Ärger mit "neuem" iphone 8 von ebay-Händler

  • das Apple den Akku per iOS gedrosselt hat, vorallem von Leuten die niemals ein iPhone kaufen würden

    stimmt, mein Arbeitgeber rüstet mich seit Anfangszeiten der Smartphones für einen Zeitraum befristet mit einer genau spezifizierten Type von Handy aus.

    Darauf laufen dann die für meine Arbeit relevanten Apps, die über speziell angepasster Hub bereit gestellt werden. Wie Du ahnst, sind es keine Iphones, auf die sich unser Arbeitgeber da festgelegt hat. Ist mir aber auch egal, da ich private Mitbenutzung aller Dienste habe und mir so kein privates Handy nebenbei leiste (für mich auch sinnlos, da ich das Diensthandy sowieso immer wegen Bereitschaft im Einsatz habe).

    Aber selbst wenn das nicht so wäre, wüsste ich ehrlich gesagt keinen Grund, warum ich mir ein Iphone leisten sollte, sicher aus Unkenntnis und weil ich auch nichts vermisse.

  • Braucht man eine Schutzfolie auf dem Display? Der Händler hatte welche beigelegt, aber bisher habe ich sowas nie benutzt.

    Wenn man ordentlich aufpasst, braucht man sie nicht. Aber wenn du sie schon hast, mach sie doch drauf, abziehen kann man sie immer noch, wenn sie dir nicht gefällt. Schützt vor kleinen Kratzern, wenn das Handy dann doch mal so in der Tasche ist und ein Schlüssel o.ä. in der Nähe...

  • Braucht man eine Schutzfolie auf dem Display?

    hängt sicher von vielen Faktoren ab. Ganz ohne einen Schutz würde ich das Handy nicht betreiben, Gebrauchsspuren sind so unvermeidbar. Aber wenn Du noch nie etwas benutzt hattest ist das wohl anders.

    Wir haben unsere Handys in Booklets, die sind beim Umtausch dann noch quasi neu, durchs wischen entstehen auch keine sichtbaren Schäden, deshalb habe ich keine Folie drauf.

  • Davon hat - außer dir - auch niemand geschrieben.

    ob man - wie beim Ipod Touch - das empfindliche Display + Touch von der Verklebung lösen muss,

    Nun, wenn Du niemand bist ...


    Gestern war in der Presse, das itunes „zerschlagen“ wird zugunsten separater Anwendungen.

    Wird aber nichts dran ändern, das Du eine Software benötigst um die Musik auf das iPhone zu bekommen, heißt halt dann nicht iTunes sondern z.B. "Apple Music" ...


    Ansonsten werden m.E. ein paar Hüllen den Akku nicht aufwiegen, der ist massgeblich für so ein Gerät, vorallem wenn der Zustand näher an 90% denn 100% ist. Bei unter 90% werden Akkus ausgetauscht, weil der Verfall sich dann beschleunigt. IIRC hat mir mal einer bei Apple gesagt, deren Grenze ist 87% ....


    Das Gerät war als Neugerät ausgeschrieben und ist es Deiner Beschreibung nach wohl eher nicht ...


    Regards

    fnu

    HowTo: APT pinning

    Einmal editiert, zuletzt von fnu ()

  • fnu, lies noch einmal.

  • Die Bezeichnung Neuware ist hier wohl falsch bzw. irre führend.


    Wenn das Gerät ein Aussteller war und aktiviert wurde ist es keine Neuware und wie Apple ja auch festgestellt hat ist das Gerät gebraucht.

    Die Beschreibung Deines iPhone 8 entspricht exakt dessen wie gebrauchte iPhones gehandelt werden.

    Kein original Netzteil, keine Kopfhörer, Akku Kapazität mindestens 80 %.

    Diese gibt es dann in den Ausprägungen wie neu, fast wie Neu und mit Gebrauchsspuren, welche dann auch recht unterschiedlich im Preis sind. Bei einem Händler in München wird das ganze noch mit Bildern beschrieben.


    Ich habe dort ein iPhone 6s gekauft, der Akku war natürlich an der untersten Grenze mit 80%, aber ansonsten in Top Zustand.


    Letztendlich ist der Preis den Du bezahlt hast aber sehr gut, auch für ein gebrauchtes Gerät und das es nicht Neu ist kann man der Beschreibung letztendlich entnehmen. Da das Gerät bereits aktiviert war stand es aber sicherlich nicht nur in der Vitrine, auch das das original Zubehör fehlt wiederspricht dieser Aussage und auch der Preis spricht nicht für ein Neugerät.


    Mir ist allerdings auch nicht klar was dir nun an deinem eBay Kauf nicht passt... , zumal Du einen sehr entgegenkommenden Händler erwischt hast.

    Gruß
    Frodo

  • Ich bin ja inzwischen - auch mit Hilfe dieses Threads- zu der Erkenntnis gekommen, dass ich nicht zuviel ausgegeben habe.

    Ein offener Punkt ist noch die Rechnung - die enthält die Serien-Nr. des getauschten Gerätes. Meiner Bitte, eine Austauschrechnung mit Angabe der neuen Serien-Nr. zu erhalten, ignoriert der VK. Soll ich es dabei belassen, oder gibt es Situationen, in denen es wichtig ist, für ein konkretes Gerät den rechtmäßigen Erwerb nachweisen zu können?

    VDR1: ACT-620, Asus P8B75-M LX, Intel Core i3-3240, 4 GB DDR3 RAM 1600 MHz, passive Geforce GT1030 von MSI, Sandisk 2TB SSD, 2xWinTV DualHD, Atric-IR-Einschalter. SW: Xubuntu 20.04 auf 64GB Sandisk SSD.

    VDR2: Odroid N2+ mit CoreELEC und Ubuntu in chroot, WinTV DualHD

    VDR3: Tanix TX3 mit CoreELEC und Ubuntu in chroot, WinTV DualHD

  • Letztendlich ist der Preis den Du bezahlt hast aber sehr gut, auch für ein gebrauchtes Gerät

    aus Käufersicht muss man auch dabei bedenken, das der Verkäufer bei gewerblichen Verkauf die Gewährleistung bei gebrauchten Waren auf ein Jahr herunter setzen kann. Daher ist "Neuware" für den Verkäufer nicht klug, da der Käufer länger Sachmängel geltend machen kann. Anderseits wird er bei gebraucht das Ding sicher schlechter los. Die Taktik in Nachhinein nachzubessern, wird wohl ein guter Kompromiss sein.

    oder gibt es Situationen, in denen es wichtig ist, für ein konkretes Gerät den rechtmäßigen Erwerb nachweisen zu können?

    Bei Neuware solltest Du doch neben der Gewährleistung vom Händler auch noch die volle Garantie vom Hersteller bekommen, da wäre eine ordentliche Rechnung wichtig, da die Garantie mit der Seriennummer verknüpft ist.

  • Es ist aber ja keine Neuware. Die 1-jährige Herstellergarantie von Apple ist schon lange abgelaufen.

    Ich bin nicht sicher, ob die 24 monatige Händlergewährleistung etwas wert ist, aber zumindest sollte sich im Falle einer Inanspruchnahme die Abweichung der Serien-Nr. über den Verlauf der ebay-Nachrichten belegen lassen.

    Falls ich das Gerät die nächsten 2 Jahre weiterverkaufe, könnte es allerdings wichtig sein, eine zum Gerät passende Rechnung zu haben, falls die Gewährleistung ggü. dem neuen Eigentümer überhauptbweiterhin gilt - ?

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  • Die 1-jährige Garantie von Apple hat nichts mit der gesetzlichen Gewährleistung zu tun, die der Händler erbringen muss.


    Eigentlich schießt sich dieser Händler selbst ins Knie, da er das Gerät als Neuware verkauft und damit 24 Monate den Betrieb gewährleisten muss. Würde er es als gebrauchtes Geräte verkaufen, was es ja eigentlich ist, müsste er von Gesetzes wegen nur 12 Monate erbringen. Wäre es wirklich ein neues Gerät müsstest Du bei Apple auch Apple Care+ abschliessen können, kannst Du aber nicht, zertifizierte Händler passen die Garantiestartzeit bei echten neuen Geräten an das Verkaufsdatum an ....


    Die Seriennummer bzw. IMEI ist Apple egal, sie darf nur nicht als gestohlen gemeldet sein. Gegenüber diesem Händler würde ich allerdings auf die Rechnung mit korrekter Seriennummer bestehen, da Du gegenüber ihm die Gewährleistung für die nächsten 24 Monate einfordern müsstest. Ich würde das Gerät aber immer noch rückabwickeln, der Händler ist mir schon von hier aus schon suspekt ... glaube kaum das Du in einiger Zeit Dein Recht bei dem ohne juristische Unterstützung einfordern kannst. Und wäre das ein echt cooler Händler, würdest Du m.E. die Sachlage hier nicht darstellen ... ;)


    Ansonsten kannst Du für Dich auch entscheiden, das Gerät ist gut für Dich wie es ist, die Bedingungen ignorieren und es als gebraucht Kauf ohne weitere Gewährleistung behandeln. Dann wäre auch die Seriennummer auch egal.


    Regards

    fnu

    HowTo: APT pinning

  • Ich habe jetzt nicht alle anderen Beiträge gelesen, aber das einzige was ich jetzt an der Anzeige des Händlers nicht richtig finde ist daß für mich ein Vitrinengerät ungleich einem Vorführgerät ist und der Akkuzustand der Geräte, die ausgeliefert wurden, deutet eher auf die Verwendung als Vorführgerät hin.

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