Vdr Förderverein

  • Hi,


    Zitat

    Original von LightYear
    hiho.


    berni123: bin sehr dankbar für deine Anregungen, aber den VUG-Vertreter würde ich nicht raus nehmen wollen. Sonst fühlen sich die VDR-User-Groups mitunter weggebuttert. Dann würde ich eher auf einen Stellvertreter "verzichten" wollen bzw. dem VUG-Vertreter eine Stellvertreterrolle übergeben.


    Auch ok, hautpsache der Vorstand hat ungerade Besetzung.


    Zitat

    Original von LightYear
    Das mit dem Aufnahme-Beitrag (in welcher Höhe auch immer) finde ich persönlich aus den gleichen Gründen nicht gut. Ich hatte mit dem Hineinnehmen genau diese Antwort erhofft, wollte also prozieren. Nichtsdestotrotz würde ich gerne noch die Meinung anderer bezüglich des Aufnahme-Beitrags hören/lesen....


    Klar, aber wie gesagt, der volle Jahresbeitrag bei unterjährigem Beitritt, ist ja eh so eine Art Aufnahmebeitrag. Sprich im September beitreten, dann sind es 8 Monate, im Dezember 11 Monate und im Februar halt nur 1 Monat,
    das ist auch so am einfachsten Abzurechnen und man muss nicht noch
    durch die Anzahl der Monate oder gar Tage teilen ...


    Zitat

    Original von LightYear
    3. und letztens (wenn es das gibt) sehe ich es genau so, dass du nur das notwendigste geregelt werden sollte. Aus meiner Sicht umfasst das aber auch unsere Idee von Transparenz und Demokratie, die wir mit der Gründung festhalten wollen. Mit der Aufnahme bestimmter Regelungen in die Satzung sind diese dann einfach schwerer wieder zu kippen, was aus meiner Sicht durchaus gut ist, denn manchmal wird im Geschrei der Reformen alles Reformiert, was sich einfach reformieren lässt und deswegen geht es dann häufig an der Sache vorbei. Aus diesem Grund werde ich den Beschluss der Mitgliederversammlung über die Art der Abstimmung noch mithein nehmen. Das finde ich wichtig, dass das nicht so einfach gekippt werden kann. (ich hoffe, das war verständlich)
    mfg bn


    Ja ok, wobei dazu gehören dann auch so Vorkehrungen, das z.B. die Mitgliederversammlung Beschlussfähig ist, wenn eine bestimmte Anzahl von Mitgliedern anwesend ist oder nicht - also die Abwägung eine immer beschlussfähige MGV zu haben, auch wenn nur 10 Personen da sind, oder das nicht haben zu wollen....


    Gruss,
    Bernd


  • Eventuell wäre noch eine Stimmrechtsbeschränkung in der MGV vonnöten, falls man zwischen natürlichen Personen und Körperschaften unterscheidet.
    Sprich eine Körperschaft bekommt auch nur 1 Stimme in der MGV.


    Gruss,
    Bernd

  • hiho.



    Ich hab mir was überlegt....


    Es lautet jetzt (Auszug aus dem für heute abend):
    §5.1: Der Verein erhebt einen Mitgliedsbeitrag. Er ist bei der Aufnahme im voraus zu entrichten. Das Nähere regelt eine Beitragsordnung, die von der Mitgliederversammlung beschlossen wird. Im Falle nicht fristgerechter Entrichtung der Beiträge ruht die Mitgliedschaft.
    -----
    dies ermöglicht das Thema an anderer steller besser zu diskutieren und es einfacher zu handeln, wenn man etwas ändern will. Das genaue Verfahren wird halt erst noch festgelegt.




    §7.3: Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn fristgerecht eingelagen wurde und mindestens 5 Prozent der Mitglieder erscheinen. Sollte die Mitgliederversammlung zweimal hintereinader die Beschlussfähigkeit nicht erreichen können, so ist die folgende Sitzung auch wenn weniger als 5 Prozent der Mitglieder erscheinen, obwohl fristgerecht eingeladen wurde, beschlussfähig.


    Dies (und das ist der Knack-Punkt) setzt vorraus, dass zu den Sitzungen fristgerecht (ab jetz min. 4 Wochen vorher) eingeladen wurde. Dadurch ist ein Geplänkel wie "wir schließen die sitzung und eröffnen eine neue in einer viertel stunde" nicht gestattet, es bleibt aber die Möglichkeit nach zwei verpatzen Sitzungen (bei denen fristgerecht eingeladen wurde), eine Sitzung zu machen, wo weniger als 5% benötigt werden... das finde ich einen fairen Kompromiss.


    das vorerst...


    mfg bn

  • Also ich bin auch der Meinung das wir Klaus die Eintragung des Vereins nicht unterschieben sollen. Hab mich in den letzten paar Tagen schon etwas in den "Gründugsvorgang" also das ganze Eintragen lassen usw eingelesen, und würde deshalb anbieten mich um den Wenauftritt und die Eintragung beim Amtsgericht zu kümmern. UNabhängig davon ob ich als was auch immer gewählt werden oder nicht (wäre natürlich trotzdem schön und eine gewisse ehre gewählt zu werden)


    Gruss,


    Mattheus

  • hiho.


    es ging mir nie darum, irgendwas klaus unterzuschieben... ich wollte bloß, quasie als wiege des vdr-ev, den ursprungsort des vdr selbst. versteht ihr, also quelle an quelle quasi... ich will da klaus echt nichts aufhalsen.... ich dachte nur, wenn es eh egal ist, könnte man den ort doch nehmen...


    dyl0n, wegen mir kannste das gerne dann übernehmen, aber soweit müssen wir erstmal kommen.



    mfg bn

  • was haltet ihr von einem VDR-installations-Service ?


    Als Beispiel:


    User A sendet seine Hardware ( Komplett PC mit VDR-Fähiger Hardware)
    und bekommt vom Vereins-Spezialisten die Software installiert mit der grundausstattung ( Linux nach Wahl, VDR was stabiles und eine Fernbedinung die der User selber liefert, bzw. eine aus einer Liste aussucht.)


    Evtl. einen patch mit den wichtigsten Tools.


    Als Preis: ca. 50-100 Euro


    Das wäre ein Grundpreis:
    Linux nach Wahl
    VDR was stabiles
    und eine Fernbedinung die der User selber liefert
    Evtl. einen patch mit den wichtigsten Tools.


    Was haltet ihr davon ?


    Ich fände es toll, da ich selber einen Suse 10.0 Pc habe aber es nicht hinbekomme das ich vdr ,usw. richtig zum laufen bekomme.


    ( hänge selber immer an der konfiguration)

  • Zitat

    Original von geiz-ag
    was haltet ihr von einem VDR-installations-Service ?


    Damit du der erste Kunde sein wirst, schon klar.
    EDIT: Habe lange drüber nachgedacht, ob ich das schreiben soll, aber: Es wird dir keiner für Geld einen VDR installieren. Alleine schon deswegen weil er dann nachher Mr. Supporter spielen muss..


    Michi

    Wohnzimmer: Techsolo TC-400 :: ASUS P5N7A-VM :: Intel Core 2 Duo E7400 :: GeForce 9300 onboard :: vdr 1.7.15 e-tobi ::
    In Rente: Pimped Scenic 600 (Bilder und Aufbau) :: PIII 600Mhz :: Hauppauge Nexus-S 2.1 4MB :: vdr 1.5.2 e-tobi ::


    "Wer denkt, dass Volksvertreter das Volk vertreten, der glaubt auch, dass Zitronenfalter Zitronen falten." Zeit zum ändern!

    Einmal editiert, zuletzt von skiller2k1 ()

  • hiho,


    was haltet ihr davon, wenn wir den verein erstmal gründen und dann darüber sprechen, was sich umsetzten lässt und was nicht.


    die idee finde ich aber als solche nicht schlecht. mann könnte darüber geld für den verein bekommen....



    mfg bn

  • Hi,
    habe grad mal das CMS Jommla auf vdr-foundation.org aufgesetzt, und werde es bis zum Wochenende "aufbauen" also Menüs anlegen die Satzungsvorschläge usw. Da ich leider künstlerisch mässig bis garnciht begabt bin, wäre ich sehr dankbar wenn mir jemand seine Hilfe beim FAVICON und dem Template Design anbieten würde.


    Mattheus

  • Also simpleforum oder phpbb2 habenb recht guten Joomla support, aber ich sehe derzeit noch keinen bedarf für ein Forum. Denn ein public Forum zum thema VDR gibts ja hier, wenn überhauot kann man später mal über ein internes Forum nachdenken.


    Mattheus

  • Griasde,


    Zitat

    Original von LightYear
    was haltet ihr davon, wenn wir den verein erstmal gründen und dann darüber sprechen, was sich umsetzten lässt und was nicht.


    Das hört sich ja sehr vielversprechend an! :mua Hier scheint sich ja der nächste GUC zu formieren, der schon seit sehr langer Zeit sang- und klanglos in der Versenkung verschwunden ist.


    Zitat

    die idee finde ich aber als solche nicht schlecht. mann könnte darüber geld für den verein bekommen....


    Owei, ohwei. Und was machste dann mit der Kohle? Je nach Kumpanei irgendwelche Projekte mitfinanzieren oder Messen mitgestalten?


    Wie sagte ich es damals beim VUMM schon, oder so ähnlich "sinnlos wia a Gropf".


    Ich bin selbst (noch) Vorsitzender von einem Computer e.V. und kann ein Lied davon singen oder besser mein Leid klagen. Alleine schon das ganze organisatorische bei einem e.V. der nicht regional stark gebunden ist, wirft vielerlei Probleme auf.


    Aber macht ruhig, wenn ihr meint ... :rolleyes:


    ciao,
    BC


    :evil: Nichts ist wahr, alles ist erlaubt! :evil:


    VDR-Server: ASUS A7V8X, Duron 1.300, 256 MB, 3x 120 GB Maxtor HD, PIONEER DVR-106, Design Tower AIR Black, 40x4 LCD,
    1x TT-DVB-S V1.6, 3x DVB-S Nova, URC-7562, CentOS 5.5, VDR: 1.6.0


    TecVDR: AOPEN MK73LE-N, Duron 1.300, 256 MB, 1x 120 GB Samsung HD, Pioneer DVR-A04, Gehäusesonderbau, 1x TT-DVB-S V1.6 4MB, 1x DVB-S Nova, 1x AV-Board, SuSE 9.0, VDR: 1.3.11

  • Zitat

    Original von Dyl0n
    Hi,
    habe grad mal das CMS Jommla auf vdr-foundation.org aufgesetzt, und werde es bis zum Wochenende "aufbauen" also Menüs anlegen die Satzungsvorschläge usw. Da ich leider künstlerisch mässig bis garnciht begabt bin, wäre ich sehr dankbar wenn mir jemand seine Hilfe beim FAVICON und dem Template Design anbieten würde.


    Mattheus


    ich warte auf dein joomla. deswegen mach ich die neue satzung mal nicht in html. ihr habt die wahl zwischen:
    PDF und ODT Beide sind mit Versions vermerken. Markiert sind die Änderungen.


    mkay. soviel von hier.


    mfg bn


    (p.s. wenn dein joomla online ist, sag bescheid. ich kann damit auch einiger maßen umgehen und würde dann die satzung schon eintragen.)

  • Naja also Joomla is schon on, nur leider sehr begrentz da der scheiss server php save mode, deshalb werd ich wohl morgen die domain nochmal auf meinem privaten server umrouten. Dann bekommste aber nen joomla account und kannst direkt darin schreiben, oder du machst du satzung nun als pdf und ich lad sie nacher bei mir hoch und verlink sie im joomla mir egal.


    Mattheus

  • LightYear
    Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn fristgerecht eingelagen wurde und
    mindestens 5 Prozent der Mitglieder erscheinen. Sollte die Mitgliederversammlung
    zweimal hintereinader die Beschlussfähigkeit nicht erreichen können, so ist die folgende
    Sitzung auch wenn weniger als 5 Prozent der Mitglieder erscheinen, obwohl fristgerecht
    eingeladen wurde, beschlussfähig.


    änder das eingelagen mal in eingeladen

  • brauchen wir einen Gerätewart?
    Klingt zwar lächerlich und ich glaube auch nicht das dort soviel Hardware zusammenkommt, das es jemand verwalten muss aber man weiß ja nie.
    Lieber jetzt drüber nachdenken als später.


    Und was bedeutet Beiträge im vorraus?
    Für einen Monat, ein Jahr?

  • Also ich würd sagen, das der Projekt Koordinator die Verwaltung der vom Verein gekauften Hardware ( DVB Karten usw.) übernihmt. Da er ja nun mal am besten über die Projekte informiert sien soltle und so eine übersicht darüber hat welches Projekt mit welcher Hardware sinnvoll unterstützt wird.
    Durch die Gemeinnützigkeit wäre es ja zb, denkbar das der dvbshop dem Verein Hardware statt Geld spendet und dafür eine Spendenquiettung erhält welche bei der Steuer angerechnet wird.


    Mattheus

  • Servus,


    ein ungradzahliger Vorstand ist überhaupt nicht nötig, wenn man festlegt: "Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des 1. Vorsitzenden, oder in Vertretung die des Stellvertreters." Das hat noch nen netten Nebeneffekt: Sollte der Vorstand nämlich nur in unvollständiger Besetzung zusammenkommen (können), ist immer die Entscheidungsfähigkeit gewährleistet. Auch wenn z.B. der Vorsitzende wegen Krankheit länger ausfällt oder sein Amt niedergelegt hat -- der Passus gehört also eigentlich so oder so in die Satzung.


    Zudem würde ich den Vorstand erst mal auf 3 Leute reduzieren: Vorsitzender, Stellvertreter und Kassenwart, meinetwegen auch noch einen Schriftführer (wobei man den ggf. auch bei jeder Sitzung neu bestimmen könnte). Je kleiner der Vorstand, desto leichter ist er zu besetzen und desto leichter sind Sitzungen einzuberufen.


    Was den Gerätewart betrifft: Gebt doch zur Not dem Vorstand die Möglichkeit, jemanden in diese Funktion einzusetzen -- als Kann-Regelung, nicht als Muss. Je weniger Muss-Bestimmungen wir haben, desto flexibler können wir agieren, wenn es z.B. personell eng wird. Ich würde nicht mal festlegen, dass dieser "Gerätewart" ein Vereinsmitglied ist -- das könnte einfach jemand machen, der z.B. auch technisch in der Lage ist, den Zustand der Hardware zu überprüfen bzw. sie zu reparieren.


    Achja, die korrekte Übersetzung von "VDR Foundation e.V" wäre "VDR Stiftung (eingetragener Verein"). Deswegen auch meine Anmerkung von letzter Woche: Eine echte Foundation können wir uns finanziell nicht leisten.


    So, dann jetzt mal die Einzelheiten: :D


    Präambel:

    Zitat

    Die Arbeit der VDR Foundation e.V. basiert auf der Förderung und Weiterentwicklung der freien Fernsehsoftware Video Disc Recorder und die Unterstützung der sich darum entwickelnden Gemeinde. Desweiteren sieht der Verein seine Aufgabe darin, die Öffentlichkeit über die Möglichkeiten dieser Software aufzuklären.


    Besser: "Die VDR Foundation e.V. fördert und unterstützt die Entwicklung und Verbreitung des freien Projekts VDR (Video Disk Recorder) sowie die Anwender- und Entwicklergemeinde."
    Durch die Förderung der Verbreitung ist die Öffentlichkeitsarbeit automatisch eingeschlossen, ohne das Ganze aber auf "über die Möglichkeiten dieser Software aufzuklären" einzuschränken -- bei letzterem dürfte das kostenlose Verteilen von Installations-CDs schwierig sein (falls man das jemals will).


    §2:

    Zitat

    Weiterentwicklung und Verbreitung der freien VDR-Software


    Das ist zu eng gefasst. Je nach Definition fallen Plugins dort nicht mehr drunter. Auf keinen Fall ist es aber möglich, nach der Definition die Entwicklung eines Treibers zu unterstützen -- er gehört definitiv nicht zur VDR-Software. Also besser: "Entwicklung und Verbreitung der Software VDR, davon abhängiger Software sowie Hard- und Software, die zur Verwendung mit oder von VDR geeignet sind." Da fallen dann z.B. auch Gehäuse oder LCD-Module drunter, aber auch Streaming-Clients.


    Zitat

    Öffentlichkeitsarbeit und Telepublishing in allen Medien


    Wieder eine Beschränkung auf "alle Medien" -- d.h. in der Fußgängerzone Leute ansprechen ist nicht drin. Nicht dass ich das wollte, aber ich denke wir sollten erst mal so wenig einschränken wie unbedingt nötig. Achja, was ist denn "Telepublshing", und was unterscheidet es von Öffentlichkeitsarbeit?


    Das mit den Gewinnen haben wir ja schon geklärt, aber:

    Zitat

    ie Mitglieder erhalten keine Zuwendung aus den Mitteln des Clubs.


    D.h. Klaus darf niemals Mitglied werden, auch nicht Ehrenmitglied, weil sonst können wir ihn nie unterstützen. Hier muss ein Jurist prüfen, ob man den Passus nicht einfach komplett streichen kann -- ansonsten gehört er zumindest so eingeschränkt, dass Mitglieder maximal einen Kostenersatz erhalten für Kosten, die aus unmittelbarer Vereinstätigkeit entstanden sind.


    Die Aufnahmegebühr haben wir auch schon durch. §5.1 sollte IMHO so lauten: "Die Höhe des Mitgliedsbeitrags legt die Beitragsordnung fest. Er ist zum 1.1. eines jeden Kalenderjahres oder bei Eintritt in voller Höhe für das gesamte Kalenderjahr von allen beitragspflichtigen Mitgliedern zu entrichten."


    Und einen §5.3 brauchen wir vielleicht noch: "Die Mitgliederversammlung kann beschließen, den Vorstand von der Beitragszahlung freizustellen." Wer die Scherereien mit dem Verein hat, muss IMHO nicht auch noch Geld dafür blechen.


    Den im §8 skizzierten Vorstand halte ich für zu groß, um wirklich handlungsfähig zu sein. 6 Personen drei bis vier mal im Jahr zu Vorstandssitzungen zusammen zu trommeln kostet nicht nur ne Stange Geld, sondern macht auch die Terminsuche ziemlich schwierig.


    Die Aufnahme von Krediten würde ich noch sehr viel restriktiver handhaben -- dazu sollte die Zustimmung der Mitgliedsversammlung nötig sein. Eigentlich sollte der Verein ganz ohne Kredite auskommen, nur wenn es denn tatsächlich wirklich nötig werden sollte, dürfen das IMHO nicht 3 Leute mal eben beschließen.


    Jetzt wird's bei §9 wieder ein bischen mehr:

    Zitat

    Für überregionale Aktionen, Veranstaltungen und Projekte sollen sich Projekten-Gruppen zusammen finden, die diese Aktionen planen und durchführen.


    Besser: "Zur Planung und Durchführung von Veranstaltungen und Projekten kann der Vorstand eine Projektgruppe beauftragen, die von einem vom Vorstand bestimmten Projektleiter gegenüber den Verein vertreten wird. Bei der Besetzung der Projektleitung wird der Vorstand etwaige Vorschläge aus der Gruppe anhören."
    Demokratie ist gut, kann aber auch ziemlich hinderlich sein bei solchen Planungen -- insbesondere wenn der Verein dann mit einem Projektleiter verhandeln bzw. im Gelder übergeben muss, zu dem der Vorstand kein Vertrauen hat. Mit der Anhörung ist klar gestellt, dass man nicht einfach jemanden willkürlich heraus pickt, aber sicher gestellt, dass der Vorstand im Zweifel anders entscheiden kann, wenn es um seine Belange geht.


    §9.2 entfällt dann komplett, wie sich das Projekt organisiert, kann (und sollte) getrost dem Projektleiter überlassen bleiben -- schließlich ist es eine Person, der der Verein vertraut.


    §9.3 ist gut, allerdings sollte man überlegen, ob man ihn nicht erweitern bzw. umformulieren kann: "Den Projektgruppen können auch Personen angehören, die kein reguläres Vereinsmitglied sind. Sie werden für die Zeit, in der sie sich unmittelbar am Projekt beteiligen oder mit dessen Vorbereitung beschäftigt sind, zu nicht stimmberechtigten und nicht beitragspflichtigen Mitgliedern des Vereins."
    Die Formulierung sollte noch mal ein Jurist etwas verbessern. Warum diese Geschichte mit den "nicht stimm- und beitragsflichtigen Mitgliedern"? Ganz einfach: Viele Vereine schließen für ihre Mitglieder eine Haftpflichtversicherung ab, manche sogar eine Unfallversicherung. Mit dem neuen Konstrukt wären auch Projekt-Mitarbeiter versichert, die normal keine Vereinsmitglieder sind.


    §10 beißt sich ziemlich mit §9. Da gibt's einen Projekt-Koordinator, aber wenn's z.B. um Geld geht, dann wird er mal eben übergangen und der Projektleiter geht doch wieder direkt an den Vorstand. Entweder es läuft alles über den Projekt-Koordinator, oder wir brauchen ihn nicht.


    Die Funktion des Projekt-Koordinators erfordert es auch nicht, im Vorstand zu sitzen (zumal er ja nach §10.2 ausdrücklich nicht über die Projekte zu befinden hat). Ich denke besser wäre eine "Kann"-Formulierung, wie schon bei §9 von mir vorgeschlagen -- der Vorstand kann einen einsetzen, der die Aufgaben übernimmt, oder er lässt es bleiben.


    §10.3 finde ich zum schmunzeln -- egal ob die Projekte sinnvoll sind oder nicht, er soll sie am Leben erhalten (mit Geld-Infusionen vielleicht?) und hegen und Pflegen... wie wär's denn damit: "Bestellt der Vorstand einen Projekt-Koordinator, fungiert dieser das Bindeglied zwischen allen Projektleitern und den Vorstand. Der Koordinator wird die Projektleiter beim Erreichen der festgelegten Ziele unterstützen und den Fortschritt bzw. die Durchführung des Projekts überwachen. Er berichtet direkt dem Vorstand."
    Damit ist festgelegt, dass sich der Koordinator um die Projekte kümmert, ihnen möglichst unter die Arme greift, aber auch nachguckt, dass das Ganze nicht aus dem Ruder läuft -- und er petzt an den Vorstand. D.h. es ist eine Kontrollfunktion und ein Supporter, aber kein Henker :D


    Die Paragraphen 11 und 12 gefallen mir ehrlich gesagt gar nicht. Da werden fremde Organisationen (nämlich die VUGs) in Entscheidungspositionen gehoben, von denen noch überhaupt nicht klar ist, welche Ziele sie verfolgen -- sie müssen lediglich ihre Geschäftsordnung der Mitgliederversammlung vorlegen, es gibt aber überhaupt keinen Rahmen, in denen sich diese Geschäftsordnung bewegen muss. Wenn der Sinn diese VUGs ist, Orts- bzw. Landesverbände zu schaffen, dann müsste die Satzung dies auch entsprechend in einen Rahmen kleiden. Aktuell ist mir völlig schleierhaft, was die VUGs sollen, wie sie organisiert sein sollen und letztlich was sie mit der VDR Foundation zu tun haben -- es ist ja nicht mal nötig, dass die VUG-Mitglieder auch Mitglieder der VDR Foundation sind.


    Soviel zur aktuellen Satzung :D


    Viele Grüße, Mirko

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