Wenn ich das richtig verstanden habe, dann empfiehlt sich eine Erdung in meinem Fall. Kann mann das so sagen:
ZitatNach der DIN VDE 0855 T1 (03-94),Abschnitt 10, sind für Außenantennen, die sich mehr als 2 m unterhalb der Dachkante und weniger als 1,5 m vom Gebäude oder Antennenanlagen, die sich innerhalb von Gebäuden befinden, keine Schutzmaßnahmen erforderlich. In allen anderen Fällen müssen Antennenanlagen nach Abschnitt 10.2 geerdet werden.
< 1,5m vom Gebäude wäre gegeben, aber die 2m unterhalb der Dachkante sehe ich nicht ganz.
Würdet Ihr das für Pos. 3 auch so sehen ?
Erdung an einen Heizkörper wäre machbar, richtig ?