Überstunden im Arbeitsvertrag

  • Hallo,


    in einem mir vorliegenden Arbeitsvertrag (nicht meiner) steht u.a folgende Passage (sinngemäß):
    "Mit der vereinbarten Vergütung sind erforderliche Überstunden in Höhe von 3h wöchentlich abgegolten."


    Da hier eine Konkretisierung auf 3h stattfindet, sollte das ganze nach meinen Recherchen rechtlich in Ordnung sein. Was bedeutet jedoch "erforderlich"? Müssen diese Überstunden angewiesen werden? Wenn ja - ab wann im voraus?
    Die hier genannten Überstunden sind nicht mit Freizeit ausgleichbar - dies gilt erst für Überstunden über diesen 3h, wofür ein Arbeitszeitkonto angelegt werden soll.


    Gruss
    Marcus

    My VDRs:

  • Hi,


    das liest sich wie ein Auszug aus einem Arbeitsvertrag einer Zeitarbeitsfirma...


    Wichtig ist erstmal folgendes, was steht davor und dahinter? Der Vertrag besteht nämlich aus mehr als nur aus diesem Absatz ;)


    Ansonsten wäre hier der Link evl. hilfreicher.


    MfG
    KRis

    Intel DN2800MT 4GB RAM; 32GB mSata, Ubuntu 15.04, TVHeadend 4.1, Digibit R1 SatIP

  • Was bedeutet jedoch "erforderlich"? Müssen diese Überstunden angewiesen werden? Wenn ja - ab wann im voraus?


    meines Erachtens impliziert der Begriff "Überstunden", dass es sich um angeordnete Mehrarbeit handelt, und die ist genehmigungspflichtig (Betriebsrat). Angeordnete Mehrarbeit liegt schon dann vor, wenn der Vorgesetzte davon Kenntnis hat, dass die anfallende Arbeit im Rahmen der normalen Arbeitszeit nicht zu schaffen ist und es toleriert, dass die Mitarbeiter länger bleiben.


    Zitat


    Die hier genannten Überstunden sind nicht mit Freizeit ausgleichbar - dies gilt erst für Überstunden über diesen 3h, wofür ein Arbeitszeitkonto angelegt werden soll.


    sehe ich auch anders. Ich habe z.B. einen außertariflichen Vertrag, in dem so eine Formulierung auch drinsteht. Die Auffassung unseres Betriebsrates ist, dass sich das nur auf den Fall bezieht, wo ein Mitarbeiter im Rahmen seiner Wahlmöglichkeit sich für Geld statt Freizeitausgleich entscheidet. In dem Fall greift die Klausel. Es hindert aber nichts den Mitarbeiter daran, die angefallenen Überstunden abzubummeln, so dass innerhalb des Abrechnungszeitraums (und der liegt bei Dir ja sicher nicht in einer Woche) saldiert gar keine Mehrarbeit entsteht. Bislang hat der Arbeitgeber das so auch geschluckt.


    Wie immer gilt: Im Zweifelsfall den Betriebsrat oder die Gewerkschaft fragen.

    VDR1: ACT-620, Asus P8B75-M LX, Intel Core i3-3240, 4 GB DDR3 RAM 1600 MHz, passive Geforce GT1030 von MSI, Sandisk 2TB SSD, 2xWinTV DualHD, Atric-IR-Einschalter. SW: Xubuntu 20.04 auf 64GB Sandisk SSD.

    VDR2: Odroid N2+ mit CoreELEC und Ubuntu in chroot, WinTV DualHD

    VDR3: Tanix TX3 mit CoreELEC und Ubuntu in chroot, WinTV DualHD

  • Gehts bei der "Vergütung" um ein Gehalt oder Stundenlohn?


    Ich hab irgendwo mal was gelesen/gehört, das bei "Gehalt" in begrenztem Ausmaß abgeltungsfreie Überstundenbereitschaft vorrausgesetzt werden kann.


    Wenn der Vertrag auf Stundenlohnbasis ist, würde ich den auf alle fälle mal jemandem zeigen, der sich RICHTIG mit sowas auskennt(Ich glaube kaum, das es davon recht viele bei uns gibt).
    Meines Wissens darf es bei Stundenlohn-basierenden Verträgen keine solche Klausel geben. Dort sind nur bezahlte Überstunden bzw. Stundenkonto (incl. Angabe der max. angesparten Stunden) erlaubt.

    Dirk

  • Hallo,
    in einem mir vorliegenden Arbeitsvertrag (nicht meiner) steht u.a folgende Passage (sinngemäß):
    "Mit der vereinbarten Vergütung sind erforderliche Überstunden in Höhe von 3h wöchentlich abgegolten."


    Das ist einfach eine versteckte Klausel zur Erhöhung der Wochenarbeitszeit ohne Lohnausgleich. Wenn Du länger als die vereinbarte Wochenarbeitszeit schaffst, werden die ersten 3h gestrichen, der Rest landet auf Deinem Arbeitszeitkonto.


    Der Arbeigeber könnte die Klausel auch versuchen so auszulegen, daß Dein vorhandenes Arbeitszeitkonto um 3h pro Woche reduziert wird, wenn Du die 3h nicht leistest.


    Sowas wird normalerweise vom Arbeitgeber gemacht, um Regeln zum Mindestlohn, Tariflohn oder zur Arbeitszeit zu umgehen.


    Gruß
    e9hack

  • "Mit der vereinbarten Vergütung sind erforderliche Überstunden in Höhe von 3h wöchentlich abgegolten."
    das bedeutet : du arbeitest 3 Stunden/woche umsonst .
    :schleim

  • Anbei ein paar Antworten die aufgeworfen wurden:


    - es ist kein Zeitarbeitsvertrag - ein ganz normale Tätigkeit mit 40h/W
    - Aussagen zum Betriebsrat sind irrelevant, da es keinen gibt
    - kein Stundenlohn, sondern monatliches Gehalt


    Folgende Punkte sind mir noch nicht klar:
    1.

    Zitat

    Das ist einfach eine versteckte Klausel zur Erhöhung der Wochenarbeitszeit ohne Lohnausgleich. Wenn Du länger als die vereinbarte Wochenarbeitszeit schaffst, werden die ersten 3h gestrichen, der Rest landet auf Deinem Arbeitszeitkonto.


    -> was passiert mit den 3h? - ist die Passage dann nicht entbehrlich und kann mit einer 43h/W ersetzt werden? Oder bekommt man die 3h definitiv nicht vergütet und kann diese dennoch abbummeln?


    2. was heisst "erforderlich" - muss das konkret angewiesen werden und wann? - denn so wie es ist, würde ich sagen: 40h machen und Löffel fallen lassen, wenn die 3h nicht durch Freizeit ausgleichbar sind

    My VDRs:

  • ich würde an Deiner Stelle mal versuchen herauszubekommen, wie die Arbeitszeit überhaupt erfasst wird, und in welchem Rhytmus ein Soll/IST-Abgleich stattfindet. Innerhalb eines Monats angefallene Gleitzeitguthaben müssen nicht automatisch Überstunden sein.


    Ich hatte bei meinem ersten Arbeitsplatz jeden Monat mindestens 15 Stunden mehr auf der Uhr, weil die Arbeit anders einfach nicht zu schaffen war. Da war niemand da, der sie angeordnet hat - es wurde einfach erwartet, dass man seine Arbeit schafft, egal wie lange es dauert. Per Definition wurde alles, was über 10 hinausging gestrichen, weil es eben halt nicht angeordnet war und somit alleine an der 'Unfähigkeit' des Mitarbeiters liegt, wenn er seine Arbeit nicht in der vorgegebenen Zeit schafft. Bei dem, was in den nächsten Monat übertragen wurde, handelte es sich aber auch nicht um Überstunden, sondern um Gleitzeitguthaben. Wenn man das dann nicht abbummeln konnte, weil keine Vertretung kam, dann saldierte es sich irgendwann auf 10, und zack kam wieder der Rotstift.


    Ich habe in meinem ganzen Berufsleben vielleicht 3x offiziell Überstunden beantragt und genehmigt bekommen (-> Mehrarbeit). Wenn die dann durch das Grundgehalt abgegolten ist, fließt kein Cent...

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  • Ich würde zum "äußersten" gehen und meinen künftigen Arbeitgeber fragen, wie er das sieht.


    Andy

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