erstmal eingetragen.


    Eine Idee hätte ich bezüglich dem Sitz des Vereins: Wo wohnt den Klaus? Wenn wir den Verein eh Bundesweit machen und keinen festen Sitz brauchen, würde ich das als "huldigung" vorschagen...


    Wenn dann heute keine weiteren Anregungen mehr kommen, stelle ich den neuen Text heute online.


    mfg bn

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