bei großen Wohnungsgesellschaften in Mehrfamilienhäusern wird das selten geduldet, denn wenn man es einem erlaubt, müsste man es allen erlauben und dann leidet die Außenansicht.
In Wohnanlagen nach Wohnungseigentumsgesetz ist das Anbringen einer Schüssel per Teilungserklärung untersagt oder erfordert als bauliche Veränderung einen einstimmigen Beschluss. Da kann der einzelne Vermieter noch so kooperativ sein, das kriegt er nicht durchgesetzt.