Hallo,
in einem mir vorliegenden Arbeitsvertrag (nicht meiner) steht u.a folgende Passage (sinngemäß):
"Mit der vereinbarten Vergütung sind erforderliche Überstunden in Höhe von 3h wöchentlich abgegolten."
Da hier eine Konkretisierung auf 3h stattfindet, sollte das ganze nach meinen Recherchen rechtlich in Ordnung sein. Was bedeutet jedoch "erforderlich"? Müssen diese Überstunden angewiesen werden? Wenn ja - ab wann im voraus?
Die hier genannten Überstunden sind nicht mit Freizeit ausgleichbar - dies gilt erst für Überstunden über diesen 3h, wofür ein Arbeitszeitkonto angelegt werden soll.
Gruss
Marcus