Bildschirm zum 2. mal defekt geliefert - Darf ich eine Entschädigung verlangen? Habe eine Rechtsschutzversicherung?

  • Hallo liebe VDRler,


    ich betreibe seit einigen Monaten nebenbei eine kleine Handywerkstatt, in der ich Smartphones repariere. Alles per Gewerbe natürlich :) Seit es sich in der Umgebung rumgesprochen hat, kommen die Kunden auch persönlich vorbei. So auch in diesem Fall:


    Mir wurde ein Handy gebracht, bei dem das Display defekt war. Ich habe es natürlich angenommen, da ich schon einige Erfahrungen mit diesem Modell habe, um es zu reparieren. Als ich das neue Display ankam, wurde es ordnungsgemäß verbaut, jedoch zeigt es beim Anschalten nur ein schwarzes Bild. Also hab ich den Händler angeschrieben er möge es doch bitte austauschen.


    Als das neue Display dann heute endlich ankam, wurde es, im Glauben, dass es auch funktioniert, verbaut aber beim Einschalten ist mir sofort aufgefallen, dass einige Farbtöne garnicht angezeigt werden, deshalb habe ich das (defekte) Display wieder verbaut und dort werden bis auf dem vorher bekannten Bildfehler alle Farben originalgetreu angezeigt.


    Nun weiß ich nicht, wie ich vorgehen soll, da ich sonst nie Probleme mit dem Versandhaus hatte. Ich habe gedacht, dass ich evtl. eine Entschädigung verlangen kann. Weiß aber nicht obs angebracht ist und in welcher Höhe. Das Display kostet 95 €. Ich habe eine Rechtsschutzversicherung, würde diese bei diesem Fall helfen, oder sagt Sie, da es ein gewerblicher Einsatz ist, übernehmen wir die Kosten nicht?


    Danke und Grüße


    Olli

  • Hi,


    meines Verständnis nach musst Du dem Händler drei mal die Möglichkeit zur Nachbesserung geben. Anschließend kannst Du eine Rückabwicklung verlangen, wenn das Display dann noch immer nicht funktioniert. Das Du Anspruch auf Entschädigung hast, glaube ich nicht. Dafür sind wohl nicht die Voraussetzungen erfüllt.
    Deine Rechtschutzversicherung greift wohl auch nicht, es sei denn die beinhaltet explizit auch gewerbliche Fälle. So eine Versicherung dürfte aber um einiges teurer sein, als eine private Rechtschutzversicherung.


    Claus

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  • 1.] Wenn Du als gewerbetreibender nicht weißt, wie man ich einem solchen Fall vorgeht, solltest Du kein Gewerbe betreiben.


    2.] Wenn man von einem Lieferanten falsche, oder fehlerhafte Ware erhält, dann schickt man diese zurück und verlangt Wandlung.


    3.] Ob Deine Rechtschutzversicherung zum Tragen kommen würde. hängt davon ab, es eine Privatrechtschutzversicherung, oder eine für Dein Gewerbe ist.


    4.] Wenn Du wissen willst, ob die Versicherung gesetzten Falles etwaige Kosten übernehmen würde, brauchst Du nur Deinen Versicherungsvertreter anzurufen, wobei ich doch ziemlich sicher bin, dass die wegen 95€ keinen Anwalt bezahlen werden, schon gar nicht im gewerblichen Bereich.

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