DSGVO - Das Aus für den VDR User Counter

  • Die neue DSGVO ("Datenschutzgrundverordnung") tritt ja demnächst in Kraft, und ich befürchte, das ist das Aus für den "VDR User Counter" - zumindest in seiner jetzigen Form.


    Die Angabe von Name, Email-Adresse und Homepage-URL zur Veröffentlichung sind zwar freiwillig, aber ob das alles mit der DSGVO vereinbar ist, wissen die Götter. Und bevor sich irgendwann ein Winkeladvokat findet, der meint, mich deswegen abmahnen zu können, nehme ich es lieber ganz vom Netz. Allzu groß ist der Verlust eh nicht, da von einstmals mehr als 2000 Usern gerade mal 352 übrig geblieben sind.


    Eine Möglichkeit wäre noch, Name, Email und Homepage ganz zu entfernen und das Ganze völlig anonym zu machen. Verliert dann zwar an Charme, wäre aber vielleicht DSGVO-konform(er).


    Klaus

  • Das ist natürlich schade, aber verständlich. Datenschutz an sich ist ja was Gutes. Was man aber für ein Hobby-Projekt alles anstellen muss, damit es DSGVO-konform ist, weiß ich leider auch nicht.


    Lars.

  • Hi,


    Forumsteilnehmerzahl ist nicht gleich der VDR-Userzahl!

    Es gibt sicher eine große Zahl an Usern, die von einem Forumsmitglied betreut werden.


    Ändert nix dran, dass Zählen in Zukunft wohl gefährlich wird.


    wennes

    ScaleoE mit L4M Twin S2 6.5
    Gen2VDR 5.3 Update 7 und Gen2VDR 6.0
    diverse VDR´s in "Betreuung"
    Virtualbox-Testumgebung mit Sat-over-IP, DigibitR1
    Let’s science the expletive-expletive out of this.

  • Ich habe den VDR User Counter jetzt so geändert, dass er nur noch eine Email-Adresse für die Bestätigung erfragt, aber keinen Namen, öffentliche Email-Adresse oder Homepage mehr. Die entsprechenden Daten habe ich auch vom Server gelöscht. Ich hoffe mal, dass damit der DSGVO genüge getan ist, denn es ist ja kein Eintrag mehr einem bestimmten Benutzer zuzuordnen.


    Fragt sich nur noch, was mit der "People"-Seite geschehen soll, denn da stehen ja noch Namen, die mit der entsprechenden VDR User Nummer verknüpft sind. Da sich auf der Seite eh schon länger nichts mehr getan hat und die vorhandenen Einträge vielleicht schon veraltet sind, tendiere ich dazu, sie ganz zu löschen.


    Klaus

  • Fragt sich nur noch, was mit der "People"-Seite geschehen soll

    leider lassen sich mit den User Nummern auch schon natürliche Personen identifizieren. Und leider auch die Bilder. Wenn Du da rein sein willst, muss alles weg.


    https://www.webseitenschutzpak…onenbezogene-daten-dsgvo/

  • Ich weiß ja auch nicht. Haben die Leute nicht selbst darum gebeten dort aufgenommen zu werden und dir das Bild entsprechend auch geschickt?


    Jemand hat also bewusst und absichtlich seine Daten dort einstellen lassen. Wie soll das illegal sein? Wenn das illegal wäre, müsste sich Facebook einmal komplett aus dem Netz löschen, denn dort stellen Millionen EU-Bürger freiwillig Daten von sich rein.

  • Das Problem ist halt das ganze Brimborium, das wegen der DSGVO künftig nötig ist. Das zielt natürlich alles auf die "Großen" wie Facebook, Google, Amazon und wie sie alle heissen. Aber treffen wird es nur die "Kleinen", die sich kein Heer von Anwälten leisten können.


    Am einfachsten wäre es ja, wenn es irgendwo heissen würde, dass das Ganze nur für kommerzielle Anbieter gilt, aber einen solchen (verbindlichen) Passus habe ich leider nirgens gesehen. Im Zweifelsfall gehe ich da halt lieber auf Nummer sicher...


    Klaus

  • Da sich auf der Seite eh schon länger nichts mehr getan hat und die vorhandenen Einträge vielleicht schon veraltet sind, tendiere ich dazu, sie ganz zu löschen.

    Mal abgesehen vom eigentlichen Thema finde ich die Seite - pardon - abschreckend. Weshalb nicht (per Aufruf hier im Portal?) ein paar neue Bilder/Beispiele sammeln und dann selektiv auf deiner Seite veröffentlichen? Ich möchte niemandem zu nahe treten, aber wäre ich auf der Suche nach einem digitalen Videorekorder, wäre für mich VDR beim Anblick dieser Seite gestorben...


    Gruss

    Thomas

  • Ojeh. Ist sie zumindest noch in der Wayback? ;)

  • dass das Ganze nur für kommerzielle Anbieter gilt, aber einen solchen (verbindlichen) Passus habe ich leider nirgens gesehen

    jeder Websitebetreiber ist danach wohl in der Pflicht.



    Zitat

    Jemand hat also bewusst und absichtlich seine Daten dort einstellen lassen. Wie soll das illegal sein?

    Das Problem könnte hierin bestehen:


    "...

    Der Diensteanbieter hat den Nutzer zu Beginn des Nutzungsvorgangs über Art, Umfang und Zwecke der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten in allgemein verständlicher Form zu unterrichten..."


    Die Anwälte werden darauf warten, das man dort einen kleinen Formfehler macht und dann kostenpflichtig abmahnen.

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